Morlok: Haushaltsrede

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren, 

dieser Doppelhaushalt steht ganz klar im Zeichen der Corona-Pandemie. Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, mich ganz zu Beginn bei Ihnen, Herr Oberbürgermeister, für die gute Zusammenarbeit bedanken, insbesondere für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Ältestenrat. Und ich möchte mich auch dafür bedanken für die gute Vorbereitung des Doppelhaushaltes im erweiterten Finanzausschuss. Der Dank richtet sich hier an den Ausschussvorsitzenden, Herrn Wehmann, aber auch an Finanzbürgermeister Bonew. 

Wir haben eine Zeit gehabt von großer Unsicherheit hinsichtlich der Einnahmensituation der Stadt, aber auch hinsichtlich der Unterstützung durch den Freistaat. Ich hatte immer das Gefühl, dass wir als Stadträte, dass wir als Fraktionen in den Wissenstand der Verwaltung gut eingebunden waren.

Die Corona-Pandemie, sehr geehrte Damen und Herren, verlangt manchmal digitale Sitzungen. Digitale Sitzungen sind aber nicht immer sinnvoll. Gerade bei öffentlichen Sitzungen ist es nur eine Notlösung. Auch dieses Haushalts-Statement wird ja nur aufgezeichnet. Demokratie lebt aber davon, von Debatte und Öffentlichkeit. Das Ringen um die besten Lösungen für unsere Stadt – das muss transparent werden; im Stadtrat, aber auch für die Öffentlichkeit.

Wenn öffentliche Sitzungen stattfinden und wir nicht in Präsenzsitzungen uns treffen können, dann ist die Übertragung der Sitzung zwingend erforderlich. Aber auch nach einer Pandemie ist es sinnvoll, dass Bürgerinnen und Bürger nicht immer zu den Sitzungen kommen müssen, wenn sie sich interessieren, sondern dass sie die Debatten von zuhause verfolgen können. Wir wollen die Einwohner an der Kommunalpolitik teilhaben lassen. Dafür ist natürlich Technik erforderlich, wenn man Stadtratssitzungen, Ausschusssitzungen, Stadtbezirksbeiratssitzungen oder Ortschaftsratssitzungen übertragen möchte. Wir haben daher beantragt, 100.000 € in den Haushalt einzustellen, um die notwendige Technik anzuschaffen, und hoffen auf breite Unterstützung.

Sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Doppelhaushalt ist kein Sparhaushalt. Die Ausgaben werden auf Vorkrisenniveau fortgeführt. Das führt allerdings zu einer hohen Verschuldung. Und diese hohe Verschuldung legt Lasten für die zukünftigen Generationen. Das ist ein schwieriger Spagat. Aber Investitionen machen unsere Stadt Leipzig in der Zukunft ja attraktiver. Schulden und Investitionen – das ist das Spannungsfeld dieses Haushaltes. Weniger Schulden, fehlende Schulen wären aber auch keine Lösung. Und, sehr geehrte Damen und Herren, eine attraktive Stadt führt zu mehr Einwohnern. Eine attraktive Stadt führt zu mehr Unternehmen. Das erhöht die Steuereinnahmen und schafft die Möglichkeit, Schulden vorzeitig zurückzuführen. 

Aber, sehr geehrte Damen und Herren, in der Corona-Pandemie geht einiges unter. Die Corona-Pandemie verdeckt einiges. Auch im Leipziger Haushalt. Nicht alle Einnahmenausfälle, die wir zu verzeichnen haben, sind coronabedingt. Denken Sie an die Abschwächung der Automobil-Konjunktur. Auch ohne Corona gilt: die Einnahmensteigerungen der letzten Jahre gehören der Vergangenheit an. Die Folge davon ist Haushalts-Disziplin. Im Doppelhaushalt 21/22 ist so ziemlich alles genehmigungsfähig. Das böse Erwachen kommt aber in den Jahren 23/24. Ich apelliere an alle Fraktionen, die Zeit in den nächsten zwei Jahren zu nutzen, um uns darauf vorzubereiten. Wir müssen gemeinsam sicher auch schmerzhafte Entscheidungen treffen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich mir die Haushaltsanträge so anschaue, Gesamtvolumen 130 Mio Euro, da muss ich leider sagen, dass nicht alle Fraktionen die Zeichen der Zeit erkannt haben.

Wir als Freibeuter tragen übrigens nur mit 4,5 Mio zu diesen 130 Mio bei. Wir werden, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der bevorstehenden Haushaltsdebatte die Kraft benötigen, nein zu sagen. Bei knappen Kassen muss man die Schwerpunktsetzung auf die Zukunftsfähigkeit legen. Ein wichtiges Thema dabei ist die Mobilität. Und wie sieht es in Leipzig aus? In Leipzig fehlen Planungen. Es fehlen Planungen für Straßenbahnen. Es fehlen Planungen für Radwege, Planungen für den Fußverkehr, aber auch Planungen für neue Straßen. Und Planungen sind wichtig, denn nur mit Planungen können Investitionen sinnvoll vorbereitet werden. Und es fehlt an verbindlichen Terminen, wann diese Planungen vorzulegen sind. Für termingerechte Planung bedarf es Personal und dafür bedarf es Stellen im Haushalt – eigentlich klar. 

Und was machen Sie, Herr Oberbürgermeister? Erst waren Sie gegen die verbindlichen Termine. Dann hat der Stadtrat Ihnen die gesetzt und hat einen Beschluss gefasst. Dann weigerten Sie sich, diesen Beschluss vollständig umzusetzen. Das ist undemokratisch. Dann fragten wir nach, nach dem fehlenden Personal. Wie viele Stellen benötigen wir denn, damit die Termine eingehalten werden können? Dann verweigerten Sie die Auskunft auf unsere Fragen. Das ist rechtswidrig. Aber zum Glück, sehr geehrte Damen und Herren, lässt sich der Stadtrat so etwas nicht bieten. Drei Fraktionen, neben uns Freibeutern die Grünen und die Linken, haben fünf zusätzliche Stellen beantragt im Haushalt der Stadt Leipzig, damit in Leipzig die Verkehrswende endlich vorankommt.

Sehr geehrter Oberbürgermeister, Klimanotstand ausrufen, im Rahmen einer Oberbürgermeisterwahl, und dann die Verkehrswende ausbremsen – das passt nicht zusammen. Klimanotstand ausrufen, aber einen Dienstwagen mit Verbrennungsmotor fahren wollen – das ist verlogen. Ich habe Ihnen schon einmal gesagt: Der Stadtrat beschließt und der Oberbürgermeister setzt um. Das sollte man nach vierzehn Jahren endlich kapiert haben. 

Ich verstehe Ihr Verwalten manchmal nicht, Herr Oberbürgermeister, warum Sie die vertrauensvolle Zusammenarbeit gerade in diesem Punkt mit dem Stadtrat nicht fortführen. So ein Verhalten kann natürlich viele Gründe haben. Vielleicht haben Sie ja einfach keine Lust mehr. Sie haben ja auch schon mal versucht, Sparkassen-Präsident zu werden. Das hatte ja dann nicht geklappt.

Niemand, Herr Jung, zwingt Sie, Oberbürgermeister in Leipzig zu sein. Wenn Sie das Amt weiter ausüben wollen, dann halten Sie sich an die Spielregeln. Wenn Sie keine Lust mehr haben, treten Sie zurück. Es werden sich schon geeignete Bewerber finden. 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Handreichung für Bauträger zur Erlangung von Baurecht (HafüBazEvoB): Hintergrund, Personalressourcen und Gründe

Anfrage:

In der Antwort auf die Anfrage der Fraktion Freibeuter zum „Investorenleitfaden“ wird die Prüfung einer „Handreichung für Bauträger zur Erlangung von Baurecht“ (im weiteren: „HafüBazEvoB“) beschrieben. Ein vom Oberbürgermeister angekündigter „Investorenleitfaden“ ist hingegen nicht Gegenstand von Prüfungen oder Erarbeitungen.

Die Verwaltung führt als Grund für die Prüfung aus, dass „oft Unsicherheiten bestehen, welche Verfahrensschritte erforderlich sind, welche Gutachten benötigt werden und was zu welchem Zeitpunkt bezüglich Erschließung, Ausgleichsflächen, sozialem Wohnungsbau etc. in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart wird.“

Weiter wird beschrieben: „Insbesondere nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs, wenn parallel zum Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag erarbeitet wird, kommt es teilweise zu Verzögerungen, da die Vorhabenträger erforderliche Voraussetzungen für ihre Vorhaben zur Erlangung des Baurechts noch nicht bearbeitet haben.“

Dies vorweg geschickt fragen wir mit Blick auf den Wohnungsbau in Leipzig an:

  1. Wie wird die aktuell in Prüfung befindliche „HafüBazEvoB“, die sich an Dritte richtet, die Prozesse zur Erlangung von Baurecht innerhalb der Verwaltung verbessern?
  2. Welche Maßnahmen hat die Stadt in den letzten 24 Monaten von „Investoren“ verlangt, die über gesetzliche oder kommunalrechtliche Mindestanforderungen hinausgehen?
  3. In welchem Umfang könnte die Reduzierung der in 2. genannten Forderungen die Baukosten senken?
  4. Ist angedacht, derartige Forderungen auch in der „HafüBazEvoB“ aufzumachen?
  5. Wenn 4. mit ja beantwortet wird: Auf welcher Grundlage passiert dies?
  6. Wenn 4. mit ja beantwortet wird: Wie setzt die Stadtverwaltung ihre über rechtliche Anforderungen hinausgehenden Forderungen durch?
  7. Wie viele neu begonnene Vorhaben hätte die „HafüBazEvoB“ in 2016, 2017, 2018 und bisher in 2019 insgesamt betroffen? Welche sind dies?
  8. Welche Probleme sind bei den in (7) genannten Vorhaben entstanden, die dazu führen, dass die Verwaltung Personalressourcen für die Erarbeitung der „HafüBazEvoB“ erwägt?
  9. Mit welchem Personalaufwand in welchen Ämtern/Sachgebieten rechnet der OBM für die Erarbeitung der „HafüBazEvoB“?
  10. Ist sicher gestellt, dass angesichts der immer wieder genannten Personalknappheit in allen Ämtern, die Bearbeitung laufender Vorhaben in mindestens dem gleichen Tempo und der gleichen Qualität trotz eventueller Erarbeitung der „HafüBazEvoB“ weitergeht und neue Projekte ebenso engagiert bearbeitet werden?
  11. Wenn 10. mit Ja beantwortet wird: Kann davon ausgegangen werden, dass derzeit ungenutzte personelle Ressourcen in den Ämtern bestehen, die für die Erstellung der „HafüBazEvoB“ genutzt werden? Warum werden die Kapazitäten nicht für die Beschleunigung laufender Vorhaben genutzt?

Anfrage im Allris

Antwort:

Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet und von einer Einzelbeantwortung abgesehen, da der dafür notwendige Bearbeitungsaufwand Ressourcen in Anspruch nehmen würde, die nicht zur Verfügung stehen und der zu Lasten der Erledigung der verpflichtenden Verwaltungsaufgaben ginge.

Anknüpfend an die Beantwortung der ursprünglichen Fragestellung zur Handreichung für Investoren, ist die Schaffung von Transparenz für Partner aus der privaten Wirtschaft, die mit der Stadt gemeinsam Projekte entwickeln und realisieren wollen, Zielstellung der Handreichung.

Die Komplexität der Planung, der Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung, Erschließungsplanung, Eigentumsverhältnisse an Grundstücken, Nachweise über die wirtschaftliche Befähigung der privaten Partner zur Realisierung der Projekte und größtmögliche Sicherheit für die Stadt sind Anforderungen, die in jedem einzelnen Fall größerer Gebietsentwicklungen zu regeln sind. Auslöser waren in der Vergangenheit Probleme bei der Erarbeitung der städtebaulichen Verträge (Zeitverzögerungen durch fehlende vertiefende Gutachten und Planungen, die von den Vertragspartnern rechtzeitig hätten vorgelegt werden müssen).

Daher soll im gemeinsamen Interesse von Stadt und Vorhabenträger von Anfang an vermittelt werden, welche Anforderungen an die Planungen gestellt werden und zu welchem Zeitpunkt die Vorlage entsprechender Nachweise durch die Vertragspartner erbracht werden müssen, damit insbesondere die finanziellen Aufwendungen für Investoren kalkulierbar bleiben und ein Zeitablauf vereinbart werden kann.

Der erforderliche einmalige Aufwand zur Ausarbeitung einer Handreichung trägt langfristig zur Optimierung und damit Reduzierung von Arbeitszeit auch bei der Verwaltung bei, da eine verlässliche Grundlage für nachfolgende Projekte entsteht, auf die aufgebaut werden kann. Mit Blick auf laufende Planverfahren stellt der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages im Kontext zu Bebauungsplänen in Leipzig eher einen Regelfall dar, weshalb die Zusammenstellung der Planungen für jeden Einzelfall mehr Aufwand erzeugt, als zu Beginn der Verfahren eine Handreichung zu übergeben. Die Verwaltung arbeitet insoweit kontinuierlich an der Verbesserung der Abläufe, schafft intern Dienstanweisungen und ordnet damit Zuständigkeiten und Beteiligungsregeln als Geschäft der laufenden Verwaltung.

Diese internen Prozesse auf die Bedingungen zu erweitern, Partner der privaten Wirtschaft mit Blick auf den Wohnungsbau und dessen Folgeinvestitionen der technischen und der sozialen Infrastruktur frühzeitig einzubeziehen, wird als notwendig erachtet, wobei die Handreichung keine Maßnahmen von den Investoren verlangt, vielmehr Ihnen darstellt, was auf Grund des BauGB, der konkreten Planung und von Ratsbeschlüssen sowieso notwendig ist (u.a. Erschließung, Ausgleichsmaßnahmen, Sozialer Wohnungsbau). Insbesondere steht dabei der zeitlich mit dem Bebauungsplanverfahren korrespondierende Abschluss städtebaulicher Verträge gemäß § 11 BauGB mit seinen im Absatz 2 genannten Grenzen zwischen Leistung und Gegenleistung im Vordergrund.

Antwort im Allris

Sicherheitskonzept in der Otto-Schill-Straße 2

Sicherheitskonzept in der Otto-Schill-Straße 2

Anfrage:

Das Bürgeramt in der Otto-Schill-Straße 2 ist seit Mitte 2017 geöffnet. Neben dem Bürgeramt befinden sich in dem Gebäude das Referat für Beschäftigungspolitik, die Stadtkämmerei, das Referat für Migration und Integration und das Welcome-Center für Migranten. Das Jobcenter Leipzig als Amt mit hohem Publikumsverkehr verfügt über ein ausgefeiltes Sicherheitskonzept zum Schutz der Mitarbeiter.

Daher fragen wir an:

  1. Wurde auch für das Gebäude in der Otto-Schill-Straße 2 bzw. den darin angesiedelten Ämtern ein Sicherheitskonzept erarbeitet (z.B. Wachschutz im Hause, Notruftasten an den Schreibtischen der Mitarbeiter mit Publikumsverkehr etc.)?
  2. Gab es in der Vergangenheit Übergriffe von Besuchern im Bürgeramt Otto-Schill-Straße 2 oder in den anderen Bürgerämtern der Stadt?
  3. Wird das Personal der Stadt Leipzig, welches mit Publikumsverkehr betraut ist, angemessen geschult (z. B. Deeskalationsschulung)?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wurde auch für das Gebäude in der Otto-Schill-Straße 2 bzw. den darin angesiedelten Ämtern ein Sicherheitskonzept erarbeitet (z.B. Wachschutz im Hause, Notruftasten an den Schreibtischen der Mitarbeiter mit Publikumsverkehr etc.)?

Das Objekt Otto-Schill-Straße 2 wurde als Verwaltungsstandort in Abstimmung mit den Nutzern zu einem zukunftsorientierten, modernen Verwaltungsgebäude umgebaut.

Die Sicherheit von Objekt und Nutzern wurde in der Erarbeitung des Sicherheitskonzeptes zusammen mit den Ämtern betrachtet. Ziel der Risikoeinschätzung war es, potenziell gefährliche Bereiche oder Tätigkeiten zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen abzuleiten und festzulegen. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf Bereichen, in denen Dienstleistungen für Bürger angeboten werden. Diese wurden auf Gefährdungen durch potenziell aggressive oder gewalttätige Kunden untersucht. Für die Risikoeinschätzung, d.h. ob Mitarbeiter gefährlichen Situationen ausgesetzt sind, werden

1. die Gefährdungsbeurteilung und

2. das Aachener Modell (Anlage 1) herangezogen.

Vorrangig wurde die Thematik Gewaltszenarien am Arbeitsplatz in der Gefährdungsbeurteilung in den Bereichen der Bürgerämter berücksichtigt. Für andere im Haus ansässige Bereiche, für die sich in der tatsächlichen Nutzung gegenüber der ursprünglichen Planung Änderungen ergeben haben, wird das Thema unter Berücksichtigung der aktuellen Nutzung noch einmal neu betrachtet.

Das Ziel ist es, aggressive und kriminelle Übergriffe auf Beschäftigte und Sachwerte zu vermeiden. Dazu wurde das im folgenden erläuterte Maßnahmenpaket entwickelt.

  • Ausprägung als kontrolliert offenes Haus, d.h. freie Zugänglichkeit ausschließlich in öffentliche Bereiche während der Öffnungszeiten mit Sichtkontrolle am Empfang
  • Haus- und Etagenzugänge mit Zutrittskontrolle über elektronische Schließanlage
  • Zimmerzugänglichkeit laut Schließplan über elektronische Schließanlage
  • Zugänglichkeit für nichtöffentliche Bereiche nur für Berechtigte
  • Bildung von Sicherheitszonen (Kundenkontakt) in den öffentlichen Bereichen Erdgeschoss und 1. OG (Bürgeramt, Stadtkasse)
  • Einsatz von Sicherheitsfachpersonal
    • ständige Präsenz in den Bereichen Bürgeramt, Bürgerkommunikationszone, Referat
    • Migration/Welcome Center sowie den Gang- und Flurbereichen
    • punktuelle Präsenz in Bedarfsfall
    • ggf. Leistungen der Information/Kommunikation
    • Unterstützungsleistungen durch Hauswache und Securitas Mobil
    • zyklische aber zeitlich unbestimmte Bestreifungen des gesamten Gebäudes. Des Weiteren werden bekannte Veranstaltungen bzw. Sachlagen nach Kenntnis begleitet.
  • Alarmierungseinrichtungen für Arbeitsplätze „Mobicall“ (Information an naheliegende Bereiche/ Wachschutz) über TK-Anlage
  • Abschottung/Verschluss der Etagenzugänge und der im Treppenhaus liegenden Büroflächen im Falle von Extremereignissen über die elektronische Schließanlage
  • Überfallmelder in neuralgischen Bereichen des Erdgeschosses (Empfangstresen) und des 2. OG (Notfallbarkasse) mit Aufschaltung auf das Lagezentrum der Polizeidirektion Leipzig
  • Einbruchmeldeanlage für 1) das Gesamtobjekt (äußere Hülle, innere Verkehrsflächen) außerhalb der Öffnungszeiten, 2) Absicherung der Tresor- und Kassenautomatenflächen während der Geschäftszeiten
  • Organisatorische Maßnahmen (Wartezeiten, Beschilderung, mehrsprachiges Personal, Schulungen für Mitarbeiter)

2. Gab es in der Vergangenheit Übergriffe von Besuchern im Bürgeramt Otto-Schill-Straße 2 oder in den anderen Bürgerämtern der Stadt?

Entsprechend der Aufzeichnungen des örtlich gebundenen Sicherheitsunternehmens gab es seit Inbetriebnahme (2016) der Liegenschaft Otto-Schill-Straße 2 mehrere Störsituationen in den Bereichen des Empfangstresens und des Referates Migration und Integration. Dabei wurden auch die Möglichkeiten des Hausrechtes in Anwendung gebracht.

Für den Bereich der übrigen Bürgerämter gab es lt. Aussage der Abteilung Bürgerservice/Bürgerämter keine bekannten Übergriffe.

3. Wird das Personal der Stadt Leipzig, welches mit Publikumsverkehr betraut ist, angemessen geschult (z. B. Deeskalationsschulung)?

Für die Einrichtung von Arbeitsplätzen ist die Erhebung einer Gefährdungsbeurteilung zwingende Voraussetzung. Die Verantwortung dafür ist dem jeweiligen Fachbereichsverantwortlichen (Amts- oder Referatsleiter) übertragen. Dieser beurteilt örtliche und sachliche Zustände und legt Maßnahmen zur Gegensteuerung von Gefährdungen in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst fest. Diese Maßnahmen können baulicher, technischer aber auch organisatorischer Natur sein, bspw. Fort- und Weiterbildungen. Für den Bereich „Bürger und Service“ werden u.a. angeboten

  • Umgang mit Reichsbürgern
  • Sicheres Auftreten im Außendienst
  • Deeskalation und Eigenschutz
  • Gewalt- und Konfliktabwendung
  • Kommunikative Selbstbehauptung gegenüber aggressiven bzw. aggressionsbereiten Bürgern und Bürgerinnen
  • Dienstleistungsorientierte Stadtverwaltung und kundenfreundlicher Bürgerservice

Die Verantwortung für die Ermittlung des konkreten Bedarfs und die Wahrnahme der Angebote trägt der Fachbereichsverantwortliche bzw. dessen Beauftragte. Nach Aussagen beider Bereiche wurden Kollegen in der Vergangenheit regelmäßig geschult. Die Fortbildungen werden auch in Zukunft genutzt. 

Antwort im Allris

Bitte bewerben Sie sich nicht nur auf ausgeschriebene Stellen! – Freibeuter rüsten Stadtverwaltung für effizienteres Bewerber- und Personalmanagement

Bitte bewerben Sie sich nicht nur auf ausgeschriebene Stellen

Pressemitteilung:

Der Fachkräftemangel zeigt sich auch in Leipzigs Stadtverwaltung, ausgeschriebene Stellen bleiben zunehmend unbesetzt. Die Stadt konkurriert mit der freien Wirtschaft um qualifiziertes Personal. Die Freibeuter begrüßen die Entwicklungen im Personalamt, sich stärker als in der Vergangenheit als einen modernen internen Dienstleister der Stadtverwaltung zu verstehen.

Dazu Ute Elisabeth Gabelmann (Piraten), stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat:

“Ein gutes internes Bewerber- und Personalmanagement wird fächerübergreifend interessante Köpfe finden und für unsere Stadt begeistern. Im Ringen um gute Fachleute müssen wir moderner denken und ungewöhnlichere Wege gehen.”

Eine neue Software wird die Personalsachbearbeiter bei der Gewinnung von qualifizierten Mitarbeitern unterstützen. Ute Elisabeth Gabelmann (Piraten), die die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung vertritt, zu den Möglichkeiten der Software:

“Im Bewerbungsprozess unterlegene, aber für andere Stellen qualifizierte Bewerber kann das Personalamt dann unter Beachtung des Datenschutzes anderen Ämter vorschlagen. Und auch Initiativbewerbungen werden zukünftig willkommen sein. Mit einer eigenen effizienten Personalgewinnung kann die Stadt Tausende Euro für Headhunter einsparen.”

Der auf Initiative der Freibeuter vom Stadtrat am 13. Dezember 2017 mehrheitlich beschlossene Antrag (VI-A-04689) beauftragt den Oberbürgermeister, für die Stadt Leipzig eine langfristig geeignete Software für das digitale Bewerber- und Personalmanagement anzuschaffen oder anzumieten oder die bestehende Personalmanagementsoftware durch entsprechende Module zu erweitern.

Die Software erfüllt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen mindestens folgende Kriterien:

  • frühere Bewerber können bei Vorliegen einer passenden Stelle kontaktiert werden (Matching),
  • auch andere Ämter, Eigenbetriebe und Unternehmen der Stadt Leipzig als das/der jeweils ausschreibende können prüfen, ob geeignete Bewerber für offene Stellen verfügbar sind,
  • Initiativbewerbungen (Hinterlegen eines Profils mit Qualifikationen) sollen möglich sein und
  • Qualifikationen und Weiterbildungen der eigenen Mitarbeiter sollen in Form einer digitalen Personalakte vorgehalten werden.

Bitte nicht bewerben!

Amtsblatt:

„Bitte bewerben Sie sich nur auf ausgeschriebene Stellen.“ So kündet die Website der Stadt und zeigt damit, dass auch im Jahr 2017 Initiativbewerbungen generell immer noch nicht erwünscht sind. Interessante Bewerbungen können nicht ämterübergreifend eingesehen werden, spannende, aber im Bewerbungsprozeß unterlegene Bewerber dürfen wir nicht „für später“ abspeichern. Und das alles nicht etwa wegen eines wünschenswerten Datenschutzes (dafür würden Bewerber sicher ihr Einverständnis geben), sondern einfach, weil die Stadtverwaltung leider immer noch nicht in Neuland angekommen ist.

Tausende von Euro werde verschwendet, um Headhunter anzuheuern, die das tun, was auch ein gutes internes Bewerbermanagement könnte: fächerübergreifend interessante Köpfe finden und für unsere Stadt begeistern. Im Ringen um gute Fachleute müssen wir endlich mehr tun, moderner denken, ungewöhnlichere Wege gehen. Dies haben wir mit einem Antrag versucht anzustoßen. Daß wichtige Gremien wie der Personalrat diesen Weg mit uns gehen wollen und werden, halte ich für begrüßenswert. Nur gemeinsam locken wir auch künftig die besten Bewerber in unsere Stadt.
Ihre Fragen und Anregungen per E-Mail an: anfragen@piratenlily.net

Ute Elisabeth Gabelmann, stellv. Fraktionsvorsitzende

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 09. Dezember 2017

Nachfrage zu Anfrage VI-F-04786 “Situation an Leipziger Schulbibliotheken”

Nachfrage zu Anfrage VI-F-04786 "Situation an Leipziger Schulbibliotheken"

Anfrage:

Ergänzend zu Anfrage VI-F-04786  „Situation an Leipziger Schulbibliotheken“ fragen wir:

  1. Welche Qualifikationen werden von der Stadt Leipzig bei Festeinstellung als Schulbibliothekar oder Schulbibliothekarin gefordert?
  2. Wie sind entsprechende Stellen gem. TVÖD eingruppiert?
  3. Welcher jährliche Finanzbedarf (Bruttogehalt Arbeitnehmer, Sozialversicherungsabgaben Arbeitgeber, Betreuung Arbeitsvertrag durch Personalamt, Fortbildungen etc.) wäre erforderlich, um alle aktuell besetzen Stellen entsprechend Antwort auf Frage 2 zu wandeln?
  4. Welcher jährliche Finanzbedarf (Bruttogehalt Arbeitnehmer, Sozialversicherungsabgaben Arbeitgeber, Betreuung Arbeitsvertrag durch Personalamt, Fortbildungen etc.) wäre erforderlich, um unter Berücksichtigung der Eingruppierung gem. Antwort auf Frage 2 für eine auskömmliche Personalsituation zu sorgen?
  5. Wie viele der aktuell in Schulbibliotheken tätigen Personen erfüllen die Anforderungen gem. Antwort auf Frage 1.? In welchem Umfang wurden und werden Mitarbeiter in Richtung der beschriebenen Anforderungen im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses qualifiziert?
  6. In welchem Umfang konnten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in  Schulbibliotheken, welche über Maßnahmen der Beschäftigungsförderung angestellt sind und waren, in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden? In welchem Verhältnis stehen die Vermittlungsquoten hier zu den durchschnittlichen Vermittlungsquoten in ebendiesen Maßnahmen?
  7. Wie hoch ist der Verlust bei der Altersrente, wenn eine Mitarbeiterin in einer Schulbibliothek nicht in einem regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis anstellt ist (bspw. entsprechend Antwort auf Frage 2), sondern über eine geförderte Maßnahme ganz oder teilweise finanziert wird – bezogen auf ein Kalenderjahr Beschäftigung in einer Schulbibliothek?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Welche Qualifikationen werden von der Stadt Leipzig bei Festeinstellung als Schulbibliothekar oder Schulbibliothekarin gefordert?

Es gibt aktuell kein fest angestelltes Personal in den Schulbibliotheken an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig. In den bestehenden 42 Schulbibliotheken sind Mitarbeiter/-innen ohne eine bibliothekarische Ausbildung über das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ beschäftigt. Sollten perspektivisch Festeinstellungen erfolgen – das ist Ziel unter der Voraussetzung der finanziellen Mitwirkung des Freistaates Sachsen -, wären folgende Qualifikationen notwendig (Fachangestellte) bzw. wünschenswert (Bachelor):

  • Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste (Ausbildungsberuf),
  • Bachelor Bibliotheks- und Informationswissenschaft (Hochschulstudium).

Wünschenswert wären Erfahrungen im Bereich Bibliothekspädagogik.

2. Wie sind entsprechende Stellen gemäß TVÖD eingruppiert?

Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste werden größtenteils in die Entgeltgruppe E 5 TVöD, Personen mit dem Abschluss Bachelor Bibliotheks- und Informationswissenschaft hauptsächlich in die Entgeltgruppe E 9b TVöD eingruppiert.

3. Welcher jährliche Finanzbedarf (Bruttogehalt Arbeitnehmer, Sozialversicherungsabgaben Arbeitgeber, Betreuung Arbeitsvertrag durch Personalamt, Fortbildungen etc.) wäre erforderlich, um alle aktuell besetzten Stellen entsprechend Antwort 2 zu wandeln?

Für die geförderten Beschäftigungsverhältnisse sind keine Stellen eingerichtet, so dass nicht von Stellenwandlungen gesprochen werden kann. Die Stellen wären vielmehr neu einzurichten.

Die jährlichen Personalkosten würden sich, ausgehend vom derzeitigen Beschäftigungsumfang (dieser variiert zwischen 20 und 30 Wochenstunden), auf ca. 1.132.700 € bei Besetzung in EG 5 (Fachangestellte) bzw. auf 1.326.700 € bei Besetzung in EG 9 (Bachelor) belaufen. Weitere Aufwendungen (Fortbildungen, Leistungen Querschnittsämter, Kosten des Arbeitsplatzes u. a.) sind darin nicht enthalten.

Voraussetzung für die Einrichtung der Stellen wären, unabhängig vom Vorliegen der nötigen finanziellen Rahmenbedingungen, konzeptionelle Überlegungen zu der Frage, an welchen Standorten Personal mit welcher Qualifikation und in welchem Umfang eingesetzt werden soll.

4. Welcher jährliche Finanzbedarf (Bruttogehalt Arbeitnehmer, Sozialversicherungsabgaben Arbeitgeber, Betreuung Arbeitsvertrag durch Personalamt, Fortbildungen etc.) wäre erforderlich, um unter Berücksichtigung der Eingruppierung gemäß Antwort auf Frage 2 für eine auskömmliche Personalsituation zu sorgen?

Ohne ein Konzept zur künftigen Ausrichtung der Schulbibliotheken lassen sich fundierte Aussagen zur notwendigen Personalausstattung und somit auch zum jährlichen Finanzbedarf nicht treffen.

5. Wie viele der aktuell in Schulbibliotheken tätigen Personen erfüllen die Anforderungen gemäß Antwort auf Frage 1? In welchem Umfang wurden und werden Mitarbeiter in Richtung der beschriebenen Anforderungen im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses qualifiziert?

Keine/-er der Mitarbeiter/-innen in Schulbibliotheken erfüllt derzeit die Anforderungen gemäß Antwort auf Frage 1. Alle Teilnehmer/-innen am Beschäftigungsprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ erhalten Fortbildungen im Rahmen eines Basiskurses Schulbibliothek. Dieser vermittelt die Grundlagen, die dazu befähigen sollen, die in der Arbeitsplatzbeschreibung festgelegten Tätigkeiten zu bewältigen.

6. In welchem Umfang konnten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schulbibliotheken, welche über Maßnahmen der Beschäftigungsförderung angestellt sind und waren, in reguläre Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden? In welchem Verhältnis stehen die Vermittlungsquoten hier zu den durchschnittlichen Vermittlungsquoten in ebendiesen Maßnahmen?

Es können keine Aussagen dazu getroffen werden, wie die Vermittlungsquote der hier eingesetzten Mitarbeiter/-innen ist, da hierzu keine Daten vorliegen. Allgemeine Aussagen lassen sich dem Abschlussbericht des Bundesprogramms Bürgerarbeit (Anlage zur Vorlage VI-DS-01277 “Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern” . . .) entnehmen. Demnach waren auf den insgesamt 515 Bürgerarbeitsstellen im Zeitraum von 2010 bis 2014 insgesamt 842 Personen eingesetzt; 214 haben aus dieser Tätigkeit heraus eine sv-pflichtige Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt aufge­nommen. Dies entspricht einer Integrationsquote von 25,4 Prozent.

7. Wie hoch ist der Verlust bei der Altersrente, wenn eine Mitarbeiterin in einer Schulbibliothek nicht in einem regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis angestellt ist (bspw. entsprechend Antwort auf Frage 2), sondern über eine geförderte Maßnahme ganz oder teilweise finanziert wird – bezogen auf ein Kalenderjahr Beschäftigung in einer Schulbibliothek?

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da die Berechnung von Altersrenten dem zuständigen Rentenversicherungsträger obliegt und die Stadt Leipzig nicht über die erforderlichen Daten verfügt. Abgesehen davon ist die Frage eine rein hypothetische, da die in den Schulbibliotheken eingesetzten Mitarbeiter/-innen nicht die notwendige Qualifikation für eine Einstellung aufweisen und daher nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie ein Einkommen aus EG 5 bzw. EG 9b TVöD erzielen könnten.

Antwort im Allris

Effizientes Bewerbermanagement der Stadt Leipzig

Effizientes Bewerbermanagement der Stadt Leipzig

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Stadt Leipzig eine langfristig geeignete Software für das digitale Bewerbermanagement anzuschaffen bzw. anzumieten.

Die Software erfüllt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen mindestens folgende Kriterien:

  1. frühere Bewerber können bei Vorliegen einer passenden Stelle kontaktiert werden (Matching),
  2. auch andere Ämter, Eigenbetriebe und Unternehmen der Stadt Leipzig als das/der jeweils ausschreibende können prüfen, ob geeignete Bewerber für offene Stellen verfügbar sind,
  3. Initiativbewerbungen (Hinterlegen eines Profils mit Qualifikationen) sollen möglich sein.

Sachverhalt:

Die Stadtverwaltung befindet sich in einer angespannten Bewerbersituation. Derzeit werden offenbar schon Beauftragungen externer Berater geprüft. Dennoch verfügt die Stadt leider bisher über kein Werkzeug, interessante Bewerber aus früheren Bewerbungsprozessen “auf dem Schirm” zu behalten. Ebenfalls ist es nicht möglich, Bewerber, die ggf. nicht zu der Stelle, auf die sie sich bewerben, sondern zu einer anderen ausgeschriebenen Stelle passen, gezielt “umzuleiten”. Auch Initiativbewerbungen können nur unzureichend verwaltet werden. Mit dem Antrag soll eine Behebung und Verbesserung dieses Zustands erzielt werden.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung geändert beschlossen:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Stadt Leipzig eine langfristig geeignete Software für das digitale Bewerber- und Personalmanagement anzuschaffen oder anzumieten bzw. die bestehende Personalmanagementsoftware durch entsprechende Module zu erweitern.

2. Dabei ist zu prüfen, ob die Software unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen folgenden Leistungsumfang enthalten könnte:
– frühere Bewerber können bei Vorliegen einer passenden Stelle kontaktiert werden (Matching),
– auch andere Ämter, Eigenbetriebe und Unternehmen der Stadt Leipzig als das/der jeweils ausschreibende können prüfen, ob geeignete Bewerber für offene Stellen verfügbar sind,
– Initiativbewerbungen (Hinterlegen eines Profils mit Qualifikationen) sollen möglich sein,
– Qualifikationen und Weiterbildungen der eigenen Mitarbeiter sollen in Form einer digitalen Personalakte vorgehalten werden.

Antrag im Allris