Kooperation der Stadt Leipzig im Zusammenhang mit der Gästetaxe

Kooperation der Stadt Leipzig im Zusammenhang mit der Gästetaxe

Anfrage:

Nach den Städten Dortmund und Frankfurt am Main hat jetzt auch die Stadt Dresden eine Vereinbarung mit dem Beherbergungsportal Airbnb getroffen, um die Übermittlung der lokalen Beherbergungssteuer sicherzustellen. Die Stadt Leipzig lehnte ein solches Verfahren in der im September 2018 beschlossenen Vorlage VI-DS-05645-NF-03 zur Einführung einer Gästetaxe unter Verweis auf das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) ab.

Hierzu fragen wir an:

  1. Ist dem Oberbürgermeister der Stadt Leipzig der Abschluss dieser Vereinbarung zwischen der Stadt Dresden und dem Portalbetreiber Airbnb bekannt?
  2. Was spricht aus Sicht der Stadt Leipzig gegen eine solche Kooperation?
  3. Welche konkreten Punkte des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) sprechen bei der Stadt Leipzig im Vergleich zu Dresden gegen eine solche Kooperation?
  4. Mit welchen Mitteln und welcher zu erwartenden Erfolgsprognose stellt die Stadt Leipzig sicher, dass für alle Übernachtungsgäste, die gästetaxenpflichtig sind, die Gästetaxe abgeführt wird?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Hörning:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Meine Damen und Herren! Zur Neufassung dieses Antrags, die uns gestern in der Mittagszeit erreichte, haben wir keinen gesonderten Verwaltungsstandpunkt erstellt. Die Neufassung des Antrags mit der Ergänzung zum automatisierten Einzug sowie der jetzt mündlich vorgetragenen Ergänzung zur Abführung der Gästetaxe entspricht dem Alternativvorschlag des vorliegenden Verwaltungsstandpunkts. Von daher können wir dem neu gefassten Antrag so zustimmen. Wir weisen darauf hin, dass hierzu noch gesonderte Vereinbarungen mit den Portalbetreibern getroffen werden müssen. Zu Ihrer Anfrage.

Frage 1:

Ist dem Oberbürgermeister der Stadt Leipzig der Abschluss dieser Vereinbarung zwischen der Stadt Dresden und dem Portalbetreiber Airbnb bekannt? – Die Stadt Dresden hat mit dem Portalbetreiber Airbnb mit Sitz in der Republik Irland eine Vereinbarung ab 01.01.2019 geschlossen, wonach Airbnb quartalsweise einen Gesamtbetrag der Beherbungssteuer an die Stadt Dresden überweist. Wie sich dieser Betrag zusammensetzt, ist jedoch auch dort nicht nachvollziehbar.

Frage 2:

Was spricht aus Sicht der Stadt Leipzig gegen eine solche Kooperation? – Mit so einer Vereinbarung können ganz sicher Einnahmen für die Stadt erzielt werden. Aber: Wir würden die Betreiber der Unterkünfte nicht kennen, wir würden die Adressen der Unterkünfte nicht kennen, wir wüssten nicht, ob die Gästetaxe vollumfänglich nach Maßgabe der von Ihnen beschlossenen Gästetaxesatzung der Stadt Leipzig eingenommen wird, und wir hätten auch keine Möglichkeit, den Vollzug dieser Satzung zu überprüfen. Diese Satzung war Gegenstand umfangreicher Debatten, auch zu entsprechenden sozialen Befreiungstatbeständen. Von daher ist es uns wichtig, diese Satzung entsprechend Ihrer Beschlussfassung umzusetzen.

Zu Ihrer Frage 3

ist anzumerken, dass sowohl die Gästetaxesatzung der Stadt Leipzig als auch die Beherbungssteuersatzung der Stadt Dresden auf den Vorschriften des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes beruhen. Gemäß der Gästetaxesatzung ist der Unterkunftgeber verpflichtet, seine Beherbungsstätten bei der Stadt anzumelden, die Gästetaxe von den Gästen einzunehmen und diese an die Stadt abzuführen. Eine gleichlautende Regelung gibt es in der Beherbungssteuersatzung der Stadt Dresden. Auch dort obliegt die Melde-, Einnahme- und Abführungspflicht dem Betreiber der Beherbungseinrichtung. Für die anonymisierte Einnahme der Gästetaxe bzw. der Beherbungssteuer über ein Buchungsportal gibt es also in beiden Satzungen keine Ermächtigung.

Frage 4:

Mit welchen Mitteln und welcher zu erwartenden Erfolgsprognose stellt die Stadt Leipzig sicher, dass für alle Übernachtungsgäste, die gästetaxepflichtig sind, die Gästetaxe abgeführt wird? – Ich verweise auf die oben genannten Ausführungen. Im Vordergrund steht für uns die konkrete Datenermittlung. Nur so können wir überprüfen, ob die Gästetaxe richtig und vollständig erhoben wird. Wir erachten dies auch im Vollzug der Satzung als ein wichtiges Merkmal der Gerechtigkeit zwischen den verschiedenen Beherbungsbetrieben und den bei uns nächtigenden Gästen.

Deshalb haben wir jetzt an die großen Buchungsportale ein uskunftsersuchen nach § 93 Abgabenordnung gerichtet und diese zur Herausgabe der Namen und Anschriften der Betreiber sowie die Anschriften der Beherbungsstätten gefordert. Im Ziel streben wir natürlich ein automatisiertes Melde- und Ablieferungsverfahren an, das neben den geleisteten Pauschalbeträgen auch die in der Satzung geforderten Informationen enthalten muss. Von daher: Im Ziel sind wir uns einig. Aber den Weg müssen wir gehen, um die Satzung hier korrekt einzuhalten. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Herr Hörning, lassen Sie mich noch ein paar Nachfragen stellen. Die erste Frage ist: Gehen Sie davon aus, dass sich Portalbetreiber wie Airbnb grundsätzlich rechtskonform verhalten? Bürgermeister Hörning: Es steht mir nicht zu, das von dieser Stelle aus zu bewerten. Dazu gibt es umfangreiche politische Debatten. Ich denke, wir sollten uns hier jetzt an der Frage der Umsetzung der Gästetaxesatzung orientieren. Und die versuchen wir einzuhalten. Stadtrat

Hobusch (Freibeuter):

Dazu eine weitere Nachfrage. Unterstellt, die Portalbetreiber verhalten sich rechtskonform: Gehen Sie davon aus, dass sie jedes der über sie abgeschlossenen Mietverhältnisse anonymisiert melden und automatisiert die anfallende Gästetaxe abführen?

Bürgermeister Hörning:

Das wird in den entsprechenden Gesprächen zu klären sein. Um es einmal jenseits der Stadt Leipzig zu artikulieren: Wir erleben, dass es insbesondere durch Festsetzungen im Bereich Datenschutz, aber auch aus dem Bereich der Europäischen Kommission heraus Antworten und auch Verhaltensänderungen bei großen Betreiberportalen gibt. Nun möchte ich die Stadt Leipzig nicht mit der Europäischen Kommission gleichsetzen.

Aber wir nehmen zumindest im politischen Raum wahr, dass bei einigen dieser Betreiber das Interesse da ist, sich sozusagen als guter Nachbar zu präsentieren. Ob das dann wirklich zu realem Verhalten führt, wird zu bewerten sein. Ich denke aber, das ist die Kooperationslinie.

Wir wollen diese Betreiber an ihrer eigenen Rhetorik packen. Wir werden sehen, welche Ergebnisse das zeitigt. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass das ergebnislos sein wird. Das haben wir auch an anderer Stelle schon gesehen. Aber ich denke, es ist wichtig, dass wir, bevor wir pauschaliert Einfachlösungen hinterherrennen, die Regelungen der Gästetaxesatzung hier sehr genau umsetzen, wie wir sie gegenüber einem anderen Beherbungsbetreiber auch durchsetzen.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Herr Bürgermeister Hörning, unterstellt eine solche Vereinbarung kommt zustande: Geben Sie mir recht, dass dieser Auskunftsanspruch, den Sie anstreben, dann nicht mehr notwendig ist?

Bürgermeister Hörning:

Das betrifft die Frage der Nachvollziehbarkeit einer Fremddatenverarbeitung. Diese muss von uns nachvollzogen werden können. Zum genauen technischen Verfahren möchte ich mich jetzt nicht äußern. Das müssten wir Ihnen im Ergebnis dieser Anfrage gegebenenfalls noch mal im Fachausschuss darstellen. Ich weiß nicht, ob wir hier im Stadtrat klären können, welche Datenfelder wie anonymisiert und wie verifiziert und von wem wie übertragen werden. Auf dieser Ebene bewegen wir uns.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Herr Bürgermeister Hörning, letzte Frage: Geben Sie mir recht, dass die Gefahr der Nichtabführung der Gästetaxe – gleich aus welchen Gründen: aus Fahrlässigkeit, aus Unkenntnis, aus fehlender Aufklärung, vielleicht auch dem Versuch, die Gästetaxe zu sparen, nicht abzuführen; Steuerhinterziehung ist ja ein bisschen Volkssport – höher ist, wenn dies unmittelbar dem Vermieter als Steuerschuldner obliegt und sie eben nicht über das Portal automatisiert abgeführt wird? Ist die Gefahr der Nichtabführung dann höher als bei Vereinbarung eines automatisierten Verfahrens?

Bürgermeister Hörning:

Die unterschiedlichen Bewertungen von Gefahren und Risiken der Umsetzung einer Satzung hat die Verwaltung laufend im Griff. Von daher: Wir versuchen, die Satzung so, wie sie beschlossen wurde, umzusetzen. Das ist unser Ziel. Wer da wie trickst, wer da was versucht zu umgehen, das haben wir im Blick. Wir werden versuchen, das zu unterbinden. Aber ich möchte mir hier jetzt nicht anmaßen, einzuschätzen, wer wie welche Regeln schneller umgeht. Ziel ist, dass die Regeln eingehalten werden.

Wir befinden uns in der Einführungsphase der Gästetaxe. Wir haben insbesondere mit den Beherbungsbetrieben ein umfangreiches Dialogverfahren, ein umfangreiches Beteiligungsverfahren, ein umfangreiches Informationsverfahren aufgelegt, um schrittweise alle Steuerschuldner zu einem rechtskonformen Verhalten zu bringen. Das ist der Weg der Stadt Leipzig. Von daher geht es hier nicht darum, zu bewerten, wer hier mehr trickst als jemand anders. 

[…]

Automatisierte Auskunft zur Kostenangemessenheit einer Wohnung durch das Sozialamt

Automatisierte Auskunft zur Kostenangemessenheit einer Wohnung durch das Sozialamt

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, in wie weit die Überprüfung der Kostenangemessenheit einer Wohnung durch das Sozialamt für Empfänger der Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter nach SGB XII zwischen Sozialamt und LWB auf elektronischem Wege erfolgen kann.

Sind die technischen Voraussetzungen für diese elektronische Auskunft erfüllt, wird in einem Modellversuch über 6 Monate die Praxistauglichkeit evaluiert.

Der Oberbürgermeister berichtet dem Stadtrat im IV. Quartal 2019 über die Umsetzung bzw. woran eine elektronische Kostenangemessenheit gescheitert ist.

Nach erfolgreichem Modellversuch prüft der Oberbürgermeister, inwieweit diese Verfahren ebenfalls mit den Leipziger Wohnungsbaugenossenschaften und privaten Eigentümern umgesetzt werden können.

Begründung:

Empfänger der Sozialleistung und der Grundsicherung im Alter müssen vor Anmietung einer Wohnung die Kostenangemessenheit durch das Sozialamt bestätigen lassen. Dazu können die Betroffenen zweimal in der Woche dienstags bzw. donnerstags vorsprechen. Hinzu kommt, dass die Bearbeitungszeit einen erheblichen Zeitverzug für die Antragsteller bedeutet.

In der heutigen Marktsituation für 1- und 2-Personen-Haushalte bedeutet dies für die Empfänger der Grundsicherung einen besonderen Wettbewerbsnachteil auf dem angespannten Wohnungsmarkt. Eine zügige Bescheidung könnte diesen Wettbewerbsnachteil zumindest abmildern.

Status:

Der Antrag wurde in Fassung des Verwaltungsstandpunktes beschlossen:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Überprüfung der Kostenangemessenheit einer Wohnung durch das Sozialamt für Empfänger der Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter nach SGB XII zwischen Sozialamt und LWB sowie durch das Jobcenter für Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II zwischen dem Jobcenter und der LWB auf elektronischem Wege erfolgen kann.
2. Sind die technischen Voraussetzungen für diese elektronische Auskunft erfüllt, wird in einem Modellversuch über sechs Monate die Praxistauglichkeit erprobt.
3. Der Oberbürgermeister berichtet dem Stadtrat im IV. Quartal 2019 über die Umsetzung bzw. woran eine elektronische Kostenangemessenheitsprüfung gescheitert ist.
4. Danach prüft der Oberbürgermeister, inwieweit dieses Verfahren ebenfalls mit den Leipziger Wohnungsbaugenossenschaften und privaten Eigentümern umgesetzt werden kann.

 

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Hobusch (FDP): “Wollen die Grünen die Markthalle nicht mehr?”

Über die gestrigen Demonstration des Naturschutzbundes NABU vor dem Neuen Rathaus ist FDP-Stadtrat René Hobusch verwundert:

“Dass der NABU u.a. gemeinsam mit dem Grünen Stadtratskandidaten Jürgen Kasek vor dem Neuen Rathaus gegen eine Bebauung des Leuschner-Platzes protestiert, ist gutes demokratisches Recht. Dabei waren es die Grünen im Stadtratrat – allen voran Ingo Sasama -, die sich über viele Jahre vehement für die Bebauung des Leuschner-Platzes mit einer Markthalle eingesetzt haben. Dafür gilt ihnen wohl nicht nur mein Dank, sondern auch die Anerkennung vieler Leipzigerinnen und Leipziger. Nun frage ich mich: Was wollen die Grünen von heute? Müssen die Leipziger damit rechnen, dass in Kürze ein Antrag der Grünen in den Stadtrat eingebracht wird, auf die Markthalle zu verzichten? Ich würde dies sehr bedauern.”

Freidemokrat Hobusch erneuerte seine Forderung, dass es mit Blick auf zunehmende Bebauungen in innerstädtischen Lagen höhere Geschossflächenzahlen brauche: “Bebauung und Begrünung sind zwei Seiten der selben Medaille. Zu einer lebenswerten Stadt gehört auch Raum für Flora und Fauna. Daher sollten wir verstärkt über höhere Häuser und über Hochhäuser nachdenken, um am Boden Platz für Pflanzen und Tiere zu erhalten und neu zu schaffen.”

Verfahren zur Abschiebung von Asylbewerbern in Leipzig

Verfahren zur Abschiebung von Asylbewerbern in Leipzig

Anfrage:

In Dresden sind Zeitungsberichten zufolge in den Jahren 2017 und 2018 etwa die Hälfte der zur Abschiebung vorgesehenen Asylbewerber nicht angetroffen worden.

Hierzu fragen wir an:

  1. Wie ist das Verfahren zur Abschiebung von in Leipzig lebenden Asylbewerbern geregelt? Welche Akteure sind eingebunden?
  2. Wer hat Zugriff auf die Daten zu geplanten Abschiebungen?
  3. Wie viele Zugriffsversuche gab es in 2017 in Leipzig, wie viele in 2018?
  4. Wie hoch war die Quote der erfolgreichen Zugriffe in 2017, wie hoch in 2018?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Rosenthal:

Zur ersten Frage.

Für die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber in Sachsen und somit auch in Leipzig ist die Zentrale Ausländerbehörde der Landesdirektion Sachsen zuständig. Die Maßnahme selbst wird durch die Polizei durchgeführt.

Zur zweiten Frage.

Der Stadtverwaltung ist nicht bekannt, wer Zugriff auf die Daten der Zentralen Ausländerbehörde hat. Der Ausländerbehörde sind die Abschiebetermine der ZAB nur in den seltensten Fällen bekannt, im Grunde nur dann, wenn der zuständige Mitarbeiter in der Zentralen Ausländerbehörde dem zuständigen Mitarbeiter der Ausländerbehörde das mitteilt. Dazu gibt es allerdings keine Rechtspflicht.

Die dritte und vierte Frage will ich gemeinsam beantworten.

Da die Ausländerbehörde im Ordnungsamt in die Abschiebung durch die ZAB in der Regel nicht eingebunden ist, sind keine statistischen Angaben möglich.

Stand der Umsetzung der Tauschbörse für Kitaplätze auf www.meinkitaplatz-leipzig.de

Stand der Umsetzung der Tauschbörse für Kitaplätze auf www.meinkitaplatz-leipzig.de

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 12. Dezember 2018 beschloss der Stadtrat auf Initiative der Fraktion Freibeuter die Einrichtung einer Tauschbörse für Kitaplätze auf www.meinkitaplatz-leipzig.de.

Hierzu fragen wir den Stand der Umsetzung an:

  1. Wie setzt die Stadtverwaltung den Beschluss der Einrichtung einer Tauschbörse für Kitaplätze auf www.meinkitaplatz-leipzig.de aus Sicht der anwendenden angemeldeten Eltern um?
  2. Wann wird die Tauschbörse für Kitaplätze auf www.meinkitaplatz-leipzig.de für die angemeldeten Eltern freigeschalten?
  3. Wer ist bis zur Freischaltung der Ansprechpartner (einschließlich Kontaktdaten) für tauschwillige Eltern?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zur Frage 1.

Eltern sollen zukünftig im Nutzerkonto des Elternportals ein Tauschangebot erzeugen können, indem sie den Betreuungsplatz ihres Kindes zum Tausch freigeben. Die Liste der Tauschangebote steht dann allen angemeldeten Eltern zur Einsicht zur Verfügung. Konkrete Kontaktinformationen erhalten nur die Eltern, die einen kompatiblen Tauschplatz anbieten.

Zwei Tauschangebote passen dann zusammen, wenn sich der aktuelle Betreuungsplatz des ersten Tauschangebotes in dem Stadtteil befindet, der im zweiten Tauschangebot gesucht wird, und umgekehrt. Zudem müssen die beiden Kinder in etwa gleich alt sein. Ein Krippenplatz kann nicht gegen einen Kindergartenplatz getauscht werden. Die Einigung zum Tausch erfolgt außerhalb von Kivan zwischen den Eltern und den Kitaleitungen. Das eigentliche Tauschen wird über das reguläre Vertragsmanagement abgebildet.

Zur Frage 2.

Die Inbetriebnahme ist für August 2019, also noch in diesem Jahr, vorgesehen.

Zur Frage 3.

Eltern haben die Möglichkeit, eine zweite Bedarfsanmeldung über ihren Eltern-Account und innerhalb der Sprechzeiten der Abteilung Kindertageseinrichtungen des Amtes für Jugend, Familie und Bildung abzugeben. Mit dieser zweiten Bedarfsanmeldung, die als Wechselantrag ausgewiesen wird, können erneut fünf Wunscheinrichtungen ausgewählt werden. Bei Aufnahmefähigkeit in einer dieser Kitas setzt sich die Kitaleitung mit den Eltern in Verbindung. Über den Wechselwunsch der Familie wird die bisherige Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege personensystemseitig nicht informiert. Ansprechpartner für etwaige Fragen zum Verfahren des Wechselantrags ist die von mir eben genannte Abteilung.

Hobusch (FDP): “Vereinbarung mit Airbnb: Dresden macht es Leipzig vor”

Die Fraktion Freibeuter begrüßt die zwischen der Landeshauptstadt Dresden und dem Beherberungsportal Airbnb geschlossene Vereinbarung, wonach Airbnb die Beherbergungssteuer zusammen mit dem Übernachtungspreis vom Übernachtungsgast einzieht und an die Stadt abführt. Die Freibeuter hatten im November 2018 die Prüfung einer vergleichbaren Kooperation zwischen der Stadt Leipzig und Beherbergungsportalen zu diesem Zweck beantragt.

Dazu der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Jurist René Hobusch: “Die Stadt Dresden teilt offenbar unsere Einschätzung, dass das Sächsische Kommunalabgabengesetz einer städtischen Vereinbarung mit Beherbergungsportalen nicht entgegen steht. Die Ausrede von Leipzigs Finanzbürgermeister Bonew wäre damit hinfällig. Wenn der Oberbürgermeister sich nun nicht weiter daran aufhalten würde, warum etwas nicht geht, wäre eine wohlwollendes Signal aus der Verwaltung schnell formuliert.”

Hobusch (FDP) sieht beiderseits Vorteile: “Mit der Kooperation zwischen Stadt und Portalbetreibern sinkt nicht nur der bürokratische Aufwand beim Bürger. Über die Portalbetreiber kann auch aus Sicht der Verwaltung sichergestellt werden, dass ausnahmslos für alle Übernachtungen die Gästetaxe entrichtet wird.”

Der Wortlaut des Antrags VI-A-06667 “Kooperation der Stadt Leipzig im Zusammenhang mit der Gästetaxe” lautet: “Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende März 2019 eine Kooperation mit Beherbergungsportalen mit dem Ziel zu prüfen, einen durch die Beherbergungsportale automatisierten Einzug der Gästetaxe von den Gästen nach Zustimmung der Gastgeber und in deren Namen vornehmen und an die Stadtkasse Leipzig überweisen zu lassen.” Der Antrag soll in der nächsten Ratsversammlung am 13. März 2019 zur Beschlussfassung aufgerufen werden.

Hobusch (FDP): “Betriebsführung als Ziel ist kulturpolitischer Offenbarungseid des Oberbürgermeisters”

Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung der Eigentümerziele für die städtischen Kultureigenbetriebe nimmt der Leipziger FDP-Stadtrat René Hobusch mit Verwunderung zur Kenntnis, dass die “Betriebsführung des Eigenbetriebes” nun vorrangiges Ziel sein soll:

“Betriebsführung als Ziel einer Oper oder eines Schauspiels zu fordern, ist ein kulturpolitischer Offenbarungseid des Oberbürgermeisters, eine Bankrotterklärung seiner Kulturpolitik. Es scheint ihm ja offensichtlich noch nicht einmal auf eine gute Betriebsführung anzukommen”, so der Freidemokrat René Hobusch zu dem in einer Überarbeitung der Vorlage nicht näher erläuterten neuen Eigentümerziel. Hobusch vertritt die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Kultur des Leipziger Stadtrates.

Die Fraktion Freibeuter dagegen fordert die Einführung eines echten messbaren Finanzziels für Oper, Gewandhaus, Schauspiel und Theater der Jungen Welt: “Erklärtes Ziel der städtischen Kulturbetriebe im Sinne der Stadt Leipzig muss die Reduzierung des Zuschussbedarfes pro Eintrittskarte durch die Stadt Leipzig sein. Das können insbesondere Oper, Schauspiel und Theater der Jungen Welt jedoch nur aus eigener Kraft erreichen. Dazu braucht es ein ansprechendes kulturelles Angebot und mehr Besucher in den Aufführungen. Lediglich die Preise anzupassen, wie für die Oper Leipzig vorgesehen, ist der Weg des geringsten Widerstandes”, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Hobusch zu den Forderungen seiner Fraktion.

Clubkultur

Vom drohenden Clubsterben ist immer wieder zu lesen. Grund sei der anhaltende Bauboom. Der zwingt manche Zwischennutzung auf alten Brachflächen, sich zu verändern. Einen neuen Platz in unserer Stadt zu finden. Doch kann denn Veränderung nicht auch Chance sein?

Sicher hat auch das Alte, das Individuelle seinen Charme. Aber braucht es immer auch lauten Protest, wenn von Anfang an absehbar, die Zwischennutzung für einen Szeneclub endet? Es gibt sie, die Investoren, die Alternativen bieten. Oft steht viel Idealismus hinter einem kulturellen Konzept, konfrontiert mit harten Bandagen durch Bauordnung, Schallschutz und andere Vorschriften. Sanierungs- und Erhaltungskosten werden nicht nur durch Brandschutzauflagen in die Höhe getrieben. Wir haben es beim Anker erlebt, die Kosten haben sich verdoppelt.

Die Anforderungen ändern sich zudem ständig. Doch gerade in Sachen Brandschutz sind die Regelungen einzuhalten, da gibt es nichts wegzudiskutieren. Andere Auflagen von Seiten des Bauordnungsamtes ließen sich durchaus überdenken. Auch im Sinne der Vertreter der Clubkultur, die ohnehin tagtäglich den Spagat zwischen Individualität, baulichen Standards, inspirierenden und gleichzeitig bezahlbaren Angeboten leisten müssen.

Kontaktieren Sie mich gern per E-Mail an info@freibeuterfraktion.de.

René Hobusch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 09. Februar 2019

Park-and-Ride am S-Bahnhof Leipzig Wahren

Park-and-Ride am S-Bahnhof Leipzig Wahren

Antrag:

Der OBM prüft, ob die Möglichkeit besteht, auf den ungenutzten Flächen am S-Bahnhof Leipzig-Wahren einen Park-and-Ride-Platz einzurichten. Der Oberbürgermeister nimmt dazu Gespräche mit dem Eigentümer der Flächen auf.

Begründung:

Die Bevölkerung im Nordwesten Leipzigs nimmt zu, der Stadtteil Wahren entwickelt sich positiv. Die B6 und die Georg-Schumann-Straße verzeichnen ein hohes Verkehrsaufkommen, Pendeln wird zunehmend attraktiver. Der Stadtverkehr könnte im weiteren Verlauf entlastet werden. Zudem herrscht Parkplatzmangel in der Gegend. Die Ausweisung von Parkflächen kann das Zuparken der Verkehrswege eindämmen. Der Nahverkehrsplan sieht eine Anbindung des S-Bhf Wahren an eine Straßenbahn vor. Während durch die Straßenbahn die Anbindung an die S-Bahn verbessert wird, ist damit zu rechnen, dass sie gleichzeitig den Autoverkehr durch die Linkelstraße verschlechtern wird.

Ein weiterer Park-and-Ride-Platz aus Richtung Schkeuditz und Halle würde die bestehenden Park-and-Ride-Plätze im Westen und Norden der Stadt entlasten.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Bestätigung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter und Sozialamt

Bestätigung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter und Sozialamt

Anfrage:

Leistungsempfänger müssen vor Umzug eine Bestätigung des Jobcenters oder Sozialamts einholen, dass die Kosten der Unterkunft der neuen Wohnung nach Maßgabe der Richtlinie der Stadt Leipzig angemessen sind.

Dazu fragen wir an:

  1. Wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit durch das Jobcenter bzw. Sozialamt bei der Anfrage eines Leistungsempfängers auf angemessene Kosten der Unterkunft bei einem geplanten Umzug? Wie lang ist die kürzeste, wie lang die längste Bearbeitungsdauer?
  2. Wie wirkt sich die Bearbeitungszeit für die Leistungsempfänger bei der Suche nach neuem Wohnraum aus?
  3. Sind dem Jobcenter bzw. Sozialamt Fälle bekannt, bei denen eine längere Beabeitungszeit dazu geführt hat, dass die angestrebte Wohnung inzwischen vergeben war?
  4. Haben die Sachbearbeiter im Sozialamt bzw. Jobcenter einen Ermessensspielraum, wenn Wohnungsfläche oder Mietkosten geringfügig über den Richtlinien der Kosten der Unterkunft der Stadt Leipzig liegen?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zur Frage 1.

Die Prüfung von Wohnungsangeboten erfolgt im Jobcenter binnen einer Woche. Im Sozialamt erfolgt die Bearbeitung innerhalb von drei Tagen. In dringenden Fällen erfolgt die Bearbeitung sofort bzw. am nächsten Werktag.

Zur Frage 2.

Zu den konkreten Auswirkungen der Bearbeitungszeit bei der Suche nach Wohnraum liegen keine Informationen vor. Da es für eine Wohnung häufig mehrere Interessenten gibt, ist eine zügige Bearbeitung der Wohnungsangebote für den Anmietungsprozess notwendig.

Zur Frage 3.

Dem Jobcenter sind solche Fälle bekannt. Eine längere Bearbeitungszeit ergibt sich beispielsweise aus der grundsätzlichen Prüfung der Notwendigkeit eines Umzugs. Außerdem kann es zu Verzögerungen kommen, wenn das zu prüfende Wohnungsangebot nicht alle relevanten Informationen enthält. So wird beispielsweise in Wohnungsangeboten aus dem Internet gelegentlich nur die Gesamtmiete angegeben. Für die Prüfung ist aber eine Aufschlüsselung nach Grundmiete, Betriebs- und Heizkosten notwendig. Werden zudem gesundheitliche Gründe für einen Umzug geltend gemacht, ist in Einzelfällen die Hinzuziehung des Amtsärztlichen Dienstes notwendig.

Dadurch kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern. Im Sozialamt ist derzeit kein konkreter Fall bekannt. Es kommt jedoch vor, dass ein Wohnungsangebot als unangemessen abgelehnt oder die Notwendigkeit eines Umzugs versagt wird und der leistungsberechtigte Haushalt die Entscheidung mittels Widerspruch und Klage überprüfen lässt. Da eine solche Überprüfung einige Zeit in Anspruch nimmt, ist es möglich, dass das konkrete Wohnungsangebot nach der Entscheidung des Rechtsmittelverfahrens nicht mehr verfügbar ist.

Zur Frage 4.

Eine geringfügige Überschreitung der Wohnfläche kann anerkannt werden, wenn die Kosten der Bruttokaltmiete dennoch im Rahmen der festgelegten Richtwerte bleiben und die Vorauszahlung für die Betriebs- und Heizkosten im Verhältnis zur Wohnfläche plausibel ist. Eine Überschreitung der angemessenen Kosten ist nur im Rahmen von begründeten Einzelfallentscheidungen möglich und/oder an den Nachweis – beispielsweise erfolglose Recherche im Internet, Ausdruck zu Ergebnistreffern in der Wohnungsdatenbank – gebunden, dass eine kostenangemessene Wohnung auf dem Markt nicht auffindbar ist. Das kann beispielsweise bei Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, oder bei großen Haushalten der Fall sein.

Stadträtin Witte (Freibeuter):

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrter Herr Professor Fabian, die Zeiten, die Sie hier genannt haben, sind ja fast schon rasant zu nennen. Wie erklären Sie sich im Lichte dieser Bearbeitungszeiten, dass Sozialarbeiter es immer wieder als großes Problem bezeichnen, dass Jobcenter und Sozialamt für die Bearbeitung erheblich lange brauchen, gerade auch bei Leuten, die aus der Obdachlosigkeit kommend wieder Wohnraum beziehen wollen? Ich kann Ihnen auch schildern, was ich persönlich erlebt habe, als ich jemandem half, eine Wohnung zu finden. Die Anfrage wurde am 9. Dezember an das Sozialamt gerichtet, die Antwort kam am 15., allerdings erst nach mehrfacher telefonischer Aufforderung. Stimmen Sie mit mir überein, dass es da noch erheblichen Verbesserungsbedarf gibt? Eine Woche Bearbeitungszeit kann in der heutigen Zeit schon zu lang sein.

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Frau Witte, ich habe hier die Antworten verlesen, die ich von den Behörden bekommen habe. Wie in ähnlich gelagerten Sachverhalten kann ich Sie nur auffordern, mir persönlich den Einzelfall zu benennen. Dann kann ich veranlassen, dass dem nachgegangen wird. Im Übrigen werden wir das Thema in der nächsten Trägerversammlung auch noch mal ansprechen. Ich vermute, dass es in Einzelfällen zu längeren Bearbeitungszeiten kommt als von mir eben angegeben. Ob es dafür rechtfertigbare Gründe gibt, muss im Einzelfall geprüft werden. Ich persönlich kann nur handeln, wenn ich davon Kenntnis habe.