Gabelmann (PIRATEN): “Unglaubliches Kulturamtsversagen: Finanzierungsprobleme des Naturkundemuseums lange bekannt”

Unglaubliches Kulturamtsversagen: Finanzierungsprobleme des Naturkundemuseums lange bekannt

Pressemitteilung:

Die Entscheidung der Stadt, das Naturkundemuseum am beschlossenen Standort nicht weiter zu verfolgen, kommentiert die Piraten-Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann, Fraktionsvorsitzende der Freibeuterfraktion:

“Das war ein Desaster mit Ansage. Viele Experten haben die völlig aus der Luft gegriffene Kostenschätzung für unseriös gehalten – schon unter normalen Baubedingungen. Ein solcher Masterplan wie der angedachte ist nicht mal eben mit zehn Millionen umzusetzen. Daß die nun getätigten Untersuchungen nicht vor einer Beschlußfassung stattgefunden haben, fällt uns nun auf die Füße. Ein historisches Gebäude hat naturgemäß andere Bauschwierigkeiten als ein Neubau.”

Gabelmann, die im Fachausschuß für Stadtentwicklung und Bau das Projekt begleitet, führt weiter aus:

“Der jetzt gescheiterte Plan, in der Baumwollspinnerei einen
zusammengefaßten Kulturstandort zu schaffen, schwächt auch die anderen Projekte, die nun dort draußen ohne Tramanbindung und mit einer ab heute wenig wahrscheinlichen Busverbindung hocken.”

Als einzig sinnvolle Alternative sieht Gabelmann den Verbleib am alten Standort mit einer Sanierung des Gebäudes und einem Museumsanbau auf  dem Vorplatz.

Hobusch (FDP): “45 Minuten für die Aufnahme einer Anzeige dürfen keine Normalität sein / echte Polizisten statt “Polizeibehörde”

45 Minuten für die Aufnahme einer Anzeige dürfen keine Normalität sein / echte Polizisten statt "Polizeibehörde"

Pressemitteilung:

In der Debatte um umstrittene Äußerungen des sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer zu einer polizeilichen Maßnahme gegenüber Leipziger Journalisten am Rande der Pegida Proteste am vergangenen Donnerstag in Dresden hat der Leipziger FDP -Stadtrat René Hobusch den Zustand der sächsischen Polizei kritisiert.

“Wir müssen aufpassen, dass das Vehikel der Strafanzeige nicht missbraucht wird, um Menschen, die einem gerade mal nicht passen, auszubremsen. In diesem Fall traf es Journalisten, die so an ihrer Arbeit gehindert wurden. Dass die Polizei alles aufnimmt und Ermittlungen einleitet, mag formal richtig sein. Wenn das aber 45 Minuten dauert, dann ist das nicht in Ordnung, denn die Polizei wird am Ende missbraucht. Dem werden wir nur Herr, wenn Aufnahme und Einleitung von Ermittlungen eben nicht 45 Minuten dauern, sondern nur 10 oder 15 Minuten.

Statt im Video erkennbare Notizen in ein Büchlein zu schreiben, geht sowas auch digital. Foto des Ausweises, Aufnahme einer ersten Aussage und schon ist es erledigt. Ganz ohne neue Befugnisse für die Polizei, ganz einfach nur durch moderne Ausstattung, über die jeder Oberschüler im Freistaat verfügt”,

so der Freidemokrat Hobusch in einer Reaktion am heutigen Tage. Hobusch kritisierte in diesem Zusammenhang auch die Reaktionen aus der Staatsregierung.

“Dass die Staatsregierung 45  Minuten für die Aufnahme einer einfachen Anzeige für völlig normal hält, ist ein Armutszeugnis. Und es zeigt: Statt eines neuen Polizeigesetzes mit mehr Kompetenzen und zahlreichen neuen Einschränkungen von Bürger- und Freiheitsrechten braucht die Polizei eine bessere Ausstattung – und zwar die beste Ausstattung.

Unsere Beamten sind keine Sekretäre, aber auch keine Armee im Inland, sondern Polizisten. Aber dazu fallen dem Ministerpräsident und dem Innenminister nicht viel ein. Stattdessen wird Druck auf Städte wie Leipzig gemacht, dass hier das Ordnungsamt in “Polizeibehörde” umbenannt wird, die Mitarbeiter in neue Kleidung gesteckt und in neu beklebte Kleinwagen gesetzt werden. Die Grenzen zwischen Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafverfolgung werden dabei immer mehr verwässert, um dem Bürger Sicherheit vorzugaukeln.

Dabei wäre es so wichtig, gut ausgebildete Polizisten in ausreichender Anzahl vor Ort zu haben, die mit Fingerspitzengefühl erkennen können, wann wie in Dresden gerade jemand versucht, sie für eigene Zwecke zu missbrauchen und sich dabei dem Strafrecht bedient. Dafür braucht es Schulungen, sonst laufen wir Gefahr, dass solche Ereignisse kein Einzelfall bleiben.”

Bunt, bunter, Karli

Bunt, bunter, Karli

Mit ihrer Sanierung hat die Karli an Schönheit und Bedeutung im Leipziger Süden gewonnen. Geschäfte laden zum Flanieren, Restaurants und Bars zum Verweilen ein. Das Flair der Südmeile ist geprägt von der baulichen Substanz aus der Zeit vor über einhundert Jahren, aber auch von Vielfältigkeit und Buntheit der Gegenwart.

Zu recht setzt die Stadtverwaltung geltendes Recht durch, wo Einzelhändler und Gastronomen säumig waren, Genehmigungen für die Leuchtreklame an ihren Geschäften in der Vergangenheit einzuholen.

Die Versäumnisse liegen jedoch nicht allein bei den Händlern und Gastronomen. Denn wenn es diese in der Vergangenheit gegeben hat, hat es scheinbar auch die Verwaltung über Jahre versäumt, geltendes Recht durchzusetzen. Jetzt gleich mit aller Schärfe des Gesetzes zu reagieren, erscheint unverhältnismäßig. Tatbestände, wie Duldung der Zustände oder Verwirkung von Beseitigungsansprüchen, sollten auch im Interesse der Karli und ihres Flairs wohlwollend geprüft werden.

In einem offenen Brief habe ich den Oberbürgermeister und die Baubürgermeisterin aufgefordert, in einen Dialog mit den betroffenen Einzelhändlern und Gastronomen auf der Karli zu treten. Mein Angebot, als Stadtrat zwischen den Parteien zu vermitteln, steht.

René Hobusch, stellv. Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 18. August 2018

SPD und Freibeuter wollen Mobilitätsfonds mit mindestens 50 Millionen Euro Volumen bilden

SPD und Freibeuter wollen Mobilitätsfonds mit mindestens 50 Millionen Euro Volumen bilden

Pressemitteilung:

Ein gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen von SPD und Freibeutern sieht die Bildung eines Mobilitätsfonds mit einem Volumen von mindestens 50 Millionen Euro bis zum Jahr 2023 vor, um den Ausbau des ÖPNV in Leipzig langfristig zu sichern. Eine Änderung des Verkehrsleistungs-Finanzierungsvertrages wird zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt, da dies die Direktbetrauung der LVB sowie den steuerlichen Querverbund gefährden könnte.

„Mit diesem Antrag wird die Investitionsfähigkeit der LVB in den nächsten Jahren gesichert und Planungssicherheit für alle Beteiligten hergestellt, was für meine Fraktion ein wichtiges Hauptanliegen war“,

kommentiert Fraktionsvize Heiko Oßwald, der auch beteiligungspolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, den Antrag.

„Bisher ging es in der gesamten Debatte immer nur um kurzfristige Investitionshilfen oder allgemeine Zuschusserhöhungen, die aber das Problem der Finanzierung von mittelfristig anstehenden Großinvestitionen nicht berücksichtigten. Daher hat meine Fraktion Wert darauf gelegt, dass wir hier einen nachhaltigen Lösungsansatz gefunden haben“,

meint Sven Morlok von den Freibeutern, der seine Fraktion auch im LVV-Aufsichtsrat vertritt.

„Gerade auch im Hinblick auf die zu Ende gehende politische Debatte zu den Mobilitätsszenarien ist es jetzt wichtig, einen seriösen Vorschlag zu machen, wie deren Umsetzung finanziert werden kann. Wir verstehen unseren Antrag deshalb auch als Diskussionsangebot an alle anderen Fraktionen, um möglichst noch im Herbst zu einer Lösung zu kommen“,

so Morlok. Für beide Fraktionen war weiterhin wichtig, dass die Entscheidungsbefugnis über die Verwendung der Rücklage klar beim Stadtrat liegt.

„Wir denken, dass wir mit diesem Antrag einen transparenten und nachhaltigen Vorschlag machen, um den Ausbau des ÖPNV zu sichern und seine Finanzierung gerecht zwischen Stadt und LVV-Konzern aufzuteilen“,

ergänzt Oßwald abschließend.

Beide Stadträte können sich vorstellen, dass die Zahlungen in den Mobilitätsfond auch über das Jahr 2023 bis zum Abschluss der Großinvestitionen in Verkehrsbereich fortgeführt werden.

Einladung zum gemeinsamen Pressegespräch der Fraktionen von SPD und Freibeutern – Freitag, 17. August 2018, 13 Uhr

Einladung zum gemeinsamen Pressegespräch der Fraktionen von SPD und Freibeutern - Freitag, 17. August 2018, 13 Uhr

Pressemitteilung:

Einladung zum gemeinsamen Pressegespräch der Fraktionen von SPD und Freibeutern – Freitag, 17. August 2018, 13 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir Sie zu einem gemeinsamen Pressegespräch der SPD-Fraktion und der Fraktion Freibeuter ins Neue Rathaus, Raum 101 (Geschäftsstelle Fraktion Freibeuter) ein.

Thema des Gesprächs ist eine gemeinsame Neufassung des Antrags

„Erhöhung des Investitionszuschusses für die Leipziger Verkehrsbetriebe – ÖPNV-Finanzierung nachhaltig sichern“.

Teilnehmer:

Heiko Oßwald, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion
Sven Morlok, Stadtrat der Fraktion Freibeuter

Wann und wo?

17. August 2018, 13 Uhr im Neuen Rathaus, Zimmer 101.

Auswirkungen der Aufstockung des Stadtordnungsdienstes

Auswirkungen der Aufstockung des Stadtordnungsdienstes

Anfrage:

Angesichts des anhaltenden Bevölkerungswachstums, der Ausweitung der Einsatzzeiten des Stadtordnungsdienstes auf wochentags 24 Uhr und das Wochenende, der Aufstockung des Personals beim Stadtordnungsdienst verbunden mit zusätzlichen Kontrollgängen, insbesondere bei Veranstaltungen in Stadion und Arena, ist mit einem erhöhten Aufkommen an bußgeldrelevanten Tatbeständen / Ordnungswidrigkeiten zu rechnen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie haben sich die Fallzahlen bußgeldrelevanter Tatbestände / Ordnungswidrigkeiten im Vergleich der Jahre 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018 entwickelt?
  2. Wie viele Fälle sind nach drei Monaten in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018 verjährt?
  3. Auf welche Höhe summieren sich die angesichts Verjährung entgangenen Bußgelder in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018?
  4. Wie hat sich die Zahl der die im Außendienst erfassten Tatbestände weiterbearbeitenden Mitarbeiter im Ordnungsamt (Allgemeine Ordnungswidrigkeiten vs. Verkehrsordnungswidrigkeiten) im Vergleich der Jahre 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018  entwickelt? Bitte um Gegenüberstellung von Stellenplan und tatsächlicher Stellenbesetzung unter Berücksichtigung dauerhaft krankheitsbedingter Ausfälle.

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Anfrage lässt die Annahme erkennen, dass der Stadtordnungsdienst neben Verstößen zu allgemeinen Ordnungswidrigkeiten auch überwiegend Anzeigen zu Parkverstößen im ruhenden Verkehr aufnimmt und zur abschließenden Bearbeitung weiterleitet.

Letzteres wird jedoch vorrangig und hauptsächlich von den Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeitern der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes aufgrund bestehender Aufgabenübertragung wahrgenommen. Insofern kann in der Beantwortung der Fragen 1 bis 4 lediglich auf Anzeigen zu allgemeinen Ordnungswidrigkeiten Bezug genommen werden.

1. Wie haben sich die Fallzahlen bußgeldrelevanter Tatbestände / Ordnungswidrigkeiten im Vergleich der Jahre 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018 entwickelt?

Fallzahlentwicklung
Jahr 2015 2016 2017
  1. HJ 2018
Fallzahl 11.577 13.400 12.556 7.235

Die Fallzahlen wiederspiegeln neben den Anzeigen des Stadtordnungsdienstes auch erstattete Anzeigen des Polizeivollzugsdienstes, der Fachämter und anderer Institutionen sowie Privatanzeigen. Eine konkrete Auswertung nach Anzeigeerstattern ist mit dem Verarbeitungsprogramm der Stadtverwaltung nicht realisierbar.

2. Wie viele Fälle sind nach drei Monaten in den Jahren 2015, 2016,2017 und 1. Halbjahr 2018 verjährt?

Die Frage kann nicht explizit beantwortet werden. Es liegen keine statistischen Auswertungen zu Einstellungen wegen Verjährung vor.

Tritt Verjährung ein, erfolgt eine Einstellung des Verfahrens. Einstellungsgründe können jedoch vielfältig sein.

Einstellungsquoten
Jahr 2015 2016 2017 HJ 2018
Einstellungsquote

im Durchschnitt in %

30,9

 

23,1 20,5 31,7

Das Eintreten der Verjährung ist ausdrücklich nicht auf die jeweils bestehende Personalsituation zurückzuführen, sondern kann auch aus anderen Gründen erfolgen.

3. Auf welche Höhe summieren sich die angesichts Verjährung entgangenen Bußgelder in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018?

Die Frage kann nicht beantwortet werden. Siehe zu Frage 2.

4. Wie hat sich die Zahl der die im Außendienst erfassten Tatbestände weiterverarbeitenden Mitarbeiter im Ordnungsamt (Allgemeine Ordnungs-widrigkeiten vs. Verkehrsordnungswidrigkeiten) im Vergleich der Jahre 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018 entwickelt? Bitte um Gegenüberstellung von Stellenplan und tatsächlicher Besetzung unter Berücksichtigung dauerhaft krankheitsbedingter Ausfälle.

Planstellen
Jahr 2015 2016 2017 1. HJ 2018
Fallzahlen 11.577 13.400 12.556 7.235
VZÄ lt. Stellenplan* 7 7 8 8
VZÄ-Besetzung 7 7 8 8
Ausfallzeiten in VZÄ 1,9 0,9 0,6 0,5

*einschließlich Sachgebietsleiterin

Derzeit werden die umzusetzenden Mehrbedarfe an Personal im Bereich des Stadtordnungsdienstes noch nicht durch erhöhte Fallzahlen wirksam. Bereits seit 2016 werden ca. 2.300 Fälle pro Sachbearbeiter bearbeitet. Jedoch sollten 2.000 Fallbearbeitungen pro Sachbearbeiter im Jahr nicht dauerhaft überschritten werden um Mängel an Qualität zu vermeiden, eine zeitnahe Bearbeitung zu sichern und den Eintritt der Verjährung wegen Zeitverfall zu verhindern.

Antwort im Allris

Anspruch auf einen Krippen- und Kitaplatz in der Stadt Leipzig nach Umzug ins Leipziger Umland

Anspruch auf einen Krippen- und Kitaplatz in der Stadt Leipzig nach Umzug ins Leipziger Umland

Anfrage:

Eltern, deren Kinder eine Krippe oder Kindertageseinrichtung in Leipzig besuchen, haben der Leitung der Einrichtung einen Wohnsitzwechsel anzuzeigen. Bei anhaltender Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in der Stadt Leipzig besteht bei vielen Eltern weiterhin der Wunsch, den Betreuungsplatz in der Leipziger Einrichtung zu behalten.

Hierzu fragen wir:

  1. Wie ist die Rechtslage bei Anzeige eines Wohnsitzwechsels in das Leipziger Umland?
  2. Wie viele Plätze (jeweils im Krippen- und Kitabereich) sind nach wie vor durch Kinder belegt, die inzwischen einen Wohnsitz außerhalb der Stadt Leipzig haben?
  3. Wie viele Krippen- und Kitaplätze davon werden durch die Kommunen des Leipziger Umlandes in der Stadt Leipzig finanziert?
  4. Welche Auswirkungen hat der in Frage 3 angeführte Umstand auf die Belegungssituation in Krippen- und Kindertagesstätten der Stadt Leipzig vor dem Hintergund, dass nach wie vor nicht allen Leipziger Kindern ein Betreuungsplatz bereit gestellt werden kann?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wie ist die Rechtslage bei Anzeige eines Wohnsitzwechsels in das Leipziger Umland?

Mit dem Wohnsitzwechsel erfolgt ein Zuständigkeitswechsel. Der Anspruch des Kindes auf einen Betreuungsplatz richtet sich gegen die neue Wohnortgemeinde. In der Regel verbleiben die Kinder jedoch auf dem Betreuungsplatz.

2. Wie viele Plätze (jeweils im Krippen- und Kitabereich) sind nach wie vor durch Kinder belegt, die inzwischen einen Wohnsitz außerhalb der Stadt Leipzig haben?

Mit Stand 31.07.2018 werden Kinder aus Umlandgemeinden in der Stadt Leipzig in Einrichtungen der Freien Träger und der Kommune wie folgt betreut:

Betreuungsart Kommune freie Träger Gesamt
Krippe 8 69 77
Tagespflege 2 7 9
Kindergarten 39 211 250
Gesamt 49 287 336

5 der in kommunalen Kitas betreuten Krippenkinder und 21 der Kindergartenkinder wohnen in Franken- heim oder Lindennaundorf, die Ortsteile der Stadt Markranstädt sind. Grundlage für deren Betreuung ist eine Vereinbarung der Stadt Leipzig aus dem Jahr 2000 mit der Stadt Markranstädt zur Eingemeindung von Bienitz/Rückmarsdorf. Darin übernahm die Stadt Leipzig die bereits bestehende vertragliche Regelung, dass Kinder aus Frankenheim und Lindennaundorf in der Kita Spatzennest in Rückmarsdorf betreut werden können.

3. Wie viele Krippen- und Kitaplätze davon werden durch die Kommunen des Leipziger Umlandes in der Stadt Leipzig finanziert?

Für die 336 in Leipzig betreuten Kinder aus Fremdgemeinden wird gemäß § 17 Abs. 3 SächsKitaG der festgeschriebene Gemeindeanteil durch die Wohnortgemeinde erstattet.

4. Welche Auswirkungen hat der in Frage 3 angeführte Umstand auf die Belegungssituation in Krippen- und Kindertagesstätten der Stadt Leipzig vor dem Hintergrund, dass nach wie vor nicht allen Leipziger Kindern ein Betreuungsplatz bereitgestellt werden kann?

Zum 31.07.2018 wurden 336 Kinder aus Umlandgemeinden in Leipzig betreut. 497 Leipziger Kinder sind in Kindertagesstätten im Umland untergebracht. Derzeit entlastet also das Umland das Leipzger Kita-Netz um 161 Betreuungsplätze.

Antwort im Allris

Zweiter Rettungsweg und Straßenbegleitgrün

Zweiter Rettungsweg und Straßenbegleitgrün

Anfrage:

Im Zusammenhang mit Bau- und Sanierungsmaßnahmen von Immobilien bemängelt die Feuerwehr immer wieder die mangelnde Nutzbarkeit des zweiten Rettungsweges (Fenster). Aufgrund des unzureichenden Baumbeschnitts von Straßenbegleitgrün können Hubrettungswagen nicht angeleitert und Personen nicht über das Fenster gerettet werden. Hierzu fragen wir:

  1. Sind dem Oberbürgermeister die Auswirkungen ausbleibenden Baumbeschnitts von Straßenbegleitgrün auf die Rettung über den 2. Rettungsweg bekannt?
  2. Sieht die Stadt Leipzig Gefährdungen von Personen im Zusammenhang mit dem ausbleibenden Baumbeschnitt von Straßenbegleitgrün?
  3. Was unternimmt die Stadtverwaltung, um der mangelnden Nutzbarkeit des 2. Rettungsweges entgegen zu wirken?

 

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Rosenthal:

Kurze Erläuterung zum Sachverhalt: Grundsätzlich sind bei Bau- und Sanierungsarbeiten an Immobilien regelmäßig Baugenehmigungen erforderlich. Im Rahmen der Erteilung von Baugenehmigungen hat der Nachweis der Gewährleistung des zweiten Rettungsweges durch den Gebäudeeigentümer respektive Bauantragsteller zu erfolgen. Hierzu hat das Sächsische Staatsministerium des Innern in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 21.06.2017 die Rechtslage konkretisiert. Ich möchte sie hier nur ansatzweise zitieren.

Bei Neubauten und genehmigungspflichtigen Umbauten besteht kein Rechtsanspruch des Antragstellers, den zweiten Rettungsweg im öffentlichen Raum über Leitern der Feuerwehr zu führen. Bestehende Bäume sind dabei aus Umweltgründen und zum Schutz öffentlichen Eigentums zu erhalten. Wenn jedoch ein Gebäude mit gültiger Baugenehmigung besteht, nach der der zweite Rettungsweg im öffentlichen Bereich akzeptiert wurde, muss diese Möglichkeit auch dauerhaft fortbestehen; sogenannter Bestandsschutz des Gebäudes.

Neben der wohl am einfachsten zu realisierenden und kostengünstigsten Möglichkeit über die Rettungsgeräte der Feuerwehr vom öffentlichen Straßenraum aus bestehen hierfür noch andere Möglichkeiten wie Spindeltreppen an der rückwärtigen Fassade oder Sicherheitstreppenhäuser. Die Sächsische Bauordnung sieht jedoch keinen Vorrang einer bestimmten Lösungsmöglichkeit. Grundsätzlich ist der Baurechtszustand von Gebäuden auch im Hinblick auf die Rettungswegesituation vom Amt für Bauordnung und Denkmalpflege zu beurteilen. Bei der Durchsetzung baurechtskonformer Zustände ist in Bezug zum Rettungsweg im Bereich von Straßenbegleitgrün zu klären, ob zu dieser Option ein Rechtsanspruch des Gebäudeeigentümers besteht.

Jetzt zur ersten Frage.

Die Auswirkungen, die für die Rettungswege entstehen würden, wenn eine fachgerechte Pflege im Straßenraum nicht erfolgt, sind der Stadtverwaltung bekannt.

Zur zweiten Frage.

In der Stadt Leipzig werden keine bestehenden Gefährdungen durch unterbliebene Schnittmaßnahmen gesehen. Sofern hier Beeinträchtigungen festzustellen sind, werden durch das ABD Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in Abstimmung mit dem ASG sowie der Branddirektion geprüft und bei Erfordernis eingeleitet.

Zur dritten Frage.

Es können keine pauschalen Maßnahmen benannt werden. Die Maßnahmen können je nach Einzelfall im Verantwortungsbereich der Stadt selbst oder im Verantwortungsbereich des Gebäudeeigentümers zu regeln sein.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Herr Bürgermeister Rosenthal, vielen Dank für die Antwort. – Ich lese Ihnen einmal beispielhaft aus einem Brandschutzprotokoll zu einer Begehung eines Bestandsgebäudes vor, in dem die Feuerwehr Folgendes vermerkt hat: Aufgrund der Baumbepflanzung rechtsseitig, also straßenseitig, kann der zweite Rettungsweg am Dachgeschoss bzw. zweiten und dritten Obergeschoss nicht mit Hubrettungsfahrzeug angeleitert werden. Keine Sicherstellung. Stadt Leipzig, Branddirektion Meine Nachfrage beim Prüfingenieur daraufhin hat ergeben, dass er das nicht zum ersten Mal erlebt hat. Sie aber sagen, Ihnen seien solche Probleme nicht bekannt. Sehen Sie hier einen Widerspruch zwischen Ihren Ausführungen und dem hier konkret zitierten Protokoll?

Bürgermeister Rosenthal:

Nein, da sehe ich keinen Widerspruch. Wichtig ist, dass die Branddirektion gelegentlich beauftragt wird, zu prüfen, ob bestimmte Fenster als zweiter Rettungsweg nutzbar sind. Wenn dabei festgestellt wird, dass der zweite Rettungsweg nicht gewährleistet werden kann, sind Maßnahmen einzuleiten. Das wird dann mit dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege und dem ASW sofort gelöst.

Hobusch (FDP): “Kretschmer hält bei Allgemeiner Dienstpflicht seine Fahne in den Wind”

Kretschmer hält bei Allgemeiner Dienstpflicht seine Fahne in den Wind

Pressemitteilung:

Der Leipziger Stadtrat René Hobusch (FDP) reagierte mit Kopfschütteln auf den Vorschlag von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) zu einer Volksbefragung zur Dienst- oder Wehrpflicht.

„Es ist schon lustig, dass ausgerechnet aus der Ecke der größten Kritiker von Volksentscheiden jetzt so eine Forderung kommt”,

so Hobusch in einer ersten Reaktion,

„offenbar findet man sowas in dem Moment super, wenn eine Mehrheit im eigenen Sinne denkbar ist und gleichzeitig bei einer Ablehnung sich der Status quo nicht ändert. Das politische Risiko geht gegen Null – und prompt hält Kretschmer seine Fahne in den Wind. Das nennt man nicht Politik, sondern Populismus.”

Der Freidemokrat Hobusch sprach sich dafür aus, eine gesellschaftliche Diskussion zur Einführung direktdemokratischer Elemente zu führen.

„Wir sollten über Volksentscheide auf Bundesebene offen sprechen. Sowas muss dann aber auch gelebt werden und darf nicht dazu führen, dass wir reihenweise populistische Säue durch die Talkshows treiben. Das Beispiel Schweiz zeigt da einen sehr guten Umgang. Dort beschäftigen sich die Menschen mit Themen und wägen ab – nicht nur die eigentliche Sachfrage, sondern auch deren Folgen. Vor populistischer Stimmungsmache ist das System aber auch nicht immun. Aber die Menschen haben auch jahrelange Erfahrung im Umgang mit Volksentscheiden.

Mir wäre wohler, wenn wir erst einmal auf Ebene der Städte und Gemeinden und auf Ebene des Freistaates damit anfangen. Und wenn man das wirklich fördern will, dann gibt die Politik auch einfach mal Fragen aus der eigenen Zuständigkeit an die Menschen zur Entscheidung. Auf diese Idee ist der Ministerpräsident aber bislang nicht gekommen.”

Stattdessen schiebe Kretschmer ein Thema vor, dass sich nur auf Bundesebene lösen lässt.

„Und dort gibt es bekanntlich keine Volksentscheide oder -befragungen. Und bislang war die CDU einer der Bremsklötze einer bundesweiten Regelung.”

„Und selbst wenn es Volksentscheide oder -befragungen auf Bundesebene gäbe: Eine allgemeine Dienstpflicht ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und damit verfassungswidrig”,

so Jurist Hobusch abschließend.

Hobusch (FDP): “Ich stehe für Dialog im Streit um Leuchtreklame auf der Karli bereit!”

Ich stehe für Dialog im Streit um Leuchtreklame auf der Karli bereit!

Pressemitteilung:

In einem offenen Brief ruft Stadtrat René Hobusch den Oberbürgermeister und die zuständige Baubürgermeisterin Dubrau dazu auf, in einen Dialog mit den betroffenen Einzelhändlern und Gastronomen auf der Karl-Liebknecht-Str. im Streit um nicht genehmigte Leuchtreklamen zu treten.

Hobusch selbst bot an, zwischen den Parteien zu vermitteln, um zu einer Lösung zu kommen, die allen Interessen gerecht wird.

Der Rechtsanwalt sieht durchaus Versäumnisse auf beiden Seiten und kritisiert das Vorgehen der Verwaltung:

“Die Versäumnisse hinsichtlich der Leuchtreklamen liegen nicht allein bei den Händlern und Gastronomen. Denn wenn es diese in der Vergangenheit gegeben hat, hat es auch die Verwaltung scheinbar über Jahre versäumt, geltendes Recht durchzusetzen. Jetzt gleich mit aller Schärfe des Gesetzes zu reagieren, erscheint mir unverhältnismäßig. Tatbestände wie Duldung der Zustände oder Verwirkung von Beseitigungsansprüchen sollten auch im Interesse der Karli und ihres Flairs wohlwollend geprüft werden.”

Hobusch teilt die Auffassung der Verwaltung, dass zum Schutz der Substanz und Optik sind Werbeanlagen, insbesondere an unter Denkmalschutz stehenden Häusern, nur unter Auflagen genehmigungsfähig seien.

“Zu recht setzt die Stadtverwaltung geltendes Recht durch, wo Einzelhändler und Gastronomen säumig waren, Genehmigungen für die Leuchtreklame an ihren Geschäften in der Vergangenheit einzuholen.”

“Doch zum Flair der Südmeile gehört meiner Auffassung nach mittlerweile auch dieser Zustand, der die Vielfältigkeit und Buntheit der Straße widerspiegelt, nicht nur die bauliche Substanz aus der Zeit vor über einhundert Jahren”,

so der Liberale abschließend.