Morlok (FDP): “Wer kein Geld für Personal zur Planung neuer Schienentrassen bereitstellt, sollte nicht vom 365-Euro-Ticket träumen”

Die Äußerung des Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig, Burkhard Jung, am 365-Euro-Ticket festhalten zu wollen, ist realitätsfern und steht nach Ansicht von FDP-Stadtrat Sven Morlok und Vorsitzendem der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat im Dissenz zum vorliegenden Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig.

“Am Ziel 365-Euro-Ticket festhalten zu wollen, ohne jetzt schon den Grundstein zu legen, zeigt die Realitätsferne des Stadtoberhaupts”, kritisiert Morlok und verweist auf die gegenwärtig fehlende Bereitschaft
des Oberbürgermeisters das Personaldefizit bei der Stadtverwaltung im Bereich Infrastrukturprojekte zeitnah auszugleichen, wie vom zeitweilig beratenden Ausschuss Verkehr und Mobilität gefordert. “Wer kein Geld für Personal zur Planung neuer Schienentrassen bereitstellt, sollte nicht vom 365-Euro-Ticket träumen”, so der Freidemokrat.

Laut Morlok gebe es keine Studie, die einen wesentlichen Zusammenhang zwischen einer Fahrpreissenkung und einem Fahrgastanstieg im ÖPNV belegt. Morlok: “Wenn der Oberbürgermeister eine Studie kennt, die allein die Nachfrage nach Bus und Bahn über einen günstigen Preis steigert, möge er sie nennen.”

Über den von der Stadt Leipzig vorgelegten Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig wird der Leipziger Stadtrat in der Ratsversammlung am 8., 9. bzw. 15. Juli 2020 beschließen.

Genehmigungskriterien in Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung in Leipzig

Antrag:

1. Der Oberbürgermeister beauftragt die Verwaltung nach Beschlussfassung durch den Stadtrat mit der Anwendung der Genehmigungskriterien gemäß VI-DS-08248 in wie folgt zu ändernder Form, wobei jede zukünftige Änderung der Genehmigungskriterien der Zustimmung des Stadtrates bedarf:

d. Abschnitt 2.2.3 “Für folgende Maßnahmen kann erhaltungsrechtlich eine Genehmigung nach Prüfung im Einzelfall erteilt werden” wird wie folgt ergänzt:

–  Einbau einer Gegensprechanlage mit Videoübertragung

Korrespondierend wird in Abschnitt 2.1.2. “Für folgende Maßnahmen wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt” im fünften Anstrich der Text „Einbau einer Gegensprechanlage mit Videoübertragung“ gestrichen.
e. Abschnitt 2.1.2 “Für folgende Maßnahmen wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt” wird wie folgt ergänzt:

Für folgende Maßnahmen wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt, ausgenommen sind nicht sicht- und unmittelbar nutzbare vorbereitende bauliche Veränderungen.

f. In Abschnitt 2.1.2 “Für folgende Maßnahmen (..) wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt” wird geändert:

– Einbau eines Zweitbades oder Gäste-WC in Wohnungen, die weniger als 3 Zimmer haben (separate Küchen werden nicht als Zimmer gezählt)

Korrespondierend wird in Abschnitt 2.2.3 “Für folgende Maßnahmen kann erhaltungsrechtlich eine Genehmigung nach Prüfung im Einzelfall erteilt werden” geändert:

– Einbau Gäste-WC in Wohnungen mit mindestens 3 Zimmer (ohne Küche), wenn die Anzahl der Zimmer nicht verringert wird

 

2. Beschreibung des Standards für Gebiete in der Stadt Leipzig mit „Sozialer Erhaltungssatzung“ zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches

Die Regelung Nummer 3.3., Punkt 2 wird wie folgt gefasst:

„Nutzungsänderung von leerstehendem Wohnraum in Erdgeschosslage in Gewerbe sowie einzelnem Wohnraum in kulturelle oder soziale Nutzung, wenn damit die Stadtteilentwicklung gemäß städtischer Ziele oder die Wiederbelebung in Magistralen erfolgen kann“

 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Genehmigungskriterien, wie in der Vorlage VI-DS-08248 beschrieben, zu konkretisieren und dem Stadtrat bis zum 31.08.2020 31.07.2020 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Um den städtischen Zielen „Stadt der kurzen Wege“ und nutzungsgemischten Wohnquartieren Rechnung zu tragen, sollen Nutzungsänderungen und bauliche Maßnahmen, die eine Umwandlung von Gewerberäumen, insbesondere in der Erdgeschosszone in Wohnungen, zur Folge haben, einer  Einzelfallprüfung unterzogen werden.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtrat sowie die betreffenden Stadtbezirksbeiräte halbjährlich durch einen Sachstandsbericht über den aktuellen Stand der abgelehnten Genehmigungen, Einzelfallentscheidungen und genehmigungsfreien Bauvorhaben sowie Nutzungsänderungen zu informieren.

Begründung:

Die Begründung erfolgt mündlich.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung am 11. November 2020 abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Die Einreicher dieses Antrages sind Stadträte Sven Morlok, Franziska Rudolph
und Dr. Klaus-Peter Reinhold.

Schreiben des Oberbürgermeisters an Leipziger im Alter von 60plus

Anfrage:

Vor dem Hintergrund der Coronakrise hat sich der Oberbürgermeister in einem Schreiben im März 2020 an die Leipzigerinnen und Leipziger im Alter von ab 60 Jahren gewandt. Die Schreiben erreichten jeden Bewohner eines Haushalts ab 60 Jahre, so dass einem Haushalt teilweise mehrere Schreiben zugingen. Der Absender erweckt den Eindruck, davon auszugehen, die Empfänger würden sich nicht regelmäßig medial über den Verlauf der Coronakrise informieren und wären nicht in der Lage, sich selbstbestimmt mit dem Verhaltenskodex zur Vermeidung der Gefährdung Anderer zu beschäftigen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele Schreiben hat die Stadtverwaltung insgesamt verschickt?
  2. Welche Kosten sind der Stadtverwaltung je Schreiben und in Summe entstanden?
  3. Welche Resonanz erhielt der Oberbürgermeister auf das Schreiben?
  4. Kann der Oberbürgermeister im Nachhinein nachvollziehen, dass die Empfänger den Inhalt als anmaßend empfunden haben könnten?

Anfrage im Allris

Antwort:

1: Wie viele Schreiben hat die Stadtverwaltung insgesamt verschickt:

Es erfolgten insgesamt 130.000 Sendungen.

2: Welche Kosten sind der Stadtverwaltung je Schreiben und in Summe entstanden?

Die Gesamtsumme der Portogebühren betrug 67 T€.

3: Welche Resonanz erhielt der Oberbürgermeister auf das Schreiben?

Die Erforderlichkeit des Schreibens als Präventionsmaßnahme wurde im Verwaltungsstab unter anderem mit Vertretern des Klinikums St. Georg, des Universitätsklinikums und des Herzzentrums Leipzig erörtert und bestätigt.

Die inhaltliche Erarbeitung erfolgte durch das verantwortliche Gesundheitsamt.

Die unmittelbaren Reaktionen auf das Schreiben sind unterschiedlich. Zum Teil empfanden die Empfängerinnen und Empfänger den Inhalt als anmaßend und belehrend, zum Teil wurden die Hinweise als konstruktiv und wertschätzend empfunden.

4: Kann der Oberbürgermeister im Nachhinein nachvollziehen, dass die Empfänger den Inhalt als anmaßend empfunden haben könnten?

Die Maßnahme wird unverändert als zu diesem Zeitpunkt sinnvoll bewertet.

Antwort im Allris

Morlok (FDP): “Dringliche Anfrage: Freibeuter fordern vor der Wahl Antwort des OBM in Sachen Grundstücksverkauf an RB ein”

In einer Dringlichen Anfrage fordert die Fraktion Freibeuter Oberbürgermeister Jung auf, in der Ratsversammlung am Mittwoch, den 26. Februar 2020, noch vor der Oberbürgermeisterwahl, deutlich zu sagen, welche Zusagen die Stadt Leipzig im Zusammenhang mit dem Kauf des Stadions gegenüber RB Leipzig gemacht hat.

Dazu der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter Sven Morlok: “Wenn der Oberbürgermeister eine Zusage in Sachen Grundstücksverkauf an RB Leipzig gemacht hat und jetzt nicht zu seinem Wort steht, dann muss er das so offen sagen und darf nicht mit dem Finger auf die Stadträte zeigen. Es ist noch gar nicht so lange her, da hatte sich der Oberbürgermeister für das Parkhaus am Stadion ausgesprochen.“

Der Liberale Morlok hatte zuletzt bereits nicht ausgeschlossen, dass RB-Geschäftsführer Mintzlaff mit seiner Vermutung, Jung habe seine Absage hinsichtlich eines Verkaufs des Grundstücks an RB Leipzig zugunsten des Rückzugs der Kandidatinnen der Linken und Grünen im laufenden Oberbürgermeisterwahlkampf getroffen, Recht haben könnte.

RB Leipzig hatte sich erst vor wenigen Jahren für den Kauf des Stadions in Leipzigs Innenstadt und gegen den Neubau außerhalb Leipzigs entschieden. “Nach dieser Entscheidung von RB zu Gunsten des Leipziger Zentrums nun das dringend benötigte Parkhaus verbieten zu wollen, wäre ein schlechter Stil.“

Über die Dringlichkeit der Anfrage stimmt der Stadtrat zu Beginn der Tagesordnung der Ratsversammlung am Mittwoch, den 26. Februar 2020, ab.

Rudolph (FDP): “Oberbürgermeister Jung entmachtet Stadtrat mit Neufassung der Vergabeordnung”

Die Vorlage zur Vergabeordnung ist aus Sicht der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat nicht, wie von Oberbürgermeister Jung dargestellt, eine Anpassung an geltendes Recht sowie an die Anforderungen elektronischer Kommunikation mit den Bietern bzw. Bewerbern und deren elektronische Angebotsabgabe, sondern stellt faktisch eine Entmachtung der Vergabegremien dar.

Bisher entscheidet bei einem Dissens zwischen der Vergabestelle (Stadt Leipzig als öffentlicher Auftraggeber von Bauvorhaben, Lieferleistungen und Dienstleistungen) und dem durch Stadträte besetzten Vergabegremium die Clearingstelle abschließend. Zukünftig soll die Vergabestelle an das Votum der Clearingstelle nicht mehr gebunden sein. Mit der Änderung der Vergabeordnung hat die Clearingstelle nur noch eine beratende Funktion.

Dazu FDP-Stadträtin Franziska Rudolph und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freibeuter: “Mit Aufhebung der abschließenden Entscheidungsbefugnis der Clearingstelle kann die Stadt Leipzig als Vergabestelle machen, was sie will. Damit kann man die mit gewählten Stadträten besetzten Vergabegremien gleich auflösen. Beschäftigungstherapeutische Arbeitskreise braucht es im Stadtrat nicht.”

Darüber hinaus kritisiert die Freidemokratin Rudolph, die auch dem Fachausschuss Allgemeine Verwaltung angehört, dass diese wesentliche Änderung erst auf den zweiten Blick auffällt: “Die
faktische Entmachtung des Stadtrates wird in der Erläuterung zur Vorlage verschwiegen. Oberbürgermeister Jung tut so, als würde es sich bei der Änderung lediglich um eine Anpassung an geltendes Recht handeln. Hier wird der Stadtrat verarscht. Dem Oberbürgermeister fehlt der Mut das offen zu kommunizieren.”

Die Vorlage “Änderung der Vergabeordnung” (VI-DS-07113) zur Neufassung der Vergabeordnung liegt dem Stadtrat aktuell zur Beratung vor.