Hobusch (FDP): “45 Minuten für die Aufnahme einer Anzeige dürfen keine Normalität sein / echte Polizisten statt “Polizeibehörde”

45 Minuten für die Aufnahme einer Anzeige dürfen keine Normalität sein / echte Polizisten statt "Polizeibehörde"

Pressemitteilung:

In der Debatte um umstrittene Äußerungen des sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer zu einer polizeilichen Maßnahme gegenüber Leipziger Journalisten am Rande der Pegida Proteste am vergangenen Donnerstag in Dresden hat der Leipziger FDP -Stadtrat René Hobusch den Zustand der sächsischen Polizei kritisiert.

“Wir müssen aufpassen, dass das Vehikel der Strafanzeige nicht missbraucht wird, um Menschen, die einem gerade mal nicht passen, auszubremsen. In diesem Fall traf es Journalisten, die so an ihrer Arbeit gehindert wurden. Dass die Polizei alles aufnimmt und Ermittlungen einleitet, mag formal richtig sein. Wenn das aber 45 Minuten dauert, dann ist das nicht in Ordnung, denn die Polizei wird am Ende missbraucht. Dem werden wir nur Herr, wenn Aufnahme und Einleitung von Ermittlungen eben nicht 45 Minuten dauern, sondern nur 10 oder 15 Minuten.

Statt im Video erkennbare Notizen in ein Büchlein zu schreiben, geht sowas auch digital. Foto des Ausweises, Aufnahme einer ersten Aussage und schon ist es erledigt. Ganz ohne neue Befugnisse für die Polizei, ganz einfach nur durch moderne Ausstattung, über die jeder Oberschüler im Freistaat verfügt”,

so der Freidemokrat Hobusch in einer Reaktion am heutigen Tage. Hobusch kritisierte in diesem Zusammenhang auch die Reaktionen aus der Staatsregierung.

“Dass die Staatsregierung 45  Minuten für die Aufnahme einer einfachen Anzeige für völlig normal hält, ist ein Armutszeugnis. Und es zeigt: Statt eines neuen Polizeigesetzes mit mehr Kompetenzen und zahlreichen neuen Einschränkungen von Bürger- und Freiheitsrechten braucht die Polizei eine bessere Ausstattung – und zwar die beste Ausstattung.

Unsere Beamten sind keine Sekretäre, aber auch keine Armee im Inland, sondern Polizisten. Aber dazu fallen dem Ministerpräsident und dem Innenminister nicht viel ein. Stattdessen wird Druck auf Städte wie Leipzig gemacht, dass hier das Ordnungsamt in “Polizeibehörde” umbenannt wird, die Mitarbeiter in neue Kleidung gesteckt und in neu beklebte Kleinwagen gesetzt werden. Die Grenzen zwischen Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafverfolgung werden dabei immer mehr verwässert, um dem Bürger Sicherheit vorzugaukeln.

Dabei wäre es so wichtig, gut ausgebildete Polizisten in ausreichender Anzahl vor Ort zu haben, die mit Fingerspitzengefühl erkennen können, wann wie in Dresden gerade jemand versucht, sie für eigene Zwecke zu missbrauchen und sich dabei dem Strafrecht bedient. Dafür braucht es Schulungen, sonst laufen wir Gefahr, dass solche Ereignisse kein Einzelfall bleiben.”

Rettung durch Mehrzweckstöcke

Rettung durch Mehrzweckstöcke

Anfrage:

Im Dezember beschloss der Stadtrat, den Stadtordnungsdienst auch in Leipzig als Polizeibehörde aufzuwerten und die Mitarbeiter aufgrund  der bis dato ungenügend für diese Aufgabe erscheinende Ausrüstung mit stichsicheren Westen, Handfesseln und Rettungsmehrzweckstöcken zu vervollständigen sowie diese vor allem auch in der Nacht Präsenz zeigen zu lassen. Wir fragen hierzu an:

  1. Welchen “Mehrzweck” hat ein solcher Rettungsmehrzweckstock?
  2. Wer und wie genau kann damit gerettet werden? (Bitte möglichst illustrierte Beschreibung oder Anleitung.)
  3. Seit wann ist der Stock in Deutschland im Einsatz? Wieviele Menschen sind seitdem damit gerettet worden?

Anfrage im Allris

Antwort:

Vorab:

In der Anfrage VI-F-05991 wird u. a. aufgeführt, dass der Stadtordnungsdienst im Rahmen seiner Neuausrichtung mit Handfesseln ausgerüstet werden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass der Ratsbeschluss vom 13.12.2017 eine solche Festlegung nicht enthält.

1. Welchen “Mehrzweck” hat ein solcher Rettungsmehrzweckstock?

Der Begriff eines “Rettungsmehrzweckstocks” ist Bestandteil des Stadtratsbeschlusses. Die Ordnungsämter in Dresden und Chemnitz haben ihre Bediensteten mit sog. „Tonfa” ausgerüstet. Nach hiesigen Erkenntnissen erfolgte bisher kein dokumentierter Einsatz.

Als Anlage wird ein Datenblatt einer Herstellerfirma beigefügt, das Angaben zu Verwendungszwecken enthält . Für das Ordnungsamt Leipzig wurde bisher keine Entscheidung zu Beschaffung eines konkreten Einsatzstocks getroffen. Da die erforderlichen Vorgespräche zum personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren stattgefunden haben, wird es demnächst zu einer förmlichen Eröffnung des Beteiligungsverfahrens kommen. Erst nach dem Abschluss eines solchen Verfahrens wird bei stattgebender Entscheidung über den Sinn und Zweck zu informieren sein.

2. Wer und wie genau damit gerettet werden kann? (Bitte möglichst illustrierte Beschreibung oder Anleitung)

Verweis auf das o. g. Datenblatt des Herstellers und die obigen Ausführungen.

3. Seit wann ist der Stock in Deutschland im Einsatz? Wie viele Menschen sind seitdem damit gerettet worden?

Seit wann in der deutschen Geschichte Schlagstöcke oder Rettungsstöcke eingesetzt werden, konnte nicht genau ermittelt werden, ebenso nicht die Anzahl geretteter Menschen. Erste Tests in Deutschland erfolgten wohl in den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. In einer Bundesinnenministerkonferenz 1990 wurde über den Einsatz des Gerätes befunden.

Antwort im Allris

Befugnisse des Stadtordnungsdienstes: CDU und SPD wecken falsche Erwartungen

Befugnisse des Stadtordnungsdienstes

Pressemitteilung:

Als Spielen mit den Erwartungen der Leipziger bezeichnet René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, die gemeinsame Neufassung des Antrags von CDU und SPD, den Stadtordnungsdienst als Polizeibehörde aufzuwerten:

“Da führen die CDU-Fraktion Leipzig und die SPD-Fraktion Leipzig die Leipzigerinnen und Leipziger ganz schön hinter die Fichte. Denn was ändert sich, wenn der Stadtordnungsdienst zur gemeindlichen Polizeibehörde umfirmiert? Nur der Name. Die Befugnisse bleiben die gleichen. Radfahrer verfolgen und gegen Lärmbelästigungen vorgehen, kann das Ordnungsamt schon heute. Verbrechen, wie die Vergewaltigung im Rosental, hätte auch ein gemeindlicher Polizeivollzugsdienst nicht verhindern können. Handfesseln und Rettungsmehrzweckstock sind nur Makulatur, im besten Fall taugt letzterer zum Selbstschutz.”

Nach Ansicht von René Hobusch, selbst Rechtsanwalt, seien die Befugnisse gesetzlich klar geregelt, CDU und SPD spielten mit den Erwartungen der Leipziger:

“Echte Strafverfolgung und Einsatz von unmittelbarem Zwang bleibt allein der sächsischen Polizei vorbehalten. Deshalb braucht es mehr echte Polizei auf Leipzigs Straßen, ausgestattet mit allen Befugnissen des Polizeigesetzes. Was CDU- und SPD-Fraktion jetzt vorgaukeln, weckt falsche Erwartungen beim Bürger und schafft Verdruss.”,

so der Freidemokrat Hobusch.