Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zuge der Erarbeitung eines Entwurfs der neuen Hauptsatzung, die Formulierung „Gleichstellung von Mann und Frau“ in § 25 Abs. 2 und 3 durch „Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter“ zu ersetzen.

Die Formulierung wird entsprechend in sich auf die Hauptsatzung beziehenden Regelungen angepasst.

Begründung:

Am 01. Oktober 2018 beschloss der Deutsche Bundestag den „Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Drucksache 19/4669). Mit dem „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ vom 18. Dezember 2018 wurde die Geschlechtsbezeichnung „divers“ geltendes Recht. Somit ist auch die Gleichstellung von Menschen mit dem Geschlecht „divers“ gleichrangig zu „männlich und weiblich“.

Durch die Verwendung der Geschlechterbezeichnungen „männlich/weiblich/divers“ in Stellenanzeigen und ähnlichem durch die Stadt Leipzig entsteht durch den aktuellen Passus in der Hauptsatzung eine Lücke in der Zuständigkeit der/des Gleichstellungsbeauftragten. Die aktuelle Version der Hauptsatzung schließt „divers“ von der Gleichstellung aus.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 22.01.2020 in Form des Verwaltungsstandpunktes beschlossen:

Bei der Überarbeitung § 25 der Hauptsatzung wird die Formulierung “Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter” berücksichtigt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

 

Automatisierte Auskunft zur Kostenangemessenheit einer Wohnung durch das Sozialamt

Automatisierte Auskunft zur Kostenangemessenheit einer Wohnung durch das Sozialamt

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, in wie weit die Überprüfung der Kostenangemessenheit einer Wohnung durch das Sozialamt für Empfänger der Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter nach SGB XII zwischen Sozialamt und LWB auf elektronischem Wege erfolgen kann.

Sind die technischen Voraussetzungen für diese elektronische Auskunft erfüllt, wird in einem Modellversuch über 6 Monate die Praxistauglichkeit evaluiert.

Der Oberbürgermeister berichtet dem Stadtrat im IV. Quartal 2019 über die Umsetzung bzw. woran eine elektronische Kostenangemessenheit gescheitert ist.

Nach erfolgreichem Modellversuch prüft der Oberbürgermeister, inwieweit diese Verfahren ebenfalls mit den Leipziger Wohnungsbaugenossenschaften und privaten Eigentümern umgesetzt werden können.

Begründung:

Empfänger der Sozialleistung und der Grundsicherung im Alter müssen vor Anmietung einer Wohnung die Kostenangemessenheit durch das Sozialamt bestätigen lassen. Dazu können die Betroffenen zweimal in der Woche dienstags bzw. donnerstags vorsprechen. Hinzu kommt, dass die Bearbeitungszeit einen erheblichen Zeitverzug für die Antragsteller bedeutet.

In der heutigen Marktsituation für 1- und 2-Personen-Haushalte bedeutet dies für die Empfänger der Grundsicherung einen besonderen Wettbewerbsnachteil auf dem angespannten Wohnungsmarkt. Eine zügige Bescheidung könnte diesen Wettbewerbsnachteil zumindest abmildern.

Status:

Der Antrag wurde in Fassung des Verwaltungsstandpunktes beschlossen:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Überprüfung der Kostenangemessenheit einer Wohnung durch das Sozialamt für Empfänger der Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter nach SGB XII zwischen Sozialamt und LWB sowie durch das Jobcenter für Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II zwischen dem Jobcenter und der LWB auf elektronischem Wege erfolgen kann.
2. Sind die technischen Voraussetzungen für diese elektronische Auskunft erfüllt, wird in einem Modellversuch über sechs Monate die Praxistauglichkeit erprobt.
3. Der Oberbürgermeister berichtet dem Stadtrat im IV. Quartal 2019 über die Umsetzung bzw. woran eine elektronische Kostenangemessenheitsprüfung gescheitert ist.
4. Danach prüft der Oberbürgermeister, inwieweit dieses Verfahren ebenfalls mit den Leipziger Wohnungsbaugenossenschaften und privaten Eigentümern umgesetzt werden kann.

 

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Runder Tisch “Jahnallee”

Runder Tisch "Jahnallee"

Antrag:

Die Stadt Leipzig lädt bis Ende Februar 2019 zu einem Runden Tisch „Jahnallee“, an dem Vertreter der Gewerbetreibenden der Jahnallee, Vertreter des Bürgervereins Waldstraßenviertel e.V., Vertreter der Initiative autofrei leben! e.V., Vertreter verschiedener Verkehrsmittel, Vertreter der Stadtverwaltung, Stadträte und ggf. weitere Beteiligte ins Gespräch kommen.

Begründung:

Aktuell werden vor Ort in der Jahnallee Vorkehrungen zur Reduzierung des ruhenden Verkehrs getroffen. Zu keinem Zeitpunkt sind die Beteiligten zu dem geplanten Wegfall von Kurzzeitparkplätzen angehört worden. Es bedarf daher dringend eines offenen Gespräches in Form eines Runden Tisches zum Austausch der Belange aller Beteiligter. Zumal deren Bereitschaft dazu bereits offen kommuniziert wurde.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Fassung des Verwaltungsstandpunktes angenommen:

1. Die Verwaltung informiert alle betroffenen Gewerbetreibenden in einer noch 2018 durchzuführenden Veranstaltung über die kurzfristig umzusetzenden verkehrsregelnden Maßnahmen gemäß Stadtratsbeschluss zu VI-A-05894.

2. Wie vorgesehen, erfolgt auf Grundlage der Erfahrungen mit den verkehrsregelnden Maßnahmen 2019 die Einbeziehung auch aller betroffenen Anlieger als Grundlage für die Entwicklung einer verkehrssicheren und verträglichen Straßenraumaufteilung, u.a. unter Prüfung einer abgetrennten Radverkehrsanlage, in einem geeigneten Beteiligungsformat.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Neugestaltung des Gohliser Angers

Neugestaltung des Gohliser Angers

Antrag:

1. Die Stadt Leipzig nimmt eine Neugestaltung des Gohliser Angers unter Berücksichtigung seiner historischen Rolle als gründerzeitlichem Stadtplatz vor. Die Nutzung des Angers für Bürger als autofreie Grünfläche wird gewährleistet. Die Aufstellung eines thematisch angepaßten Brunnens wird ausdrücklich geprüft. Ein Parkverbot für die Fläche wird im Zuge der Neugestaltung geprüft.

2. Aufgrund des bestehenden Handlungsbedarfes bei der Sanierung öffentlicher Grünflächen insgesamt, wird die Sanierung des Gohliser Angers in den Doppelhaushalt 2021/22 eingeordnet. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden finanziellen Mittel bereits bei der Haushaltsaufstellung zu berücksichtigen. Die Planung wird 2019/2020 unterjährig eingeordnet.

3. Es erfolgt eine Beteiligung unter Einbeziehung des Stadtbezirksbeirates, Vereinen und Bürgern.

Begründung:

Der Gohliser Anger ist in seiner Form an seinem historischen Ort erhalten. Derzeit lässt sich nur mit geübtem Blick erkennen, dass dieses Stück Leipzig ein Ort historischen Bezugs im ehemaligen Dörfchen Gohlis ist. Derzeit wird der historische Ort vorwiegend als Parkfläche genutzt.

Wie im VSP beschrieben: „Der Gohliser Anger war in der Zeit von Gohlis als eigenständiges Dorf – vor der Eingemeindung nach Leipzig – Kernbereich der alten, dörflichen Ortslage von Gohlis im Bereich der Menckestraße. Früher mit einem kleinen Schulgebäude und angebautem Betsaal bestanden, wurde der Bereich des Gohliser Angers nach dem Abbruch der Gebäude um die vorangegangene Jahrhundertwende im Stil eines gründerzeitlichen Stadtplatzes mit Wegebeziehungen und kleineren eingefassten Wiesen- und Beetflächen umgebaut.

Der Bereich des Gohliser Angers steht z. Z. nicht unter Denkmalschutz. Eine Unterschutzstellung als sogenanntes Gartendenkmal wird aber z.Z. auf Anregung der Stadt Leipzig durch das Landesdenkmalamt Sachsen geprüft.“[1]

Daher befürwortet die Stadtverwaltung den Vorschlag zur Neugestaltung des Gohliser Angers grundsätzlich, auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Aufgrund dessen wird vorgeschlagen, die Planungs- und Beteiligungsprozesse sowie die finanziellen Mittel frühzeitig entsprechend einzuordnen.

[1] aus dem Verwaltungsstandpunkt VI-A-06666-VSP-01

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Fassung des Verwaltungsstandpunktes angenommen:

Aufgrund des bestehenden Handlungsbedarfes bei der Sanierung öffentlicher Grünflächen insgesamt, wird über die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Planung und den Bau des Gohliser Angers erst bei der Aufstellung des neuen Haushaltes 2021/2022 entschieden.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Generationen-Spielplatz

Generationenspielplatz

Antrag:

Die Stadt Leipzig findet einen geeigneten Ort für einen Generationen-Spielplatz oder baut einen bereits vorhandenen Spielplatz zu einem solchen aus.

Berücksichtigung soll hierbei finden, dass Menschen möglichst aller Lebenslagen mindestens eines, vorzugsweise mehrere vorhandene Spielgeräte nutzen können. Insbesondere soll darauf geachtet werden, dass Menschen verschiedener Altersstufen und möglichst unabhängig von körperlichen Einschränkungen (Rollstuhl, Wahrnehmungsschwierigkeiten, Übergewicht,…) Spielgeräte zur Benutzung finden.

Der Spielplatz ist Tag und Nacht zugänglich zu halten.

Begründung:

Der Wunsch zum Spielen ist kein Phänomen, das nur bei Kindern auftritt. Auch ist es nicht allen Kindern möglich, sich frei zu bewegen oder die Welt so wahrzunehmen, wie das die meisten anderen tun. Hierfür gibt es zahlreiche Spielgeräte.

Darüber hinaus gibt es auch erwachsene Menschen, die sich gern auf einem Spielplatz aufhalten. Hierunter zählen auch, aber nicht nur, Menschen mit kognitiven Behinderungen. Generell lässt sich sagen, dass das Erreichen eines bestimmten Alters oder einer gewissen Körpergröße nicht parallel zum Wunsch nach Spielen einhergeht.

Derzeit ist die Benutzung kommunaler Spielplätze oftmals altersmäßig begrenzt. In Fällen, wo dies nicht so ist, sind die Spielgeräte aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für erwachsene Menschen geeignet: Klettergerüste sind oft nicht für hohes Gewicht ausgelegt, Schaukeln hängen zu tief und die Sitzfläche ist zu schmal, sodass sich die Kettenaufhängungen bei der Benutzung in den Körper schnüren, Wippen sind auf einen tiefen Aufstieg ausgelegt.

Für Senioren existieren Bewegungsparcours, die aber einem anderen Zwecks als jenem des unbefangenen Spiels dienen. Die körperliche Erscheinung oder das Alter sollte bei keinem Menschen dazu führen, gar kein Spielgerät kommunaler Spielplätze benutzen zu können.

Nicht zuletzt freuen sich auch die kleinen Leipziger darüber, wenn ihre erwachsene Begleitung adäquat mitspielen kann.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Form des Verwaltungsstandpunktes mit Protokollnotiz angenommen:

Die Stadt Leipzig berücksichtigt beim Neubau und der grundlegenden Umgestaltung vorhandener größerer Spielplätze die Wünsche von Menschen verschiedener Altersstufen und möglicher körperlicher Einschränkungen.

Die Spielplätze bleiben auch weiterhin Tag und Nacht zugänglich.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Ehemalige Präsidenten des BVerwG im Straßennamenpool der Stadt Leipzig

Ehemalige Präsidenten des BVerwG im Straßennamenpool der Stadt Leipzig

Antrag:

Die Namen ehemaliger Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts werden in den Straßennamenpool der Stadt Leipzig aufgenommen.

Begründung:

Leipzig ist eng mit höchstrichterlicher Rechtssprechung verbunden. Nachdem bereits 1997 der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs seinen Sitz in Leipzig fand, setzte das Bundesverwaltungsgericht am 12. September 2002 seine Arbeit im ehemaligen Reichsgerichtsgebäude fort.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Form des Verwaltungsstandpunktes beschlossen:

Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes, die am Sitz in Leipzig tätig waren (Frauen sind eingeschlossen), werden als potenzielle Personengruppe für Straßenbenennungen vorgemerkt. Über die Aufnahme einer bestimmten Person in den Namensvorrat wird im Einzelfall nach deren Ableben entschieden.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig

Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Ausschreibungsverfahren zur Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig in Anlehnung an die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) so zu gestalten, dass die Aufteilung der Lose die von den jeweiligen Schulkonferenzen gewünschte Verpflegungsform berücksichtigt. Dabei sind die räumlichen Gegebenheiten der einzelnen Schulen für die Verpflegungsformen Cook and Chill, Freeflow und Abgabe/Ausgabe – Essen ebenfalls als Kriterium heranzuziehen.
  2. Nach Ablauf der Laufzeit der 2018 geschlossenen Verträge zur Speisenversorgung in Kindertagesstätten der Stadt Leipzig wird analog verfahren.

Begründung:

Mit Ablauf des Schuljahres 2018/2019 enden die aktuell laufenden Verträge zur Speisenversorgung an den Schulen der Stadt Leipzig. Die Neuausschreibung der Speisenversorgung an den kommunalen Schulen wird analog dem Vorgehen zur Ausschreibung der Speisenversorgung an Kindertagesstätten der Stadt Leipzig in Umsetzung der EU-Richtlinien RL 2014/24/EU und RL 2014/24/EU erfolgen.

Die neuen Verträge mit den Speisenversorgern an den Kindertagesstätten schließen die Eltern aktuell beginnend ab März 2018. Angesichts des rückschrittlichen Vorgehens der Verwaltung, die fehlende Beteiligung der Eltern an der Auswahl der Caterer, die mangelnde Kommunikation gegenüber den Eltern, der Verlust der Qualität des Essens durch die neuen Essensanbieter regt sich jedoch erheblicher Unmut unter den Eltern. Diese Defizite im Zusammenhang mit der Ausschreibung sollen sich bei Schulen nicht wiederholen.

Dem Beschluss des Stadtrates zur Stärkung des regionalen und biologischen Lebensmittelmarktes und gesunder Ernährung in Leipzig aus Oktober 2017 folgend, sind die Losgrößen bei der Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen entsprechend anzupassen und für die nächste Ausschreibungsphase auch auf Kindertagesstätten anzuwenden.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung im Form des Verwaltungsstandpunktes angenommen:

  1. Für die Ausschreibung der Speiseversorgung an Schulen in kommunaler Trägerschaft wird ein Vergabeverfahren durchgeführt, im Ergebnis dessen die Stadt Leipzig mit den bezuschlagten Unternehmen Rahmenvereinbarungen zur Speiseversorgung abschließt.

  2. Mit dem unter 1. genannten Verfahren zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen werden die Schulen unter Berücksichtigung geltender vergaberechtlicher Regelungen in hohem Maß an der Ausschreibung beteiligt.

  3. Alle künftigen Ausschreibungen zur Essensversorgung in Kitas der Stadt Leipzig erfolgen über eine Rahmenvereinbarung analog zum für Schulen geplanten Verfahren.

Gedenkfeier für unbekannt oder ohne Angehörige Verstorbene

Gedenkfeier für unbekannt oder ohne Angehörige Verstorbene

Antrag:

Die Stadt Leipzig organisiert zweimal im Jahr eine gemeinsame Gedenkfeier (inklusive Traueranzeige) für unbekannt oder ohne Angehörige Verstorbene. Die Kosten hierfür werden ab sofort im städtischen Haushalt eingeplant. Die Gedenkfeier ist in den Terminlauf des Referats Protokoll aufzunehmen.

Begründung:

Die grundgesetzlich garantierte Würde des Menschen entfaltet auch über seinen Tod hinaus Wirkung. Ein Gedenken bei der Bestattung eines ohne Angehörige oder gar völlig unbekannt verstorbenen Menschen sollte selbstverständlich sein. Bereits jetzt übernehmen die Kommunen bei Verstorbenen ohne Hinterbliebene die letzte Fürsorge. Die ggf. einzeln dazu abgehaltenen und nicht selten ohne Gäste stattfindenden Zeremonien sollen zu einer größeren öffentlichen Gedenkfeier zusammengefasst werden. Diese soll öffentlich bekanntgemacht werden, damit interessierte Bürger, aber auch ggf. doch noch existierende Freunde, Kollegen, Bekannte oder Verwandte an der Festlichkeit teilnehmen können.

Status:

Der Antrag wurde beschlossen in Fassung des Verwaltungsstandpunktes mit Protokollnotiz, dass es sowohl eine Traueranzeige geben wird als auch Vertreter der Stadt Leipzig anwesend sind.

Entlastung der Innenstadt vom Kfz-Verkehr

Petition zum Problem der starken Zunahme der Lärm- und Schadstoffbelastung durch LKW-, Bus- und PKW-Verkehr in der Karl-Tauchnitz-Straße

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob durch die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Trasse Mittlerer Ring Süd von der B2 bis zur Richard-Lehmann-Straße und von dort bis zur Prager Straße (Vorhaben 407,358) und Mittlerer Ring Ost weiter an der Bahnlinie (Vorhaben 360) eine Entlastung der Innenstadt vom KFZ-Verkehr erreicht werden kann. Das Ergebnis ist dem Stadtrat bis zum Ende des I. Quartals 2018 vorzulegen.

Begründung:

Die Stellungnahme der Verwaltung zum Problem der starken Zunahme der Lärm und Schadstoffbelastung durch LKW-, Bus- und PKW-Verkehr in der Karl-Tauchnitz-Straße ist unbefriedigend. Tatsächlich ist es durch Maßnahmen an der betroffenen Straße kaum möglich, die Situation für die Anwohner zu verbessern. Eine wirksame Entlastung der Anwohner kann nur erreicht werden, wenn die Innenstadt von dem von Süden kommenden Durchgangsverkehr entlastet wird. Die beschriebene Trasse Mittlerer Ring könnte zu einer solchen Entlastung führen.

Der Stadtrat soll bis zum Ende des I. Quartal 2018 über Mobilitätszenarien entscheiden. Um eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen sollte das Prüfergebnis bis dahin vorliegen.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung angenommen in Fassung des Verwaltungsstandpunktes:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage der Verkehrsprognose 2030 und der vsl. für 2019 zu erwartenden Überarbeitung der Bevölkerungsprognose für die Stadt Leipzig vor Ablauf des 10-jährigen Planungsmoratoriums für den Mittleren Ring Südost eine Verkehrsuntersuchung zu dessen verkehrlicher Wirksamkeit durchzuführen. In diesem Zusammenhang wird auch die verkehrliche Wirksamkeit für die Entlastung der Innenstadt vom Kfz-Verkehr mituntersucht.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

 

Verbesserung des ÖPNV in der Leipziger Innenstadt

Verbesserung des ÖPNV in der Leipziger Innenstadt

Antrag:

Der OBM wird beauftragt im Rahmen der laufenden Untersuchungen und Konzepte zu prüfen, ob durch einen Ausbau der Nordtangente im Zuge von Emil-Fuchs-Straße, Uferstraße, Parthenstraße und Berliner Straße (einschließlich kreuzungsfreie Verkehrsführung im Bereich der Gerberstraße) für den Individualverkehr und einen Straßenbahntunnel unterhalb der Jahnallee im Waldstraßenviertel die Voraussetzungen für die Verbesserung der Haltestellensituation vor den Hauptbahnhof und die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Ost-West-Verbindung für die Straßenbahn erreicht werden kann.

Das Prüfergebnis einschließlich einer ersten Kostenschätzung ist dem Stadtrat bis Ende 2. Quartal 2018 vorzulegen.

Sachverhalt:

Die Haltestellen vor dem Hauptbahnhof und der Ost-West-Trasse der Straßenbahn werden Mitte der 20er Jahre ihre Kapazitätsgrenze erreichen. Durch Verlagerung des Individualverkehrs können die Voraussetzungen für die erforderliche Kapazitätserweiterung des ÖPNV geschaffen werden.

Eine Verlagerung des Individualverkehrs trägt außerdem zu einer Reduzierung der Schadstoffbelastung der besonders belasteten Innenstadt bei.

Im Zuge der Diskussion über den Nahverkehrsplan muss klar sein, welches Verkehrsangebot die LVB mittelfristig erbringen kann. Auf Grund der zu wartenden Planung- und Genehmigungsphase wird von der Beschlussfassung bis zur Realisierung ein Zeitraum von 7 bis 10 Jahren vergehen. Daher ist eine zeitnahe Grundsatzentscheidung im Stadtrat geboten.

In der Neufassung wird der Verwaltungsstandpunkt insoweit übernommen, dass keine extra Prüfung anzustellen ist, sondern die Prüfung im Rahmen der laufenden Untersuchungen und Konzepte erfolgten soll. Um dies zu ermöglichen, wird die Frist zu Vorlage der Ergebnisse um ein halbes Jahr verlängert.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Fassung des Verwaltungsstandpunktes angenommen:

Da sich derzeit bereits verschiedene Untersuchungen und Konzepte in der Erarbeitung befinden, die auch das Thema der Verbesserung des ÖPNV (insbesondere in der Leipziger Innenstadt) beinhalten, wird die im Antrag vorgeschlagene Prüfung einer Nordtangente für den motorisierten Individualverkehr und eines Straßenbahntunnels unterhalb der Jahnallee im Rahmen der zuvor genannten Untersuchungen bzw. Konzepte mit betrachtet.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt