Schnelle Hilfe – gute Hilfe

Im Dezember 2018 wurde der Fachplan Wohnungsnotfallhilfe bis 2022 beschlossen. Damit wird den wachsenden Herausforderungen in der Wohnungsnotfallhilfe Rechnung getragen.  Allerdings nützt der beste Plan nichts, wenn es bei der Umsetzung in der Praxis hakt. Auch aus diesem Grund bedarf es eines neuen Geistes in den Amtsstuben.

Konkret kann nicht sein, dass es längere Zeit dauert, bis Jobcenter oder Sozialamt einem Antragsteller bescheinigen, dass die von ihm zur Anmietung gewünschte Wohnung den Richtlinien der Stadt entspricht und er sie anmieten darf. Ein Ärgernis, von dem mir Sozialarbeiter immer wieder berichten. Und neulich habe ich selbst einen Fall erlebt, in dem es mehrere Wochen dauerte bis die Zustimmung zu einem Mietvertrag vom Amt erteilt wurde.

Ein Unding, denn inzwischen wird in Leipzig der Markt für preiswerten Wohnraum nicht nur von Leistungsempfängern heiß umkämpft. Zu lange Wartezeiten bis zur Zusage des Amtes sind ein Wettbewerbsnachteil für alle Menschen, die auf diese Zusagen angewiesen sind. Nicht selten ist die Wohnung dann inzwischen anderweitig vergeben.

Hier das Problembewusstsein in den Ämtern zu schärfen, dafür setze ich mich in Jobcenterbeirat und Sozialausschuss ein!

FDP-Stadträtin Naomi-Pia Witte

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 26. Januar 2019

Auswirkungen des BGH-Urteils auf das Amtsblatt der Stadt Leipzig

Auswirkungen des BGH-Urteils auf das Amtsblatt der Stadt Leipzig

Anfrage:

Gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) darf ein kostenlos verteiltes Amtsblatt lediglich amtliche Mitteilungen sowie Mitteilungen zu Vorhaben der Kommunalverwaltung und des Rates, jedoch keine presseähnliche Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben enthalten. Letzteres sei Aufgabe der lokalen Presse. Hierzu fragen wir:

  1. Wie hoch ist der Anteil redaktioneller Berichterstattung im Leipziger Amtsblatt?
  2. Wie werden sich der Umfang des Amtsblattes und die Produktionskosten entwickeln?
  3. Wie viele VZÄ sind (in Summe) mit redaktionellen Arbeiten i. S. d. Urteils beschäftigt? Wie werden die frei werdenden Kapazitäten zukünftig genutzt?
  4. Wie wird die Stadtverwaltung zukünftig eine Berichterstattung in ähnlichem Umfang und vergleichbarer Breite in privaten Medien oder Körperschaften öffentlichen Rechts sicherstellen? Wird dabei auch auf Stadtteilmedien wie hyperlokale Blogs gesetzt werden?
  5. In welchem Umfang sind nach Einschätzung des Oberbürgermeisters von dem Urteil auch andere stadteigene Informationskanäle (bspw. leipzig.de) betroffen?
  6. Mit welchem Einfluss auf die Höhe der Werbeeinnahmen ist nach Anpassung des Amtsblattes zu rechnen?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Oberbürgermeister Jung:

Diese Anfrage beantworte ich selbst. Es geht um das Urteil des Bundesgerichtshofs zu presseähnlichen Publikationen von Verwaltungen. Einleitend will ich sagen: Das ist keineswegs ein eindeutiges Urteil.

Es gibt zwei verschiedene, sich durchaus widersprechende Formulierungen, die ich hier kurz zitieren will, weil ich sie für wichtig erachte. Im genannten Urteil wird ausgeführt – ich zitiere -: dass sich gemeindliche Publikationen keiner (boulevard)pressemäßigen Illustration bedienen und das Layout nicht nach Art einer Tages- oder Wochenzeitung gestalten dürfen, um schon den Eindruck eines freien, von einem privaten Unternehmen stammenden Presseerzeugnisses zu vermeiden.

Einen Absatz weiter ist formuliert: Staatliche Information mit dem Ziel, Politik verständlich zu machen, die Bevölkerung über Politik und Recht im jeweiligen Aufgabenkreis zu informieren und staatliche Tätigkeit transparent zu gestalten, ist auch in presseähnlicher Form zulässig. Also: Presseähnlich dürfen wir informieren, aber nicht boulevardesk aufmachen. Vor dem Hintergrund beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zur Frage 1.

Der Anteil der redaktionellen Berichterstattung variiert je nach Aufkommen Amtlicher Bekanntmachungen. In der Regel überwiegen die Amtlichen Bekanntmachungen. In der aktuellen Ausgabe unseres Amtsblatts sind es sechs Seiten Amtliche Bekanntmachungen, eine Seite Beschlüsse der Stadtratssitzung, eine halbe Seite die Serie „Fraktionen zur Sache“ und fünf Seiten redaktioneller Inhalt. Eine Statistik führen wir bis jetzt dazu nicht.

Zur Frage 2.

Der Umfang ist vertraglich festgelegt auf in der Regel acht Seiten pro Ausgabe. Zusätzliche Seiten werden zusätzlich vergütet. Der Vertrag deckt auch die Produktionskosten des Vertragspartners ab. Sollten diese steigen, ist der Partner verpflichtet, diese Kostensteigerungen nachzuweisen. So kommt es immer wieder auch zu Anpassungen. Eine erste Prüfung des genannten Urteils ergibt: Es sind wahrscheinlich nur ganz, ganz marginale Änderungen an unserem Amtsblatt notwendig. Die Notwendigkeit zur Verringerung des Umfangs sehen wir zurzeit nicht.

Zur Frage 3.

Mit redaktionellen Arbeiten sind zurzeit zwei Vollzeitstellen beschäftigt, aber eben nicht boulevardpressemäßig. Ob es für Illustration und Layout einen Änderungsbedarf gibt, werden wir prüfen. Aber im Prinzip sind keine Änderungen geplant.

Zur Frage 4.

Es liegt weder in unserer Zuständigkeit noch in unserer Verantwortung, Berichterstattung in privaten Medien sicherzustellen. – Ich schaue mal zur Presseecke: Herr Orbeck, ich wünsche mir, dass unsere Informationen in der Presse gut platziert werden. Aber das müssen Sie immer wieder selbst entscheiden. Darauf können wir wenig Einfluss nehmen.

Zur Frage 5.

Das Urteil des BGH bezieht sich ausschließlich auf kommunale Printprodukte und hat keine Auswirkungen auf digitale Informationskanäle. Allerdings ist zurzeit ein Gerichtsverfahren zum kommunalen Onlineportal der Stadt Dortmund anhängig. Wir sind gespannt, wie es ausgeht.

Zur Frage 6.

Wir rechnen mit keinem Einfluss des Urteils auf unsere Werbeeinnahmen für das Amtsblatt.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Herr Oberbürgermeister, lassen Sie mich die Frage 4 noch mal anders formulieren: Sehen Sie es als notwendig an, zukünftig in stärkerer Weise nach außen sichtbare Pressearbeit der Stadt Leipzig zu machen, damit Zeitschriften, Zeitungen, Tagespresse, Wochenzeitungen, unabhängige Zeitschriftenformate darauf aufmerksam werden?

Oberbürgermeister Jung:

Sie können sicher sein, Herr Hobusch, das ist die Frage, die uns umtreibt: Wie stellen wir sicher, dass notwendige Informationen der Stadtverwaltung, die auch der demokratischen Bildung dienen, so in die Öffentlichkeit gelangen, dass möglichst viele Menschen partizipieren können?

Wir haben heute über die Schließung einer Druckerei gesprochen. Sie alle kennen die Auflagenentwicklung unserer Printmedien. Das heißt, wenn wir heute nicht alle Spielarten der Kommunikation, von Social Media über Radio, Fernsehen bis zum klassischen Print, umfassend bedienen, erreichen wir nur einen Bruchteil der Bevölkerung.

Insofern: Wir tun alles dafür. Erst vor kurzem haben wir uns an meinem Tisch damit beschäftigt, wie es uns noch besser gelingen kann, viele, viele Menschen in unserer Stadt zu erreichen. Noch vor 15 Jahren hat es ausgereicht, eine Pressekonferenz zu machen, um 40 bis 50 Prozent der Bevölkerung zu erreichen. Das ist heute bei weitem nicht mehr gegeben. Da ist in der Tat immer wieder unsere Fantasie gefordert.

Auswirkungen einer Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer

Taschenrechner

Anfrage:

In der Bunderegierung gibt es von verschiedenen Ministern der SPD Überlegungen, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter zu streichen.

In diesem Zusammenhang fragen wir an:

  1. In welcher Höhe wurde im Jahr 2017 von der LBW Grundsteuer auf die Mieter umgelegt?
  2. Wie hoch war der Jahresüberschuss der LWB im Jahr 2017?
  3. In welchem Umfang erwägt die LWB eine Anpassung der Nettokaltmieten bei einer Streichung der Umlagefähigkeit?
  4. Welchen Auswirkungen hätte eine Anhebung der Nettokaltmieten des Großvermieters LWB auf die ortsüblichen Vergleichsmieten und das Mitniveau in Leipzig insgesamt sowie auf die zu gewährenden Leistung für die Kosten der Unterkunft?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Wir haben zu dieser Anfrage die Wohnungsbaugesellschaft angefragt, deren Antwort hier einfließt. –

Zur Frage 1.

Die LWB hat 2017 rund 4,65 Millionen Euro Grundsteuer auf die Mieterschaft umgelegt.

Zur Frage 2.

Der Jahresüberschuss betrug eigentlich 36,25 Millionen Euro. Hierin sind aber Sondereinflüsse wie Wertzuschreibungen – diese sind kein Bargeld – von Grundstücken enthalten. Das Geschäftsergebnis ohne diese Sondereinflüsse betrug 4,68 Millionen Euro.

Zur Frage 3.

Sollte die Umlagefähigkeit der Grundsteuer gestrichen werden, würden die unter Punkt 1 genannten Kosten beim Vermieter verbleiben und sich negativ auf die zur Verfügung stehende Liquidität auswirken. Zur Erfüllung der Eigentümerziele, sowohl der Sachziele als auch der Sicherung der nachhaltigen wirtschaftlichen Stabilität, ist jedoch ein nachhaltig positives Geschäftsergebnis in der Größenordnung von mindestens 4 Millionen Euro zu realisieren. Dementsprechend müssten die zusätzlichen Kosten an anderer Stelle entweder eingespart oder amortisiert werden. Einsparung geht nur durch Reduzierung der Investitionen in die Wohnungsbestände. Das würde zulasten der Gebäudesubstanz gehen. Damit wäre mittelfristig die wirtschaftliche Stabilität nicht mehr gegeben. Letztendlich hätte das auch negative Auswirkungen auf die Mieter. Alternativ wären die zusätzlichen Kosten durch erhöhte Mieteinnahmen zu kompensieren, was eine Mieterhöhung um 18 Cent pro Quadratmeter und Monat nach sich ziehen würde.

Zur Frage 4.

Aufgrund der Tatsache, dass die LWB circa 10 Prozent des Leipziger Wohnungsmarkts abbildet, würde sich eine entsprechende Mieterhöhung natürlich auf die Durchschnittswerte der Stadt Leipzig auswirken. Es ist jedoch davon auszugehen, dass bei einer Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer nicht nur die LWB, sondern die Vermieter generell die Nettokaltmiete anheben.

Insofern ist davon auszugehen, dass die Nettokaltmieten generell zumindest um die durchschnittlichen Kosten für die Grundsteuer steigen werden – laut Betriebskostenbroschüre 2016 machen sie rund 18 Cent pro Quadratmeter und Monat aus -; zugleich fallen diese Kosten aus den Betriebskosten heraus. Für die Mieter entstünde dadurch also keine Entlastung.

Allerdings kann vermutet werden, dass ein Teil der Vermieter den kalkulierten Anteil der Grundsteuerkosten an der Nettokaltmiete eher großzügig bemessen wird, um künftige Steigerungen der Grundsteuer gleich mit abzudecken. Zudem geht für die Mieter die Transparenz für die Grundsteuer in den kalkulierten Kosten verloren.

Die genannte Steigerung der Nettokaltmieten würde sich allerdings nicht sprunghaft vollziehen, sondern zeitlich gestreckt, da viele Vermieter in Leipzig auf Basis der im aktuellen Mietspiegel dargestellten ortsüblichen Vergleichsmieten bereits Mieterhöhungen in den bestehenden Mietverträgen durchgeführt haben und solche Mieterhöhungen auf maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren beschränkt sind. Bei Neuvermietungen würden die Grundsteuerkosten jedoch sofort auf die verabredete Nettokaltmiete aufgeschlagen werden und damit zu einer Steigerung führen.

Die resultierenden Steigerungen der Nettokaltmiete würden sich vermutlich in einer steigenden ortsüblichen Vergleichsmiete niederschlagen. Auf die gewährten Kosten für Unterkunft und Heizung sollte der Einfluss gering sein, da die Kosten der Unterkunft ohnehin sowohl die Nettokaltmiete als auch die kalten Betriebskosten und damit auch die Kosten der Grundsteuer umfassen.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Frau Dubrau, kann man Ihre Ausführungen so zusammenfassen, dass eine Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer zumindest mittelfristig nachteilig für die Mieter in der Stadt Leipzig wäre?

Bürgermeisterin Dubrau:

Nachteilig nicht, aber es würde keine Vorteile bringen. Das würde dann nur über einen anderen Weg finanziert.

Witte (FDP): “Zum Kitaplatz durch die ganze Stadt hat nun ein Ende!”

Die Stadtverwaltung wird auf Initiative der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat auf Kivan, dem Elternportal für die Platzsuche in Kitas und Tagespflege der Stadt Leipzig, eine Tauschbörse für Kitaplätze einrichten. Danach sollen Eltern selbst aufeinander zugehen und einen Tausch initiieren können. Nach Zustimmung der Kita-Leitungen werden die Verträge neu geschlossen.

“Glücklich der, der einen Kitaplatz in Leipzig findet. Nicht selten jedoch bleibt den Eltern nichts anderes übrig als den einen sich bietenden Kitaplatz am anderen Ende der Stadt anzunehmen. Zweimal täglich sind damit lange Fahrtwege zwischen Wohnung, Kita und Arbeitsplatz verbunden. Da es vielen Eltern so geht, erhärtet sich der Eindruck, dass sich deren Wege tagtäglich auf irrsinnige Weise kreuzen”, so Stadträtin Naomi-Pia Witte, die die Fraktion Freibeuer im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule vertritt.

Tauschbedarfe können gegenwärtig bereits über www.meinkitaplatz-leipzig.de dem Amt für Jugend, Soziales, Gesundheit und Bildung (AJuFaBi) angezeigt werden. Den angemeldeten Eltern bleiben die Informationen über Platzgesuche und -angebote jedoch bisher verborgen.

“Das AJuFaBi steht vor großen Herausforderungen, dem Bedarf an Kinderbetreuung in Leipzig gerecht zu werden. Es soll nicht auch noch Tausche koordinieren müssen. Jedoch genießt das Amt einen klaren Vorteil: Alle Eltern, die in Leipzig einen Kitaplatz suchen, kommen im Rahmen ihrer Bedarfsanzeige nicht an www.meinkitaplatz-leipzig.de vorbei”, so die Freidemokratin Witte abschließend. Der Antrag VI-DS-05727 “Kitaplatztausch-Anzeigen auf www.meinkitaplatz-leipzig.de” der Fraktion Freibeuter wurde durch die Ratsversammlung der Stadt Leipzig am 12. Dezember 2018 einstimmig bestätigt.

Straßenraum-Umgestaltung am Floßplatz

Flossplatz

Anfrage:

Am 15. November 2018 haben ASW und VTA in der Petri-Schule eine Bürgerinformation zur Straßenraum-Umgestaltung am Floßplatz durchgeführt.

Hierzu fragen wir an:

  1. Welche Maßnahmen sind im Rahmen der Umgestaltung des Floßplatzes vorgesehen?
  2. Wann werden die Maßnahmen begonnen? Wann wird die Umgestaltung abgeschlossen sein?
  3. Welche Reaktion auf Seiten der zur Veranstaltung anwesenden Bürger, Anwohner und Gewerbetreibenden haben die anwesenden Mitarbeiter der Stadtverwaltung zur Kenntnis genommen?
  4. Inwieweit finden die Hinweise der Anwesenden im weiteren Verlauf der Planungen Berücksichtigung?
  5. Wie viele Parkplätze fallen zwischen den Grünflachen Floßplatz auf Höhe der Hohe Straße weg?
  6. Was sind die Gründe für den Wegfall der Parkplätze auf Höhe der Grundschule am Floßplatz und Petri-Schule?

Anfrage im Allris

mündliche Antwort (in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Bonew:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Zur Frage 1.

Im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme Innerer Süden ist die Sanierung der östlichen Umfahrung des Floßplatzes vorgesehen. Dabei werden Fahrbahn und Gehwege grundhaft erneuert. Die Aufteilung in Fahrbahn, Gehwege und Stellplätze bleibt in Anlehnung an den Bestand im Grundsatz erhalten. In Abweichung zum Bestand wird vor den beiden Schulen ein Teil des Straßenraums aus Gründen der Schulwegsicherheit als Mischverkehrsfläche ohne Stellplätze gestaltet. An den Kreuzungsbereichen werden Gehwegnasen ausgebildet, um sichere Querungsmöglichkeiten zu gewährleisten. Im Rahmen der Baumaßnahmen werden zudem die Straßenbeleuchtung und der Leitungsbestand durch die Medienträger erneuert.

Zur Frage 2.

Die Baumaßnahme wird voraussichtlich in zwei Abschnitten zwischen Juli 2019 und August 2020 durchgeführt.

Zur Frage 3.

Bei der Bürgerinformation am 15.11. waren unterschiedliche Reaktionen der Bürger und Anwohner zu verzeichnen. Während einerseits Anwohner die aus ihrer Sicht unzureichende Anzahl von Stellplätzen bemängelten, gab es gleichzeitig auch zahlreiche positive Äußerungen, die sich insbesondere auf die Schulwegsicherung bezogen.

Zur Frage 4.

Hinweisen aus der Bürgerveranstaltung, die den Erhalt von Stellplätzen fordern, was sich negativ auf die Schulwegsicherheit und generell auf die Sicherheit von Schülern, Fahrradfahrern und Fußgängern auswirken würde, kann nicht gefolgt werden. Den Sicherheitsbedürfnissen ist aus Sicht der Verwaltung bei der weiteren Vorbereitung Vorrang einzuräumen.

Zur Frage 5.

Es entfallen circa 18 Stellflächen.

Zur Frage 6.

Die Gründe liegen in der beschriebenen Ausgestaltung des Straßenraums als Mischverkehrsfläche zur notwendigen Verbesserung der Verkehrs- und insbesondere der Schulwegsicherheit.

Waffenverbotszone

Waffenverbotszone

Anfrage:

Seit dem 05. November 2018 gilt im Gebiet um die Eisenbahnstraße eine Waffenverbotszone.

Hierzu fragen wir:

  1. Sind Pkws, LKWs, Busse und Straßenbahnen geschlossene Behältnisse im Sinne der Waffenverbotszone?
  2. Wie stellen die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) sicher, dass die Fahrgäste durch das Verlassen von Straßenbahn oder Bus und Mitführen von Gegenständen wie beispielsweise Nagelscheren, –pfeilen oder Schraubenziehern nicht unabsichtlich gegen das Waffenverbot verstoßen?

Anfrage im Allris

mündliche Antwort (in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Rosenthal:

Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zur ersten Frage.

Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Busse und Straßenbahnen können nicht unter dem in der Rechtsverordnung definierten Begriff „verschlossene Behältnisse“ subsumiert werden.

Zur zweiten Frage.

Die LVB war weder an dem Erlass der entsprechenden Rechtsverordnung beteiligt, noch ist sie zuständig für den Vollzug der dort enthaltenen Regelungen. Für die Beachtung der Bestimmungen der Rechtsverordnung sind diejenigen natürlichen Personen verantwortlich, die sich in die sogenannte Waffenverbotszone begeben. Mithin ist es auch nicht Aufgabe der LVB, sicherzustellen, dass etwaiges, wenn auch unverschuldetes Fehlverhalten von Fahrgästen unterbunden bzw. verfolgt wird. Vereinbarungsgemäß werden die Fahrgäste über das Fahrgast-TV auf die wichtigsten Regelungen der Zone hingewiesen. Schließlich fallen die in der Fragestellung beispielhaft aufgeführten Gegenstände nicht unter die gefährlichen Gegenstände im Sinne von § 2 der Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Herr Bürgermeister Rosenthal, in der vergangenen Woche konnten wir erfahren, dass seit Anfang November 384 Kontrollen durchgeführt und in zweistelliger Anzahl Messer und in einstelliger Anzahl auch Nagelscheren, Schraubendreher oder Schraubenzieher festgestellt worden sind. Die genaue Bezeichnung, die in der Berichterstattung genannt worden ist, ist mir jetzt nicht geläufig. Nach meiner rudimentären rechtlichen Kenntnis kann auch ein Schraubendreher oder eine Nagelfeile ein gefährliches Werkzeug sein, zumindest im strafrechtlichen Sinne. Das will ich hier jetzt aber nicht vertiefen.

Meine Frage ist: Wie wird sichergestellt, dass die Auswahl derjenigen, die kontrolliert werden, nach rechtstaatlichen Maßstäben erfolgt, dass also kein Racial Profiling stattfindet und die Kontrollen vorurteilsfrei durchgeführt werden?

Bürgermeister Rosenthal:

Lieber Stadtrat Hobusch, ich würde Sie bitten, sich dazu an die Polizeidirektion Leipzig zu wenden. Es sind zwei Verordnungen des Innenministeriums des Freistaats Sachsen. Deren Vollzug liegt nicht bei der Stadt Leipzig.

Sven Morlok (FDP): “Willkommen ILA auf dem Flug von Berlin nach Leipzig!”

Auf Initiative der Fraktion Freibeuter hat der Leipziger Stadtrat erneut seinen Wunsch bekräftigt, die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) an den Flughafen Leipzig-Halle zu holen. Der Verbleib der ILA in Berlin über das Jahr 2020 hinaus ist weiter nicht gesichert. Bereits vor knapp 10 Jahren gab es eine viel beachtete Bewerbung der Messestadt Leipzig, die der Oberbürgermeister nun erneut prüfen wird.

Dazu Sven Morlok (FDP): “Wenn es die Chance gibt, die Leitmesse für Luft- und Raumfahrt an den Standort Leipzig zu holen, sollte Leipzig diese Chance ergreifen. Der Freistaat Sachsen war schon einmal mit an Bord, er könnnte es wieder sein, auch finanziell. Der Oberbürgermeister und seine Crew werden auf ganzer Linie überzeugen. Willkommen ILA auf dem Flug von Berlin nach Leipzig!”

Die Bemühungen um die ILA können die Entwicklungen des Airports von einem Passagier- und Frachtflughafen hin zu einem zentralen Luftfahrtstandort inklusive Flugzeugwartung und Flugzeugbau befördern. So ist Leipzig weiter als möglicher Standort des Flugzeugbauers Dornier im Gespräch.

Der Antrag wurde mehrheitlich am 22. November 2018 vom Leipziger Stadtrat mit folgendem Wortlaut beschlossen: “Der Oberbürgermeister prüft gemeinsam mit der Mitteldeutschen Flughafen AG sowie der Leipziger Messe alle Möglichkeiten, die ILA im Falle eines nicht über 2020 hinausgehenden Verbleibs in Berlin an den Flughafen Leipzig-Halle zu holen. Der Freistaat Sachsen, die Stadt Halle und das Land Sachsen-Anhalt werden in die Prüfungen und Bemühungeneingebunden.”

Runder Tisch “Jahnallee”

Runder Tisch "Jahnallee"

Antrag:

Die Stadt Leipzig lädt bis Ende Februar 2019 zu einem Runden Tisch „Jahnallee“, an dem Vertreter der Gewerbetreibenden der Jahnallee, Vertreter des Bürgervereins Waldstraßenviertel e.V., Vertreter der Initiative autofrei leben! e.V., Vertreter verschiedener Verkehrsmittel, Vertreter der Stadtverwaltung, Stadträte und ggf. weitere Beteiligte ins Gespräch kommen.

Begründung:

Aktuell werden vor Ort in der Jahnallee Vorkehrungen zur Reduzierung des ruhenden Verkehrs getroffen. Zu keinem Zeitpunkt sind die Beteiligten zu dem geplanten Wegfall von Kurzzeitparkplätzen angehört worden. Es bedarf daher dringend eines offenen Gespräches in Form eines Runden Tisches zum Austausch der Belange aller Beteiligter. Zumal deren Bereitschaft dazu bereits offen kommuniziert wurde.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Fassung des Verwaltungsstandpunktes angenommen:

1. Die Verwaltung informiert alle betroffenen Gewerbetreibenden in einer noch 2018 durchzuführenden Veranstaltung über die kurzfristig umzusetzenden verkehrsregelnden Maßnahmen gemäß Stadtratsbeschluss zu VI-A-05894.

2. Wie vorgesehen, erfolgt auf Grundlage der Erfahrungen mit den verkehrsregelnden Maßnahmen 2019 die Einbeziehung auch aller betroffenen Anlieger als Grundlage für die Entwicklung einer verkehrssicheren und verträglichen Straßenraumaufteilung, u.a. unter Prüfung einer abgetrennten Radverkehrsanlage, in einem geeigneten Beteiligungsformat.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Lobbyregister

Lobbyregister

Antrag:

  1. Der Beschluss vom 20. September 1995 der Ratsversammlung zur Mitwirkung von Bürgervereinen wird auf Bauleitplanungen, informelle Satzungsverfahren und sonstige Satzungsverfahren erweitert.
  2. Bürgervereine, Initiativen und Verbände erhalten die Möglichkeit, sich in offene Listen (Lobbyregister) einzutragen und werden wie Träger öffentlicher Belange behandelt.
  3. Der Einschub in Beschlusspunkt 1 des Änderungsbeschlusses vom 21. November 1996 „die für dieses Verfahren vom Fachausschuss Planung und Bau bestätigt werden“ wird gestrichen.

Begründung:

Ziel des Antrags ist die Transparenz, Beteiligung und Chancengleichheit von organisierten Lobbyverbänden und semiprofessionellen Bürgerinitiativen gleichermaßen zur Berücksichtigung der Interessen aller Betroffenen in einem formalisierten Verfahren.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Kooperation der Stadt Leipzig im Zusammenhang mit der Gästetaxe

Kooperation der Stadt Leipzig im Zusammenhang mit der Gästetaxe

Antrag:

Der Oberbürgermeister prüft die Möglichkeit einer Kooperationsvereinbarung mit Beherbergungsportalen zum automatisierten Einzug der Gästetaxe und berichtet der Ratsversammlung bis zum 30.06.2019 über das Ergebnis.

Begründung:

In der im September 2018 beschlossenen Vorlage VI-DS-05645-NF-03 zur Einführung einer Gästetaxe lehnt die Stadt Leipzig unter Verweis auf das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) das beantragte Vorgehen ab. Tatsächlich jedoch haben die Städte Dortmund, Frankfurt am Main und Dresden diese Vereinbarungen mit bspw. dem Beherbergungsportal Airbnb getroffen, obwohl weder das nordrheinwestfälische noch das hessische Kommunalabgabengesetz vom SächsKAG abweichende Regelungen treffen.

Mit der Kooperation zwischen Stadt und Portalbetreibern sinkt nicht nur der administrative Aufwand auf Seiten der Bürger und auf Seiten der Verwaltung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Leipzig nicht bereits mit Tag 1 der Einführung der Gästetaxe die angekündigten elektronischen Geräte zur Verfügung stellen kann. Über die Portalbetreiber kann so auch sichergestellt werden, dass ausnahmslos für alle Übernachtungen die Gästetaxe entrichtet wird.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Form der Neufassung angenommen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris