Anfrage:
Mit Einwohneranfragen, Petitionen und Anfragen der Informationsfreiheitssatzung stehen den Menschen in unserer Stadt einige Möglichkeiten zur Verfügung, sich mit ihrem Anliegen an die Verwaltung zu wenden und Informationen zu erhalten.
Hierzu fragen wir:
- Wie viele Einwohneranfragen wurden 2015, 2016 und 2017 gestellt?
- Wie viele Petitionen wurden 2015, 2016 und 2017 gestellt? Wie viele davon wurden zur Entscheidung jeweils angenommen?
- Wie viele Anfragen gemäß Informationsfreiheitssatzung wurden 2015, 2016 und 2017 eingereicht? Wie viele davon wurden positiv beantwortet und Informationen bereitgestellt?
- Welche Kosten sind durchschnittlich mit der Anfrage eines Bürgers gemäß Informationsfreiheitssatzung verbunden?
Antwort:
1. Wie viele Einwohneranfragen wurden 2015, 2016 und 2017 gestellt?
Es wurden in
2015 – 59 Einwohneranfragen
2016 – 54 Einwohneranfragen und
2017 – 142 Einwohneranfragen
gestellt.
2. Wie viele Petitionen wurden 2015, 2016 und 2017 gestellt? Wie viele davon wurden zur Entscheidung jeweils angenommen?
Nach der Feststellung des Petitionscharakters, werden die Petitionen anhand der Geschäftsordnung des Petitionsausschusses an die Verwaltung oder an den Stadtrat verwiesen. In einigen Fällen werden Petitionen zuständigkeitshalber an die Petitionsausschüsse des Landtages bzw. Bundestages übermittelt. In der Auflistung sind die Gesamtzahl der eingegangenen Petitionen und Petitionen, die in die Zuständigkeit des Stadtrates fallen, dargestellt.
2015 – 61 Petitionen wurden eingereicht und 24 für den Stadtrat zur Beschlussfassung gegeben
2016 – 71 Petitionen wurden eingereicht und 30 für den Stadtrat zur Beschlussfassung gegeben
2017 – 107 Petitionen wurden eingereicht und 44 für den Stadtrat zur Beschlussfassung gegeben
3. Wie viele Anfragen gemäß Informationsfreiheitssatzung wurden 2015, 2016 und 2017 eingereicht? Wie viele davon wurden positiv beantwortet und Informationen bereitgestellt?
Nach Informationsfreiheitssatzung wurden im Stadtbüro
2015: 11 Anträge
2016: 5 Anträge
2017: 14 Anträge
gestellt.
Die bisherige Evaluierung wurde mit Vorlage DS-00247/14 in der Ratsversammlung am 15.10.2014 zur Kenntnis genommen. Eine erneute Evaluierung kann in der Kürze der Zeit nicht erfolgen, da hierfür eine Abfrage aller Ämter notwendig wäre.
4. Welche Kosten sind durchschnittlich mit der Anfrage eines Bürgers gemäß Informationsfreiheitssatzung verbunden?
Eine Erhebung von Kosten ist bisher nicht erfolgt.