Eine Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer entlastet Mieter in Leipzig nicht. Das geht aus der Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat in der Ratsversammlung am 23. Januar 2019 hervor. Darüber hinaus wird die Investitionsfähigkeit der LWB eingeschränkt.
Dazu FDP-Stadtrat Morlok (FDP), der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Finanzen des Leipziger Stadtrates vertritt: “Die Mieter werden wie erwartet nicht entlastet. Mit einer Erhöhung der Nettokaltmieten geht stattdessen Transparenz und Nachvollziehbarkeit beim Mietpreis verloren.”
In der Antwort zur Anfrage hatte Baubürgermeisterin Dubrau bestätigt, dass sich eine Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer bei der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft (LWB) negativ auf die Liquidität der Gesellschaft auswirken würde. Danach habe die LWB im Jahr 2017 etwa 4,65 Millionen Euro Grundsteuer auf die Mieter umgelegt. Kosten in dieser Höhe müssten im Falle einer Streichung der Grundsteuerumlage eingespart werden. Das habe Einfluss auf Investitionen in die Wohnungsbestände zu Lasten der Gebäudesubstanz. Mieterhöhungen um 18 Cent/qm im Monat seien die Folge.
Forderungen nach einer Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer vom Vermieter auf den Mieter wurden zuletzt auf Bundesebene von Sozialdemokraten vorgetragen.