Matzke (FDP): “Heizstrahler auf Freisitzen: So viele wie möglich, so viele wie nötig!”

Auf Antrag der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beschließt die Ratsversammlung in der Sitzung am 12. November 2020 die Aufhebung der Beschränkung von Heizstrahlern auf Freisitzen im Stadtgebiet Leipzigs bis 31. März 2021.

Für Sascha Matzke, Vertreter der Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Wirtschaft, Arbeit und Digitales, sieht die Aufhebung der Beschränkung der Zahl der Heizstrahler für Freisitze in der Stadt Leipzig nach dem zweiten Corona-Lockdown und angesichts der Absage des Weihnachtsmarktes durch den Oberbürgermeister als echte Chance: “Restaurants und Bars sind aufgrund der Verordnung des Freistaates aktuell bedauerlicherweise geschlossen. Für die Wirte ein Schlag ins Gesicht, die die Hygienemaßnahmen umgesetzt haben. Sobald Restaurants und Bars wieder geöffnet werden, zählt jeder Gast. Und der Gast kommt und sitzt dort auf dem Freisitz am liebsten, wo es angenehm warm ist. Nach der Zeit des zweiten Lockdowns sollen Wirte ihren Gästen so viele Heizstrahler wie möglich und so viele wie nötig zur Verfügung stellen können – zumindest bis ins Frühjahr!”

Aus Sicht der Fraktion Freibeuter reicht dabei ein Heizstrahler je 20 Quadratmeter, wie er entsprechend der Sondernutzungssatzung auf Antrag Gastronomen gestattet wird, nicht aus. Matzke (FDP) weiter: “Es macht im Winter eben doch einen Unterschied, ob man 2 Meter von einem Heizstrahler entfernt sitzt oder 5 Meter. Denn auch eine Fläche von 2 mal 10 Metern sind 20 Quadratmeter. Und wenn ich mir die Freisitze so anschaue, dann sind sie doch eher lang und schmal. Da wäre ein Heizstrahler zu wenig. Unter freiem Himmel können wir dem Infektionsschutz gerecht werden und trotzdem in Gesellschaft sein.”

Darüber hinaus sieht der Freidemokrat Matzke den Antrag seiner Fraktion im Sinne der Wirte nicht als Widerspruch zum Klimaschutze, verweist vielmehr auf den Präsidenten des Umweltbundesamtes, Dirk Messner, der Ende September im Rahmen einer Abwägung den Einsatz elektrischer Heizstrahler angesichts des erhöhten Risikos einer Ansteckung in geschlossen Räumen einer Gaststätte für eine Übergangszeit als vertretbar ansah.

Morlok (FDP): “Erst die Aufhebung der Beschränkung von Heizstrahlern macht Freisitze im Winter attraktiv und das Umweltbundesamt hält das für eine Übergangszeit für vertretbar.”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, die Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen im Stadtgebiet Leipzigs bis 31. März 2021 aufzuheben. Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 14. Oktober 2020 in die Gremien zur Beratung verwiesen.

Für Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, geht die Aufhebung der Gebühren für Freisitze nach dem Corona-Lockdown nicht weit genug: “Kein einziger Freisitz wird durch die Aussetzung der Gebühren durch die Stadt Leipzig in der kalten Jahreszeit für den Gast attraktiver. Vielmehr wird das Gemütlichkeitsempfinden auf dem Freisitz dadurch erreicht, dass er einen warmen Sitzplatz vorfindet.”

Aus Sicht der Fraktion Freibeuter reicht dabei ein Heizstrahler je 20 Quadratmeter, wie er entsprechend der Sondernutzungssatzung auf Antrag Gastronomen gestattet wird, nicht aus: “Viele Freisitze sind schmal  geschnitten, 20 Quadratmeter nicht gleich 20 Quadratmeter. Die Gastronomen sollten über den Winter bis Ende März 2021 selbst entscheiden dürfen, ob es weiterer Heizstrahler für einen durchgehend warmen Freisitz bedarf. Die Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen könnte vor diesem Hintergrund vorübergehend aufgehoben werden”, so der Freidemokrat Morlok.

FDP-Stadtrat Morlok verweist zudem auf den Präsidenten des Umweltbundesamtes, Dirk Messner, der Ende September in einem Interview der Funke Mediengruppe im Rahmen einer Abwägung den Einsatz elektrischer Heizstrahler angesichts des erhöhten Risikos einer Ansteckung in den geschlossen Räumen einer Gaststätte für eine Übergangszeit als vertretbar ansah.

Den Wortlaut des Antrags “Temporäre Aufhebung der Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen” (VII-A-01845) entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Freisitzsaison antragsfrei eröffnen

Freisitzsaison antragsfrei eröffnen

Pressemitteilung:

“Warum jedes Jahr den Freisitz neu beantragen, wenn sich gegenüber dem Vorjahr nichts ändert? Dresden lebt es vor. Auch Wirte in Leipzig sollen nicht jedes Jahr beantragen müssen, wenn alles beim alten bleibt. So ist es auch für Heizstrahler, Blumenkübel und Papierkörbe denkbar, die sich auf den Freisitzen befinden”,

stellt René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, die Neufassung eines Antrags der Freibeuter vor.

Die Neufassung des Antrags sieht nach dem Willen der Fraktion Freibeuter vor, in der Stadt Leipzig entsprechend der Verwaltungspraxis der Landeshauptstadt Dresden die widerrufliche, d.h. zeitlich unbefristete, Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Freisitze und darüber hinaus für im Zusammenhang mit Freisitzen stehende erlaubnispflichtige Sondernutzungen wie Heizstrahler, Blumenkübel, Papierkörbe zu ermöglichen.

Wie Bürgermeisterin Dubrau in der Antwort auf eine gleichlautende Anfrage in der Mai-Ratsversammlung bestätigte, zählen widerruflich erteilte Sondernutzungserlaubnisse für Freisitze in Dresden zur Verwaltungspraxis. Einer zunächst von den Freibeutern beantragten Prüfung, ob Sondernutzungserlaubnisse grundsätzlich unbefristet und bis auf Widerruf des Antragstellers oder der Stadt Leipzig ausgestellt werden können, verwehrte sie sich.

“Betreiber von Gaststätten und Bars gehen von einem auf Dauer angelegten Betreiben ihres Gastgewerbes aus. Eine jährlich zu beantragende Verlängerung vor Ablauf der Sondernutzungserlaubnis für Freisitze, wenn auch im vereinfachten Verfahren, belastet die Wirte nur”,

so Rechtsanwalt Hobusch mit Blick auf die Forderung des Antrags nach einer bürger- und unternehmerfreundlichen Verwaltung. Eine Win-Win-Situation auch für die Verwaltung.

“Für die Verwaltung ist damit die Chance einer Vereinfachung und Straffung von Verwaltungabläufen verbunden. Nicht jeder Folgeantrag muss jedes Jahr aufs Neue geprüft und beschieden werden”,

so der Freidemokrat Hobusch abschließend.

Rechtsgrundlage für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen ist die Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung).

Die aktuelle Version des Antrags “Unbefristete Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen” trägt die Nummer VI-A-04816-NF-02.

Unbefristete Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen

Unbefristete Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen

Antrag:

Die Stadt Leipzig ermöglicht entsprechend der Verwaltungspraxis der Landeshauptstadt Dresden die widerrufliche, d.h. zeitlich unbefristete, Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Freisitze und darüber hinaus für im Zusammenhang mit Freisitzen stehende erlaubnispflichtige Sondernutzungen wie Heizstrahler, Blumenkübel, Papierkörbe etc..

Sachverhalt:

Betreiber von Gaststätten und Bars gehen von einem auf Dauer angelegten Betreiben ihres Gewerbes aus. Die Befristung einer Sondernutzung für Freisitze erscheint daher nicht sinnvoll, zumal die Verlängerung vor Ablauf der Sondernutzungserlaubnis eine erneute Antragstellung, wenn auch im vereinfachten Verfahren, erfordert.

Der Antrag dient daher einerseits dem Ziel einer bürger- und unternehmerfreundlichen Verwaltung und andereseits einer Vereinfachung und Straffung von Verwaltungabläufen.

In der Landeshauptstadt Dresden gilt die widerrufliche Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Freisitze als gelebte Verwaltungspraxis. Die Ausweitung der widerruflichen Erteilung auf erlaubnispflichtige Sondernutzungen im Zusammenhang mit Freisitzen wäre nur konsequent.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt