ÖPNV Investitionsrücklage bilden

ÖPNV Investitionsrücklage bilden

Amtsblatt:

Leipzig wächst. Damit wächst auch das Verkehrsaufkommen in unserer Stadt. Das lässt sich nur bewältigen, wenn wir kräftig in den ÖPNV investieren. Natürlich kostet das viel Geld. Bis 2030 müssen die LVB und die Stadt etwa 2 Mrd. Euro aufbringen. Das können wir nur stemmen, wenn wir rechtzeitig dafür Rücklagen bilden.

Bei 10 Mio. Euro jedes Jahr lassen sich bis 2030 120 Mio. Euro ansparen. Je nach Fördermittelquote (50, 75 oder 90 Prozent) lassen sich damit Investitionen bis zu 1,2 Mrd. Euro stemmen. Damit wäre schon die Hälfte geschafft.

Nach dem erfolgreichen Ausgang des Prozesses der Wasserwerke besteht bei der LVV ein finanzieller Spielraum. Der Stadtkonzern könnte daher 5 Mio. Euro jährlich zu dieser Rücklage beisteuern. Weitere 5 Mio. Euro sollten von der Stadt kommen. Bei einem Haushaltsvolumen von über 1 Mrd. Euro im Jahr ist das nicht einmal ein halbes Prozent. Das sollte doch zu schaffen sein.

Davon profitieren alle. Das ÖPNV-Angebot verbessert sich deutlich, auf den Straßen steht man nicht im Stau, der Wirtschaftsverkehr kommt voran und die Grenzwerte bei der Luftverschmutzung werden eingehalten.

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

 

Sven Morlok, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 15. September 2018

Barrierefreie Haltestellen bis 2022

Barrierefreie Haltestellen bis 2022

Anfrage:

In § 8 (3) 1 PBefG heißt es: „Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“

Hierzu fragen wir:

  1. Welche Straßenbahnhaltestellen erfüllen heute bereits die vollständige Barrierefreiheit?
  2. Welche Haltestellen werden diese Anforderungen an die Barrierefreiheit bis 2022 erfüllen?
  3. Welche Haltestellen werden diese bis 2022 nicht erfüllen? Und warum nicht?
  4. Welche Kosten sind mit der vollständigen Umsetzung des Ziels verbunden?
  5. Warum wurden neue Haltestellen in jüngerer Vergangenheit eingerichtet, ohne diese barrierefrei zu gestalten (bspw. Haltestelle Springerstraße der Linie 12)?
  6. Wie wird die Stadt Leipzig die LVB bei der Zielerreichung unterstützen (bspw. Sonderinvestitionszuschuss)?
  7. Wie ist der Stand bei S-Bahn-Haltestellen sowie Regionalbahnhaltestellen im Stadtgebiet?
  8. Droht im Falle der Nichtumsetzung eine Ersatzvornahme durch die Rechtsaufsicht?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Zu den Fragen 1 und 2:

Rund zwei Drittel der Straßenbahnhaltestellen in Leipzig sind bereits barrierefrei angelegt, ein sehr gutes Ergebnis in vergleichsweise kurzer Zeit. Rund 80 Prozent des Fahrgastverkehrs werden über diese Haltestellen abgewickelt. Wir werden dem Protokoll eine Anlage beifügen, die zwei lange Listen enthalten: zum einen alle barrierefreien Straßenbahnhaltestellen im gesamten Netz der LVB, also inklusive derjenigen, die sich außerhalb des Territoriums der Stadt Leipzig befinden, und zum anderen alle geplanten Baumaßnahmen für Straßenbahnhaltestellen, die bis 2024 barrierefrei gebaut oder umgebaut werden. Die Haltestellen, welche voraussichtlich bis 2022 fertiggestellt werden, sind dort mit Fettdruck hervorgehoben.

Zur Frage 3.

Der Ausbau der bis 2022 noch nicht barrierefreien Haltestellen wird nach Maßgabe der personellen und finanziellen Ressourcen weiter fortgesetzt. Der sich in der Fortschreibung befindliche Nahverkehrsplan wird dazu Ausnahmeregelungen definieren, da es weder finanziell noch hinsichtlich der Vielzahl der dafür notwendigen Baustellen und Sperrungen machbar sein wird, bis 2022 alle Haltestellen im Stadtgebiet barrierefrei auszubauen.

Zur Frage 4.

Im Rahmen der Bewertung der Mobilitätsszenarien wurde der Aufwand zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit im Haltestellennetz von Straßenbahn und Bus über pauschale Ansätze berechnet und auf 135 Millionen Euro geschätzt. Davon entfallen 120 Millionen Euro auf Straßenbahnhaltestellen und 15 Millionen Euro auf Bushaltestellen.

Zur Frage 5.

Der barrierefreie Ausbau einer Haltestelle, unabhängig ob Neu- oder Umbau, ist in der Regel auch mit der Erneuerung der Gleisanlagen verbunden, um sowohl die Nutzbarkeit der Haltestelle durch die Straßenbahn als auch die der Straße für den MIV gewährleisten zu können.

Hieraus resultieren in aller Regel ein umfangreicher Planungsaufwand mit einem großen Zeitbedarf wie auch weitere Folgemaßnahmen wie Straßenbau oder Leitungsumverlegung, sodass ein hoher Finanzaufwand mit derartigen Vorhaben verbunden ist. – Sie werden sich vielleicht erinnern, dass wir den Umbau der Haltestelle „Diakonissenkrankenhaus“ gemeinsam mit Investoren finanziert haben. Dieser Umbau hat über 1 Million Euro gekostet.

Durch den Freistaat Sachsen werden Verbesserungen der Straßeninfrastruktur – hierzu zählt natürlich auch eine barrierefreie Haltestelle – mit Fördermitteln unterstützt. Gleichzeitig ist eine derartige Förderung jedoch mit einer Bindungsfrist von 25 Jahren verbunden, in der ein erneuter Umbau in der Regel die Rückzahlung der Fördermittel zur Folge hat. Aus dieser Randbedingung folgt, dass aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Erneuerung von Gleisanlagen vonseiten der LVB erst bei einem entsprechenden Verschleiß vorzusehen ist, dass aufgrund der Bindungsfristen, die sich aus der Förderung ergeben, eine Betrachtung des Gesamtstraßenraums sowohl im Haltestellenbereich selbst als auch der angrenzenden Streckenabschnitte erforderlich ist, dass oftmals ein Mitbau der Stadt erforderlich ist und dass ein entsprechender zeitlicher Vorlauf – dieser beträgt in der Regel vier Jahre – für die Planung notwendig ist, um umfängliche und tatsächlich zukunftssichere Lösungen zu schaffen.

Im Falle der in der jüngsten Vergangenheit neu, jedoch nicht barrierefrei errichteten Haltestellen Springerstraße und Am Viadukt erfolgte die Einrichtung aufgrund eines hohen Nachfragepotenzials. In der Springerstraße gibt es große Haltestellenabstände trotz dichter Wohnbebauung und einer neu eingerichteten Kita. Am Viadukt ist die unmittelbare Erreichbarkeit des Einkaufsmarkts Kaufland zu gewährleisten. Der Gleiszustand war zu damaliger Zeit so weit in Ordnung, dass weder in der Gohliser noch in der Georg-Schumann-Straße eine Erneuerung der Gleise notwendig war. Zudem fehlten sowohl Planungsvorlauf, um eine ausgereifte Lösung zu erarbeiten, als auch finanzielle Mittel, um den Bau auf die angrenzenden Streckenabschnitte auszuweiten. Um das Angebot zu verbessern, erfolgte die Einrichtung von zwei nicht barrierefreien Haltestellen.

Es gibt eben immer nur zwei Möglichkeiten: Entweder errichtet man die Haltestelle quasi als Provisorium sofort, oder man wartet so lange, bis die Straßenbahnschienen derart verschlissen sind, dass sie unbedingt erneuert werden müssen. In diesem Fall gab es die eindeutige Entscheidung: Wir richten an diesen beiden Stellen eine nicht behindertengerechte Haltestelle ein.

Zur Frage 6.

Neben den bestehenden Finanzierungsbausteinen unterstützt die Stadt Leipzig die LVB, indem sie Vorhaben der LVB zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen planerisch begleitet und ihre Mitbauanteile straßenmäßig zur Verfügung stellt.

Zur Frage 7.

Im S-Bahn- und im Regionalverkehr werden insgesamt 36 Zugangsstellen im Leipziger Stadtgebiet bedient. Davon sind 28 barrierefrei. Zwei weitere Zugangsstellen, in Thekla und Anger-Crottendorf, die sich derzeit noch im Bau befinden, werden bis 2021 fertiggestellt. Außerdem werden die neuen Haltestellen „Essener Straße“ – Inbetriebnahme in 2018 – und „Mockauer Straße“ – Inbetriebnahme in 2019 – barrierefrei sein.

Zur Frage 8.

Die Neufassung des Personenbeförderungsgesetzes vom 01.01.2013 formuliert den Auftrag an den Nahverkehrsplan, „für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen“. Diese Frist gilt nicht, „sofern in dem Nahverkehrsplan konkret Ausnahmen benannt und begründet werden.“ Im Zuge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans wird daher eine entsprechende Ausnahmeregelung benannt.

Stadträtin Gabelmann (Freibeuter):

Danke für die umfangreiche Antwort. – Ich entnehme Ihren Worten, dass wir, wenn der Schienenverschleiß noch nicht so weit fortgeschritten ist, auch künftig nicht barrierefreie Haltestellen anlegen werden.

Bürgermeisterin Dubrau:

Ja, das könnte passieren, wird aber der absolute Ausnahmefall sein.

Stadträtin Gabelmann (Freibeuter):

Ich wollte nur wissen, ob dem so ist oder ob wir den Cut machen und sagen: Ab jetzt auf gar keinen Fall mehr. – Die zweite Frage ist: Wann rechnen Sie mit einer vollständigen Umsetzung der Barrierefreiheit?

Bürgermeisterin Dubrau:

Das hängt natürlich weitestgehend von den Finanzierungsmöglichkeiten ab. Es lässt sich nur schwer so weit in die Zukunft schauen.

Stadträtin Gabelmann (Freibeuter):

Eigentlich müsste es ja dann so weit sein, wenn die letzte Schiene so verschlissen ist, dass neu gebaut werden muss.

Bürgermeisterin Dubrau:

Das dauert aber noch ein paar Jährchen.

[…]

Einsatz von Niederflurwagen bei der LVB

Niederflurwagen

Anfrage:

Niederflurwagen sind auf verschiedenen Straßenbahnlinien der LVB in Leipzig im Einsatz. Für die Linie 8 werden bspw. jede Stunde in wechselndem Rhythmus Straßenbahnen mit einem Niederflurwagen im Fahrplan ausgewiesen. Regelmäßig fallen auf der Linie 8 die im Fahrplan angekündigten Niederflurwagen aus. In der Folge müssen Eltern mit Kindern in Kinderwagen eine Wartezeit von bis zu weiteren 30 Minuten auf eine Bahn mit Niederflurwagen in Kauf nehmen.

Dazu fragen wir:

  1. Welche Linien waren wann im Jahr 2017 von Ausfällen bei den im Fahrplan angekündigten Niederflurwagen betroffen?
  2. Aus welchen Gründen fallen Niederflurwagen ersatzlos aus?
  3. Nach welchen Kriterien entscheidet die LVB über den Einsatz von Niederflurwagen auf den Linien?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen erfolgte auf Basis einer Zuarbeit der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB). Eine Auflistung einzelner Ausfälle mit Zeit und Linienzuordnung ist dabei nicht enthalten. Es lassen sich folgende grundsätzliche Aussagen treffen:

1. Welche Linien waren wann im Jahr 2017 von Ausfällen bei den im Fahrplan angekündigten Niederflurwagen betroffen?

 2. Aus welchen Gründen fallen Niederflurwagen ersatzlos aus?

Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) betreiben noch über 100 Tatra-Triebwagen (hochflurig), die in der Regel in Kombination mit je einem Niederflur-Beiwagen unterwegs sind.

Dies genügt allerdings nicht, um bei jedem Wagenzug einen Niederfluranteil anzubieten.

Das aktuelle Fahrzeugbeschaffungsprogramm dient dazu, bis 2021 auf allen Stammlinien die Tatrawagen vollständig abzulösen.

Bis dahin verkehrt in den Hauptverkehrszeiten auf ausgewählten Linien, insbesondere auf der Linie 8, jeder zweite im Fahrplan ausgewiesene Zug mit Niederfluranteil, was einer Zugfolge von 20 Minuten entspricht. Allerdings ist der Straßenbahnverkehr vor möglichen Störungen wie Unfällen, Fahrzeugausfällen und Havarien nicht gefeit.

Die LVB wertet die Abweichungen regelmäßig aus. Beispielsweise lag im Monat November 2017 der nicht erfüllte Niederfluranteil für den gesamten Fahrplan bei lediglich 1 %. Die benannte Linie 8 wurde zu 99,75 % auf den dafür vorgesehenen Fahrten mit Niederflurfahrzeugen betrieben.

Es ist nachvollziehbar, dass die Fahrgäste bei Störungen im Verkehrsablauf verärgert sind. Die Bedingungen, Störungen auf ein Minimum zu reduzieren, werden in unserer wachsenden Stadt immer schwieriger. Die LVB wird aber im Rahmen der operativen Verkehrssteuerung trotz dessen nichts unversucht lassen, jeweils so zeitnah wie möglich den Regelfahrplan wieder herzustellen.

3. Nach welchen Kriterien entscheidet die LVB über den Einsatz von Niederflurwagen auf den Linien?

Für den Einsatz von Niederflurbeiwagen wurde vorrangig die Linie 8 ausgewählt, da diese Linie bis auf zwei kurze Abschnitte in Grünau und in der Eisenbahnstraße, immer parallel mit anderen Linien verkehrt, auf denen i. d. R. vollständige Niederflurfahrzeuge fahren. Es wird so unter dem Kriterium der Nutzerfreundlichkeit dass unter den gegebenen Bedingungen bestmöglich Niederflurangebot realisiert.

Mit der aktuell laufenden Bestellung und Indienststellung der neuen XL-Straßenbahnen ist bekanntermaßen die laut Nahverkehrsplan der Stadt vorgesehene vollständige Umstellung des Straßenbahnsystems auf Niederflurfahrzeuge für die nächsten Jahre in Gang gesetzt. Die Ergebnisse der Evaluation des noch gültigen Nahverkehrsplans zeigten auch, dass Ende 2014 bereits 97 % aller Fahrten an Werktagen und 100 % an den Wochenenden zumindest mit einem Niederfluranteil gefahren wurden.

Antwort im Allris

Fahrtausfall auf Strecken der LVB

Fahrtausfall auf Strecken der LVB

Anfrage:

Mehrmals täglich werden beispielsweise über den Twitter-Account der LVB Fahrtausfälle im Betriebsablauf gemeldet.

  1. Wie viele Fahrtausfälle gab es durch die Verkehrsmittel der LVB im Kalenderjahr 2016 bzw. im 1. Halbjahr 2017? (Bitte getrennt auflisten nach Bussen und Bahnen.) Zu welchen Uhrzeiten (0-6 Uhr, 6-12 Uhr, 12-18 Uhr, 18-24 Uhr) traten die Fahrtausfälle jeweils auf?
  2. Aus welchen Gründen fanden die geplanten Fahrten jeweils nicht statt? (Bitte nach Ursachen getrennt auflisten.)
  3. Gibt es in Anzahl und Ausmaß eine erhebliche Veränderung im Vergleich zu den Vorjahren? Welchen Anteil haben die Fahrtausfälle an der Anzahl der geplanten Gesamtfahrten?
  4. Über welche Kanäle und Methoden werden die Fahrgäste darüber informiert, dass Fahrten ausfallen oder sich verzögern? Welches Verhalten ist den Kunden zu raten, wenn der nächstmögliche Anschluß nicht unmittelbar erreichbar ist bzw. sich die Haltestelle nicht an belebten Orten befindet?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte, Bürgermeisterkollegen und Gäste! Es geht in dieser Frage um die Fahrtausfälle und deren Anteil an der Gesamtzahl der Fahrten.

Zu den Fragen 1 bis 3:

Der Anteil der Fahrtausfälle an den Fahrten insgesamt beträgt 0,4 Prozent. – Manch einen wird diese Zahl erstaunen, weil er persönlich das Gefühl hat, es seien mehr. Aber das ist der statistisch errechnete Wert. – Insofern gibt es keine Veränderungen zum Vorjahr. Etwa die Hälfte der Fahrtausfälle hat externe Ursachen wie Unfälle mit Pkw, Falschparker und Ähnliche.

Zu berücksichtigen ist, dass die LVB-interne Steuerung auf Fahrplan- und Umlaufstunden ausgerichtet ist, zumal in der Regel schnelle Alternativen zur Verfügung stehen. Das führt zu anderen Bezugsgrößen und –zahlen und bedeutet zum Beispiel: Personell bedingte Ausfälle haben nur einen Anteil von 0,03 Prozent der Umlaufstunden.

Angesichts der Dimension und der intern vorliegenden Daten hat uns die LVB gebeten, Sie um Verständnis zu bitten, auf weitere zeitlich differenzierte Auswertungen zu verzichten. Ich hoffe, das findet Ihre Zustimmung.

Zur Frage 4:

Die Information der LVB-Fahrgäste erfolgt über verschiedene Eingabemodule: über das rechnergestützte Betriebssystem, mit dynamischen Informationssäulen an den Haltestellen, durch Multufunktionsanzeigen im Fahrzeug, durch Fahrplanauskunftssysteme in Echtzeit und durch Auskunft der Fahrer, des Weiteren über den Verkehrsinformationstool, also Twitter, E-Mail, Verkehrsmeldungen auf der Webseite und aktuelle Verkehrsmeldungen in den Apps Easy.GO und Leipzig mobil.

Über Informationswege im Internet wie den Gratis-Apps Leipzig mobil und Easy.GO können die Kunden die Abfahrtzeiten sowie Verbindungen und aktuelle Verkehrsmeldungen in Echtzeit bekommen ebenso durch den SMS-Informationsdienst, durch RSS-Feeds, durch Twitter und Facebook, durch dynamische Fahrgastanzeigen an den Haltestellen, durch das Leipzig Mobilitäts- und Servicetelefon, das täglich von 5 bis 23 Uhr besetzt ist, sowie durch LVZ Online, liz.de und leipzig-fernsehen.de, durch stündlich aktualisierte Informationen über Radio Leipzig 91,3 sowie durch Auskunft der Mitarbeiter in den Fahrzeugen und das Servicepersonal und deren Partner.

Eine allgemeine Empfehlung für ein wünschenswertes Verhalten der Fahrgäste kann nicht gegeben werden. Das ist immer vom konkreten Einzelfall abhängig und wird dementsprechend kommuniziert.

Oberbürgermeister Jung:

Gibt es dazu Nachfragen? – Frau Gabelmann

Stadträtin Gabelmann (Freibeuter):

Die Ausdifferenzierung nach Fahrzeiten war uns schon nicht ganz unwichtig. Ich sage einmal so: Wenn ein Kunde auf seinem Smartphone sieht, dass nachmittags eine Fahrt am Hauptbahnhof ausfällt, ist das etwas völlig anderes, als wenn eine ältere Dame um 6 Uhr morgens in Althen auf den Bus wartet, um zu einem Arzttermin um 8 Uhr in die Innenstadt zu fahren, schon weil sie vielleicht aufgrund ihres Alters nicht über ein Smartphone verfügt. Von daher wäre es schön, wenn diese Zahlen vonseiten der LVB nachgereicht würden.

Ich finde es schon nicht unwichtig, zu wissen: Wann kommt es zu Fahrtausfällen? Wenn sie sich beispielsweise in den frühen Morgenstunden, noch dazu in der dunklen Jahreszeit, häufen, ist natürlich auch noch das Problem der Sicherheit berührt, die in einer Großstadt nicht unwichtig ist. Eine Information zum Fahrtausfall ist an einer Haltestelle, die nicht über eine dynamische Fahrgastanzeige verfügt, nur schwer zu bekommen. Von daher ist die Frage: Wie verhält man sich weit außerhalb frühmorgens im Dunklen, wenn man nicht weiß, ob nur diese eine Fahrt ausfällt oder auch die nächsten fünf Fahrten ausfallen, weil es irgendwo eine größere Störung gibt?

Zumindest das muss mitbetrachtet werden. Das muss jetzt nicht sofort beantwortet werden. Aber ich möchte Sie bitten, diese Informationen nachzureichen, weil ich das auch unter Sicherheitsaspekten sehr dringlich finde.

Bürgermeisterin Dubrau:

Ich werde die LVB deswegen noch einmal anfragen. Aber Sie müssen bedenken: Es ist ein sehr großer Aufwand, sämtliche Fahrten daraufhin zu prüfen. Noch einmal: Nur 0,4 Prozent der Fahrten insgesamt fallen tatsächlich aus.

(Unruhe)

Wenn Sie dagegen anführen, deswegen könnte jemand überfallen werden: Das wäre natürlich höchst bedauerlich, würde aber nichts an den statistischen Zahlen ändern, die Sie hier explizit angefragt hatten.

Verbesserung des ÖPNV in der Leipziger Innenstadt

Verbesserung des ÖPNV in der Leipziger Innenstadt

Antrag:

Der OBM wird beauftragt im Rahmen der laufenden Untersuchungen und Konzepte zu prüfen, ob durch einen Ausbau der Nordtangente im Zuge von Emil-Fuchs-Straße, Uferstraße, Parthenstraße und Berliner Straße (einschließlich kreuzungsfreie Verkehrsführung im Bereich der Gerberstraße) für den Individualverkehr und einen Straßenbahntunnel unterhalb der Jahnallee im Waldstraßenviertel die Voraussetzungen für die Verbesserung der Haltestellensituation vor den Hauptbahnhof und die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Ost-West-Verbindung für die Straßenbahn erreicht werden kann.

Das Prüfergebnis einschließlich einer ersten Kostenschätzung ist dem Stadtrat bis Ende 2. Quartal 2018 vorzulegen.

Sachverhalt:

Die Haltestellen vor dem Hauptbahnhof und der Ost-West-Trasse der Straßenbahn werden Mitte der 20er Jahre ihre Kapazitätsgrenze erreichen. Durch Verlagerung des Individualverkehrs können die Voraussetzungen für die erforderliche Kapazitätserweiterung des ÖPNV geschaffen werden.

Eine Verlagerung des Individualverkehrs trägt außerdem zu einer Reduzierung der Schadstoffbelastung der besonders belasteten Innenstadt bei.

Im Zuge der Diskussion über den Nahverkehrsplan muss klar sein, welches Verkehrsangebot die LVB mittelfristig erbringen kann. Auf Grund der zu wartenden Planung- und Genehmigungsphase wird von der Beschlussfassung bis zur Realisierung ein Zeitraum von 7 bis 10 Jahren vergehen. Daher ist eine zeitnahe Grundsatzentscheidung im Stadtrat geboten.

In der Neufassung wird der Verwaltungsstandpunkt insoweit übernommen, dass keine extra Prüfung anzustellen ist, sondern die Prüfung im Rahmen der laufenden Untersuchungen und Konzepte erfolgten soll. Um dies zu ermöglichen, wird die Frist zu Vorlage der Ergebnisse um ein halbes Jahr verlängert.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Fassung des Verwaltungsstandpunktes angenommen:

Da sich derzeit bereits verschiedene Untersuchungen und Konzepte in der Erarbeitung befinden, die auch das Thema der Verbesserung des ÖPNV (insbesondere in der Leipziger Innenstadt) beinhalten, wird die im Antrag vorgeschlagene Prüfung einer Nordtangente für den motorisierten Individualverkehr und eines Straßenbahntunnels unterhalb der Jahnallee im Rahmen der zuvor genannten Untersuchungen bzw. Konzepte mit betrachtet.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Dieselfahrverbot: Was rollt da auf Stadtverwaltung, Stadtreinigung und LVB zu?

Dieselfahrverbot: Was rollt da auf Stadtverwaltung, Stadtreinigung und LVB zu?

Anfrage:

Das Verwaltungsgericht in Stuttgart hat jüngst durch ein Urteil den Weg für Fahrverbote von dieselbetriebenen Fahrzeugen frei gemacht.

Hierzu fragen wir:

In welchem Umfang werden dieselbetriebene Fahrzeuge
a. von den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH oder
Tochterunternehmen gehalten,
b. von den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH oder
Tochterunternehmen für den Einsatz im Linienbetrieb gehalten,
c. von den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH oder
Tochterunternehmen für den Einsatz im Linienbetrieb gehalten,
d. von der Stadtreinigung Leipzig gehalten,
e. von der Abfalllogistik Leipzig gehalten,
f. von den Eigenbetrieben Kultur gehalten,
g. von der Stadt Leipzig (Stadtverwaltung ohne Eigenbetriebe)
gehalten,
h. von den Leipziger Wasserwerken (Kommunale Wasserwerk Leipzig GmbH)
sowie Tochterunternehmen gehalten,
i. von den Leipziger Stadtwerken (Stadtwerke Leipzig GmbH) sowie
deutschen Tochterunternehmen gehalten,
j. von der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) oder
Tochterunternehmen gehalten?

Bitte die Anzahl der dieselbetriebenen Fahrzeuge nach Euro-IV-Norm und schlechter, Euro V und Euro VI getrennt ausweisen.

Anfrage im Allris

Antwort:

Auf Grundlage von Zuarbeiten der Beteiligungsunternehmen, der Eigenbetriebe sowie der zuständigen Fachdezernate infolge einer Abfrage entsprechend der Anfrage stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:

Buch-stabe Fahrzeughalter Euro 4 od. schlechter Euro 5 Euro 6 Gesamt
a LVB und Tochterunternehmen 23 64 182 269
b-c – davon für den Einsatz im Linienbetrieb (11) (17) (138) (166)
d Stadtreinigung Leipzig 82 110 61 253
e Abfall-Logistik Leipzig GmbH (ALL) 16 18 18 52
f Eigenbetriebe Kultur 3 8 6 17
g Stadt Leipzig (ohne Eigenbetriebe) 56 50 19 125
h KWL und Tochterunternehmen 11 70 57 138
i SWL und inländische Tochterunternehmen 7 64 44 115
j LWB und Tochterunternehmen 20 14 9 43
Gesamt 218 398 396 1.012

Antwort im Allris