Eingriff in Grundrechte

Die Grundrechtseinschränkungen in Leipzig sind höchst fragwürdig. Das offenbart die Antwort der Stadt Leipzig auf eine Anfrage der Freibeuter. Ausgangssperren für Einwohner, Berufsverbote für Gewerbetreibende und Künstler verbunden mit massiven Eingriffen in das Eigentumsrecht, teilweise Vorenthaltung des Rechts auf Bildung für Schüler. Diese Eingriffe bedürfen einer guten Begründung.

Wie sieht die Situation in Leipzig aus. 78 % der Todesfälle betrafen die Altersgruppe über 80 Jahre. Diese Altersgruppe ist weitgehend geimpft. Lediglich 2 % (11 Fälle in 13 Monaten) der Verstorbenen waren unter 60 Jahre alt. Derzeit werden in Leipzig Menschen über 60 Jahre geimpft. Bei fortschreitender Impfung in dieser Gruppe werden die Grundrechtseingriffe verfassungswidrig. Sonst hätten wir ja in jedem Winter während der Grippewelle einen Lockdown.

Es wird behauptet, die Menschen mit schweren Krankheitsverläufen werden jünger. In Leipzig gibt es dafür keine Daten. Die Stadt ist ahnungslos. Die Altersstruktur der Neuaufnahmen in Krankenhäusern und Intensivstationen kennt sie nicht. Wer Grundrechte einschränkt und keine Ahnung hat, handelt verfassungswidrig.

 

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 8. Mai 2021

Lockdown verfassungskonform?

Ist die Ansteckungsgefahr im Möbelhaus höher als in der Buchhandlung? Der Lampenbereich im Baumarkt ist sicher – im Einrichtungshaus tobt dort das Virus. Ist das so? Kühlschrank: Baumarkt immer – Fachgeschäft mit Anmeldung?

Grundrechtseingriffe müssen begründet und dürfen auf gar keinen Fall willkürlich sein. Unsere Innenstadt verödet. Oft mühsam aufgebaute Existenzen sind in Gefahr. Schluss mit der Lockdown Willkür!

Der Leipziger Einfluss ist klein, aber wir können was tun. Leipzig muss die Spielräume für Lockerungen vollständig ausnutzen. Wir müssen uns in Richtung Landespolitik für mehr Freiheit einsetzen, und der Oberbürgermeister kann seine Funktion als Städtetagspräsident nutzen.

Schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle gibt es bei uns überwiegend bei den Älteren und bei Risikogruppen. Wenn durch die fortschreitende Impfung diese weitgehend vermieden werden, bleibt für Grundrechtseinschränkungen kein Raum mehr.

Schäuble hat Recht. Das Recht auf Leben steht nicht über allem. Wenn ein Grundrecht die anderen überstrahlt, dann ist es die Menschenwürde. Für mich ist ein menschenwürdiges Leben mehr als das möglichst lange Hinauszögern des Todes.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 13. März 2021

Matzke (FDP): “Heizstrahler auf Freisitzen: So viele wie möglich, so viele wie nötig!”

Auf Antrag der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beschließt die Ratsversammlung in der Sitzung am 12. November 2020 die Aufhebung der Beschränkung von Heizstrahlern auf Freisitzen im Stadtgebiet Leipzigs bis 31. März 2021.

Für Sascha Matzke, Vertreter der Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Wirtschaft, Arbeit und Digitales, sieht die Aufhebung der Beschränkung der Zahl der Heizstrahler für Freisitze in der Stadt Leipzig nach dem zweiten Corona-Lockdown und angesichts der Absage des Weihnachtsmarktes durch den Oberbürgermeister als echte Chance: “Restaurants und Bars sind aufgrund der Verordnung des Freistaates aktuell bedauerlicherweise geschlossen. Für die Wirte ein Schlag ins Gesicht, die die Hygienemaßnahmen umgesetzt haben. Sobald Restaurants und Bars wieder geöffnet werden, zählt jeder Gast. Und der Gast kommt und sitzt dort auf dem Freisitz am liebsten, wo es angenehm warm ist. Nach der Zeit des zweiten Lockdowns sollen Wirte ihren Gästen so viele Heizstrahler wie möglich und so viele wie nötig zur Verfügung stellen können – zumindest bis ins Frühjahr!”

Aus Sicht der Fraktion Freibeuter reicht dabei ein Heizstrahler je 20 Quadratmeter, wie er entsprechend der Sondernutzungssatzung auf Antrag Gastronomen gestattet wird, nicht aus. Matzke (FDP) weiter: “Es macht im Winter eben doch einen Unterschied, ob man 2 Meter von einem Heizstrahler entfernt sitzt oder 5 Meter. Denn auch eine Fläche von 2 mal 10 Metern sind 20 Quadratmeter. Und wenn ich mir die Freisitze so anschaue, dann sind sie doch eher lang und schmal. Da wäre ein Heizstrahler zu wenig. Unter freiem Himmel können wir dem Infektionsschutz gerecht werden und trotzdem in Gesellschaft sein.”

Darüber hinaus sieht der Freidemokrat Matzke den Antrag seiner Fraktion im Sinne der Wirte nicht als Widerspruch zum Klimaschutze, verweist vielmehr auf den Präsidenten des Umweltbundesamtes, Dirk Messner, der Ende September im Rahmen einer Abwägung den Einsatz elektrischer Heizstrahler angesichts des erhöhten Risikos einer Ansteckung in geschlossen Räumen einer Gaststätte für eine Übergangszeit als vertretbar ansah.

Geimeinsame Erklärung von fünf Stadtratsfraktionen zu den neuen Corona-Maßnahmen

“Liebe Leipzigerinnen und Leipziger,

In den letzten Tagen stieg nicht nur die Zahl der mit dem Coronavirus
infizierten Menschen stark an. Auch die Zahl derer, die deswegen
stationär oder intensivmedizinisch betreut werden müssen, steigt rapide.
Setzt sich diese Entwicklung fort, ist absehbar, wann unser
Gesundheitssystem die Grenzen seiner Belastbarkeit erreicht hat.

Wir sind der festen Überzeugung, dass die Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene ebenso wie hier auf der kommunalen Ebene das Menschenmögliche tun, um unser Land gut durch diese Krise zu führen.
Gleichwohl gilt: in Rechtstaat und Demokratie muss die
Verhältnismäßigkeit der getroffenen Einschränkungen immer wieder neu diskutiert und begründet werden.

Wir würdigen die großen Anstrengungen, die jeder Einzelne aber
insbesondere die Betriebe in Gastronomie, Kultur und Freizeitbranche für eine Öffnung durch geeignete Hygienekonzepte geleistet haben. Ihre Mühe war nicht umsonst. Den Branchen, die in besonderer Weise durch die neuen Regelungen betroffen sind, muss geholfen werden. Wir erwarten, dass dies auch jetzt wieder geschieht.

Staat und Stadt können Regeln für das öffentliche Leben festlegen und auch durchsetzen. Für den privaten Bereich geht das aus guten Gründen in unserem Land nicht.
Ohne eine Anpassung des persönlichen Verhaltens eines jeden Einzelnen von uns wird es aber nicht gelingen, die Verbreitung des Virus einzudämmen.
Wir bitten Sie daher eindringlich: Minimieren Sie in den nächsten Wochen jegliche privaten Kontakte zu anderen Menschen so weit wie nur irgend möglich.

Insbesondere für viele alte Menschen, die allein leben, ist das eine
schwere Belastung. Wir dürfen nicht zulassen, dass für diese Menschen physische Distanz zu sozialer Distanz und Einsamkeit führt. Achten wir auf unsere Mitmenschen, Freunde und Nachbarn, auch wenn wir uns nicht persönlich treffen können.

Bitte helfen Sie mit, die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen!
Und: Bleiben Sie gesund!”

Die Fraktionen des Leipziger Stadtrates

-Sören Pellmann
Vorsitzender Fraktion DIE LINKE.   

-Katharina Krefft, Dr. Tobias Peter 
Vorsitzende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen     

-Frank Tornau   
Vorsitzender CDU-Fraktion                            

-Christopher Zenker
Vorsitzender SPD-Fraktion

-Sven Morlok
Vorsitzender Fraktion Freibeuter

Morlok (FDP): “Erst die Aufhebung der Beschränkung von Heizstrahlern macht Freisitze im Winter attraktiv und das Umweltbundesamt hält das für eine Übergangszeit für vertretbar.”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, die Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen im Stadtgebiet Leipzigs bis 31. März 2021 aufzuheben. Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 14. Oktober 2020 in die Gremien zur Beratung verwiesen.

Für Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, geht die Aufhebung der Gebühren für Freisitze nach dem Corona-Lockdown nicht weit genug: “Kein einziger Freisitz wird durch die Aussetzung der Gebühren durch die Stadt Leipzig in der kalten Jahreszeit für den Gast attraktiver. Vielmehr wird das Gemütlichkeitsempfinden auf dem Freisitz dadurch erreicht, dass er einen warmen Sitzplatz vorfindet.”

Aus Sicht der Fraktion Freibeuter reicht dabei ein Heizstrahler je 20 Quadratmeter, wie er entsprechend der Sondernutzungssatzung auf Antrag Gastronomen gestattet wird, nicht aus: “Viele Freisitze sind schmal  geschnitten, 20 Quadratmeter nicht gleich 20 Quadratmeter. Die Gastronomen sollten über den Winter bis Ende März 2021 selbst entscheiden dürfen, ob es weiterer Heizstrahler für einen durchgehend warmen Freisitz bedarf. Die Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen könnte vor diesem Hintergrund vorübergehend aufgehoben werden”, so der Freidemokrat Morlok.

FDP-Stadtrat Morlok verweist zudem auf den Präsidenten des Umweltbundesamtes, Dirk Messner, der Ende September in einem Interview der Funke Mediengruppe im Rahmen einer Abwägung den Einsatz elektrischer Heizstrahler angesichts des erhöhten Risikos einer Ansteckung in den geschlossen Räumen einer Gaststätte für eine Übergangszeit als vertretbar ansah.

Den Wortlaut des Antrags “Temporäre Aufhebung der Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen” (VII-A-01845) entnehmen Sie bitte dem Anhang.