KiTa-Platzvergabesystem

KiTa-Platzvergabesystem

Anfrage:

  1. Sind alle Kindergärten im Stadtgebiet der Stadt Leipzig an das elektronische Platzvergabe-System angeschlossen? Falls nein, wie viele Kindergärten vergeben ihre Plätze anderweitig? In welcher Trägerschaft sind diese Kindergärten jeweils?
  2. Ist eine Harmonisierung der Platzvergabe geplant? Wenn ja, in welchem Zeithorizont? Wenn nein, warum nicht?
  3. Welche Daten werden im Vorfeld der Platzvergabe seitens der Kindergärten erhoben?
  4. Ist die gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern im selben Kindergarten die Ausnahme oder die Regel? Wieviel Prozent von Geschwisterkindern werden in unterschiedlichen Einrichtungen betreut? Ist die Taktung und das Liniennetz der LVB auf die Anforderungen eingestellt, Geschwisterkinder in unterschiedlichen Einrichtungen zu betreuen bzw. Kinder an Bildungseinrichtungen in unterschiedlichen Stadtteilen zu haben?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Werte Gäste!

Zur Frage 1.

Das Kivan-Portal bietet Eltern Informationen über Kindertagesstätten, nimmt Daten für die Bedarfsanmeldung auf und dient Trägern zur Platz- und Belegungsverwaltung von Kitaplätzen. Es steht grundsätzlich allen Einrichtungen zur Verfügung. Gegenwärtig nehmen jedoch noch nicht alle daran teil.

Drei Träger nutzen für insgesamt vier Einrichtungen Kivan gar nicht. Das sind die Evangelisch-Lutherische Versöhnungskirchgemeinde Leipzig-Gohlis, die FRÖBEL Bildung und Erziehung gGmbH sowie die Volkssolidarität Kreisverband Leipziger Land/Muldental e.V.

Folgende acht Träger von acht Einrichtungen nutzen das Instrument „Vertragsverwaltung“ nicht – neben dem Elternportal gibt es das Trägerportal, über das die Vertragsverwaltung läuft -: Das sind die BIP Kreativitätszentrum gGmbH, die DPFASchulen gemeinnützige GmbH, die Evangelisch-Lutherische Christuskirchgemeinde, die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Leipzig-Connewitz-Lößnig, die Evangelisch-Lutherische Marienkirchgemeinde Leipzig-Stötteritz, die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., die Leipzig International School sowie die Volkssolidarität Kreisverband Leipziger Land/Muldental e. V.

Zur Frage 2.

Es wird erwartet, dass nach Abschluss der neuen Kitavereinbarungen, die ab dem 01.07.2017 gelten sollen, alle Träger die Vertragsverwaltung im Kivan vollumfänglich nutzen. Die Vergabe eines freien Platzes samt Vertragsabschluss liegt jedoch auch künftig in der jeweiligen Trägerhoheit. – Um es noch einmal klar zu sagen: Über Kivan werden Bedarfe angemeldet. Der tatsächliche Vertragsabschluss erfolgt aber mit dem jeweiligen Träger.

Zur Frage 3.

Mit der Bedarfsanmeldung für einen Betreuungsplatz werden im Amt für Jugend, Familie und Bildung folgende Daten erfasst:

  • die Namen des Kindes und der Personensorgeberechtigten,
  • die Anschrift,
  • das Geburtsdatum des Kindes,
  • der Beginn des voraussichtlichen Betreuungsbedarfs,
  • bevorzugte Kitas oder Kindertagespflege.

Darüber hinaus werden in den kommunalen Kitas von den Leiterinnen und Leitern folgende Daten erfasst:

  • Zum gewünschten Aufnahmetermin besteht ein Rechtsanspruch.
  • Der Bedarf wurde mindestens sechs Monate im Voraus angemeldet.
  • Das Kind hat bisher keine Betreuung oder ist in der Kindertagespflege und benötigt, weil es drei Jahre alt geworden ist, einen Kindergartenplatz.
  • Das aufzunehmende Kind hat ein Geschwisterkind in der ausgewählten Kita.
  • Eine Berufstätigkeit beider Eltern oder des alleinerziehenden Personensorgeberechtigten wird zum gewünschten Zeitpunkt der Aufnahme ausgeübt. – Berufstätigkeit beinhaltet auch Studium, schulische oder berufliche Ausbildung sowie Bildungsmaßnahmen des Jobcenters.
  • Die Familie hat mehrere Kinder bis zum Ende der vierten Klasse in der Grundschule zu versorgen.
  • Es gibt eine besondere familiäre Situation. Mindestens ein Personensorgeberechtigter hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50, oder ein körperlich und/oder geistig beeinträchtigtes Familienmitglied wird im Haushalt gepflegt.
  • Durch den ASD wird eine Betreuung in einer Kita empfohlen.

Zur Frage 4.

In den meisten Fällen ist es möglich, Geschwisterkinder in derselben Einrichtung zu betreuen. Für wie viele Kinder das nicht zutrifft, wird nicht statistisch erfasst.

Die Taktung des Liniennetzes der LVB beträgt in Verkehrsspitzen im Regelfall zehn Minuten. Fahren mehrere Linien auf der Strecke, verkürzen sich die Wartezeiten zusätzlich. Es liegen keine Hinweise darauf vor, dass es in diesem Zusammenhang Probleme gibt.