Betragsgrenzen in der Hauptsatzung

Anfrage:

In der Hauptsatzung der Stadt Leipzig sind zur Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Ratsversammlung, dem Verwaltungsausschuss, dem Grundstücksverkehrsausschuss und dem Oberbürgermeister eine Vielzahl von Betragsgrenzen enthalten.

Diesbezüglich fragen wir an:

1. Wann wurden diese Betragsgrenzen im Einzelnen das letzte Mal angepasst? (Umrechnung in Euro und Rundung ist keine Anpassung im Sinne der Frage)

2. Wie hoch wären die Betragsgrenzen im Jahr 2020 wenn sie seit der letzten Anpassung im Sinne der Frage 1 jährlich entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten im Freistaat Sachsen angepasst worden wären?

Anfrage im Allris

Antwort:

Zur 1. Frage:

Die Betragsgrenzen in der Hauptsatzung wurden das letzte Mal 1995 angepasst.

Zur 2. Frage:

Zur Beantwortung dieser Frage wurde die Angaben zur Entwicklung der Verbraucherpreisindizes von 1995 bis 2019 in dem Statistischen Bericht „Verbraucherpreisindex im Freistaat Sachsen Dezember 2019 und Jahr 2019“ des Statistischen Landesamts zugrundegelegt.

Aus den dort wiedergegebenen Zahlen ergibt sich für 2019 eine Preissteigerung von 41,67% in Bezug auf das Jahr 1995.

Es folgt eine Übersichtstabelle der in der Hauptsatzung verwendeten Betragsgrenzen mit dem Wert bei einer Steigerung um 41,67%.

Als Anlage die Einzelauflistung der in der Hauptsatzung enthaltenen Wertgrenzen. Auf eine Hinzufügung des Wertes bei einer Steigerung um 41,67% wurde verzichtet, weil im Einzelnen gegebenenfalls geprüft werden sollte, ob der Verbraucherindex für alle Wertgrenzen der Hauptsatzung der sinnvollste Vergleichsmaßstab ist.

Wert in EUR Wert in EUR bei Steigerung um 41,67%
25.000 35.418
50.000 70.835
125.000 177.088
150.000 212.505
200.000 283.340
250.000 354.175
450.000 637.515
500.000 708.350
1.000.000 1.416.700
2.500.000 3.541.750

Antwort im Allris

Köhler (Piraten): “Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter in Hauptsatzung umsetzen”

Der Leipziger Stadtrat stimmt in der Ratsversammlung am 22. Januar 2020 mehrheitlich für die Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter in der Hauptsatzung der Stadt Leipzig.

Dazu Piraten-Stadtrat Thomas Köhler: “Die Umsetzung des Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben aus dem Jahr 2018 zeigt sich bereits bei der Suche nach neuen Mitarbeitern in der Stadtverwaltung. In Stellenanzeigen werden die Geschlechter männlich, weiblich und divers, der bundesgesetzlichen Regelung folgend, gleichgestellt.”

“Mit dem aktuellen Stand der Hauptsatzung, eine der wichtigsten Regelungen der Stadt Leipzig, jedoch entsteht eine Lücke in der Zuständigkeit der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Leipzig. Denn die aktuelle Version der Hauptsatzung schließt „divers“ von der Gleichstellung aus. Wir sehen eine Anpassung an die bundesgesetzliche Regelung als dringend geboten an und begrüßen, dass der Stadtrat und die Verwaltung selbst es auch so sieht”, so Köhler.

Am 01. Oktober 2018 beschloss der Deutsche Bundestag den „Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Drucksache 19/4669).

Mit dem „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ vom 18. Dezember 2018 wurde die Geschlechtsbezeichnung „divers“ geltendes Recht. Somit ist auch die Gleichstellung von Menschen mit dem Geschlecht „divers“ gleichrangig zu „männlich und weiblich“.

Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zuge der Erarbeitung eines Entwurfs der neuen Hauptsatzung, die Formulierung „Gleichstellung von Mann und Frau“ in § 25 Abs. 2 und 3 durch „Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter“ zu ersetzen.

Die Formulierung wird entsprechend in sich auf die Hauptsatzung beziehenden Regelungen angepasst.

Begründung:

Am 01. Oktober 2018 beschloss der Deutsche Bundestag den „Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Drucksache 19/4669). Mit dem „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ vom 18. Dezember 2018 wurde die Geschlechtsbezeichnung „divers“ geltendes Recht. Somit ist auch die Gleichstellung von Menschen mit dem Geschlecht „divers“ gleichrangig zu „männlich und weiblich“.

Durch die Verwendung der Geschlechterbezeichnungen „männlich/weiblich/divers“ in Stellenanzeigen und ähnlichem durch die Stadt Leipzig entsteht durch den aktuellen Passus in der Hauptsatzung eine Lücke in der Zuständigkeit der/des Gleichstellungsbeauftragten. Die aktuelle Version der Hauptsatzung schließt „divers“ von der Gleichstellung aus.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 22.01.2020 in Form des Verwaltungsstandpunktes beschlossen:

Bei der Überarbeitung § 25 der Hauptsatzung wird die Formulierung “Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter” berücksichtigt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris