Verfassungskonformität von Grundrechtseinschränkungen

Anfrage:

Zur Beurteilung ob, in welchem Umfang und bis wann die in Leipzig verfügten Grundrechtseinschränkungen verfassungskonform sind, bitten wir um die Beantwortungen der nachfolgenden Fragen.

  1. Wie viele Einwohner infizierten sich jeden Monat seit Beginn der Pandemie in Leipzig in den jeweiligen Altersgruppen mit dem Coronavirus (Zahl der Infizierten und Anteil der jeweiligen Altersgruppe in Leipzig)?

 

Altersgruppe März 2020 April 2020 Fortführung bis März 2021
absolut relativ absolut relativ absolut relativ
0 – 14
15 – 34
35 – 59
60 – 69
70 – 79
80 und älter

 

 

  1. Wie viele Einwohner wurden jeden Monat coronabedingt in Leipzig in den jeweiligen Altersgruppen in ein Krankenhaus aufgenommen (Zahl der Neuaufnahmen und Anteil der jeweiligen Altersgruppe in Leipzig, Tabelle wie Frage 1)?

 

  1. Wie viele Einwohner wurden jeden Monat coronabedingt in Leipzig in den jeweiligen Altersgruppen in eine Intensivstation aufgenommen (Zahl der Neuaufnahmen und Anteil der jeweiligen Altersgruppe in Leipzig, Tabelle wie Frage 1)?

 

  1. Wie viele Einwohner sind jeden Monat coronabedingt in Leipzig in den jeweiligen Altersgruppen verstorben (Zahl der Verstorbenen und Anteil der jeweiligen Altersgruppe in Leipzig, Tabelle wie Frage 1)?

 

  1. Wie viele Einwohner in der Altersgruppe 80 und älter hatten bis zum 31.03.2021 eine Erstimpfung und wie viele davon einen Zweitimpfung erhalten (Zahl Geimpften und Anteil der Altersgruppe in Leipzig)?

 

  1. Bis wann werden voraussichtlich alle Einwohner in den nachfolgenden Altersgruppen ein Angebot für eine Erst- und Zeitimpfung erhalten haben?

 

60 – 69 70- 79 80 und älter
Erstimpfung
Zweitimpfung

 

Antwort:

Zur Frage 1:

Zur Frage 2:

Dem Gesundheitsamt liegen tagesaktuelle Informationen vor zur Anzahl belegter Betten in Leipziger Krankenhäusern sowie zum Anteil, der von Leipzigerinnen und Leipzigern belegt ist. Darüber hinaus stehen keine Daten zur Verfügung. Angaben zu den Altersgruppen können deshalb nicht gemacht werden.

Zum 20.04.2021 (Stand 13:00 Uhr) befanden sich 156 COVID-19-Patienten in Leipziger Krankenhäusern. Davon sind 103 Leipzigerinnen und Leipziger.

Zur Frage 3:

Zum 20.04.2021 (Stand 13:00 Uhr) befanden sich 53 COVID-19-Patienten auf Leipziger Intensivstationen. Davon sind 21 Leipzigerinnen und Leipziger. Angaben zur Altersverteilung liegen dem Gesundheitsamt nicht vor.

Zur Frage 4:

Zur Frage 5:

Dem Gesundheitsamt liegen keine detaillierten Informationen zu den geimpften Personengruppen vor, sondern nur die Gesamtzahl der Impfungen.

Für die Kalenderwochen 3 und 5 liegt jeweils nur eine Gesamtzahl der Impfungen vor. Zweitimpfungen wurden ab dem 21.01.2021 vorgenommen.

Zur Frage 6:

Im Januar 2021 hat die Bundeskanzlerin angekündigt, dass bis zum 21. September 2021 allen Bundesbürgern ein Impfangebot gemacht wird. Zwischenzeitlich hat sie geäußert, dass an diesem Ziel festgehalten wird.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Betreuungsschlüssel während Corona-Beschränkungen

Anfrage:

Mit der Wiedereinsetzung des Rechtsanspruches der Kinderbetreuung sowie der Wiederöffnung von Schulen (und damit Horten) greifen verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung von Kontakten in Kitas und Horten.

Hierzu fragen wir:

  1. In welchem Umfang wird in den Einrichtungen der Betreuungsschlüssel gewährleistet?
  2. Sofern der Betreuungsschlüssel nicht oder nicht vollumfänglich gewährleistet wird oder werden kann:
    1. Wie stellt sich die Situation in den Leipziger Einrichtungen dar?
    2. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird der Betreuungsschlüssel nicht eingehalten? Bis wann ist diese rechtliche Grundlage gültig?
  3. In welchem Umfang hält die Stadt Leipzig als öffentliche Trägerin der Kinder- und Jugendhilfe die Mehrbelastung für das Betreuungspersonal für so relevant, dass es zu einem erhöhten krankheitsbedingten Personalausfall kommt?

Anfrage im Allris

Antwort:

  1. In welchem Umfang wird in den Einrichtungen der Betreuungsschlüssel gewährleistet?

Der Betreuungsschlüssel nach SächsKitaG § 12 wird in den Einrichtungen eingehalten. Der Betreuungsschlüssel laut SächsKitaG bezieht sich nicht auf eine einzelne Gruppe innerhalb der Einrichtung, sondern auf die gesamte Einrichtung. Stehen Personal oder Räumlichkeiten, beispielsweise krankheitsbedingt, nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung, kann der Betrieb der Einrichtung insbesondere durch Verringerung der Betreuungszeiten vorübergehend eingeschränkt werden.

  1. Sofern der Betreuungsschlüssel nicht oder nicht vollumfänglich gewährleistet wird oder werden kann:

    a) Wie stellt sich die Situation in den Leipziger Einrichtungen dar?

In 42 von 52 kommunalen Einrichtungen wurden die Öffnungszeiten, je nach personellen und räumlichen Gegebenheiten, angepasst.

b) Auf welcher rechtlichen Grundlage wird der Betreuungsschlüssel nicht eingehalten?   Bis wann ist diese rechtliche Grundlage gültig?

Der Betreuungsschlüssel nach SächsKitaG § 12 wird in den Einrichtungen eingehalten.

  1. In welchem Umfang hält die Stadt Leipzig als öffentliche Trägerin der Kinder- und Jugendhilfe die Mehrbelastung für das Betreuungspersonal für so relevant, dass es zu einem erhöhten krankheitsbedingten Personalausfall kommt?

Der aktuelle Krankenstand in den kommunalen Einrichtungen unterscheidet sich nicht von dem während des uneingeschränkten Regelbetriebs.

Antwort im Allris