Klare Grenzen für Silvesterfeuerwerk – Vorrang für Gesundheit, Natur und Sicherheit durchsetzen

Klare Grenzen für Silvesterfeuerwerk – Vorrang für Gesundheit, Natur und Sicherheit durchsetzen (VII-A-00865-NF-03) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 09.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Grünen in der Form, wie er jetzt hier zur Abstimmung vorliegt, ist wieder einmal ein Paradebeispiel der Grünen-Verbotspolitik, der Grünen-Gängelung der Gesellschaft, indem man den Menschen alles vorschreiben will, was sie zu tun und zu lassen haben, weil es ja die Gutmenschen und Besserwisser gibt, die besser wissen, was für alle gut und richtig ist.

Auch hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre es sinnvoll, den gesunden Menschenverstand zu gebrauchen und mal zum Beispiel eine Analogie aus dem Nachbarschaftsrecht zu nehmen: Wenn eine Familie in einem Wohnhaus jede Woche eine Grillpartie auf dem Balkon feiert, der Grill an ist und die entsprechenden Gerüche verströmen, was jede Woche regelmäßig stattfindet, wird man zum Ergebnis kommen, dass dies nicht angemessen und nicht erlaubt ist. Das urteilen die Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland auch so. Wenn aber gelegentlich auf dem Balkon oder im Garten gegrillt wird, ist es sicherlich angemessen und erlaubt und gehört auch zu den Bestandteilen unserer Gesellschaft.

Wenn man jede Woche in der Wohnung eine laute Party feiert und die Nachbarschaft bis nachts um 3 Uhr mit lauter Musik traktiert, ist es wahrscheinlich unangemessen und auch verboten und wird auch von den Gerichten der Bundesrepublik Deutschland verboten. Wenn man aber einmal im Jahr eine Geburtstagsfeier hat – und man hat eben einmal im Jahr Geburtstag –, es dann etwas lauter wird, man auf die Nachbarn zugeht, das auch noch vorher ankündigt, dass es so ist, und sie vielleicht auch noch einlädt zur Geburtstagsfeier, dann hat man ein vernünftiges Miteinander in der Gesellschaft und das Problem ist gelöst.

Genau dasselbe haben wir hier auch beim Thema Feuerwerk. Wenn wir jede Woche Silvester hätten, wäre es mit Sicherheit nicht angemessen, jede Woche laut zu feiern. Es wäre wahrscheinlich auch jeden Monat nicht angemessen. Aber dass es einmal im Jahr für einen Zeitraum von drei Stunden etwas lauter ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, das beeinträchtigt niemanden in seiner Lebensweise, und das ist dann eben von denen, die sich einmal im Jahr in diesen drei Stunden gestört fühlen, auch zu akzeptieren, weil gesellschaftliches Zusammenleben eben nur so funktioniert, dass wir aufeinander Rücksicht nehmen und auch mal bereit sind, dem anderen etwas zu erlauben, was man vielleicht selbst persönlich nicht so gut findet oder was einen persönlich einschränkt. Das ist das Wesen des Umgangs miteinander.
Wenn man dann hergeht – auch wenn das die Stadt Dresden vielleicht so handhaben mag – und es pro Ortsteil und pro Monat auf ein Feuerwerk beschränkt, dann müssen wir ja konsequenterweise ein Antragsverfahren haben, weil ja geregelt werden muss, welches das gute Feuerwerk ist, das in dem Ortsteil in diesem Monat stattfinden darf, und welches das böse Feuerwerk ist, das eben verboten werden muss, weil nur ein Feuerwerk pro Monat im Ortsteil erlaubt sein wird. Dann werden wir sehr bald von der Verwaltung eine Ortsteilfeuerwerk-Durchführungsgenehmigungsverordnung bekommen, die genau regelt, nach welchen Kriterien abgewogen werden muss, wenn pro Ortsteil mehrere Feuerwerke angemeldet sind. Wenn Sie Pech haben, kommt der böse Nachbar her und beantragt mal für das ganze Jahr durch an seinem Grundstück jeden Monat ein Feuerwerk. Dann ist das genehmigt, das heißt also, wenn es einmal genehmigt ist, haben alle anderen Pech gehabt, weil die Genehmigung für das eine Feuerwerk schon erteilt ist. Wir kennen das von Demonstrationen auf bestimmten Plätzen von bestimmten Gruppierungen, wo das auch so gemacht worden ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns zurückkommen zum gesunden Menschenverstand, zur gegenseitigen Rücksichtnahme in einer Gesellschaft, dann lösen wir auch das Problem mit dem Feuerwerk.

Aus unserer Sicht ist der Verwaltungsstandpunkt in diesem Falle zielführend. Wir bitten Sie, diesem Verwaltungsstandpunkt zuzustimmen. – Vielen Dank.”

 

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Herr Kumbernuß, mir ist sehr wohl bekannt, dass Feuerwerk bzw. Feuerwerkskörper nicht nur dann abgebrannt werden, wenn es erlaubt ist, sondern dass sie auch illegal abgebrannt werden, wenn es nicht erlaubt ist. Es ist in unserer Gesellschaft so, dass die einen Menschen sich an Regeln halten und die anderen Menschen eben nicht. Die Frage ist aber: Was ist die Konsequenz des Regelverstoßes der wenigen? Etwas für alle zu verbieten?

Wenn Sie unter der Woche in Leipzig in der Innenstadt durch die Fußgängerzone gehen, werden Sie feststellen, dass es Menschen gibt, die von ihrem Rad nicht absteigen, sondern auf dem Fahrrad durch die Fußgängerzone fahren. Das haben Sie bestimmt auch schon bemerkt, wenn Sie in Leipzig durch die Fußgängerzone gehen. Ich komme deswegen nicht auf die Idee, Radfahren zu verbieten, weil irgendjemand illegal mit dem Fahrrad durch die Fußgängerzone fahren könnte. Das ist eben genau das Wesen unserer Gesellschaft. Wir müssen eben aushalten, dass es Menschen gibt, die sich nicht an Regeln halten, dann müssen wir das verfolgen und gegebenenfalls auch sanktionieren, es aber nicht für die Allgemeinheit verbieten. Denken Sie mal darüber nach, wohin wir in unserer Gesellschaft kämen, wenn wir etwas, was von wenigen missbraucht wird, immer für alle verbieten würden. In einer solchen Gesellschaft möchte ich nicht leben.”

 

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Ich möchte es hier ganz unemotional machen und vor allem von dieser ganzen Verbotsgeschichte wegkommen.
Ich selbst betrachte die Feuerwerke in der heutigen Zeit ein bisschen als Seuche – nicht nur das Silvesterfeuerwerk, von dem wir reden, was hier in dem Antrag leider vermischt wurde mit unterjährigen Feuerwerken, sondern generell. Es wird immer eine Gelegenheit gesucht, um zu knallen, und es wird immer eine Gelegenheit gefunden – ob das nun die Hochzeit ist, ob das nun Schulanfang ist, was weiß ich, Abiturfeier oder Ähnliches.
Die zweite Sache ist: Das, was mich stört am Silvesterfeuerwerk ist nicht einmal die Lärmbelästigung, sondern, wenn ich Neujahr früh hinausgehe, dass unsere Kollegen von der Stadtreinigung damit beschäftigt sind, Tonnen von Müll zu entsorgen, wenn sie es schaffen. Wir haben gerade beschlossen: Strafen für Zigarettenkippen. Genauso könnten wir sagen: Okay, wer sein Silvesterfeuerwerk draußen liegen lässt, muss Strafe zahlen.
Ich möchte unabhängig davon – ich kann nicht allen Punkten dieses Antrages folgen – hier punktweise Abstimmung beantragen. – Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Beteiligung von Wohnungsmarktakteuren an den Genehmigungskriterien in Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung

Anfrage:

Bei der Erarbeitung der für die Genehmigungspraxis geltenden Genehmigungskriterien in Gebieten mit Sozialer Erhaltungssatzung sind Ende 2019/Anfang 2020 die Leipziger Wohnungsmarktakteure beteiligt worden.

Hierzu fragen wir an:

  1. Zu welchem Ergebnis kamen die Abstimmungen mit den beteiligten Wohnungsmarktakteure jeweils?
  2. Welche Kritikpunkte haben die Beteiligten jeweils vorgetragen?
  3. Inwiefern fanden die vorgetragenen Kritikpunkte bei der Erarbeitung der Genehmigungskriterien Berücksichtigung?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Anfrage wurde mündlich in der Ratsversammlung zum 17.06.2020 beantwortet.

Bürgermeisterin Dubrau: “Kommen wir noch einmal zu den Fragen Erhaltungssatzung, und zwar konkret zur Beteiligung von Wohnungsmarktakteuren an den Genehmigungskriterien in den Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung.

Zu Frage 1: Neben den Gutachten, die wir natürlich in Auftrag gegeben haben, waren auch die Hinweise aus den Beratungen mit den Leipziger Wohnungsmarktakteuren oder den Teilnehmern aus dem Bündnis bezahlbares Wohnen für die endgültige Aufstellung des Kriterienkataloges des Leipziger Wohn- und Ausstattungsstandards für die Gebiete mit Sozialer Erhaltungssatzung in einem logischerweise rechtlichen Abwägungsprozess bis hin zur Vorlage Genehmigungskriterien für Gebiete mit Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 der Stadt Leipzig eine wichtige Quelle.

Am 30. April wurde das Bündnis für bezahlbares Wohnen dann über diese Kriterien noch einmal informiert, es gab eine lange Diskussion dazu, und am Ende wurde durch die Teilnehmer des Bündnisses der Vorgehensweise zugestimmt. Der Oberbürgermeister hat dann in seiner Dienstberatung am 05.05.20 die Vorlage beschlossen. Zusätzlich wurde ein Kurzübersicht – eine sogenannte Shortlist – der Genehmigungskriterien als Orientierungsrahmen erstellt und an die Wohnungsmarktakteure im Ergebnis der Gespräche auch übergeben.

Exemplarisch benannt sind im Ergebnis der Gespräche mit den Wohnungsmarktakteuren – und natürlich vorher festgestellt aufgrund der Gutachten – Aufzüge nur nach Einzelprüfung möglich. Das ist immer so ein Thema: Auf der einen Seite wirken sie natürlich sehr stark mieterhöhend, aber auf der anderen Seite sind sie im Sinne des gerechten Ausbaus für alle Mieter sehr wichtig.

Erstbalkone sind in Abhängigkeit von ihrer baulichen Gegebenheit möglich. Etwa die Größenordnung zwischen vier und fünf Quadratmeter sind da die Normalität. Zweitbalkone sind nicht möglich. Genehmigt wird als Grundausstattung eine Dusche oder Badewanne entsprechend der Sächsischen Bauordnung. Nicht genehmigt wird eine höherwertige Bad- und Küchenausstattung. Dazwischen erfolgt jeweils eine Einzelprüfung.
Fußbodenheizungen sind mit Einzelfallprüfung gegebenenfalls notwendig; ich denke, in Erdgeschossen beispielsweise mit Massivdecken.

Grundrissänderungen sind zur Herstellung funktionierender Wohnungen – also zum Beispiel, wenn ein Erstbad eingebaut wird – notwendig und insofern auch möglich. Die Herstellung eines durchschnittlichen zeitgemäßen Ausstattungsstandes ist möglich, auch die Anpassung an die Mindestanforderungen der Energiesparverordnung ist logischerweise möglich. Andererseits ist die Schaffung einer besonders hochwertigen Wohnungsausstattung nicht möglich.

Zur Frage 2: Das ist jetzt relativ ausführlich. Ich würde einfach ein paar Punkte aussuchen, weil wir ansonsten – glaube ich – mit der Zeit nicht hinkommen. Wir haben einige Fragestellungen und Hinweise aufgeschrieben, und ich kann Sie darüber informieren.

Beispielsweise: Ist der Kriterienkatalog rechtsverbindlich? – Nein, der Kriterienkatalog ist eine Handlungsanweisung für die Verwaltung und ein Orientierungsrahmen für die Antragsteller*innen. Es handelt sich nicht um eine vollständige Aufzählung der Genehmigungstatbestände, es bleibt immer eine Einzelfallprüfung, ob ein Vorhaben sich negativ auf die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Satzungsgebiet auswirkt.

Nächste Frage: Wann liegt ein allgemein üblicher Standard von Wohnräumen vor? Der allgemein übliche Standard in Leipzig ist in der Regel gegeben, wenn hinsichtlich Bauausführung und Ausstattung die Mindestanforderungen erfüllt sind – logisch – und die Wohnbedürfe breiter Schichten der Bevölkerung nicht überschritten sind. Ein allgemein üblicher Standard von Wohnräumen liegt erst dann vor, wenn deutlich mehr als die Hälfte der Wohnung über eine entsprechende Ausstattung und Merkmale zu diesem Standard verfügt.
Wie wird genehmigt? – Jedes Vorhaben im Einzelfall; ein einheitliches Prüfverfahren wird unter Anwendung eines Prüfschemas und durch Ein
zelfallbesprechung in einer Projektkonferenz – also es schauen immer mehrere darauf – des AWS gewährleistet.

Weitere Fragen: Kann bei Maßnahmen, für die grundsätzlich keine Genehmigung erteilt wird, eine entsprechende Öffnungsklausel vorangehen? Laut Baugesetzbuch kann die Gemeinde nicht auf Vorweggenehmigungen durch Allgemeinverfügung auf bestimmte Arten und Maßnahmen zurückgreifen, da eine entsprechende Rechtsgrundlage im städtebaulichen Erhaltungsrecht nicht enthalten ist. Vielmehr gilt: Jeder Genehmigungsantrag ist gesondert zu prüfen.

Es gäbe dann noch ganz viele Punkte, aber ich würde sagen, wir hatten es Ihnen ja auch schriftlich gegeben. Dann würde ich das hier an der Stelle beenden, und wenn noch Fragen sind, diese Fragen beantworten.”

Oberbürgermeister Jung:Es gibt Nachfragen. – Herr Morlok.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Frau Dubrau, Sie haben dargelegt, welche Fragen bezüglich der Kriterien an Sie herangetragen wurden. Vielen Dank dafür. Das war aber nicht die Frage.

Die Frage war gewesen, welche Kritikpunkte in den Beratungen, die Sie durchgeführt haben, von den jeweiligen Akteuren vorgetragen wurden. Dazu haben Sie noch nichts ausgeführt. Die Frage war gewesen: Was hat man kritisiert? Was ist zu streng, was ist zu lax? Diese Punkte waren eigentlich das Begehr der Fragen.”

Bürgermeisterin Dubrau: “Natürlich wurde teilweise kritisiert, dass doch ein Aufzug normaler Standard ist und keine Prüfung erfolgen sollte. Natürlich wurde gesagt, zwei Balkone sind auch ganz schön. Es gab Themen wie: „Es wäre doch gut, in einem Badezimmer sowohl eine Dusche als auch eine Badewanne zu errichten; denn wenn die Familie noch kleine Kinder hat, ist die Wanne schöner, wenn man dann älter wird, ist die Dusche schöner“.

Wechselsprechanlagen mit Video sind ein großes Thema gewesen in den Gesprächen. Wir haben aber endgültig in der Veranstaltung Bündnis zum Wohnen eine gemeinsame Einstellung gefunden, warum bestimmte Dinge gerade in diesen Gebieten – das sind ja, in Anführungsstrichen, „nur“ 12 Prozent der Wohnungen, die sich in diesen Gebieten befinden – dann doch auf dem niedrigeren Level, so, wie die Erhaltungssatzung das fordert, bleiben, und nicht in diesen Hochstandard hineingehen sollen.”

Freisitz unbefristet

Freisitz unbefristet

Amtsblatt:

Wer eine Sondernutzung (amtsdeutsch für bspw. Freisitze, Wärmestrahler und Blumenkübel vor einer Bar) von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen beantragt, muss im Rahmen der schriftlichen Antragstellung umfangreiche Unterlagen beibringen. Lageskizzen, Maßangaben, Zeichnungen, ausführliche Beschreibungen – jedes Jahr auf`s Neue beantragen Gastronomen Sondernutzungen, die sich gegenüber dem Vorjahr gar nicht geändert haben. Ein Aufwand zusätzlich zum Restaurantbetrieb.

Gerade Betreiber von Gaststätten und Bars gehen von einem dauerhaften Betreiben ihres Gewerbes aus. Eine Befristung einer Sondernutzung für Freisitze, Wärmestrahler & Co. wie bei zeitlich begrenzten Dreharbeiten, privaten Umzügen oder Informationsständen in der Fußgängerzone erscheint nicht für alle Sondernutzungen sinnvoll.

Wir Freibeuter beauftragen daher den Oberbürgermeister zu prüfen, ob Sondernutzungserlaubnisse unbefristet und bis auf Widerruf des Antragstellers oder der Stadt Leipzig insbesondere von Gastronomen ausgestellt werden können, solange sich beim Antragsteller keine neu zu beantragenden Sondernutzungstatbestände ergeben. Kontaktieren Sie uns zu dem Thema per E-Mail an info@freibeuterfraktion.de.

René Hobusch, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 25. November 2017