Morlok (FDP): “Mieter werden nicht entlastet. Investitionen der LWB werden gefährdet.”

Eine Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer entlastet Mieter in Leipzig nicht. Das geht aus der Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat in der Ratsversammlung am 23. Januar 2019 hervor. Darüber hinaus wird die Investitionsfähigkeit der LWB eingeschränkt.

Dazu FDP-Stadtrat Morlok (FDP), der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Finanzen des Leipziger Stadtrates vertritt: “Die Mieter werden wie erwartet nicht entlastet. Mit einer Erhöhung der Nettokaltmieten geht stattdessen Transparenz und Nachvollziehbarkeit beim Mietpreis verloren.”

In der Antwort zur Anfrage hatte Baubürgermeisterin Dubrau bestätigt, dass sich eine Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer bei der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft (LWB) negativ auf die Liquidität der Gesellschaft auswirken würde. Danach habe die LWB im Jahr 2017 etwa 4,65 Millionen Euro Grundsteuer auf die Mieter umgelegt. Kosten in dieser Höhe müssten im Falle einer Streichung der Grundsteuerumlage eingespart werden. Das habe Einfluss auf Investitionen in die Wohnungsbestände zu Lasten der Gebäudesubstanz. Mieterhöhungen um 18 Cent/qm im Monat seien die Folge.

Forderungen nach einer Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer vom Vermieter auf den Mieter wurden zuletzt auf Bundesebene von Sozialdemokraten vorgetragen.

Märchen Mietpreisbremse

Wie passen ein angeblich angespannter Wohnungsmarkt und drohende Wohnungsnot zu einem Wohnungsleerstand nicht nur in Grünau und Paunsdorf?

Beidem soll durch Beschluss einer Rot-Rot-Grünen Mehrheit und gegen die Stimmen der FDP im Rahmen der Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzepts begegnet werden. Maßnahmen sind u.a. Erhaltungssatzungen, die Umbauten und Sanierungen von Wohnungen genehmigungspflichtig machen, oder die Mietpreisbremse, die eine Anpassung von Mieten auf ein angemessenes Niveau verhindert.

Diese Maßnahmen treffen nicht die Immobilienentwickler, sie sind vielmehr ein Schlag ins Gesicht der Leipziger, die mit einigen wenigen vermieteten Wohnungen, ihr Leben im Alter sichern möchten, weil sie wissen, dass die Rente ungewiss ist. Die Finanzierung hängt jedoch maßgeblich von den zu erzielenden Mieteinnahmen ab. Rot-Rot-Grün bestrafen damit Kleinvermieter, die im Schnitt 10 bis 15 Jahre mit ihren Mietern Tür an Tür wohnen und selten bis gar nicht die Miete erhöhen. Mit dem darüberhinaus geforderten Verzicht auf Ausweisung weiterer Einfamilienhausstandorte treffen sie auch die Leipziger Angestelltenfamilie, die sich in Entbehrung des ein oder anderen Urlaubs den Traum vom eigenen Haus im Grünen am Stadtrand erfüllen möchte.

 

René Hobusch, Stellv. Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 13. Oktober 2018

Hobusch (FDP): “Freifahrtsschein für schlechte Wohnungen zu teuren Mieten”

Freifahrtsschein für schlechte Wohnungen zu teuren Mieten

Pressemitteilung:

Der Leipziger FDP-Stadtrat und Immobilienexperte René Hobusch kritisiert die Bestrebungen der Stadtverwaltung scharf, Milieuschutzsatzungen einzuführen. Aktuell liegt dem Stadtrat eine Vorlage zur Aufnahme von Voruntersuchungen zur Einführung von Erhaltungssatzungen in Teilen des Leipziger Stadtgebiets vor.

Hobusch verweist auf die in den Städten Berlin und Hamburg bereits geltenden Milieuschutzsatzungen als Belege für fehllaufende Entwicklungen:

“In Berlin und Hamburg haben Milieuschutzsatzungen keinen Erfolg gezeigt. Es ist auch keine einzige Wohnung dadurch neu entstanden. In diesen Städten sind die Preise jedoch gestiegen. Und im Gegenteil, der Standard der Wohnungen ist gleichgeblieben, steht in keinem Verhältnis zum Mietpreis. Milieuschutzsatzungen sind der Freifahrtsschein für schlecht sanierte Wohnungen zu teuren Preisen”,

warnt der Freidemokrat Hobusch. Die Erkenntnisgewinnung der Stadt ist darüber hinaus kritikwürdig:

“Es mangelt erheblich an einer differenzierten Betrachtung durch die Stadtverwaltung. Bei einer Befragung von ausschließlich Mitarbeitern in den Städten, die Erhaltungssatzungen vorbereitet und eingeführt haben, sind wohl kaum Zugeständnisse eigener Fehler zu erwarten. Bürgermeisterin Dubrau wird sich weiteren Fragen stellen müssen.”

In Leipzig muss man nur einen geringen Teil des Einkommens für Miete aufwenden

In Leipzig muss man nur einen geringen Teil des Einkommens für Miete aufwenden.

Pressemitteilung:

Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung hat in einer Studie analysiert, wie hoch die Miete in deutschen Städten sind. Gleichzeitig wurde der Miete das Einkommen gegenüber gestellt und errechnet, welcher Einkommensanteil für das Wohnen aufgewandt werden muss.

Im Ergebnis liegt Leipzig auf Platz vier derjenigen Städte, in denen am wenigsten vom Einkommen für Miete bezahlt werden muss:

Chemnitz: 20,9% (Median Miete: 5,63 Euro/qm)
Heidelberg: 21,4% (Median Miete: 8,13 Euro/qm)
Wolfsburg: 21,9% (Median Miete: 6,78 Euro/qm)
Leipzig: 22,6% (Median Miete: 6,11 Euro/qm)

“Die Frage, welches Wohnen man sich leisten kann, ist nicht nur eine Frage der Quadratmetermiete, sondern auch eine Frage des Einkommens”,

konstatiert Sven Morlok (FDP), Stadtrat der Fraktion Freibeuter. Die Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, in Leipzig muss man nur einen vergleichsweise geringen Teil seines Einkommens für Miete aufwenden.  Dies ist so Morlok ein weiterer Grund für die Attraktivität und das Wachstum unserer Stadt. Morlok:

“Wer in Leipzig lebt, hat mehr Geld für Konsum und Freizeit als in anderen deutschen Städten. Auch deswegen haben wir einen positiven Wanderungssaldo.”

Die Unternehmen müssen in der Lage sein, Geld zu verdienen und den Mittarbeitern attraktive Löhne zu zahlen. Dann kommen die Menschen nach Leipzig und können sich auch eine neu gebaute Wohnung leisten.

“Stellen wir die Debatte über das Wohnen in Leipzig endlich vom Kopf auf die Füße”

fordert der liberale Stadtrat. Nach seiner Ansicht bedarf es einer Analyse der Situation der Arbeitnehmer und keiner  abstrakten Debatte über Quadratmetermieten.

“Am Ende geht es immer darum, was man sich leisten kann. Und das ist vom Einkommen abhängig”,

so Morlok weiter.

* Der Median ist ein statistischer Wert, der einen Mittelwert beschreibt. Anders als der Durchschnitt, liegt der Median in der Mitte aller verteilten Werte. Dies bedeutet, dass alle untersuchten Werte auf einer Skala abgebildet werden. Die Hälfte der Werte liegt überhalb, die andere Hälfte aller Werte unterhalb des Medians. Damit muss der Median nicht identisch mit dem Durchschnitt sein. Gleichzeitig berücksichtigt der Median Streuungen.

zum Spiegel-Artikel “So viel vom Einkommen geht für Miete drauf”