Neugestaltung des Gohliser Angers

Neugestaltung des Gohliser Angers

Antrag:

1. Die Stadt Leipzig nimmt eine Neugestaltung des Gohliser Angers unter Berücksichtigung seiner historischen Rolle als gründerzeitlichem Stadtplatz vor. Die Nutzung des Angers für Bürger als autofreie Grünfläche wird gewährleistet. Die Aufstellung eines thematisch angepaßten Brunnens wird ausdrücklich geprüft. Ein Parkverbot für die Fläche wird im Zuge der Neugestaltung geprüft.

2. Aufgrund des bestehenden Handlungsbedarfes bei der Sanierung öffentlicher Grünflächen insgesamt, wird die Sanierung des Gohliser Angers in den Doppelhaushalt 2021/22 eingeordnet. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden finanziellen Mittel bereits bei der Haushaltsaufstellung zu berücksichtigen. Die Planung wird 2019/2020 unterjährig eingeordnet.

3. Es erfolgt eine Beteiligung unter Einbeziehung des Stadtbezirksbeirates, Vereinen und Bürgern.

Begründung:

Der Gohliser Anger ist in seiner Form an seinem historischen Ort erhalten. Derzeit lässt sich nur mit geübtem Blick erkennen, dass dieses Stück Leipzig ein Ort historischen Bezugs im ehemaligen Dörfchen Gohlis ist. Derzeit wird der historische Ort vorwiegend als Parkfläche genutzt.

Wie im VSP beschrieben: „Der Gohliser Anger war in der Zeit von Gohlis als eigenständiges Dorf – vor der Eingemeindung nach Leipzig – Kernbereich der alten, dörflichen Ortslage von Gohlis im Bereich der Menckestraße. Früher mit einem kleinen Schulgebäude und angebautem Betsaal bestanden, wurde der Bereich des Gohliser Angers nach dem Abbruch der Gebäude um die vorangegangene Jahrhundertwende im Stil eines gründerzeitlichen Stadtplatzes mit Wegebeziehungen und kleineren eingefassten Wiesen- und Beetflächen umgebaut.

Der Bereich des Gohliser Angers steht z. Z. nicht unter Denkmalschutz. Eine Unterschutzstellung als sogenanntes Gartendenkmal wird aber z.Z. auf Anregung der Stadt Leipzig durch das Landesdenkmalamt Sachsen geprüft.“[1]

Daher befürwortet die Stadtverwaltung den Vorschlag zur Neugestaltung des Gohliser Angers grundsätzlich, auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Aufgrund dessen wird vorgeschlagen, die Planungs- und Beteiligungsprozesse sowie die finanziellen Mittel frühzeitig entsprechend einzuordnen.

[1] aus dem Verwaltungsstandpunkt VI-A-06666-VSP-01

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Fassung des Verwaltungsstandpunktes angenommen:

Aufgrund des bestehenden Handlungsbedarfes bei der Sanierung öffentlicher Grünflächen insgesamt, wird über die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Planung und den Bau des Gohliser Angers erst bei der Aufstellung des neuen Haushaltes 2021/2022 entschieden.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

René Hobusch (FDP): “Ein Lobbyregister für alle!”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt die Einführung eines Lobbyregisters in der Stadt Leipzig. Danach sollen Bürgervereine, Initiativen und Verbände die Möglichkeit erhalten, sich in offene Listen (Lobbyregister) einzutragen und wie Träger öffentlicher Belange behandelt werden.

“Eine offene Liste schafft grundsätzlich Transparenz darüber, wer im Rathaus durch die Hallen wandelt. Aber nicht nur das. Ehrenamtliche Bürgerinitiativen sollen gleichermaßen Berücksichtigung finden wie für ihre Arbeit entlohnte Interessenvertreter. Denn machen wir uns nichts vor, immer den gleichen Interessenvertretern wird im Rathaus Gehör verschafft. Jene ohne eine starke, organisierte Lobby bleiben dagegen oft ungehört”, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Freidemokrat René Hobusch mit Blick auf Bürgerbeteilung und Chancengleichheit.”

Sven Morlok (FDP): “Jahnallee: Alle Beteiligten an einen Tisch!”

Die Fraktion Freibeuter beantragt im Leipziger Stadtrat die Einrichtung eines Runden Tisches “Jahnallee”, der alle Beteiligten rund um die Verkehrsmaßnahmen an der Jahnallee ins Gespräch bringen soll.

Dazu FDP-Stadtrat Sven Morlok, der die Fraktion Freibeuter im zeitweilig beratenden Auschuss Mobilität und Verkehr vertritt: “Die Gewerbetreibenden der Jahnallee empfinden die kurzfristige Einschränkung des Parkens vor ihren Gaststätten und Geschäften als Zumutung. Da werden Anlieferzeiten von der Verwaltung ohne Rücksprache mit den Geschäftsinhabern einfach so festgelegt.”

Der Freidemokrat Morlok begrüßt die Bereitschaft der Beteiligten: “Gewerbetreibende, Anwohner und Vertreter eines autofreien Lebens sind bereit zu Gesprächen miteinander. Und dazu gehört auch die Stadtverwaltung mit an den Tisch.”

Die Fraktionsvorsitzende der Freibeuter Ute Elisabeth Gabelmann (Piraten) ergänzt: “Bürgerbeteiligung hat mittlerweile gute Tradition in Leipzig und ist ein anerkanntes Instrument, um auch in einer schwierigen Situation ein für alle Seiten gleichermaßen akzeptables Ergebnis zu erreichen. Auch am Beispiel Jahnallee kann dies helfen, die Interessen auszugleichen und zu innovativen Lösungen zu kommen.”

Auf Initiative der Fraktion Freibeuter wird die Stadtverwaltung mittelfristig auch die Umgestaltung der Gustav-Adolf-Straße zu einer Fahrradstraße prüfen. Das hatte die Ratsversammlung am 19. September 2018 mehrheitlich beschlossen. “Langfristig wird ein Umdenken bei der Gestaltung von Verkehrsraum stattfinden müssen. Eine anhaltende Vermischung aller Verkehrsteilnehmer auf einer Straße kann langfristig nicht die Schwächsten schützen. Im Rahmen der Prüfungen durch das Verkehrs- und Tiefbauamt stellt der Runde Tisch “Jahnallee” eine Möglichkeit dar, auch die Belange der Beteiligten zu berücksichtigen”, so Morlok optimistisch.

Der Beschlussvorschlag des Antrags VI-A-06682 “Runder Tisch “Jahnallee” lautet wie folgt: “Die Stadt Leipzig lädt bis Ende Februar 2019 zu einem Runden Tisch „Jahnallee“, an dem Vertreter der Gewerbetreibenden der Jahnallee, Vertreter des Bürgervereins Waldstraßenviertel e.V., Vertreter der Initiative autofrei leben! e.V., Vertreter verschiedener Verkehrsmittel, Vertreter der Stadtverwaltung, Stadträte und ggf. weitere Beteiligte ins Gespräch kommen.”

ÖPNV Projekte zügig planen

Wichtige Investitionen in den ÖPNV kommen nicht voran, weil die Stadt nicht ausreichend Geld für Planungen hat. Damit muss endlich Schluss sein! In den kommenden beiden Jahren sollen dem Verkehrs- und Tiefbauamt zusätzlich 3 Mio. Euro bereitgestellt werden.

Der Stadtrat hat sich einstimmig für das Nachhaltigkeitsszenario entschieden. Investitionen in der Größenordnung von einer Milliarde Euro stehen an. Die Planungen sollen bis 2022 evaluiert werden. Das hat der Stadtrat beschlossen. Um dieses Ziel einhalten zu können, muss schnell geplant werden.

Wer wie CDU und Linke in der Stadtratssitzung im Oktober die erforderlichen Mittel für Planungen verweigert, handelt unredlich. Man kann nicht im September den Ausbau des ÖPNV beschließen und einen Monat später die erforderlichen Mittel für die Planungen verweigern.

Wenn wir nicht schnell gegensteuern droht uns beim ÖPNV das gleiche Desaster wie bei den Schulen und Kitas.

Die Freibeuter haben gemeinsam mit SPD und Grünen einen Antrag zur Erhöhung der Planungsmittel um 3 Mio. Euro für die nächsten beiden Jahre eingereicht. So sieht verantwortungsvolle Kommunalpolitik aus!

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

 

Sven Morlok, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 11. November 2018

Maßnahmen in der Jahnallee

Jahnallee

Anfrage:

Aktuell trifft das Verkehrs- und Tiefbauamt Vorkehrungen für Maßnahmen der Reduzierung des ruhenden Verkehrs, wie ein absolutes Halteverbot, in der Jahnallee.

Hierzu fragen wir:

  1. Wie lange dauert es, die vom Stadtrat beschlossenen Prüfungen durchzuführen?
  2. Welche Unterstützungsmaßnahmen hat die Stadtverwaltung für die durch die Sofortmaßnahmen betroffenen Gewerbetreibenden vorgesehen?

Anfrage im Allris

mündliche Antwort (in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Es geht um die verkehrsrechtlichen Maßnahmen in der Jahnallee.

Zur Frage 1.

Es wird entsprechend der Stadtratsbeschlüsse zum Antrag 05894, Unfallschwerpunkt Jahnallee, und zur Petition 06194 verfahren. Das heißt: Die Prüfung von Sofortmaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an Unfallschwerpunkten und die Umsetzung des Lärmaktionsplans sind abgeschlossen. Zwischen Leibnizstraße und Friedrich-Ebert-Straße werden zum einen die Entfernung der Kurzparkzone und die Schaffung von drei Ladebereichen, die jeweils zeitlich begrenzt sind – werktags zwischen 9 und 13 Uhr -, mittels eines eingeschränkten Halteverbots angeordnet, zum anderen wird eine Herabsetzung der zulässigen Geschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde zur Reduzierung der Lärmbelastung angeordnet. Mit dieser Maßnahme wird insbesondere die Verkehrssicherheit für Radfahrer erhöht. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist noch für dieses Jahr vorgesehen.

Zur Frage 2.

Wie eben schon erläutert, werden zur Sicherung der Anbindung der Geschäfte und sonstigen Einrichtungen drei Bereiche eingerichtet, in denen der Lieferverkehr abgewickelt werden kann. In der südlichen Tschaikowskistraße sind zusätzlich vier Kurzzeitparkplätze mit Parkscheibe für eine Stunde vorgesehen. In den anderen Seitenstraßen sind solche Kurzzeitparkplätze bereits vorhanden. Dort ist im Moment noch freie Kapazität zu beobachten. Mit Umsetzung des Bewohnerparkens werden in den Nebenstraßen der Jahnallee noch mehr Dauerparker verdrängt, und den Kunden der Gewerbetreibenden werden dadurch weitere Kurzzeitparkplätze zur Verfügung gestellt werden können, dann allerdings mit Parkscheinautomaten.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Sehr geehrte Frau Dubrau, der Stadtrat hat in diesem Zusammenhang durch Änderungsantrag auch beschlossen, dass die Stadtverwaltung die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Gustav-Adolf-Straße prüfen soll. Auch das war Gegenstand dieses Beschlusses.

Erste Frage: Können Sie sagen, bis wann diese Prüfung abgeschlossen sein wird? Die Sofortmaßnahmen haben ja auch erhebliche Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden in der Jahnallee. Der Oberbürgermeister hat vorhin schon erwähnt, dass ihm heute eine Unterschriftenliste von allen Gewerbetreibenden der Jahnallee übergeben wurde.

Dazu meine zweite Frage: Wann und in welchem Umfang ist die Stadtverwaltung auf die Gewerbetreibenden zugegangen? Wie wurden sie über die bevorstehenden Maßnahmen informiert? Welche Kommunikation hat mit den Betroffenen stattgefunden?

Bürgermeisterin Dubrau:

Das würde ich Ihnen gern schriftlich beantworten. Das kann ich jetzt nicht aus dem Handgelenk sagen.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Das heißt also, Sie als verantwortliche Dezernentin wissen nicht, ob mit Betroffenen vor Beginn der Maßnahmen gesprochen wurde. Das ist Ihnen nicht bekannt.

Bürgermeisterin Dubrau:

Das ist mir deswegen nicht bekannt, weil danach nicht gefragt war. Ansonsten hätte ich nachgefragt. Ich habe eben die Maßnahmen benannt, die wir, wie vom Stadtrat beschlossen, sofort durchführen sollten. Sofort! Das haben wir auch gemacht. Inwiefern Einzelgespräche dazu stattgefunden haben, werde ich Ihnen schriftlich nachliefern.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Herr Oberbürgermeister, können Sie angesichts dieses Sachverhalts, wie er eben nicht vorgetragen werden konnte, die Unterschriftensammlung der Gewerbetreibenden und deren Verärgerung verstehen?

Oberbürgermeister Jung:

Ja.

Feuerschutz in Leipziger Museen und Sammlungen

Brandschutz

Anfrage:

2004 brannte die Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar, 30.000 wertvolle Bücher wurden zerstört.

2016 brannte das Naturhistorische Museum Delhi nieder, wobei unter anderem der Knochen eines 160 Millionen Jahre alten Dinosauriers verlorenging, der zu den größten bekannten Exemplaren dieser Tiere zählte. 

Anfang September brannte in Rio de Janeiro das Naturkundemuseum ab, es ist von einem nahezu vollständigen Verlust der Sammlung auszugehen. Darunter waren nicht nur Tonbandaufzeichnungen inzwischen ausgestorbener Sprachen, die weltweit bedeutendste Sammlung von Flugsauriern, Leihgaben aus aller Herren Ländern und eine Sammlung von fünf Millionen Tag- und Nachtfaltern, sondern auch Schädel und Hüftknochen einer “Luzia” genannten Frau, die ältesten bekannten menschlichen Überreste Amerikas, Millionen Fundstücke und einzigartige Typusexemplare von Tieren, kunsthistorische Gegenstände, präkolumbische Mumien und Aufzeichnungen über indigene Völker aus 200 Jahren Sammelgeschichte.

Hierzu fragen wir an:

  1. Wie hat sich das Budget speziell für Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen in allen Museen entwickelt, welche voll oder teilweise von der Stadt Leipzig betrieben werden? (Bitte aufschlüsseln nach Teilbereichen wie Brandschutz, Diebstahlschutz, Schutz vor Natureinflüssen etc.)
  2. Welche feuerpräventiven Maßnahmen werden ergriffen? In welcher Regelmäßigkeit werden diese überprüft?
  3. Welche Budgets sind in den nächsten Jahren notwendig, um in Fragen des Brandschutzes auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben?
  4. Welche externe Beratungsexpertise in Fragen Brandschutz und Sicherheit der Sammlungen nehmen die Stadt Leipzig und ihre Museen (siehe 1.) in Anspruch? In welcher Regelmäßigkeit erfolgt dies?
  5. In welche Risikoklasse werden jeweils die Gebäude, die die Sammlungen (siehe 1.) beherbergen, eingeteilt?

Anfrage im Allris

Antwort:

Frage 1: Wie hat sich das Budget speziell für Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen in allen Museen entwickelt, welche voll oder teilweise von der Stadt Leipzig betrieben werden? (Bitte aufschlüsseln nach Teilbereichen wie Brandschutz, Diebstahlschutz, Schutz vor Natureinflüssen etc.)

Die laufenden baulichen Maßnahmen zum Schutz der Kulturgüter in den Museen vor Brand, Diebstahl und Elementarereignisse werden haushalterisch nicht gesondert geplant und abgerechnet. So wird z.B. die Erneuerung einer Leitung durch eine Brandwand und deren brandschutztechnische Abschottung buchungstechnisch nicht getrennt erfasst.

Einzeln werden die Kosten für die Wartung und Prüfung der Brandschutzanlagen und Einbruchmeldeanlage erfasst. Da der notwendige Austausch einzelner Komponenten dieser Anlagen nicht in festen Turnussen oder erst nach Bedarf durchgeführt werden muss, sind diese Kostenhöhen verschieden.

Für den Gebäudekomplex Grassimuseum (umfasst neben dem Museum für Abgewandte Kunst, die beiden Museen des Freistaates das Museum für Völkerkunde und das Museum für Musikinstrumente) ergeben sich in den Jahren 2017 und 2018 für Wartung und Prüfung der technischen Anlagen z.B. folgende Kosten:

1. Brandschutzmaßnahmen   2017 2018
Wartungen 11.483,83 EUR 13.025,69 EUR
Prüfungen 20.141,47 EUR 3.825,85 EUR
2. Sicherheitsmaßnahmen 2017 2018
Wartungen 1.739,29 EUR 1.932,52 EUR
Prüfungen 805,51 EUR 2.142,00 EUR
3. Diebstahlschutz                  2017                 2018
Wartungen 3.247,39 EUR 17.122,95 EUR
Bewachung 5.210,76 EUR 5.210,76 EUR

Für das Grassimuseum wurden zudem umfangreiche Einzelmaßnahmen zur Erhaltung der technischen Anlagen realisiert, dazu zählen der Mängelbeseitigung an Brandschutzklappen i. H. v. 136.500 EUR, der Austausch automatischer Brandmelder i. H. v. 73.100 EUR und die Umverlegung eines Fluchtweges i. H. v. 7.400 EUR.

Die Stadt Leipzig trägt die im Gemeinschaftseigentum entstandenen Kosten entsprechend der Miteigentumsanteile nach Wohnungseigentümergesetz. Der Anteil für die Stadt Leipzig beträgt hierbei immer 48,36 Prozent der Gesamtkosten.

Zum Vergleich; die Ausgaben für die Wartung und Prüfung der Einbruchmeldeanlage und die Brandmeldeanlage im Neubau des Stadtgeschichtlichen Museums im Böttchergässchen betrugen in den letzten Jahren zwischen 3.000 und 10.000 € jährlich.

Für die Bewachung durch Wachfirmen entstanden 2017 und 2018 folgende Kosten:

Naturkundemuseum

2018 Kosten für Bewachung: 179.750 € (Hochrechnung)

2017 Kosten für Bewachung: 167.004,95 € (IST)

Stadtgeschichtliches Museum

2018 Kosten für Bewachung: 250.000 € (Hochrechnung)

2017 Kosten für Bewachung: 239.277,99 (IST)

Museum der bildenden Künste

2018 Kosten für Bewachung: 1.280.000 € (Hochrechnung)

2017 Kosten für Bewachung: 1.335.673,92 € (IST)

Museum für Angewandte Kunst

2018 Kosten für Bewachung: 1.223.809,61 € (Hochrechnung)

2017 Kosten für Bewachung: 1.161.175,79 € (IST)

Frage 2: Welche feuerpräventiven Maßnahmen werden ergriffen? In welcher Regelmäßigkeit werden diese überprüft?

Zu den präventiven Maßnahmen zählt die vierteljährliche Wartung der Brandmeldeanlage, die Wartung der technischen Anlagen wie Sprinkleranlagen mindestens einmal jährlichund die Überprüfung der Feuerlöscher alle 2 Jahre. Eine Brandverhütungsschau mit der Branddirektion findet alle 5 Jahre statt.

Die allgemeine Arbeitsschutzbelehrung beinhaltet auch Themen des Brandschutzes und wird jährlich durchgeführt. Die Ausbildung und Bestellung von Brandschutzhelfern (nach DGUV 205/023) und von einem Sicherheitsbeauftragten (nach DGUV 211/042) gehört ebenso zu den Präventivmaßnahmen.

Außerdem werden praktische Übungen im bestehenden Notfallverbund der Leipziger Bibliotheken und Archive zur Rettung von Kunstgut im Ereignisfall durchgeführt. Hier ist angedacht den Verbund auch auf die Rettung von Kunstobjekten zu erweitern.

Frage 3: Welche Budgets sind in den nächsten Jahren notwendig, um in Fragen des Brandschutzes auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben?

Im Museum der bildenden Künste wird in den Jahren 2018 und 2019 die Brandmeldeanlage erneuert (mit Umstellung auf Digitalfunk). Die Kosten betragen ca. 130.000 €.

Für den Bereich des Stadtgeschichtlichen Museums wird der neueste Stand mit der Umsetzung des 2. Bauabschnittes bei der Sanierung des Alten Rathauses im Jahr 2020 erreicht.

Für das Grassimuseum ist in den kommenden Jahren der Austausch der Brandmeldezentrale und die Ausstattung des Wirtschaftshofes mit einer Wärmebildkamera geplant. Der Kostenanteil der Stadt Leipzig beträgt ca. 12.000 €.

Für das bestehende Museumsgebäude des Naturkundemuseums in der Lortzingstraße 3 ist eine Teilerneuerung an den Elektroanlagen im Jahr 2019 geplant. Weitere Maßnahmen sind hier bis zur Standortentscheidung nicht vorgesehen. Das bestehende Museumsgebäude verfügt selbstverständlich über eine Brand- und Einbruchmeldeanlage.

Frage 4: Welche externe Beratungsexpertise in Fragen Brandschutz und Sicherheit der Sammlungen nehmen die Stadt Leipzig und ihre Museen (siehe 1.) in Anspruch? In welcher Regelmäßigkeit erfolgt dies?

Externe Beratung gibt die Branddirektion Leipzig auf Nachfrage und im Rahmen der Brandverhütungsschau. Auch die Mitgliedschaft im Notfallverbund Leipzig, der überregional agiert, ermöglicht fachlichen Austausch und Konsultation zu allen aufkommenden Fragen des Brandschutzes, der Sicherheit und bei Havarien im Museumsbetrieb. Die Mitglieder des Notfallverbundes treffen sich zweimal jährlich zu Verbandssitzungen. Außerdem finden regelmäßig überregionale Seminare mit Erfahrungsaustausch statt.

Die Museen haben außerdem die umfangreichen Fragebögen des „Sicherheitsleitfaden Kulturgut“ (SiLK) der Konferenz Nationaler Kultureinrichtungen ausgefüllt. Der SiLK dient mit seinen einführenden Abhandlungen, Fragebögen und seinem Wissenspool der Schärfung des Bewusstseins für das Thema Sicherheit und dem Kulturgutschutz in Museen, Bibliotheken und Archiven. Er unterstützt die Mitarbeiter dabei, ihre Einrichtung im Bereich Sicherheit zu evaluieren, und zeigt Tipps und Lösungsmöglichkeiten auf.

Frage 5: In welche Risikoklasse werden jeweils die Gebäude, die die Sammlungen (siehe 1.) beherbergen, eingeteilt?

Risikoklassen wurden durch die Versicherungsunternehmen, die die Stadt Leipzig gebunden hat, nicht vergeben. Die Versicherungsunternehmen fordern die Einhaltung der in Deutschland üblichen technischen Standards und sowie die Einhaltung der Unfallvorschriften. In größeren Abständen oder bei Bedarf werden Ortsbegehungen durch die Versicherung durchgeführt, wobei die dabei gegebenen Hinweise für die Stadt nicht verbindlich sind. 

Antwort im Allris

Hobusch (FDP): “Waffenverbotszone Eisenbahnstraße, aber kein Polizist weit und breit”

Anlässlich des seit heute geltenden Waffenverbots in der Eisenbahnstraße hat sich der Leipziger Stadtrat René Hobusch (FDP) von der Umsetzung vor Ort überzeugt und stellt nüchtern fest: “Reine Symbolpolitik, kein Polizist weit und breit.”

Als „Globuli für die Sicherheit” bezeichnete Hobusch die Einrichtung der Waffenverbotszone in der Eisenbahnstraße zuletzt: „Bewirkt nichts außer einem besseren Gefühl – aber auch nur, wenn man daran glaubt. Die Anordnung von Verboten verhindert keine Straftaten. Kein einziger Verbrecher wird sich davon abschrecken lassen. Das sieht man an anderen Städten. In Hamburg gibt es weiter Messerstechereien auf dem Kiez, auch Schusswaffen kommen dort immer noch zum Einsatz. Der Bereich ist heute nicht mehr oder weniger sicher als vor der Einrichtung der Verbotszonen.”

Der Rechtsanwalt Hobusch ergänzt: “Zugleich führt die Einführung einer Waffenverbotszone zu einer Stigmatisierung eines ganzen Stadtteils. Heute morgen habe ich eine friedliche und von emsigem Geschäftstreiben erfüllte Eisenbahnstraße erlebt.”

Hobusch warnte erneut vor einer Spirale der Einschränkung von Freiheitsrechten: „Die Waffenverbotszone wird nichts bringen, außer Grundrechtseinschränkungen. Denn zukünftig kann jede Frau und jeder Mann dort ohne Verdacht und ohne Anlass von der Polizei festgehalten und kontrolliert werden. Am Ende werden wir die Diskussion über noch weitergehende Maßnahmen führen. Gegen das Verbrechen helfen nur gut ausgebildete Polizisten, perfekt ausgestattet, anständig bezahlt und vor allem in ausreichender Anzahl rund um die Uhr.”

Die Polizei müsse von Bürokratie entbunden werden, so dass sie auf der Straße präsent und ansprechbar ist, Kontakt zu den Menschen hat und bei Gefahr im Verzug sofort einschreiten kann. Dafür braucht es keine Verbotszonen oder neue Polizeigesetze, die die Tür hin zu einer armeeartigen Bewaffnung der Polizei öffnen.

Hobusch (FDP): “Waffenverbotszone Eisenbahnstraße: Globuli für die Sicherheit, Chrystal für die Freiheit”

Als „Globuli für die Sicherheit” bezeichnet der Leipziger FDP-Stadtrat René Hobusch die Einrichtung der Waffenverbotszone in der Eisenbahnstraße: „Bewirkt nichts außer einem besseren Gefühl – aber auch nur, wenn man daran glaubt”, so der Freidemokrat heute und ergänzt: „Die Anordnung von Verboten verhindert keine Straftaten. Kein einziger Verbrecher wird sich davon abschrecken lassen. Das sieht man an anderen Städten. In Hamburg gibt es weiter Messerstechereien auf dem Kiez, auch Schusswaffen kommen dort immer noch zum Einsatz. Der Bereich ist heute nicht mehr oder weniger sicher als vor der Einrichtung der Verbotszonen.”

Hobusch warnte vor einer Spirale der Einschränkung von Freiheitsrechten: „Die Waffenverbotszone wird nichts bringen – außer Grundrechtseinschränkungen. Denn zukünftig kann jede Frau und jeder Mann dort ohne Verdacht und ohne Anlass von der Polizei festgehalten und kontrolliert werden. Das wird wenig bringen. Und dann werden wir die Diskussion über noch weitergehende Maßnahmen führen. Am Ende ist das alles Chrystal Meth für die Freiheit, die völlig abgewrackt am Boden liegen wird. Und trotzdem wird es zu Verbrechen kommen”, konstatiert der Liberale.

Gegen das Verbrechen helfen hingegen aus Sicht des Stadtrates nur Polizisten – „gut ausgebildet, perfekt ausgestattet, anständig bezahlt und vor allem in ausreichender Anzahl rund um die Uhr. Die Polizei muss von Bürokratie entbunden werden, so dass sie auf der Straße präsent und ansprechbar ist, Kontakt zu den Menschen hat und bei Gefahr im Verzug sofort einschreiten kann. Dafür braucht es keine Verbotszonen oder neue Polizeigesetze, die die Tür hin zu einer armeeartigen Bewaffnung der Polizei öffnen.”

Hintergrund: Im neuen Polizeigesetz ist bspw. die Bewaffnung mit Handgranaten nicht ausgeschlossen. Jedoch ist es verboten, dass diese gegen Menschen eingesetzt werden. „Ich habe nach eingehender juristischer Prüfung arge Zweifel, dass das Polizeigesetz richterlichen Bestand haben wird und das auch gegenüber Ministerpräsident Kretschmer bei seinem Besuch im Verwaltungsausschuss des Stadtrates zum Ausdruck gebracht. Aber offenbar nimmt der Ministerpräsident lieber eine richterliche Klatsche in Kauf als ein anständiges Gesetz zu fertigen.

Ich kann die Leipziger Abgeordneten der Regierungskoalition nur auffordern, diesen Unsinn nicht mitzumachen und im Landtag gegen das Gesetz zu stimmen”, so der Jurist Hobusch, der mit seiner Kanzlei eine umfangreiche Stellungnahme zum Polizeigesetz erarbeitet hat, und ergänzt abschließend: „Recht und Ordnung schafft man nicht mit Verbotsschildern und angreifbaren Gesetzen, sondern mit einer top Polizei, effizienten Gerichten und nachhaltigem Handeln”

Demokratie vor der Haustür

Liebe Leipziger, sind Sie zufrieden mit Politik und Verwaltung?

Die Demokratie, die all dem zugrunde liegt, ist in einem hohen Maß auf Ihre Akzeptanz angewiesen. Deswegen wollten wir in diesem Jahr der Demokratie etwas mehr Aufmerksamkeit als üblich geben: weil sie wichtig ist, nicht selbstverständlich – und zerbrechlich. Bei vielen Gelegenheiten wie dem Meckertheater des Theaters der Jungen Welt oder den Fahrten mit der Demokratie-Straßenbahn sind Sie und ich schon miteinander ins Gespräch gekommen.

Aber dennoch denke ich: das kann doch nicht alles gewesen sein! So zurückhaltend kenne ich Sie, liebe Leipziger, gar nicht! Wenn ich “inkognito” Straßenbahn fahre, höre ich andere Töne als in den “offiziellen” Gesprächen. Da wird es direkt, ungeschönt und manchmal auch heftig. So sollte Politik auch sein: ehrlich, auch wenn’s hart ist.

Bitte scheuen Sie sich also nicht, auch weiterhin Klartext zu reden – auch wenn ein Stadtrat oder Bürgermeister ganz offiziell vor Ihnen steht oder womöglich noch eine Kamera läuft. Ihr Feedback ist wichtig, Ihre Anregungen (wenn auch nicht immer umsetzbaren) spannend, der Streit mit Ihnen fruchtbar. Bitte lassen Sie uns das so fortsetzen! Meckern, nörgeln und streiten können Sie mit mir wie immer unter anfragen@piratenlily.net

 

Ute Elisabeth Gabelmann , Fraktionsvorsitzende

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 24. Oktober 2018

Hobusch: „Eine LWB als Sozialwohnungsgesellschaft ist zur Pleite verdammt”

Als „völlige Fehleinschätzung” bezeichnet FDP-Stadtrat René Hobusch die Kritik von Grünen-Stadtrat Tim Elschner an der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft. Diese baut in Hauptbahnhofnähe u.a. ein Appartmenthotel und vermietet dies an eine große Hotelkette.

Hobusch, der die Freibeuterfraktion im für städtische Beteiligungen zuständigen Verwaltungsausschuss des Stadtrates vertritt: „Kollege Elschner sollte die Eigentümerziele genau lesen. Dort steht nicht nur, dass die LWB günstigen Wohnraum schaffen soll. Dort stehen auch Finanzziele. Heißt: Die LWB muss Gewinne erwirtschaften. Mit den Erträgen werden dann günstige Wohnungen querfinanziert. Anders geht es nicht, denn ein Neubau lässt sich heute nicht mehr mit Mieten unter 10 Euro nettokalt finanzieren.”

Insofern seien die Eigentümerziele widersprüchlich. „Der Stadtrat verlangt zwei Dinge, die die Unternehmensführung vor große Herausforderungen stellen: Gewinne zum Schuldenabbau und zur Finanzierung von Neubauten einerseits und möglichst viele günstige Wohnungen andererseits. Das ist immer ein Spagat. Daher ist es nachvollziehbar, dass die LWB nach praktikablen Wegen sucht, beides hinzubekommen. Angesichts der weiter steigenden Gästezahl kann ein Hotelbau, der gute Gewinne abwerfen dürfte, sinnvoll sein.”

Der Freidemokrat warnte davor, die Leistungsfähigkeit der LWB überzustrapazieren. „Das Unternehmen hat die gleichen Herausforderungen wie andere Immobilienunternehmen: Steigende Baukosten, fehlende Fachkräfte und steigende Löhne. Wer angesichts dieser Situation moderate Mietsteigerungen im Bestand ablehnt und gewinnbringende Vorhaben schlecht redet, der bringt das Unternehmen nachhaltig in Gefahr. Gleichzeitig führen solche Forderungen am Ende nur dazu, dass die LWB wieder in wirtschaftliche Schieflage gerät. Wir sollten froh sein, dass die LWB sich in den letzten Jahren gut entwickelt hat und am Kurs festhalten. Dazu gehört, dass an der einen Stelle gute Gewinne erwirtschaftet werden, um an anderer Stelle Verluste machen zu können und so preisdämpfend zu wirken. Eine reine Sozialwohnungsgesellschaft ist am Ende zur Pleite verdammt.”