Hobusch (FDP): “Kretschmer fordert nichts anderes als tiefe Eingriffe in die Privatsphäre”

Kretschmer fordert nichts anderes als tiefe Eingriffe in die Privatsphäre

Pressemitteilung:

Vor dem Hintergrund der Forderung des designierten sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer nach Gesichts- und Kennzeichenerkennung durch Überwachungskameras äußert sich René Hobusch, FDP-Stadtrat in Leipzig:

“Mal losgelöst vom Bild-Zitat kann man es drehen und wenden, wie man will. Michael Kretschmer will technische Möglichkeiten zur anlasslosen Überwachung und zum Profiling nutzen. Da werden Menschen mit bestimmten Merkmalen unter Verdacht gestellt, wenn andere Merkmale offenbar nicht dazu passen.”

“Das lässt tief in die Gedankenwelt eines sicherheitspolitischen Hardliners und designierten Ministerpräsidenten des Freistaates blicken”,

so Hobusch weiter, der auch die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat anführt.

Kreativleistungen transparent und fair vergüten

Kreativleistungen transparent und fair vergüten

Pressemitteilung:

Stadt Leipzig erarbeitet Grundsätze zur Vergabe von Kreativleistungen – Stadtrat stimmt Antrag der Fraktion Freibeuter zu

Im Rahmen von Architektenwettbewerben werden teilnehmende Architekturbüros bereits angemessen vergütet. Mit der Erarbeitung von Grundsätzen zur Vergabe von Kreativleistungen soll eine faire Honorierung der Leistungen im Wettbewerb um Vergaben der Stadt Leipzig auf den gesamten Kreativbereich ausgeweitet werden.

“Niemand käme auf die Idee, von drei Malern zunächst je einen Raum der eigenen Wohnung streichen zu lassen, um dann noch zu entscheiden, wer überall die Fußleisten anbringen darf. Und bezahlt wird nur der, der die Fußleisten angebracht hat. Der Rest geht leer aus”,

zieht René Hobusch (FDP), Vorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, den Vergleich zum bisherigen Vorgehen der Stadt, Kreativschaffende zu Wettbewerben einzuladen ohne den Aufwand zur Vorstellung der Ideen in einem sogenannten Pitch angemessen zu honorieren.

In der Ratsversammlung sagte der Liberale Hobusch weiter:

“Einige hier im Saal wettrüsten beim Mindestlohn und fordern immer neue Gängelungen von Arbeitgebern. Bei Kreativleistungen können wir mal vor der eigenen Tür kehren und Leistungen, die wir einkaufen, transparent und fair vergüten.”

Kreativschaffenden seien bisher nicht selten keine Vergütung (sog. Pitchhonorar) gezahlt worden. Zudem sollten offenbar mit Vorlage der Entwürfe die Rechte daran an den potentiellen Auftraggeber übergehen. Dies hieße, dass der potentielle Auftraggeber alle Rechte an den Entwürfen habe, aber keinerlei Vergütung dafür gezahlt würde. Dies ist mit einem fairen Miteinander und den Grundsätzen sozialer Marktwirtschaft unvereinbar, denn der potentielle Auftraggeber nutzt seine Marktmacht aus.

Eine Stadtverwaltung sollte mit gutem Beispiel vorangehen und eine erbrachte Leistung auch angemessen vergüten. Mit einem Pitchhonorar werden überdies nur technische Kosten (bspw. für Produktion und eingekaufte Fremdleistungen) und ggf. ein kleiner Teil des Arbeitsaufwandes abgedeckt. Gleichwohl ist es eine Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen.

Die Stadt Leipzig selbst habe sich die Förderung der Kreativwirtschaft auf die Fahnen geschrieben. Mit der Erarbeitung von fairen Grundsätzen zur Vergabe von Kreativleistungen sei ein wichtiger Schritt in Richtung Anerkennung der Leistungen getan.

Als Vorbild der Grundsätze der Vergabe von Kreativleistungen könnte der Vergütungstarifvertrag Design dienen. Der Vergütungstarifvertrag Design regelt neben Honorarvorschlägen insbesondere Angaben zur Struktur der Vergütung (Anteil Werkvertrag, Anteil Urheberrechtsvertrag, Verbreitung etc.).

Frust, Enttäuschung und Politikabwendung durch Vorfestlegung am Matthäikirchhof

Frust, Enttäuschung und Politikabwendung durch Vorfestlegung am Matthäikirchhof

Pressemitteilung:

Mit einem Änderungsantrag zum Matthäikirchhof wird die Fraktion Freibeuter den Oberbürgermeister auffordern, dem Ergebnis eines
öffentlichen Beteiligungs- und städtebaulichen Werkstattverfahrens nicht vorzugreifen.

Dazu der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat René Hobusch (FDP):

“Der Oberbürgermeister will das Archiv für die Stasi-Unterlagen am südlichen Teil des Matthäikirchhofs. Wir sollten aber gerade nicht dem Ergebnis des Beteiligungs- und städtebaulichen Werkstattverfahrens zum Gesamtareal Matthaikirchhof vorgreifen. Eine Vorfestlegung in der Beschlussvorlage torpediert das Ansinnen einer Bürgerbeteiligung und führt nur zu Frust, Enttäuschung und Politikabwendung.”

Die Vorlage VI-DS-04384-NF-06 “Entwicklungsoption Areal Matthäikirchhof” sieht in Beschlusspunkt 3 den südlichen Teil des Matthäikirchhofs als Standort für eine archivgerechte Lagerung der Stasi-Unterlagen vor.

Die Neufassung der Vorlage VI-DS-04384-NF-06 ist einsehbar im Allris.

Der Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter VI-DS-04384-NF-06-ÄA-02) ist ebenfalls einsehbar im Allris.

Erleichterung und doch keinen Cent mehr in der Tasche

Erleichterung und doch keinen Cent mehr in der Tasche

Pressemitteilung:

Die Fraktion Freibeuter begrüßt die Entscheidung des Londoner Court of Appeal, die UBS dürfe keine Zahlungsansprüche gegenüber der KWL geltend machen.

“Das Urteil sorgt für Erleichterung. Eine Riesenlast für die Stadt Leipzig scheint abgewendet. Wenn das so bleibt würden die kriminellen Machenschaften des ehemaligen Geschäftsführers Heininger die Zukunft der Stadt nicht mehr belasten”,

so Sven Morlok (FDP), der die Fraktion Freibeuter im Finanzausschuss vertritt, am Rande der Pressekonferenz des Oberbürgermeisters.

“Allerdings ist die Stadt Leipzig und die LVV davon ausgegangen den Prozess zu gewinnen. Daher werden wir keinen Cent mehr in der Tasche haben. Sollten gebildete Rückstellungen aufgelöst werden können, würde sich die Kreditfinanzierungsfähigkeit erhöhen. Das könnte zukünftig Spielräume für die wichtigen Investitionen in unserer wachsenden Stadt schaffen”,

so der liberale Stadtrat Morlok abschließend.

In den Jahren 2006 und 2007 hatte die UBS der KWL “Collateralized Debt Obligations” (CDOs) verkauft, die im Zusammenhang mit der Finanzkrise zu Ausfällen führten, für die die UBS die KWL in Höhe von etwa 350 Millionen Euro in Haftung nehmen wollte. Die UBS war nach dem Urteil des High Court of Justice vom 4. November 2014 zu Gunsten von KWL, LBBW und Depfa in Berufung gegangen.

Oberbürgermeister hat Kompetenzen überzogen

Oberbürgermeister hat Kompetenzen überzogen

Pressemitteilung:

Die Fraktion Freibeuter begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig, der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig dürfe die Befassung eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der die Prüfung einer umfangreicheren Offenlegung von Vorlagen, Anlagen und Akten als bisher zum Gegenstand hat, nicht als unzulässig ablehnen.

“In der Vergangenheit sind Anträge vom Oberbürgermeister immer wieder mit der Begründung zurückgewiesen worden, es handele sich um unzulässige Anträge für die der Stadtrat inhaltlich nicht zuständig sei. Das Verwaltungsgericht hat klargestellt, dass der Oberbürgermeister Anträge nicht inhaltlich prüfen und infolgedessen ablehnen darf.”,

so René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, vor dem Hintergrund, dass es in Einzelfällen in der Vergangenheit immer wieder Konflikte im Umgang des Oberbürgermeisters mit Fraktionsanträgen gab.

“Der Oberbürgermeister hat hier ein allzu strenges Regime geführt und seine Regelungskompetenz stark überzogen.”,

so der Jurist Hobusch weiter.

“Denn das Gericht sagt auch, dass gerade die Frage der Abgrenzung von Rechten und Pflichten des Oberbürgermeisters einerseits und die des Stadtrates andererseits allein in die Kompetenz des Stadtrates fällt.”

Mit einem weiteren Antrag hatten die Freibeuter den Stadtrat aufgefordert, der Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig beizutreten. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereichteten Klage sahen die Freibeuter die Rechtsstellung des gesamten Stadtrates gegenüber dem Oberbürgermeister betroffen.

Dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig folgend wird der Oberbürgermeister den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen “Transparentes Verwaltungshandeln” (VI-A-03937) in der Ratsversammlung am 18. Oktober 2017 zur Beschlussfassung zulassen.

Sonntags shoppen

Sonntags shoppen

Amtsblatt:

Der Internethandel floriert 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche. Deshalb gehen Ladenschließungen an Sonntagen schon lange an modernen Lebenswelten vorbei. Ein verkaufsoffener Sonntag ist vielmehr eine Erleichterung für alle Berufstätigen und eine Chance für den Einzelhandel, die Kunden vom Computer weg ins Geschäft zu holen.

Nach dem Willen von Stadt und Stadtrat sollten an vier Sonntagen in diesem Jahr – entsprechend der Vorgaben des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes für Sonntagsöffnungszeiten – die Geschäfte in der Innenstadt öffnen dürfen. Nun kommen nur zwei offene Sonntage in der Vorweihnachtszeit. Nach Klage der Gewerkschaften hatte das OVG Bautzen entsprechend entschieden.

Das Nachsehen haben nun Kunden und Einzelhändler. Insbesondere Letztere brauchen jedoch Verlässlichkeit. Es ist einem Geschäftsinhaber nicht zuzumuten, Jahr für Jahr die Entscheidung eines Gerichts abzuwarten. Es muss endlich ein neues und an die Wirklichkeit angepasstes Ladenschlussgesetz her, damit wir nicht mehr darüber diskutieren müssen, wer wann sein Geschäft für seine Kundschaft öffnen darf.

Schreiben Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

René Hobusch, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 30. September 2017

Stadtrat soll Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig beitreten

Stadtrat soll Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig beitreten

Pressemitteilung:

Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereichtete Klage betrifft die Rechtsstellung des gesamten Stadtrates gegenüber dem Oberbürgermeister.

“Vom Zurückhalten von Informationen aus der Verwaltung ist der gesamte Stadtrat betroffen. Nicht selten entscheiden wir Stadträte auf Basis unvollständiger Informationen. Das dürfen wir als Ganzes nicht länger hinnehmen.”,

so René Hobusch (FDP), Vorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, die den gesamten Stadtrat mit einem Antrag über den Beitritt zur Klage der Grünen in die Pflicht nehmen will.

“Die Kosten der Klage müsse die Stadt Leipzig selbst tragen. Und wenn es hart auf hart kommt, dann ist der Kommunalverfassungsstreit der nächste Schritt.”,

fordert der Liberale Hobusch die verbindliche Klärung des Sachverhalts ein.

Hintergrund ist das Zurückhalten des Oberbürgermeisters von, der Stadtverwaltung bekannten, Informationen gegenüber dem Stadtrat. Konkret betraf das u.a. fachliche Stellungnahmen einzelner Dezernate zu Haushaltsanträgen der Fraktionen.

Eine Befristung von Sondernutzungserlaubnissen macht für Wirte keinen Sinn

Eine Befristung von Sondernutzungserlaubnissen macht für Wirte keinen Sinn

Pressemitteilung:

“Warum jedes Jahr Freisitz & Wärmestrahler neu beantragen, wenn sich gegenüber dem Vorjahr nichts ändert? Eine Befristung von Sondernutzungserlaubnissen macht nur da Sinn, wo sie auch kurzfristig beansprucht werden. Speziell Gastwirte gehen allerdings von einem dauerhaften Betreiben ihres Gewerbes aus. Eine grundsätzliche Befristung einer Sondernutzung erscheint daher nicht sinnvoll. Für die Wirte fällt nur unnötig viel Bürokratie an. Hier muss Erleichterung her.”,

stellt René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, einen Antrag der Fraktion vor.

Die Freibeuter beauftragen mit dem Antrag die Stadtverwaltung zu prüfen, ob Sondernutzungserlaubnisse unbefristet und bis auf Widerruf des Antragstellers oder der Stadt Leipzig ausgestellt werden können. Das Bürokratie erleichternde Verfahren soll für einen Wirt so lange gelten, wie sich Sondernutzungstatbestände nicht ändern.

Wer eine Sondernutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen beantragt, muss im Rahmen der schriftlichen Antragstellung umfangreiche Unterlagen beibringen, die neben Beginn und Ende der Sondernutzung u.a. die Bezeichnung der Straßen, des betroffenen Abschnitts einschließlich der Größe der beabsichtigten Nutzungsfläche, Grund sowie Art der Sondernutzung einschließlich Lageskizze mit Maßangaben bzw. Lagepläne/Flurkarten, Erläuterungen durch Zeichnung, textliche Beschreibung und/oder Fotos, erforderlichenfalls sonstige Zustimmungserklärungen und Genehmigungen umfassen.

Rechtsgrundlage ist die Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung).

Aggressives Betteln und Herumlungern: Stadtordnungsdienst und Polizei sind gefordert!

Aggressives Betteln und Herumlungern: Stadtordnungsdienst und Polizei sind gefordert!

Pressemitteilung:

Als “klassisches Vollzugsdefizit im Rathaus” bezeichnet René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, die Probleme einiger Gewerbetreibender mit aggressiven Bettlern und Wegelagerern.

“Die Polizeiverordnung der Stadt Leipzig ist eindeutig: Aggressives Betteln, laute Beschallung oder Partywegelagerei sind unzulässig. Hier ist zuerst das Ordnungsamt als untere Polizeibehörde zur Durchsetzung der Regeln gefordert. Klappt das nicht allein, so müssen Ordnungsamt und Polizei Hand in Hand vorgehen – und zwar zügig und koordiniert”,

so Hobusch weiter. Runde Tische zwischen Gewerbetreibende und Stadtverwaltung seien mehr Hinhaltetaktik als Problemlösung.

“Die Regeln sind klar. Daran hat sich in einem Rechtsstaat jeder zu halten. Und Kernaufgabe von Staat und Verwaltung ist es, die Regeln konsequent anzuwenden und durchzusetzen. Die Gewerbetreibenden täten gut daran, der Stadtverwaltung nur die Polizeiverordnung auf den Tisch zu legen und deren Durchsetzung zu verlangen.”,

so der Liberale Hobusch.

Hobusch (FDP): “Bundesverwaltungsgerichtsurteil achten – OBM Jung muss neutral bleiben – Bürgerschaft gefordert”

Bundesverwaltungsgerichtsurteil achten - OBM Jung muss neutral bleiben - Bürgerschaft gefordert

Pressemitteilung:

Der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat René Hobusch (FDP) begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Neutralitätspflicht von Stadtverwaltungen und Oberbürgermeistern. Danach sind Aktionen und Aktionsaufrufe zur Begleitung von Demonstrationen der Verwaltung nicht erlaubt. Geklagt wurde gegen die Stadt Düsseldorf. Diese hatte während einer Demonstration das Licht an kommunalen Gebäude ausgeschaltet und zu Aktionen aufgerufen.

“Natürlich ist das Urteil auf den ersten Blick schmerzhaft. Es untersagt der Verwaltung und kommunalen Beamten politische Aktivitäten. Auf den zweiten Blick ist es nur konsequent. Jeder kommunale Bedienstete hat seine Arbeit politisch neutral durchzuführen. Maßstab darf nur das Recht und nicht die eigene Überzeugung sein”,

so der Jurist Hobusch.

“Aber natürlich ist jeder Mitarbeiter der Stadtverwaltung auch Bürger – und seine Bürgerrechte gelten. Dazu gehört auch, sich politisch zu engagieren – nur eben nicht auf Ticket der Stadtverwaltung. Insofern ist jetzt die Bürgerschaft noch ein Stück mehr gefordert, sich Hass und Intoleranz sichtbar entgegenzustellen. Die Stadtverwaltung muss neutral bleiben – auch wenn es manchmal schwer fällt.”