Baulücken in Leipzig

Baulücken in Leipzig

Anfrage:

Trotz des anhaltenden Baubooms in der Stadt befinden sich noch eine große Anzahl von Baulücken im Stadtgebiet. Hierzu fragen wir an: Wie viele bebaubare Freiflächen gibt es im Stadtgebiet Leipzigs? Kann der Oberbürgermeister eine Konzentration von Freiflächen und Brachen in bestimmten Stadtteilen der Stadt Leipzig ausmachen? Ist der Oberbürgermeister der Ansicht, dass die 2001 vorgeschlagenen Sanierungstipps für Baulücken, die von einer hohen Leerstandsquote und weiter fallenden Mieten ausgehen, noch länger im Interesse der Stadt sind?

Anfrage im Allris

Antwort:

Frage 1: Wie viele bebaubare Freiflächen gibt es im Stadtgebiet Leipzig?

Eine 2016 erfolgte Erfassung unbebauter Flurstücke in der Kulisse des Flächennutzungsplanes, wo sie überwiegend nach § 34 BauGB bebaubar sind („Baulücken“), ergab eine Anzahl von ca. 4.600 unbebauten Flurstücken (ca. 266 ha). Darin nicht enthalten sind Flächenpotentiale in Großsiedlungen, die gesondert betrachtet werden.

Frage 2: Kann der Oberbürgermeister eine Konzentration von Freiflächen und Brachen in bestimmten Stadtteilen der Stadt ausmachen?

Die o.g. unbebauten Flurstücke sind breit über die Ortsteile verteilt.

Frage 3: Ist der Oberbürgermeister der Ansicht, dass die 2001 vorgeschlagenen Sanierungstipps für Baulücken, die von einer Leerstandsquote und weiter fallenden Mieten ausgehen, noch länger im Interesse der Stadt sind?

Bei der Broschüre Sanierungstipps 5/ Baulücken handelt es sich um eine Handreichung von 2001, die unter den Rahmenbedingungen und Herausforderungen dieser Zeit entstand. Wie der Name bereits sagt, handelt sich um Tipps, nicht um rechtliche Vorschriften. Die konkreten Sanierungszielsetzungen wurden in den Folgejahren und heute insbesondere durch die konzeptionellen Planungen der Stadt (z.B. Konzeptionelle Stadtteilpläne und Fachkonzepte des INSEK) weiterentwickelt. Hier greift mittlerweile bekanntlich eine differenziertere Betrachtungsweise und Grundstückseigentümer entscheiden sich nach eigener Bewertung, eine mit Baurecht bestehende Baulücke mit Neubauten zu schließen.

Durch die steigende Bevölkerungszahl und die damit zunehmende Wohnraumnachfrage ist die Aktivierung vorhandener Innenentwicklungspotenziale auch unerlässlich.

Zum anderen haben sich in Zeiten der Schrumpfung einige der brachliegenden Bauflächen als neue Qualität innerhalb der Stadtstruktur, mit viel Grün und großzügig nutzbaren Freiräumen entwickeln können und haben so zu einer positiven Entwicklung der Quartiere beigetragen. Hier gilt es, diese Freiräume (z.B. Nachbarschaftsgärten, Spielplatz im Bülowviertel) als soziale Treffpunkte aber auch als ökologische Potentiale auf Quartiersebene soweit dies möglich ist, zu sichern.

Antwort im Allris

Baulückenkataster

Baulückenkataster

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einrichtung einer Datenbank (Baulückenkataster) unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu prüfen, welche unbebaute oder stark untergenutzte, von Bebauung umgebene, Grundstücke in der Stadt Leipzig dokumentiert. Die Prüfung umfasst die Bereitstellung von Informationen zu Größe, Art und Maß der möglichen baulichen Nutzung innerhalb der Datenbank. Die Prüfung umfasst zudem eine Visualisierung der Daten im digitalen Stadtplan Plus der Stadt Leipzig zur gebührenfreien Nutzung.

Begründung:

Im Sinne der Schaffung neuer Wohnungen in der Stadt Leipzig wird mit einem Baulückenkataster sichtbar, wo unbebaute Grundstücke (Wohnbebauungslücken) zur Verfügung stehen. Im Baulückenkataster sind sowohl kommunale als auch private Flächen (aus Gründen des Datenschutzes ohne Nennung des privaten Eigentümers) auszuweisen. Ein Baulückenkataster führt beispielsweise die Stadt Frankfurt an der Oder. Die Stadt Mühlheim an der Ruhr schreibt seit 1990 ein eigenes Baulückenkataster fort. Auch die Stadt Pirna stützt sich seit 2012/2013 auf eine nachhaltige Stadtentwicklung durch bauliche Nachverdichtung mit Hilfe eines Baulückenkatasters.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Videoüberwachung im Themenstadtplan

Videoüberwachung im Themenstadtplan

Anfrage:

Die Stadt Leipzig weist auf Videoüberwachung im öffentlichen Raum hin.

Daher fragen wir:

  1. Hält der Oberbürgermeister vor diesem Hintergrund auch eine Veröffentlichung des Standorts der Überwachungskameras im Online-Themenstadtplan der Stadt Leipzig für möglich?
  2. Welche kommunalrechtlichen Änderungen wären notwendig, um Videokameras im Online-Themenstadtplan kenntlich zu machen?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Hält der Oberbürgermeister vor diesem Hintergrund auch eine Veröffentlichung des Standorts der Überwachungskameras im Online-Themenstadtplan der Stadt Leipzig für möglich?

Die Polizei darf zu verschiedenen Zwecken und Voraussetzungen videoüberwachen. Zum Zweck der Strafverfolgung darf sie ohne Wissen des Betroffenen außerhalb von Wohnungen auf der Grundlage § 100 f Strafprozessordnung Bildaufnahmen herstellen.

Schließlich kann der Polizeivollzugsdienst nach § 38 Abs. 2 SächsPolG an den in § 19 Abs. 1 Nr. 2 dieser Grundlage genannten Orten und gefährdeten Objekten (wie z. B. Verkehrs- oder Versorgungsanlagen oder -einrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Amtsgebäuden)  oder in unmittelbarer Nähe personenbezogene Daten durch Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen oder -aufzeichnungen von Personen erheben bzw. anordnen.

Die Kamerastandorte der Polizeidirektion sind bekannt. Nicht bekannt ist eine unbestimmte Anzahl von Überwachungskameras, die durch Dritte betrieben werden, ggf. auch ohne Genehmigung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Aus technischer Sicht ist eine Veröffentlichung von Fachdaten (hier: Standorte von Überwachungseinrichtungen) möglich, wenn die entsprechenden Daten (Standortkoordinaten, ggf. ergänzende Fachdaten) zur Verfügung gestellt werden.

Dies ist allerdings in vielen Fällen nicht möglich. Aufgrund der mangelnden Einflussnahme und Kenntnisse der Stadtverwaltung auf die Kamerastandorte wird eine Aufnahme in den online Themenstadtplan abgelehnt.

2. Welche kommunalrechtlichen Änderungen wären notwendig, um Videokameras im Online-Themenstadtplan kenntlich zu machen?

Die Stadt Leipzig hat keinen Einfluss auf die Auswahl der geeigneten Plätze und Gebäude für die polizeiliche Videoüberwachung. Diese obliegt gemäß o. g. Rechtsgrundlagen ausschließlich der Polizei. Hinweise an das Ordnungsamt zu illegal angebrachten Kameras an privaten Gebäuden werden zur Bearbeitung an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten abgegeben.

Antwort im Allris

Transparenz in Leipzig: Themenstadtplan um Standorte der Videoüberwachung ergänzen

Transparenz in Leipzig: Themenstadtplan um Standorte der Videoüberwachung ergänzen

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Standorte von Kameras im öffentlichen Raum zum 1. Januar 2018 in den Themenstadtplan auf www.leipzig.de zu übernehmen.
  2. Die horizontale Aufnahmerichtung ist kenntlich zu machen. Sofern die Kamera schwenkbar ist, ist der gesamte mögliche horizontale Aufnahmebereich kenntlich zu machen.
  3. Sofern seitens des Oberbürgermeisters rechtliche Bedenken zur Umsetzung bestehen, legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat bis zum 1. Januar 2018 die nötigen kommunalrechtlichen Änderungen vor, so dass eine Umsetzung möglich ist.

Begründung:

In Leipzig werden verschiedene Bereiche per Video überwacht. Teils wird per Schild darauf hingewiesen. Da Videoüberwachung kein Selbstzweck sein darf, sondern – so die Befürworter des Einsatzes – Straftaten aufklären und Straftaten verhindern soll, spricht nichts gegen einen transparenten Umgang damit. Insofern sollte aus Transparenzgesichtspunkten jede Kamera im Themenstadtplan veröffentlicht werden. Für den Initiator des Beschlusses kann es ggf. Umstände geben, die derzeit eine Standortveröffentlichung unmöglich machen. Für diesen Fall sind entsprechende rechtliche
Rahmenbedingungen in Form eines Satzungsbeschlusses zu schaffen, welche die Aufstellung von Kameras nur noch dann ermöglichen, wenn Standort und Aufnahmebereich im Online-Themenstadtplan veröffentlicht werden können.

Status:

Der Antrag wurde in Fassung des Verwaltungsstandpunktes angenommen:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Standorte von durch die Kommune unterhaltenen Kameras im öffentlichen Raum zum 1. Januar 2018 in den Themenstadtplan auf www.leipzig.de zu übernehmen.

2. Ziffer 2 und 3 des Antrages werden abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt