Milieuschutz verhindern!

Eine vom Freistaat Sachsen in Auftrag gegebene Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es in Leipzig weder einer Kappungsgrenze für Mietpreise, noch eines mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraumes bedarf. Die Mietpreise sind in Leipzig bundesweit auf einem geringen Niveau und auch der Anteil der Miete am Einkommen der Leipzig unterdurchschnittlich gering.

Und dennoch gehen Wohnungspolitik des Freistaates Sachsen und der Stadt Leipzig an der Realität vorbei. Mehr noch, eine Mehrheit von Rot-Grün-Rot in Leipzig forciert nun auch noch mit Milieuschutzsatzungen erhebliche Eingriffe in die Eigentumsrechte von Wohnungseigentümern. Demnach ist ihnen nur eine dem durchschnittlichen Standard entsprechende Sanierung erlaubt – gleich ob er die Wohnung selbst bewohnt oder vermietet. So soll verhindert werden, dass Einbauküchen, Videofreisprechanlagen oder ein zweites Bad auf den Mietpreis umgelegt werden. Dass so aber ein schlechter Sanierungsstand in den betroffenen Quartieren ein bestimmtes Milieu zementiert und gesellschaftliche Durchmischungen vor Ort verhindert werden, wird ignoriert. Die Freidemokraten unter den Freibeutern lehnen diese Milieuschutzsatzungen ganz klar ab!

Kontaktieren Sie uns gern mit Fragen und Anregungen an info@freibeuterfraktion.de.

Dr. Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 20. Juni 2020.

Morlok (FDP): “Oberbürgermeister knickt bei Genehmigungskriterien für Milieuschutz ein”

Die Zusage des Oberbürgermeisters in der Ratsversammlung am 17. Juni 2020, die Genehmigungskriterien für Gebiete mit Satzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, in den Fachausschüssen erneut zur Diskussion zu stellen, verbucht die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat als Erfolg für sich: “Der Oberbürgermeister knickt bei den Genehmigungskriterien für Milieuschutz ein, dafür haben die Freibeuter gesorgt. Die Erhaltungssatzungen stellen massive Eingriffe in das Eigentum der Leipzigerinnen und Leipziger dar. Was in unserer Stadt verboten ist, entscheidet der Stadtrat und nicht der Oberbürgermeister”, so FDP-Stadtrat und Vorsitzender der Fraktion Freibeuter, Sven Morlok. Der Oberbürgermeister hatte die Genehmigungskriterien für Gebiete mit Satzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung als handlungsleitend für die Verwaltung ursprünglich ohne Befassung des Stadtrates anweisen wollen.

Angesichts der Beschlussfassung der Sozialen Erhaltungssatzungen hatte die Fraktion Freibeuter neben der fehlenden Einbindung des Stadtrates in die Erarbeitung der einzelnen Kriterien, die bei der Genehmigung bzw. Versagung von baulichen Maßnahmen über einen durchschnittlichen Standard hinaus durch die Stadtverwaltung zukünftig in Gebieten mit Sozialen Erhaltungssatzungen zur Anwendung kommen sollen, kritisiert.

„Wer stehenbleibt, fällt zurück“, beschreibt der Freidemokrat Morlok die aus seiner Sicht fragwürdigen Folgen sozialer Erhaltungssatzungen. “Gebiete mit Erhaltungssatzungen profitieren nicht von einer positiven Entwicklung. Im Gegenteil, nach einigen Jahren müssen die abgehängten Gebiete mit viel Fördergeld wieder an das Niveau der Stadt herangeführt werden. Bestimmte Milieus sind nicht um jeden Preis erhaltenswert. Nicht alles, was rechtlich möglich ist, ist auch politisch sinnvoll.“ Morlok verwies in diesem Zusammenhang auf das auffällig hohe Niveau von Straftaten in den betroffenen Gebieten. „Wir sollten Leipzigs Kriminalitätshochburgen nicht durch Erhaltungssatzungen zementieren, sondern durch eine bessere Durchmischung der Bevölkerung entschärfen.“

Die Fraktion Freibeuter und die FDP-Stadträte hatten umfangreiche Änderungsanträge zu den Genehmigungskriterien im Rahmen der Sozialen Erhaltungssatzungen gestellt, die nun im regulären Antragsverfahren behandelt werden.

Zurückstellung von Bauanträgen

Anfrage:

Bezugnehmend auf die Aufstellungsbeschlüsse Sozialer Erhaltungssatzungen in Teilen der Stadt Leipzig fragen wir an:

  1. Wie viele Bauanträge wurden seit Beschluss zur Einrichtung von Erhaltungssatzungen zurückgestellt?
  2. Wie viele davon würden zu einer CO2- Einsparung führen?
  3. Wie viele Tonnen CO2 könnten jährlich eingespart werden, wenn diese Maßnahmen umgesetzt würden?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren! Es geht um die Zurückstellung von Bauanträgen in den Bereichen, wo der Stadtrat eine Aufstellung von Erhaltungssatzungen beschlossen hat. 

Zu Frage eins:

Seit den Aufstellungsbeschlüssen des Stadtrates wurden 50 Bauvorhaben geprüft und 24 zurückgestellt. Bei den anderen konnte die Möglichkeit auch durch Änderung ergriffen werden, dass diese Bauanträge ganz normal bearbeitet werden. 

Zu Frage zwei:

Die Zurückstellung gemäß § 15 BauGB bedeutet nicht, dass ein Bauvorhaben letztendlich nicht realisiert werden kann. Die Zurückstellung bedeutet nur, dass die Entscheidung über den Bauantrag bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, der gesetzlich verankert ist und nicht beliebig verlängert werden kann, herausgeschoben wird. Das ist maximal ein Jahr. Fragen zu einer CO2-Einsparung können nicht beantwortet werden, weil hier keine vergleichbare Datenerfassung und damit keine Auswertung möglich ist. 

Zu Frage drei:

Mit den vom Stadtrat beschlossenen Aufstellungsbeschlüssen zum Erlass der Erhaltungssatzung auf der Grundlage des Baugesetzbuches soll die Bevölkerungsstruktur bei Beseitigung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen trotzdem erhalten bleiben. Auf dieser Grundlage lässt sich der Ausstoß von CO2 nicht steuern. Die Verfolgung dieser Ziele ist mit der vorgenannten Rechtsgrundlage der Erhaltungssatzung beziehungsweise des Aufstellungsbeschlusses unabhängig davon nicht realisierbar. Das Thema ist aber natürlich zuerst Aufgabe der Stadt. – Danke schön. 

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Frau Dubrau! Wenn Sie das Merkmal CO2-Einsparung im Rahmen der Antragstellung nur mit Mühe erkennen können: Ist es dann möglich, im Rahmen der Antragstellung von Bauanträgen zu erkennen, ob eine energetische Sanierung Bestandteil des Bauantrages ist? – Das ist also erkennbar. Dann würde ich gerne nachfragen: In wie vielen dieser 24 Fälle, die zurückgestellt wurden, war denn eine energetische Sanierung Teil des Bauantrages? 

Bürgermeisterin Dubrau:

Das müsste ich prüfen. Das kann ich natürlich so nicht sagen. Ich muss aber ganz eindeutig sagen: Das Thema der Energiesparverordnung, die ja in diese Richtung geht, ist kein Thema, wonach ein Bauantrag zurückgestellt werden kann, sondern das gehört zu dem, was auf jeden Fall auch genehmigt wird. 

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Das war nicht die Frage. Ich kann verstehen, dass Sie die Zahl jetzt nicht präsent haben, deswegen würde ich Sie bitten, die Zahl nachzureichen. 

Bürgermeisterin Dubrau:

Ja, danke. Das mache ich.