Tempo 30 als Regel

Der Stadtrat hat am 24. März 2021 einen Modellversuch für „Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit“ beschlossen. Einige StadträtInnen und auch einige JournalistInnen sehen das Ende der „automobilen Freiheit“ und einen Zusammenbruch des Autoverkehrs in Leipzig voraus. Stimmt das so oder was bedeutet Regelgeschwindigkeit wirklich?

Der Beschluss bedeutet, dass wir den Verkehrsraum neu bewerten. Statt zu fragen, unter welchen Bedingungen eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einer Straße angeordnet werden kann, steht jetzt die Frage „Welche Straßen sind, unter welchen Kriterien, für eine höhere Geschwindigkeit als 30 km/h geeignet“. Diese Straßen werden dann für die entsprechenden Höchstgeschwindigkeiten, also 50 km/h, 60 km/h oder auch höher, freigegeben und ausgeschildert.

Herausforderungen gibt es natürlich für den ÖPNV, Taktungen und Fahrpläne müssen angepasst werden. Auch die Ampelschaltungen bedürfen einer Anpassung. Was es am Ende bringt, wird die wissenschaftliche Begleitung des Modells zeigen.

Bei Fragen oder Anregungen kontaktieren Sie uns gern per E-Mail an info@freibeuterfraktion.de!

 

Thomas Köhler, stellv. Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 10. April 2021

Kinderbetreuung flexibel gestalten

Kinderbetreuung flexibel gestalten

Amtsblatt:

In der Ratsversammlung am 15. November steht voraussichtlich der Antrag der Fraktion Freibeuter „Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten und am Wochenende“ auf der Tagesordnung. Mit bis zu fünf Tagespflegepersonen soll über einen Zeitraum von zwei Jahren eine Kinderbetreuung auch außerhalb der derzeit üblichen Betreuungszeiten im Modellversuch angeboten werden.

Viele Berufe gerade im Dienstleistungsbereich sind von Schichtarbeit geprägt und erfordern für die in diesem Sektor arbeitenden Eltern eine ihren Arbeitszeiten entsprechende Kinderbetreuung. Insbesondere alleinerziehende Eltern werden hier vor fast unlösbare Probleme gestellt. Für die Berufsrückkehrer unter ihnen bedeutet eine fehlende Kinderbetreuung ein massives Handicap im Vorstellungsgespräch.

Nicht umsonst fordert der § 5 des SächsKitaG daher die Öffnungszeiten der Kinderbetreuung an die Bedürfnisse der Kinder und Erziehungsberechtigten auszurichten. Wir denken daher, dass es höchste Zeit ist, die Öffnungszeiten der Kinderbetreuung auch an die Arbeitszeiten im Dienstleistungsbereich anzupassen – natürlich unter Beachtung der Regelungen bezüglich der maximalen Betreuungszeiten gemäß SächsKitaG. Kontaktieren Sie uns zu dem Thema gern: info@freibeuterfraktion.de.

Naomi-Pia Witte, Stadträtin

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 11. November 2017

Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten und am Wochenende

Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten und am Wochenende

Antrag:

Das Amt für Jugend, Familie und Bildung führt mit fünf freiwilligen Tagespflegepersonen einen Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten in den Abendstunden und am Wochenende über den Zeitraum von zwei Jahren durch.

Begründung:

Nicht nur Alleinerziehende, auch Paare in Schichtberufen sehen sich mit Schwierigkeiten bei  der Organisation der Kinderbetreuung konfrontiert. Kinderbetreuung durch Tagespflegepersonen und Kitas in den späten Abendstunden oder am Wochenende werden nicht angeboten.
Diese fehlende Kinderbetreuung außerhalb der üblichen Bürozeiten von 9 bis 17 Uhr bedeutet für Viele zudem ein nicht zu überwindendes Hindernis, wenn es darum geht, im Arbeitsleben oder im erlernten Beruf wieder Fuß zu fassen.
Aus diesem Grund soll über diesen Modellversuch festgestellt werden, wie hoch der Bedarf an Kinderbetreuung in Leipzig außerhalb der derzeit angebotenen Öffnungszeiten von Kitas und Tagespflegepersonen ist.
In der Vergangenheit durchgeführte Befragungen der Eltern in Kitas zu flexiblen Betreuungszeiten geben m.E. tatsächliche Bedarfe nicht wider.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung angenommen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt