Sonderaufgaben in Ämtern der Stadt Leipzig

Sonderaufgaben in Ämtern der Stadt Leipzig

Anfrage:

  1. Gibt es über den Einsatz in der Task-Force für Kita- und Schulhausbau hinaus in den Ämtern der Stadt Leipzig weitere mit Sonderaufgaben betraute Mitarbeiter, die ähnlich der Task-Force für Kita- und Schulhausbau für ihre ursprünglich zugewiesenen Aufgaben nicht mehr oder nicht mehr vollständig zur Verfügung stehen?

  2. Wie wirkt sich das auf den Stellenplan der betroffenen Ämter aus?

Anfrage im Allris

Antwort:

Gibt es über den Einsatz in der Task-Force für Kita- und Schulhausbau hinaus in den Ämtern der Stadt Leipzig weitere mit Sonderaufgaben betraute Mitarbeiter, die ähnlich der Task-Force für Kita- und Schulhausbau für ihre ursprünglich zugewiesenen Aufgaben nicht mehr oder nicht mehr vollständig zur Verfügung stehen?

Um den dringenden Kita- und Schulhausbau zu forcieren, wurde die Task Force Schulhausbau /Projektgruppe Asylräume gebildet. Es wurde ein Organisationsbüro installiert, welches die Fachkompetenzen aller beteiligten Ämter zur Erledigung der anstehenden Aufgaben bündelt.

In die Task Force eingegangen sind nicht nur Stellen bzw. -anteile und Personen, sondern auch deren entsprechende Aufgaben, die meist der hier notwendigen Fachlichkeit dienen.

Das Organisationsbüro besteht aus 9 Stellen, wovon 7 Stellen Aufgaben aus ihrem bisherigen Bereich vollumfänglich (4 Stellen Amt für Bauordnung und Denkmalpflege) oder teilweise (z.B. 1 Stelle Sozialamt, Bereich Unterbringung von Asylsuchenden) mitgenommen haben.

Die Stellen aus dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege erfüllen dabei, als sog. UBA II, Aufgaben der Unteren Bauaufsicht, die sie sonst im Fachamt erledigen würden. Damit wird die volle Kapazität der Bearbeitung von baubehördlichen Anträgen abgesichert.

Weitere Verlagerungen von Stellen für Sonderaufgaben in dieser Dimension gibt es derzeit nicht.

Allerdings wird es immer wieder Aufgaben oder Projekte geben, deren Priorisierung einer schnellen organisatorischen Lösung bedürfen, die es wiederum erforderlich macht, für einen befristeten Zeitraum auf Personen und/oder Stellen aus der Stadtverwaltung zurückzugreifen.

Dazu erfolgen bilaterale Abstimmungen zwischen den involvierten Fachbereichen.

Da es sich in der Regel um befristete Verschiebungen handelt, haben diese keine Auswirkungen auf den Stellenplan der Stadtverwaltung, bei der Aufgabenerfüllung im abgebenden Bereich muss auf ausgewogene Fristen geachtet werden, was auch funktioniert. In besonders akuten Fällen kann auf den Stellenpool für unterjährig beginnende Projektaufgaben der Stadtverwaltung zurückgegriffen werden. Die Stellen sind dann für max. 12 Monate nutzbar.

Ein aktuelles Beispiel der Stellenverlagerungen für andere Aufgaben ist: AJuFaBi: 2,00 Sozialarbeiter UmA gewandelt in SB Bearbeitung Tagespflege (befristet bis 30.06.2018)

Antwort im Allris

Mini-Kitas in Wohnungen: Ist das eine Zweckentfremdung?

Mini-Kitas in Wohnungen: Ist das eine Zweckentfremdung?

Anfrage:

Die Stadt Leipzig benötigt dringend Kita-Plätze. Laut Bürgermeister Prof. Fabian, weil man Kitas nicht so schnell bauen könne, wie Kinder geboren würden. In Wahrheit gibt es seit Jahren nicht ausreichend Plätze, um über das gesamte Jahr den Bedarf zu decken. Die so entstandene Bugwelle hat offenbar mittlerweile so große Auswirkungen erreicht, dass die Stadtverwaltung zu diesem Mittel greift.

Hierzu fragen wir an – auch vor dem Hintergrund der Debatten über die Nutzung von Wohnungen für kurzzeitige Vermietungen (bspw. über Online-Plattformen) und die hierbei behauptete Zweckentfremdung:

  1. Inwieweit könnte die Nutzung von Wohnungen für Kitas eine Zweckentfremdung darstellen?
  2. Wie viele Wohnungen werden für die Einrichtung von “Mini-Kitas” in welcher Größe gesucht und in welchem Umfang würde dadurch Mietwohnungsraum dem Wohnungsmarkt entzogen werden?
  3. Da in den meisten Wohnhäusern in den Mietverträgen oder Hausordnungen die Polizeiverordnung der Stadt Leipzig übertragen wurde und somit besondere Lärmquellen vor 7 Uhr und zwischen 13 und 15 Uhr ausgeschlossen sind: Wie soll die Einhaltung dieser Regeln bei der Einrichtung von “Mini-Kitas” sichergestellt werden?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Inwieweit könnte die Nutzung von Wohnungen für Kitas eine Zweckentfremdung darstellen?

Es werden für die Betreuung von Kindern geeignete Räumlichkeiten gesucht, um zusätzliche Kapazitäten für bestehende Kitas zu schaffen. Diese sind nicht in erster Linie Wohnungen. Sollte in diesem Zusammenhang dennoch auch Wohnraum künftig dafür genutzt werden sollen, wäre dies mit den zuständigen Behörden im Einzelfall abzuklären.

2. Wie viele Wohnungen werden für die Einrichtung von „Mini-Kitas“ in welcher Größe gesucht und in welchem Umfang würde dadurch Mietwohnungsraum dem Wohnungs-markt entzogen werden?

Derzeit wird noch geprüft, ob geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Angesichts der Anforderungen an die Geeignetheit von Räumlichkeiten für die Betreuung von Kindern ist nicht davon auszugehen, dass dem Wohnungsmarkt größere Flächen entzogen werden können.

3. Da in den meisten Wohnhäusern in den Mietverträgen oder Hausordnungen die Polizeiverordnung der Stadt Leipzig übertragen wurde und somit besondere Lärmquellen vor 7 Uhr und zwischen 13 und 15 Uhr ausgeschlossen sind: Wie soll die Einhaltung dieser Regeln bei der Einrichtung von „Mini-Kitas“ sichergestellt werden?

Bereits jetzt befinden sich Kindergärten integriert in Wohnbebauungen. Das ist ein praktiziertes Miteinander. Der Deutsche Mieterbund informiert dazu: „Wenn Kinder lachen und spielen, ist dieser Lärm nicht mit Verkehrslärm, Diskotheken- oder Baustellenlärm vergleichbar. Mit einer Änderung des Bundesemissionsschutzgesetzes hat der Gesetzgeber jetzt klargestellt, dass durch Kindertageseinrichtungen, Spiel- oder Bolzplätze hervorgerufene Geräuschpegel keine „schädlichen Umwelteinwirkungen“ und damit in aller Regel hinzunehmen sind.“

Antwort im Allris

Hobusch: “Wer ein Gratisstudium zulässt, darf bei den Kitas nicht zulangen”

Wer ein Gratisstudium zulässt, darf bei den Kitas nicht zulangen

Pressemitteilung:

Der Leipziger Freidemokrat René Hobusch hat CDU und SPD im Leipziger Stadtrat bei der Ablehnung der Erhöhung der Elternbeiträge für die Kita-Betreuung Scheinheiligkeit vorgeworfen.

„Wer es mit gleichen Bildungschancen für alle ernst meint, darf nicht bei den Kitas zulangen und den Eltern in die Tasche greifen, während zugleich ein Studium in der Bundesrepublik gratis zu haben ist.“

sagte Hobusch am Wochenende in einer ersten Reaktion auf die ablehnende Haltung beider Fraktionen im Leipziger Stadtrat zur Ankündigung des Oberbürgermeisters, die Elternbeiträge für Kitas und Hort anheben zu wollen.

„Union und SPD regieren im Land und im Bund zusammen. In Leipzig stellen sie den Oberbürgermeister, den Finanz- und den Sozialbürgermeister. Wenn jetzt Schwarz-Rot im Stadtrat daherkommt und die Erhöhung der Elternbeiträge ablehnt, dann ist das eine Palastrevolution wegen 16 Euro und verlogen dazu. Denn im Freistaat und im Bund haben es die nicht mehr ganz so großen Koalitionen aus CDU und SPD in der Hand, endlich die Weichen in Richtung gleicher Bildungschancen für alle zu stellen. Und wenn es CDU und SPD im Freistaat ernst meinen, lassen sie die Lehrerverbeamtung und entlasten stattdessen die Eltern.“,

forderte Hobusch zugleich die Staatsregierung auf.

Hobusch verwies darauf, dass die FDP-Stadträte bereits der letzten Erhöhung widersprochen hatten:

“Damals wurden die Steigerungen bei den Personalkosten den Eltern aufgebürdet, während beim Gewandhaus Einigkeit herrschte, die Mehrkosten mit städtischem Geld abzufedern. Nun sind ein Jahr vor der Kommunalwahl Union und SPD offenbar aufgewacht und haben die Eltern für sich entdeckt.”

Großtagespflege in Leipzig

Großtagespflege in Leipzig

Anfrage:

Bisher besteht keine landesrechtliche Vorschrift, die einen Zusammenschluss mehrerer Tagesmütter und -väter in sächsischen Kommunen zulässt. Vor dem Hintergrund des Drucks bei der Kinderbetreuung in der Stadt Leipzig und dem Willen des Sozialbürgermeisters, nunmehr auch Elterninitiativen zur organisierten Kinderbetreuung zukünftig nicht länger im Weg zu stehen, fragen wir:

  1. Welche Vorteile könnten sich für die Stadt Leipzig aus der Großtagespflege ergeben?
  2. Welche Möglichkeiten, Mittel und Wege stehen dem Oberbürgermeister offen, auf eine gesetzliche Grundlage für Großtagespflege im Freistaat Sachsen hinzuwirken?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Welche Vorteile könnten sich für die Stadt Leipzig aus der Großtagespflege ergeben?

Vorteile einer sogenannten Großtagespflege liegen in der Förderung des fachlichen Austausches und der wechselseitigen Unterstützung der Tagespflegepersonen. Allerdings lassen sich aus einer Handreichung des Deutschen Jugendinstituts zur Professionalisierung der Kindertagespflege als Dienstleistung eine Reihe von Nachteilen einer sogenannten Großtagespflege ableiten.

2. Welche Möglichkeiten, Mittel und Wege stehen dem Oberbürgermeister offen, auf eine gesetzliche Grundlage für Großtagespflege im Freistaat Sachsen hinzuwirken?

Der Oberbürgermeister könnte über den SSG eine Fachdiskussion hierzu anregen.

Antwort im Allris

Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten und am Wochenende

Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten und am Wochenende

Antrag:

Das Amt für Jugend, Familie und Bildung führt mit fünf freiwilligen Tagespflegepersonen einen Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten in den Abendstunden und am Wochenende über den Zeitraum von zwei Jahren durch.

Begründung:

Nicht nur Alleinerziehende, auch Paare in Schichtberufen sehen sich mit Schwierigkeiten bei  der Organisation der Kinderbetreuung konfrontiert. Kinderbetreuung durch Tagespflegepersonen und Kitas in den späten Abendstunden oder am Wochenende werden nicht angeboten.
Diese fehlende Kinderbetreuung außerhalb der üblichen Bürozeiten von 9 bis 17 Uhr bedeutet für Viele zudem ein nicht zu überwindendes Hindernis, wenn es darum geht, im Arbeitsleben oder im erlernten Beruf wieder Fuß zu fassen.
Aus diesem Grund soll über diesen Modellversuch festgestellt werden, wie hoch der Bedarf an Kinderbetreuung in Leipzig außerhalb der derzeit angebotenen Öffnungszeiten von Kitas und Tagespflegepersonen ist.
In der Vergangenheit durchgeführte Befragungen der Eltern in Kitas zu flexiblen Betreuungszeiten geben m.E. tatsächliche Bedarfe nicht wider.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung angenommen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Dauerproblem Kita-Plätze

Kita

Amtsblatt:

Im Juni 2015 wurden die Rahmenvereinbarungen im Bereich Kita mit den freien Trägern durch die Stadt Leipzig gekündigt. Ziel war es, die Vereinbarungen bis Dezember 2015 neu verhandelt und abgeschlossen zu haben. Das hat leider nicht geklappt.

Indessen sollen die Vereinbarungen bis zum 1. Juli dieses Jahres endlich abgeschlossen werden und die neuen Vereinbarungen in Kraft treten. Doch dies erscheint nach derzeitigem Verhandlungsstand nicht sehr realistisch. Besonders ärgerlich dabei, die freien Träger haben Grundstücke parat, auf denen Kitas geplant sind, und auf denen sofort mit dem Bau begonnen werden könnte, fehlten nicht die Rahmenvereinbarungen mit der Stadt. Denn dadurch haben die freien Träger keine Sicherheit für die Refinanzierung ihrer geplanten Investitionen. Bei 1.500 fehlenden Kita-Plätzen schlichtweg ein Skandal.

Wir fordern daher endlich die Beseitigung aller bürokratischen Hindernisse für einen zeitnahen Bau der dringend notwendigen Kita-Einrichtungen in unserer Stadt. Dazu bedarf es eines zügigen, zielgerichteten Handelns der beteiligten Ämter um den Weg frei zu machen für den Bau der benötigten Kitas durch private Investoren und die Stadt Leipzig.

Naomi-Pia Witte, Stadträtin

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 03. Juni 2017