Reinigung in Kindertageseinrichtungen und Schulen

Anfrage:

Die Stadt Leipzig beauftragt die Reinigung von Kindertageseinrichtungen und Schulen. Sollte es dazu kommen, dass die Reinigung mangelhaft oder gar nicht durchgeführt wird, wenden sich die Einrichtungen zur Klärung an die Stadt. Die Stadt setzt sich dann mit dem Dienstleister auseinander, was mitunter einige Zeit in Anspruch nimmt.

Wir fragen hierzu an:

  1. Wie viele Meldungen von Leipziger Kindertagesstätten über mangelhafte oder ausbleibende Reinigungen der Räumlichkeiten gab es im Jahr 2023 und welche Maßnahmen wurden jeweils ergriffen?
  2. Wie viele Meldungen von Leipziger Schulen über mangelhafte oder ausbleibende Reinigungen der Räumlichkeiten gab es im Jahr 2023 und welche Maßnahmen wurden jeweils ergriffen?
  3. Welche Sofortmaßnahmen sind in Fällen akuter Verunreinigungen durch Ausfall des Dienstleisters in Kindertagesstätten und Schulen vorgesehen und wie können sie durch die Einrichtungen in Anspruch genommen werden?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Beantwortung erfolgte schriftlich.

Morlok (FDP): “Zum Kitaplatz durch die ganze Stadt hat nun ein Ende! Kitaplatztauschbörse ist gestartet.”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat begrüßt den von ihr initiierten Launch der Tauschbörse für Kitaplätze auf www.meinkitaplatz-leipzig.de, dem Elternportal für die Platzsuche in Kitas und Tagespflege der Stadt Leipzig.

“An dem Elternportal für Kitaplätze kommen Eltern auf der Suche nach einem Betreuungsplatz in Leipzig nicht vorbei. Der ideale Treffpunkt für tauschwillige Eltern. Schon lange erhärtete sich der Eindruck, dass sich Eltern aufgrund des knappen Angebots an Kitaplätzen oft mit einem Platz am anderen Ende der Stadt zufrieden geben mussten. Ihre Wege kreuzten sich täglich auf irrsinnige Weise zwischen Wohnung, Kita und Arbeitsort”, begründet FDP-Stadtrat Sven Morlok und Vorsitzender der Fraktion Freibeuter den Antrag seiner Fraktion vor zwei Jahren.

Nach Angaben der Stadt Leipzig können nunmehr Eltern mit einem Betreuungsplatz ihren Wunsch nach einem Tausch und unter Angabe des gewünschten Zielortsteils in ihrem Account des Elternportals angeben. Im Hintergrund gleiche das System ab, ob ein passendes Gegenangebot bestehe. Der datenschutzgerechte Kontakt würde anschließend zwischen beiden Seiten hergestellt. Der tatsächliche Wechsel stehe unter dem Vorbehalt der Zustimmung der beteiligten Einrichtungen.

Der Antrag VI-DS-05727 “Kitaplatztausch-Anzeigen auf www.meinkitaplatz-leipzig.de” der Fraktion Freibeuter war einstimmig durch die Ratsversammlung der Stadt Leipzig am 12. Dezember 2018 einstimmig bestätigt worden.

Morlok (FDP): “Zum Kitaplatz durch die ganze Stadt hat nun ein Ende! Kitaplatztauschbörse ist gestartet.”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat begrüßt den von ihr initiierten Launch der Tauschbörse für Kitaplätze auf www.meinkitaplatz-leipzig.de, dem Elternportal für die Platzsuche in Kitas und Tagespflege der Stadt Leipzig.

“An dem Elternportal für Kitaplätze kommen Eltern auf der Suche nach einem Betreuungsplatz in Leipzig nicht vorbei. Der ideale Treffpunkt für tauschwillige Eltern. Schon lange erhärtete sich der Eindruck, dass sich Eltern aufgrund des knappen Angebots an Kitaplätzen oft mit einem Platz am anderen Ende der Stadt zufrieden geben mussten. Ihre Wege kreuzten sich täglich auf irrsinnige Weise zwischen Wohnung, Kita und Arbeitsort”, begründet FDP-Stadtrat Sven Morlok und Vorsitzender der Fraktion Freibeuter den Antrag seiner Fraktion vor zwei Jahren.

Nach Angaben der Stadt Leipzig können nunmehr Eltern mit einem Betreuungsplatz ihren Wunsch nach einem Tausch und unter Angabe des gewünschten Zielortsteils in ihrem Account des Elternportals angeben. Im Hintergrund gleiche das System ab, ob ein passendes Gegenangebot bestehe. Der datenschutzgerechte Kontakt würde anschließend zwischen beiden Seiten hergestellt. Der tatsächliche Wechsel stehe unter dem Vorbehalt der Zustimmung der beteiligten Einrichtungen.

Der Antrag VI-DS-05727 “Kitaplatztausch-Anzeigen auf www.meinkitaplatz-leipzig.de” der Fraktion Freibeuter war einstimmig durch die Ratsversammlung der Stadt Leipzig am 12. Dezember 2018 einstimmig bestätigt worden.

Kommunale Kindertagesbetreuung in Leipzig für unter Einjährige

Anfrage:

Bis Ende des Jahres 2020 stellt der Oberbürgermeister allen Kindern bis Schuleintritt einen Kitaplatz in Aussicht. Der Zeithorizont für eine “Vollbetreuung” wurde mehrfach innerhalb des Jahres 2020 verschoben, in der Antwort auf die Anfrage VII-F-01454-AW-01 in der Ratsversammlung am 08. Juli 2020 jedoch letztmals bekräftigt.

Auf der Homepage des Amtes für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig sind kommunale Kindertageseinrichtungen aufgeführt, die auch unter Einjährige in der Einrichtung aufnehmen. Dieser Sachverhalt entzieht sich jedoch auf Nachfrage der Kenntnis der Mitarbeiter des Amtes für Jugend, Familie und Bildung.

Hierzu fragen wir an:

  1. Welche kommunale Einrichtungen nehmen Kinder unter einem Jahr auf?
  2. Betrifft die in Aussicht gestellte Deckung des Bedarfes an Betreuungsplätzen auch Kinder unter einem Jahr?
  3. Warum sprechen Mitarbeiter der Beratung beim Amt für Jugend, Familie und Bildung auch nach der Aussage des Oberbürgermeisters zur “Vollbetreuung” von einer angespannten Lage bei der Frage nach einem Betreuungsplatz zum Schuljahreswechsel 2021/2022, machen zusätzlich sogar wortwörtlich “keine Hoffnung auf einen Kitaplatz für unter Einjährige”?
  4. Welcher Unterschied besteht aus Sicht des Oberbürgermeisters vor dem Hintergrund des Handlungsbedarfs der Stadt Leipzig zwischen § 24 Abs. 1 SGB VIII und § 24 Abs. 2 SGB VIII?
  5. Aus welchen Gründen ist Mitarbeitern der Beratung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung § 24 Abs. 1 SGB VIII nicht bekannt?
  6. Wie viele Kinder unter einem Jahr sind zum Schuljahreswechsel 2020/2021 in kommunale Einrichtungen aufgenommen worden?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Anfrage wurde mündlich in der Ratsversammlung zum 14.10.2020 beantwortet.

Bürgermeisterin Felthaus: “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete! Liebe Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste! Ich darf die Anfrage zur kommunalen Kinderbetreuung in Leipzig für unter Einjährige beantworten, die von der Fraktion der Freibeuter gestellt wurde.

Zur ersten Frage: Welche kommunalen Einrichtungen nehmen Kinder unter einem Jahr auf? – Ich lese Ihnen jetzt nicht die Adressen vor, aber es sind 18 integrative Kindertagesstätten ohne integratives Angebot. Die Einrichtungen sind gut über das Stadtgebiet verteilt.

Die zweite Frage: Betrifft die in Aussicht gestellte Deckung des Bedarfs an Betreuungsplätzen auch Kinder unter einem Jahr? – Die in Aussicht gestellte Deckung des Bedarfs an Betreuungsplätzen zielt vor allem auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs ab Vollendung des ersten Lebensjahres ab, so wie es § 24 Abs. 2 SGB VIII vorsieht. Es wird jedoch berücksichtigt, dass Eltern, die für ihr Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres eine Betreuung wünschen und noch in der Eingewöhnungsphase im ersten Lebensjahr nachfragen, die auch erhalten sollen. 

Die Betriebserlaubnisse der überwiegenden Zahl der Kindertageseinrichtungen sehen dies auch genauso vor. Die gelten meist von 0 bis 7 Jahren. Für deutlich jüngere Kinder ist die Nachfrage nach Betreuungsplätzen gegenwärtig vergleichsweise gering. Die meisten Anfragen haben wir ab dem 9. und 10. Lebensmonat. Bei der Planung von Betreuungsplätzen wird die Altersgruppe der unter einjährigen Kinder mit einem Anteil von circa 2 Prozent der wohnhaften Kinder berücksichtigt. In den letzten Jahren lag der Anteil der tatsächlich betreuten Kinder unter dieser Marke. Dies gilt auch unter Einrechnung der Kinder, die sich kurz vor Vollendung des ersten Lebensjahres befinden. Meist findet ja die Eingewöhnung doch noch einmal im 12. Lebensmonat statt.

Dritte Frage: Warum sprechen Mitarbeiter der Beratung beim Amt für Jugend, Familie und Bildung auch nach der Aussage des Oberbürgermeisters zur „Vollbetreuung” von einer angespannten Lage bei der Frage nach einem Betreuungswechsel beim Schuljahreswechsel 2021/2022, machen zusätzlich sogar wortwörtlich „keine Hoffnung auf einen Kitaplatz für unter Einjährige“? – Vorrangig wird der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung ab dem ersten Lebensjahr nach § 24 Abs. 2 SGB VIII um
gesetzt. Sind darüber hinaus freie Plätze vorhanden, können im Einzelfall auch Kinder unter einem Jahr aufgenommen werden. In den Beratungsgesprächen im Amt für Jugend, Familie und Bildung wird neben den Aufnahmemöglichkeiten für unter einjährige Kinder in Kitas und in der Kindertagespflege informiert, die gegebenenfalls eine gute Alternative dafür ist.

Vierte Frage: Welcher Unterschied besteht aus Sicht des Oberbürgermeisters vor dem Hintergrund des Handlungsbedarfs der Stadt Leipzig zwischen § 24 Abs. 1 SGB VIII und § 24 Abs. 2 SGB VIII? – Gemäß § 24. Abs 2 und Abs. 3 SGB VIII haben Kinder, die das erste bzw. dritte Lebensjahr verändert haben, einen unbedingten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Demgegenüber betrifft § 24 Abs. 1 SGB VIII Aussagen zum Vorhalten von Plätzen für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ein subjektiver und durchsetzbarer Anspruch des jeweiligen Kindes auf einen Betreuungsplatz besteht dabei nicht. Derzeit sieht die Stadt Leipzig über die geplanten Maßnahmen hinaus keinen gesonderten Handlungsbedarf für die Betreuung von Kindern unter einem Jahr. 

Die fünfte Frage: Aus welchen Gründen ist Mitarbeitern in der Beratung des Amtes Jugend, Familie und Bildung § 24 Abs. 1 SGB VIII nicht bekannt? – Die Mitarbeiter*innen sind mit den gesetzlichen Grundlagen vertraut. Es wurde hierzu schon bei Frage 4 deutlich gemacht, dass noch einmal zwischen dem Rechtsanspruch und dem, was tatsächlich angefragt wird, unterschieden wird.

Frage sechs: Wie viele Kinder unter einem Jahr sind zum Schuljahreswechsel 2020/2021 in kommunale Einrichtungen aufgenommen worden? – Zum Stand 6. Oktober sind 17 Betreuungsverträge in kommunalen Kitas zur Aufnahme bis 31.12. vorbereitet bzw. geschlossen worden, bei denen das Alter der Kinder zwischen neun und elf Monaten liegt.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Kindertagesbetreuung in Leipzig

Anfrage:

Bis Ende des Jahres 2020 stellt der Oberbürgermeister allen Kindern bis 3 Jahren einen Kitaplatz in Aussicht. Der Zeithorizont für eine “Vollbetreuung” wurde mehrfach innerhalb des Jahres 2020 verschoben. Hierzu fragen wir an:

1. Bis wann haben alle suchenden Eltern für ihre Kinder einen Betreuungsplatz in ihrer Wunschkita?

Zur Verkürzung weiter Wege durch Tausch von Kitaplätzen hat der Stadtrat eine Kitaplatztauschbörse beschlossen, die bereits für Ende Januar 2020 angekündigt war.

2. Wann geht die bereits für Ende Januar 2020 in Aussicht gestellte Kitaplatztauschbörse auf www.meinkitaplatz-leipzig.de an den Start?

3. Welche Probleme verhindern den Launch der Kitaplatztauschbörse?

Laut Vitako Aktuell (Ausgabe 02/2020) hat die Lecos GmbH ein Modul zur Vertretungsregelung im Fortbildungs-. Urlaubs oder Krankheitsfall von Tagespflegepersonen bereits erfolgreich in das KIVAN-Verwaltungsportal integriert.

4. Warum werden beide Anwendungen nicht gleichzeitig integriert? Warum bereitet die Einrichtung eines Vertretungssystems für die Tagespflege scheinbar weniger technische Probleme?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Bis wann haben alle suchenden Eltern für ihre Kinder einen Betreuungsplatz in ihrer Wunschkita?

Es kann davon ausgegangen werden, dass die Kapazitäten in Kitas und Tagespflege zum Jahresende 2020 ausreichen werden, um den Bedarf an Betreuungsplätzen für die Kinder bis Schuleintritt zu decken. Eltern können im Kitaportal bei der Anmeldung bis zu fünf Einrichtungen ihrer Wahl angeben. Auch bei einem weiteren Ausbau des Betreuungsangebotes wird es nicht in jedem Fall möglich sein, einen Platz in einer Wunschkita zu erhalten. Ziel ist eine wohnortnahe Betreuung.

2. Wann geht die bereits für Ende Januar 2020 in Aussicht gestellte Kitaplatztauschbörse auf www.meinkitaplatz-leipzig.de an den Start?

Nach derzeitigem Stand soll eine Freischaltung der Kitaplatztauschbörse noch in diesem Jahr erfolgen.

3. Welche Probleme verhindern den Launch der Kitaplatztauschbörse?

Die geplante Freischaltung zum Ende 1./Anfang 2. Quartal 2020 konnte aufgrund technischer Probleme nicht umgesetzt werden. Der aktuelle Entwicklungsstand der Tauschbörse wurde dem Amt für Jugend, Familie und Bildung vorgestellt und in der 25. KW zum Test an das Amt übergeben. Die Tauschbörse ist programmbedingt jedoch an die überarbeitete Variante des Elternportals geknüpft. Dieses neue Variante läuft bisher nicht fehlerfrei, sodass der Test nicht vollzogen werden konnte. Der Hersteller ist darüber informiert.

4.  Warum werden beide Anwendungen nicht gleichzeitig integriert? Warum bereitet die Einrichtung eines Vertretungssystems für die Tagespflege scheinbar weniger technische Probleme?

Das Vertretungssystem und die Kitaplatz-Tauschbörse wurden unabhängig voneinander programmiert und sind hinsichtlich der Ausgestaltung und des Programmieraufwandes nicht mit einander zu vergleichen. Es ist daher üblich, dass verschiedene Funktionen versetzt verfügbar geschaltet werden.

Antwort im Allris

Betreuungsschlüssel während Corona-Beschränkungen

Anfrage:

Mit der Wiedereinsetzung des Rechtsanspruches der Kinderbetreuung sowie der Wiederöffnung von Schulen (und damit Horten) greifen verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung von Kontakten in Kitas und Horten.

Hierzu fragen wir:

  1. In welchem Umfang wird in den Einrichtungen der Betreuungsschlüssel gewährleistet?
  2. Sofern der Betreuungsschlüssel nicht oder nicht vollumfänglich gewährleistet wird oder werden kann:
    1. Wie stellt sich die Situation in den Leipziger Einrichtungen dar?
    2. Auf welcher rechtlichen Grundlage wird der Betreuungsschlüssel nicht eingehalten? Bis wann ist diese rechtliche Grundlage gültig?
  3. In welchem Umfang hält die Stadt Leipzig als öffentliche Trägerin der Kinder- und Jugendhilfe die Mehrbelastung für das Betreuungspersonal für so relevant, dass es zu einem erhöhten krankheitsbedingten Personalausfall kommt?

Anfrage im Allris

Antwort:

  1. In welchem Umfang wird in den Einrichtungen der Betreuungsschlüssel gewährleistet?

Der Betreuungsschlüssel nach SächsKitaG § 12 wird in den Einrichtungen eingehalten. Der Betreuungsschlüssel laut SächsKitaG bezieht sich nicht auf eine einzelne Gruppe innerhalb der Einrichtung, sondern auf die gesamte Einrichtung. Stehen Personal oder Räumlichkeiten, beispielsweise krankheitsbedingt, nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung, kann der Betrieb der Einrichtung insbesondere durch Verringerung der Betreuungszeiten vorübergehend eingeschränkt werden.

  1. Sofern der Betreuungsschlüssel nicht oder nicht vollumfänglich gewährleistet wird oder werden kann:

    a) Wie stellt sich die Situation in den Leipziger Einrichtungen dar?

In 42 von 52 kommunalen Einrichtungen wurden die Öffnungszeiten, je nach personellen und räumlichen Gegebenheiten, angepasst.

b) Auf welcher rechtlichen Grundlage wird der Betreuungsschlüssel nicht eingehalten?   Bis wann ist diese rechtliche Grundlage gültig?

Der Betreuungsschlüssel nach SächsKitaG § 12 wird in den Einrichtungen eingehalten.

  1. In welchem Umfang hält die Stadt Leipzig als öffentliche Trägerin der Kinder- und Jugendhilfe die Mehrbelastung für das Betreuungspersonal für so relevant, dass es zu einem erhöhten krankheitsbedingten Personalausfall kommt?

Der aktuelle Krankenstand in den kommunalen Einrichtungen unterscheidet sich nicht von dem während des uneingeschränkten Regelbetriebs.

Antwort im Allris

Inbetriebnahme der Tauschbörse für Kitaplätze auf www.meinkitaplatz-leipzig.de

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 12. Dezember 2018 beschloss der Stadtrat auf Initiative der Fraktion Freibeuter die Einrichtung einer Tauschbörse für Kitaplätze auf www.meinkitaplatz-leipzig.de. In der Ratsversammlung am 13. März 2019 kündigte Bürgermeister Fabian auf Anfrage der Freibeuter (VI-F-06970) die Inbetriebnahme der Tauschbörse für Kitaplätze auf www.meinkitaplatz-leipzig.de für August 2019 an.

Hierzu fragen wir den Stand der Umsetzung an:

  1. Ist die Tauschbörse für Kitaplätze auf www.meinkitaplatz-leipzig.de seit August 2019 für angemeldete Eltern zugänglich?
  2. Wie werden Eltern auf die Tauschbörse im Portal aufmerksam gemacht?
  3. Ist geplant, Leipziger Eltern, die www.meinkitaplatz-leipzig.de nicht mehr nutzen, weil sie einen Kitaplatz gefunden haben, per Öffentlichkeitsarbeit über die neue Tauschbörse zu informieren? Wenn ja, in welcher Form?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zur Frage 1.

Noch nicht. Die Realisierung ist derzeit für Januar 2020 geplant.

Zur Frage 2.

Die Verknüpfung des Tauschmoduls wird auf der Startseite von www.meinkitaplatzleipzig.de eingestellt.

Zur Frage 3.

Ja. Eine entsprechende Information ist geplant. Diese soll über das Amtsblatt, eine Pressemitteilung und die Social-Media-Kanäle der Stadt Leipzig erfolgen.

Kinderbetreuung flexibel gestalten

Kinderbetreuung flexibel gestalten

Amtsblatt:

In der Ratsversammlung am 15. November steht voraussichtlich der Antrag der Fraktion Freibeuter „Modellversuch für eine Kinderbetreuung mit flexiblen Betreuungszeiten und am Wochenende“ auf der Tagesordnung. Mit bis zu fünf Tagespflegepersonen soll über einen Zeitraum von zwei Jahren eine Kinderbetreuung auch außerhalb der derzeit üblichen Betreuungszeiten im Modellversuch angeboten werden.

Viele Berufe gerade im Dienstleistungsbereich sind von Schichtarbeit geprägt und erfordern für die in diesem Sektor arbeitenden Eltern eine ihren Arbeitszeiten entsprechende Kinderbetreuung. Insbesondere alleinerziehende Eltern werden hier vor fast unlösbare Probleme gestellt. Für die Berufsrückkehrer unter ihnen bedeutet eine fehlende Kinderbetreuung ein massives Handicap im Vorstellungsgespräch.

Nicht umsonst fordert der § 5 des SächsKitaG daher die Öffnungszeiten der Kinderbetreuung an die Bedürfnisse der Kinder und Erziehungsberechtigten auszurichten. Wir denken daher, dass es höchste Zeit ist, die Öffnungszeiten der Kinderbetreuung auch an die Arbeitszeiten im Dienstleistungsbereich anzupassen – natürlich unter Beachtung der Regelungen bezüglich der maximalen Betreuungszeiten gemäß SächsKitaG. Kontaktieren Sie uns zu dem Thema gern: info@freibeuterfraktion.de.

Naomi-Pia Witte, Stadträtin

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 11. November 2017