Schottergärten

Schönheit liegt im Auge des Betrachters. Schottergärten um ein Haus, mit meinen Augen gesehen, sind kein schöner Anblick. Ich selbst sehe darin sogar eine Marotte aus den alten Bundesländern, die in den letzten Jahren zu uns in die neuen Bundesländer und nach Leipzig geschwappt ist. Sie sind eine Beeinträchtigung für die Fauna und Flora in unserer so grünen Stadt Leipzig noch dazu.

Schon lange als Leipziger Bürger und inzwischen als Stadtrat und Mitglied im Kleingarten- und Tierschutzbeirat lehne ich Schotter im Garten ab. Darin sind sich auch alle Freibeuter der Fraktion einig.

Einer Neufassung der Vorgartensatzung in der Stadt Leipzig, die Schottergärten verbietet, wie von den Grünen im Leipziger Stadtrat beantragt, bedarf es aus unserer Sicht allerdings dennoch nicht. Es braucht lediglich die Durchsetzung der geltenden Vorgartensatzung, nach der Schottergärten auch aktuell schon nicht erlaubt sind.

Im Gegensatz zu Schottergärten sind gestalterische Steingärten aus unserer Sicht unproblematisch und sollten auch weiterhin zulässig bleiben.

Noch im Herbst diesen Jahres wird sich der Stadtrat mit dem Thema befassen.

Kontaktieren Sie uns gern mit Fragen und Anregungen an info@freibeuterfraktion.de.

Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 5. September 2020

Gesellschafterweisungen zur Umsetzung von Maßnahmen des Klimanotstandes

Anfrage:

Der Oberbürgermeister hatte zugesagt, die Gesellschafterweisungen hinsichtlich der Anschaffung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf Basis fossiler Energieträger in Erfüllung des Beschlusses zur Ausrufung des Klimanotstandes (Beschlussfassung des Antrags VI-A-07961 in der Ratsversammlung am 30.10.2020) zügig umzusetzen.

Hierzu fragen wir an:

  1. Hat der Oberbürgermeister alle Gesellschafterweisungen umgesetzt?
  2. Wenn ja, welche sind bereits ergangen?
  3. Wenn nein, welche sind noch offen? Bis wann werden diese umgesetzt sein?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Anfrage wurde mündlich in der Ratsversammlung zum 29.04.2020 beantwortet.

Oberbürgermeister Jung: “Herr Morlok bzw. die Freibeuter-Fraktion fragt im Zusammenhang mit dem Beschluss Klimanotstand zu etwaigen Gesellschafterweisungen.

Ich habe bisher keine Gesellschafterweisungen ausgesprochen. Durch coronaindizierte Aufgaben bin ich in der Tat in den letzten Wochen kaum zu etwas Anderem gekommen. Das gebe ich unumwunden zu. Wir haben fast nur Krisenstab und damit verbundene operative Umsetzungen gemacht.

Ich habe aber selbstverständlich damals im Zusammenhang mit dem Beschluss im Stadtrat die Unternehmen angeschrieben und Stellungnahmen abgefordert. In den Antworten, die wir ausgewertet haben, begrüßen die angeschriebenen Unternehmen das grundsätzliche Anliegen des Stadtrates, haben jedoch auch auf Schwierigkeiten hingewiesen, die mit einer sofortigen Umsetzung für die Tätigkeit verbunden wären. Für einzelne Unternehmen, die im Wettbewerb mit privaten Anbietern stehen, können zum Beispiel durchaus auch erheblich nachteilige Auswirkungen resultieren. Im Einzelnen kann ich das gerne noch einmal im Verwaltungsausschuss in nichtöffentlicher Sitzung. Ausführen. Einige wesentliche Rückmeldungen kann man aber nachfolgend zusammenfassen.

Zum Verbot der Anschaffung klimaschädlicher Fahrzeuge: Fahrzeuge mit alternativem Antrieb sind teilweise am Markt nicht verfügbar, wie Sie wissen – Lkw, Transporter, Spezialfahrzeuge. Reine Elektrofahrzeuge besitzen teilweise noch nicht die für den wirtschaftlichen Einsatz erforderlichen Leistungsmerkmale. Dennoch gibt es auch hier Bemühungen, die Flotte entsprechend der Zielvorgabe zu verändern und Schritt für Schritt umzurüsten. Wir haben auch Rückmeldungen zum Beschluss „Verbot von Dienstreisen mit klimaschädlichen Verkehrsmitteln“. Das wird selbstverständlich im Rahmen der Verantwortung der Unternehmen umgesetzt, aber teilweise ist es, wie Sie wissen, nicht immer möglich – Stichwort GPEC- Beteiligung in Polen oder auch in anderen Zusammenhängen. Alternative COz- Kompensationsmaßnahmen werden jedoch sicherlich Schritt für Schritt umgesetzt.

Angesichts der erhaltenen Rückmeldungen und um die vorrangige Sicherstellung der Aufgabenerfüllung nicht zu gefährden, habe ich, wie gesagt, noch keine Weisungen erteilt. Die Unternehmen sind aber aufgefordert, die Vorgaben des Stadtratsbeschlusses bestmöglich umzusetzen und im Verwaltungsausschuss dann dazu auch zu berichten. Im Zuge der Umsetzung der Eigentümerziele gibt es auf jeden Fall, Herr Morlok, ab drittem Quartal im Verwaltungsausschuss einzelne Ausführungen.

Ich werde selbstverständlich im Ergebnis der erst noch zu diskutierenden Sofortmaßnahmen und notwendigen Beschlüsse dann auch Gesellschafterweisungen aussprechen, sofern das notwendig sein sollte. Bis jetzt scheint das nicht notwendig zu sein.

Vielleicht so als Zwischeninformation. — Herzlichen Dank.”