Genehmigungskriterien in Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung in Leipzig

Antrag:

1. Der Oberbürgermeister beauftragt die Verwaltung nach Beschlussfassung durch den Stadtrat mit der Anwendung der Genehmigungskriterien gemäß VI-DS-08248 in wie folgt zu ändernder Form, wobei jede zukünftige Änderung der Genehmigungskriterien der Zustimmung des Stadtrates bedarf:

a) Abschnitt 2.1.1 “Für folgende Maßnahmen im Sinne § 59 und § 61 SächsBO zur Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustandes einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen wird erhaltungsrechtlich eine Genehmigung bzw. Zustimmung erteilt” wird im vierten Anstrich wie folgt ergänzt:

    • Antennen-, Kabelfernseh- und Gegensprechanlagen (Audio) sowie Internetversorgung einschließlich Glasfaserleitungen (FFTH) bis zur Gigabitversorgung

b) In Abschnitt 2.1.2 “Für folgende Maßnahmen wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt” wird gestrichen und Abschnitt 2.2.3 “… Prüfung im Einzelfall” zugeordnet:

    • Auflösung separater Küchen, insofern keine Änderung der Wohnfläche erfolgt

c) In Abschnitt 2.2.2 “Für folgende Maßnahmen wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt” wird der erste Anstriche gestrichen und wie folgt geändert in 2.2.3 “Für folgende Maßnahmen kann erhaltungsrechtlich eine Genehmigung nach Prüfung im Einzelfall erteilt werden” eingefügt:

      • Maßnahmen zur Energieeinsparung, die über die Anpassung an die baulichen oder anlagentechnischen Mindestanforderungen der EnEV an bestehende Gebäude und Anlagen in der bei Antragstellung geltenden Fassung hinausgehen, (Ausnahmen vgl. Pkt 2.2.3) insofern die Senkung des Energiebedarfes nachgewiesen wird.

Korrespondierend wird in 2.2.3 “Für folgende Maßnahmen kann erhaltungsrechtlich eine Genehmigung nach Prüfung im Einzelfall erteilt werden” der dritte Anstrich gestrichen:

    • Anbringung von Wärmedämmung (..) nachgewiesen wird

2. Beschreibung des Standards für Gebiete in der Stadt Leipzig mit „Sozialer Erhaltungssatzung“ zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches

Die Regelung Nummer 3.3., Punkt 2 wird wie folgt gefasst:

„Nutzungsänderung von leerstehendem Wohnraum in Erdgeschosslage in Gewerbe sowie einzelnem Wohnraum in kulturelle oder soziale Nutzung, wenn damit die Stadtteilentwicklung gemäß städtischer Ziele oder die Wiederbelebung in Magistralen erfolgen kann“

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Genehmigungskriterien, wie in der Vorlage VI-DS-08248 beschrieben, zu konkretisieren und dem Stadtrat bis zum 31.08.2020 31.07.2020 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Um den städtischen Zielen „Stadt der kurzen Wege“ und nutzungsgemischten Wohnquartieren Rechnung zu tragen, sollen Nutzungsänderungen und bauliche Maßnahmen, die eine Umwandlung von Gewerberäumen, insbesondere in der Erdgeschosszone in Wohnungen, zur Folge haben, einer Einzelfallprüfung unterzogen werden.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtrat sowie die betreffenden Stadtbezirksbeiräte halbjährlich durch einen Sachstandsbericht über den aktuellen Stand der abgelehnten Genehmigungen, Einzelfallentscheidungen und genehmigungsfreien Bauvorhaben sowie Nutzungsänderungen zu informieren.

Begründung:

Die Begründung erfolgt mündlich.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung am 11. November 2020 zurückgezogen

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Internetversorgung der Leipziger Schulen

Internetversorgung der Leipziger Schulen

Anfrage:

  1. Wieviele kommunale Schulgebäude in Leipzig verfügen derzeit über einen Lan-oder WLan-Anschluss? (Bitte getrennt nach Schulart angeben.) Welche dieser Schulgebäude in Leipzig wären als Standort für Freifunk geeignet?
  2. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig, um alle städtischen Schulgebäude mit einem Internetanschluß auszustatten? Bis wann soll diese Versorgung flächendeckend sichergestellt sein?
  3. Wieviel kostet ein Internetanschluß pro Schule derzeit im Durchschnitt? (Bitte unterteilt nach Installations- und Monatsgebühren angeben.)
  4. Wie viele kommunale Schulen in Leipzig bieten einen kostenfreien WLan-Zugang für die Lehrer und Schüler der jeweiligen Schule an? (Bitte getrennt nach Schulart angeben.)
  5. Welche Strategie und welche Ziele verfolgt die Stadt Leipzig derzeit in Bezug auf die kostenfreie Versorgung von Schulgebäuden mit WLan? Wird die flächendeckende Grundversorgung aller Schulen mit kostenfreien WLan-Zugängen als notwendig erachtet?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wieviele kommunale Schulgebäude in Leipzig verfügen derzeit über einen Lan- oder WLan-Anschluss? (Bitte getrennt nach Schulart angeben.) Welche dieser Schulgebäude in Leipzig wären als Standort für Freifunk geeignet?

Alle Schulen in der Trägerschaft der Stadt Leipzig verfügen über eine LAN-Infrastruktur. In den Schulgebäuden gibt es eine strukturierte Datenverkabelung über Kupferkabel und zum Teil über Glasfaserkabel. Standard ist eine Übertragungskapazität von 1 Gigabit/s.

Von 137 Schulgebäuden sind 46 Schulneubauten und komplex sanierte Gebäude vollständig datentechnisch erschlossen (d.h. jeder Klassenraum verfügt über einen Internetanschluss). 60 Schulen sind nur teilweise datentechnisch erschlossen und in 31 Grundschulen ist nur ein Computerkabinett vernetzt. Eine vollständige und auf das Schulgebäude flächendeckende WLAN-Struktur ist derzeit nur am Wilhelm-Ostwald-Gymnasium installiert.

An sieben Grundschulen, drei Förderschulen, einem Gymnasium und einer Berufsschule sind WLAN-Systeme installiert, welche das Schulgebäude partiell mit dem WLAN-Signal abdecken. Es ist geplant in diesem Jahr an fünf Gymnasien, einer Oberschule und an zwei Grundschulen ein leistungsfähiges und auf das Schulgebäude flächendeckendes WLAN-System zu installieren. Es gibt derzeit keine Untersuchungen, welche Schulgebäude in Leipzig als Standort für Freifunk (im Sinne der breitbandigen Internetversorgung) geeignet sind.

2. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig, um alle städtischen Schulgebäude mit einem Internetanschluss auszustatten? Bis wann soll diese Versorgung flächendeckend sichergestellt sein?

Alle Schulen sind mit einem Internetanschluss für das Schulnetzwerk ausgestattet.

3. Wieviel kostet ein Internetanschluss pro Schule derzeit im Durchschnitt? (Bitte unterteilt nach Installations- und Monatsgebühren angeben.)

Bis auf wenige Ausnahmen, nutzen alle Schulen den kostenfreien Internetzugang der Telekom (T@School). Dieser Zugang ist bis zu einer Bandbreite von ADSL 16 Megabit/s kostenfrei. Installationskosten fallen keine an. Schulen, wo es möglich ist VDSL 25 oder 50 über den Zugang der Deutschen Telekom zu nutzen, zahlen monatlich für 25 Megabit/s 16,95 € und für 50 Megabit/s 31,95 €.

Installationskosten fallen weder bei der ADSL noch bei der VDSL Versorgung an. Bei einigen wenigen Schulen ist das Schulnetz nicht über den Internetzugang der Telekom geschaltet, hier sind die Preise etwas höher.

4. Wie viele kommunale Schulen in Leipzig bieten einen kostenfreien WLan-Zugang für die Lehrer und Schüler der jeweiligen Schule an? (Bitte getrennt nach Schulart angeben.)

Die Lehrer und Schüler von zwei Gymnasien, sieben Grundschulen, drei Förderschulen und einer Berufsschule können mit den schuleigenen Computern den WLAN-Zugang kostenfrei nutzen. Eine WLAN-Nutzung über private Endgeräte ist derzeit nicht vorgesehen.

5. Welche Strategie und welche Ziele verfolgt die Stadt Leipzig derzeit in Bezug auf die kostenfreie Versorgung von Schulgebäuden mit WLan? Wird die flächendeckende Grundversorgung aller Schulen mit kostenfreien WLan-Zugängen als notwendig erachtet?

Der Ausbau der WLAN-Infrastruktur setzt eine vollständige Gebäude-LAN-Struktur voraus. Derzeit erweitert die Stadtverwaltung im Rahmen des Ausführungsbeschlusses IT (VI-DS-03002) die LAN-Struktur der Schulgebäude an Leipziger Schulen. Bei Schulneubauten und komplexen Sanierungen von Schulgebäuden erfolgt der Aufbau einer WLAN-Struktur. Darüber hinaus findet der Ausbau der schulischen WLAN-Infrastruktur je nach finanziellen Möglichkeiten der Stadt Leipzig statt.

Antwort im Allris