Verkaufsoffene Sonntage: Misst ver.di mit zweierlei Maß?

Verkaufsoffene Sonntage: Misst ver.di mit zweierlei Maß?

Anfrage:

Der Leipziger Stadtrat hatte sich entschlossen, am Buchmessesonntag 2018 die Möglichkeit der Sonntagsöffnung von Geschäften zu schaffen. Ein wesentlicher Grund hierfür war die weit über die Stadtgrenzen hinweg bekannte Messe, welche neben der Frankfurter Buchmesse als „die” Leitmesse für Literatur im deutschsprachigen Raum gilt. Gleichzeitig findet das Lesefestival „Leipzig liest” an unzähligen Orten in der Stadt statt. Zehntausende Besucher aus der ganzen Welt sorgen gemeinsam mit den Leipzigerinnen und Leipzigern für ein unverwechselbares, weltoffenes Flair in der Stadt. Wie in vielen anderen Metropolen sogar ganzjährig üblich, sollte an diesem einen Sonntag die Geschäfte auch in Leipzig öffnen dürfen (nicht: müssen). Die Gewerkschaft verdi sah dies anders und zog dagegen erfolgreich vor Gericht.

Anders kurze Zeit später in Kamenz: Am 25.03.2018 fand dort das Frühlingsfest statt – verbunden mit einem sog. Einkaufssonntag. Zu Gast war bspw. auch der Leipziger Bundestagsabgeordnete und Stadtrat Sören Pellmann. Von einer Klage der Gewerkschaft gegen dieses möglicherweise mit der Bedeutung der Leipziger Buchmesse nicht ganz vergleichbare Ereignis ist nichts bekannt. Für den gleichen Sonntag warb auch ein Einkaufszentrum in Großpösna – also kurz hinter der Stadtgrenze Leipzigs – mit einem verkaufsoffenen Sonntag. Auch hier ist von Klagen der Gewerkschaften nichts bekannt.

  1. Welche Klagen gegen Sonntagsöffnungen außerhalb der drei kreisfreien Städte in Sachsen in 2018 sind dem Oberbürgermeister bekannt?
  2. Gibt es beim Oberbürgermeister den Eindruck, dass mehrheitlich beschlossene Möglichkeiten der Öffnungen von Geschäften am Sonntag in Leipzig durch die Gewerkschaften anders bewertet wird, als in kleineren Orten wie bspw. Kamenz und Großpösna? Wenn nein: Warum nicht?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Rosenthal:

Zur ersten Frage will ich global antworten.

Im gesamten Bundesgebiet haben in den letzten Jahren insbesondere nach dem Leiturteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 die Klagen gegen durch Rechtsverordnung bzw. Allgemeinverfügungen erlaubte Sonntagsöffnungen zugenommen. Aufgrund der Relevanz dieser Thematik wird die hierzu fortlaufend erfolgte Rechtsprechung innerhalb der Stadt Leipzig vollumfänglich erfasst und auch für die eigenen Verfahren entsprechend ausgewertet. Details hinsichtlich Klagen im Freistaat Sachsen außerhalb der kreisfreien Städte sind allerdings nicht bekannt. Es liegen uns dazu also auch keine Erkenntnisse vor.

Zur zweiten Frage.

Inwieweit die Gewerkschaft ihre Prioritäten bei dem gerichtlichen Vorgehen gegen beschlossene Sonntagsöffnungen setzt, kann von der Stadtverwaltung nicht beantwortet werden und würde, glaube ich, eher Anlass zur Diskussion sein.