Fördermittel neu justieren

Fördermittel neu justieren

Amtsblatt:

Angebote freier Träger zukunftsfest gestalten! In seiner letzten Sitzung nahm eine Mehrheit des Stadtrates den Antrag der Freibeuter zur Neuordnung der Fördermittel im Bereich des Sozialamtes an. Damit ist der Weg frei, die Förderung der freien Träger durch das Sozialamt den Gegebenheiten einer wachsenden Stadt anzupassen.

Bereits in ihrer Februar-Sitzung beschloss die Ratsversammlung außerdem, dem Sozialamt mehr Geld für 2018 zu bewilligen. Mit dem Geld sollen die Angebote bei Vereinen und Verbänden an die Entwicklungen von Bevölkerungszahlen und Tarifsteigerungen angepasst werden.

Nun scheint es bei der Umsetzung dieses Beschlusses erhebliche Probleme zu geben. Grund genug mit einer Anfrage der Freibeuter an den Oberbürgermeister am 16. Mai 2018 im Stadtrat den Stand der Umsetzung und die die Hintergründe zu erfragen.

Die Probleme verdeutlichen, wie wichtig der Antrag der Freibeuter war, die Förderung der freien Träger durch das Sozialamt neu auszurichten und neu zu ordnen, sie an die Erfordernisse des 21. Jahrhunderts anzupassen und damit zukunfsfest zu machen. Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

Naomi-Pia Witte, Stadträtin

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 05. Mai 2018

Anfrage zur Vorlage VI-DS-05434 “Überplanmäßige Aufwendungen nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 Absatz 1 SächsGemO für die Kinder- und Jugendförderung und Zuschüsse für Vereine und Verbände im Sozial- und Gesundheitsamt”

Anfrage zur Vorlage VI-DS-05434

Anfrage:

In der Ratsversammlung im Februar 2018 wurde mit der Vorlage VI-DS-05434 in Beschlusspunkt 2 unter anderem beschlossen: „Um Angebote bei Vereinen und Verbänden an die Entwicklungen von Bevölkerungszahlen und Tarifsteigerungen anpassen zu können, sollen im Jahr 2018 zusätzliche Mittel in Höhe von 250.000 € im Rahmen der Förderung freier Träger eingesetzt werden. Davon sollen im Jahr 2018 im Sozialamt 235.000 € und im Gesundheitsamt 15.000 € zusätzlich bereitgestellt werden.”

Darüber hinaus: „Im Sozialamt sollen mit den 235.000 € zum einen in Höhe von 65.000 € höhere Personalaufwendungen bei freien Trägern finanziert werden, um eine weitere teilweise Angleichung an den Tarif im Öffentlichen Dienst zu erreichen. Zum anderen sollen in ausgewählten Fördererbereichen bedarfsgerechte Angebote bei freien Trägern mit 170.000 € weiterentwickelt werden. Dabei geht es zum einen um Angebote offener Seniorenarbeit und zum anderen um Angebote der Wohnungsnotfallhilfe.”

In diesem Zusammenhang fragen wir:

  1. Ist es richtig, dass freien Trägern die Auflage erteilt wurde, das aufgrund oben genannter Vorlage auszureichende Geld für die Tarifanpassung als Einmalzahlung an die Mitarbeiter weiterzugeben ist und damit die Intention der Antragsteller eine Angleichung in der Gehaltsstruktur freier Träger an den Tarifvertrag Öffentlicher Dienst zu erreichen konterkariert wird?
  2. Ist es richtig, dass mindestens ein freier Träger die Zuwendung des Geldes mit der Begründung abgelehnt hat, dass Einmalzahlungen nicht dazu geeignet sind nachhaltig die Problematik der untertariflichen Bezahlung zu lösen?
  3. Sind bereits Gelder aufgrund des o.a. Beschlusses ausgereicht worden? Wenn ja, in welcher Höhe jeweils

a) für die Angleichung der Personalaufwendungen an den TvöD,

b) für die Angebote der offenen Seniorenarbeit,

c) für die Wohnungsnotfallhilfe

und an wie viele Träger jeweils?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Ist es richtig, dass freien Trägern die Auflage erteilt wurde, das aufgrund oben genannter Vorlage auszureichende Geld für die Tarifanpassung als Einmalzahlung an die Mitarbeiter weiterzugeben und damit die Intention der Antragsteller, eine Angleichung in der Gehaltsstruktur freier Träger an den Tarifvertrag Öffentlicher Dienst zu erreichen konterkariert wird?

Die o.g. Auflage bezieht sich auf den Beschluss der Ratsversammlung zum Haushaltsplan 2017/2018 (vgl. VI-HP-04254; „Sozialarbeit stärken“), wonach die Zuwendungen des Sozialamtes für Vereine und Verbände in 2017 und 2018 um je 100.000 Euro erhöht wurden. Für die Verwendung dieser Mittel wurde im Jahr 2017 ein Verteilungsvorschlag erarbeitet und im Januar 2018 endabgestimmt. Die Träger konnten somit erst Anfang des Jahres 2018 über die Verwendung der zusätzlichen Mittel aus dem Jahr 2017 informiert werden. Da eine rückwirkende Tarifanpassung für das Jahr 2017 nicht umsetzbar war, wurden die Träger aufgefordert, die zusätzlichen Gelder (100.000 Euro für 2017) als Einmalzahlung für diejenigen Mitarbeiter zu verwenden, die in den durch das Sozialamt geförderten Projekten im Jahr 2017 beschäftigt waren.

Eine Angleichung der Gehaltsstrukturen der freien Träger an den TVöD kann ab dem Jahr 2018 erfolgen. Die für 2018 zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel (100.000 Euro gemäß Beschluss VI-HP-04254 „Sozialarbeit stärken“ zuzüglich 65 TEUR gemäß Beschluss VI-DS-05434 „Zuschüsse Vereine und Verbände im Sozial- und Gesundheitsamt) sollen – sobald die überarbeiteten Finanzierungspläne der Träger vorliegen – noch im II. Quartal 2018 ausge-reicht werden und können für Tarifanpassungen verwendet werden.

2. Ist es richtig, dass mindestens ein freier Träger die Zuwendung des Geldes mit der Begründung abgelehnt hat, dass Einmalzahlungen nicht dazu geeignet sind, nachhaltig die Problematik der untertariflichen Bezahlung zu lösen?

Ein Träger hat die Zuwendung mit der Begründung abgelehnt, dass einzelne (durch das Sozialamt geförderte) Mitarbeiter gegenüber allen anderen Mitarbeitern des Trägers nicht finanziell besser gestellt werden können. Ein weiterer Träger kann aufgrund seiner Tarifgebundenheit nur für einen Teil seiner Mitarbeiter eine Einmalzahlung ausreichen und schöpft deshalb die ihm zur Verfügung stehende Einmalzahlung nicht aus. Die zitierte Begründung ist nicht bekannt.

3. Sind bereits Gelder aufgrund des o.a. Beschlusses ausgereicht worden? Wenn ja, in welcher Höhe jeweils

a.) für die Angleichung der Personalaufwendungen an den TVöD

b.) für die Angebote der offenen Seniorenarbeit,

c.) für die Wohnungslosenhilfe

und an wie viele Träger jeweils?

Mit o.g. Vorlage (VI-DS-05434) wurden Zuschüsse an Vereine und Verbände im Bereich des Sozialamtes (235.000 Euro) und des Gesundheitsamtes (15.000 Euro) beschlossen. Die Mittel wurden noch nicht an die Träger ausgereicht.

zu a) Für die Angleichung der Personalaufwendungen an den TVöD sollen aus o.g. Beschluss im Bereich des Sozialamtes insgesamt 65.000 Euro verwendet werden. Die Gelder sollen – sobald die überarbeiteten Finanzierungspläne der Träger vorliegen – noch im II. Quartal 2018 ausgezahlt werden. Es wird der gleiche Verteilmechanismus wie für die im Rahmen des Beschlusses VI-HP-04254 „Sozialarbeit stärken“ zur Verfügung gestellten Mittel angewandt.

Durch das Gesundheitsamt wird ein Betrag von insgesamt 15.000 Euro für die Aufstockung der Zuwendungen an 8 Vereine, insbesondere zur Anpassung derer Personalkosten verwendet. An 2 Vereine wurden die Bescheide bereits erteilt, bei 6 Vereinen befinden sich die Bescheide in Vorbereitung, da zunächst die Kosten- und Finanzierungspläne der Vereine anzupassen waren.

zu b) Für die Weiterentwicklung der Angebote der offenen Seniorenarbeit sollen insgesamt 120.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Grundlage hierfür bildet das Konzept offene Seniorenarbeit, das sich derzeit in Abstimmung mit den Trägern befindet. Im Vorgriff auf die im Rahmen des Konzeptes vorgesehenen Maßnahmen wurden bereits erste Gespräche mit Trägern geführt. Zielstellung ist es, die verfügbaren Mittel noch im Jahr 2018 auszureichen.

zu c) Für die Angebote der Wohnungslosenhilfe sollen aus o.g. Beschluss insgesamt 50.000 Euro verwendet werden. Das Konzept Wohnungslosenhilfe wird derzeit überarbeitet. Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen dazu dienen, die sich aus der Fortschreibung des Konzeptes abzuleitenden Maßnahmen finanziell zu untersetzen und ggf. einzelne Maßnahmen noch vor der nächsten Winterperiode umzusetzen.

Antwort im Allris

Freibeuter regen Weiterentwicklung der Förderung von Freien Trägern im Bereich des Sozialamtes an

Freibeuter regen Weiterentwicklung der Förderung von Freien Trägern im Bereich des Sozialamtes an

Pressemitteilung:

Witte (FDP):

“Stadtrat hat Scheuklappen nicht abgelegt”

Auf Initiative der Fraktion Freibeuter beschloss der Leipziger Stadtrat in seiner Sitzung am 18. April 2018, die Konzepte und Planungen des Sozialamtes, als Grundlage der Förderung von Angeboten bei freien Trägern, bedarfsgerecht – auch mit Blick auf den spezifischen Bedarf von Sozialräumen – durch das Sozialamt weiterzuentwickeln.

Naomi-Pia Witte geht der Beschluss nicht weit genug, begrüßt aber, mit dem Antrag grundsätzlich den Stein ins Rollen gebracht zu haben.

“Die Förderung der freien Träger durch das Sozialamt hätte einer grundsätzlichen Prüfung, gerade von außen, bedurft. Anhand einer Bewertungsmatrix hätten Sozial- und Gesundheitsamt ein Controlling der geförderten Maßnahmen einführen können, um zukünftig bei steigendem Bedarf einer wachsenden Stadt und knappen Ressourcen den hilfsbedürftigen Bürgern in Leipzig ein maßgeschneidertes Angebot durch die freien Träger im Bereich Sozialamt/Gesundheitsamt unterbreiten zu können. Das war vom Stadtrat nicht gewollt”,

so die Freidemokratin, die die Freibeuter im Sozialausschuss vertritt.

Gute Arbeit gehört gut bezahlt

Amtsblatt:

Viele Aufgaben der Stadt Leipzig im sozialen Bereich haben freie Träger im Auftrag der Stadt übernommen. Das ist so gewollt und auch sinnvoll. Dazu fördert das Sozialamt über 100 Projekte bei rund 80 verschiedenen Trägern. Ein Teil dieser Aufgaben werden dabei von ehrenamtlichen Mitarbeitern besorgt. Aber nicht alle Aufgaben lassen sich mit ehrenamtlichen Mitarbeitern erledigen. Viele Problemlagen von Bürgern dieser Stadt können nur von gut ausgebildetem und fachlich geschultem Personal aufgearbeitet werden. Wir als Freibeuter sind der Ansicht, dass für gute Arbeit der freien Träger im Auftrag der Stadt eine angemessene Bezahlung gerechtfertigt ist. Tariflohn für die Angestellten ist dabei ein Mindeststandard. Allerdings sind die Gelder dafür in den vergangenen Jahren nicht in dem Maße angepasst worden, wie z.B. alleine die Tarifsteigerungen dies erfordert hätten. Unser Antrag „Angebote der freien Träger im Bereich des Sozialamtes zukunftsfest gestalten“ soll den Anstoß für die notwendige Diskussion zu diesem Thema geben, damit die freie Wohlfahrtspflege auch zukünftig ihre wichtige Arbeit für den sozialen Frieden in dieser Stadt leisten kann. Kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen an info@freibeuterfraktion.de.

Naomi-Pia Witte, Stadträtin

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 13. Januar 2018

Angebote der freien Träger im Bereich des Sozialamtes zukunftsfest gestalten

Angebote der freien Traeger im Bereich des Sozialamtes zukunftsfest gestalten

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mittels eines externen Dienstleisters die Bedarfslagen bezüglich sozialer Angebote, die durch freie Träger erbracht werden, zu evaluieren, und daraus den Finanzbedarf für die Förderung der freien Träger im Bereich des  Sozialamtes und des Gesundheitsamtes zu ermitteln.Die Bedarfslagen sollen vor allem unter Beachtung folgender Schwerpunkte eruiert werden:

    – sozialräumlicher Bezüge,

    – den Bedingungen der wachsenden Stadt

    – und der Integration von Geflüchteten.
  2. Weiterhin wird eine Bewertungsmatrix erarbeitet, anhand derer im Sozialamt und im Gesundheitsamt ein Controlling der geförderten Maßnahmen durchgeführt werden kann, um zukünftig bei steigendem Bedarf (wachsende Stadt) und knappen Ressourcen den hilfsbedürftigen Bürgern in Leipzig ein maßgeschneidertes Angebot durch die freien Träger im Bereich Sozialamt/Gesundheitsamt unterbreiten zu können.

Begründung:

Die Fördermittel im Bereich des Sozialamts sind – mit einer Ausnahme – seit Jahren nicht erhöht worden. In dieser Zeit gab es allerdings erhebliche Erhöhungen der Ausgaben für die freien Träger sowohl im Personalbereich (Tarifsteigerungen) als auch bei den Sachkosten (Miete, Energie, etc.). Dies bedeutet eine faktische Kürzung. Diese faktische Kürzung zwingt die freien Träger dazu, Kürzungen im Leistungsangebot ihrer Maßnahmen vorzunehmen. Die Kürzungen im Leistungsangebot der freien Träger können dazu führen, dass das Sozialamt seinerseits wiederum Kürzungen bei den Fördermitteln vornimmt. Dies führt zwangsweise zusammen mit den Kostensteigerungen im Personal- und Sachbereich zu weiteren Kürzungen im Leistungsangebot.

Die fehlende Erhöhung der Fördermittel im Bereich des Sozialamtes in den vergangenen Jahren birgt die Gefahr, dass auf der einen Seite ganze Maßnahmen von den Trägern aus Kostengründen gestrichen werden müssen, oder aber Maßnahmen im Angebot so drastisch reduziert werden müssen, dass sie unwirksam werden.

Als sinnvolles Vorbild für die Ermittlung der Bedarfslagen bezüglich sozialer Dienstleistungen könnte die vor kurzem durchgeführte Evaluation in der Offenen Seniorenarbeit der Stadt Leipzig dienen.

Mittels der klaren Definition der Bedarfslagen für soziale Dienstleistungen durch die Berater soll sichergestellt werden, dass die wichtige Arbeit der freien Träger im Bereich des Sozialamtes mittelfristig auf eine sichere und ausreichend finanzielle Basis gestellt wird, und damit auch für die Anbieter der Maßnahmen eine größere Planungssicherheit erreicht wird.

Status:

Der Antrag wurde in Fassung des Verwaltungsstandpunktes angenommen:

Die Konzepte und Planungen des Sozialamtes, als Grundlage der Förderung von Angeboten bei freien Trägern, werden bedarfsgerecht – auch mit Blick auf den spezifischen Bedarf von Sozialräumen – durch das Sozialamt weiter entwickelt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Freibeuter stellen Antrag für eine zukunftsfeste Förderung der freien Träger der Wohlfahrtspflege

Zukunftsfeste Förderung der freien Träger der Wohlfahrtspflege

Pressemitteilung:

Den freien Trägern der Wohlfahrtspflege soll zukünftig zumindest mittelfristig Planungssicherheit bei der Finanzierung der sozialen Angebote gegeben werden. Künftige Preissteigerungen bei den Personal- und Sachkosten dürfen nicht zu qualitativen und quantitativen Verschlechterungen der sozialen Angebote führen.

Mit einem Antrag beauftragen die Freibeuter daher den Oberbürgermeister, den Bedarf der Leipziger an sozialen Angeboten von einem externen Berater ermitteln zu lassen. Die Bedarfe im Sozialbereich sind gleichzeitig zu priorisieren und finanziell zu untersetzen. Bei der Ermittlung sind sozialräumliche Bezüge, die Bedingungen der wachsenden Stadt Leipzig und die Integration von Geflüchteten zu berücksichtigen.

Dazu Naomi-Pia Witte, die die Freibeuter im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule vertritt:

“Seit Jahren sind die Fördermittel, die das Sozialamt an die Vereine und Verbände der freien Wohlfahrtpflege ausgibt, nicht erhöht worden. Bei steigenden Personal- und Sachkosten bedeutet eine ausbleibende Anpassunng an Kostensteigerungen de Facto eine Kürzung.”

Im Bereich der Personalkosten sind steigende Kosten auf Tarifsteigerungen bei den Gehältern der Mitarbeiter, im Bereich der Sachkosten auf steigende Miet-, Energie- und Reinigungskosten zurückzuführen.

Witte weiter:

“So mussten die Vereine und Verbände z.B. auch die durch die Einführung des Mindestlohnes bedingten Preiserhöhungen bei beauftragten externen Dienstleistern, z.B. Reinigungsunternehmen, aus den gleichbleibenden Fördermitteln schultern.”

Den Antrag VI-A-04671 “Angebote der freien Träger im Bereich des Sozialamtes zukunftsfest gestalten” finden Sie hier: Antrag im Allris

Vereinbarungen mit freien Trägern im Bereich Kindertagesstätten

Vereinbarungen mit freien Trägern im Bereich Kindertagesstätten

Anfrage:

Im Juni 2015 wurden die Vereinbarungen mit den freien Trägern durch die Stadt Leipzig im Bereich Kita gekündigt mit dem Ziel bis Dezember 2015 die Vereinbarungen neu verhandelt und abgeschlossen zu haben. Stand 04.05.2017 sind die Vereinbarungen -zu mindestens ein großer Teil davon- noch nicht neu verhandelt, und sollen nunmehr bis zum 1. Juli 2017 neu verhandelt und abgeschlossen sein.

Einige Kita-Träger hatten bereits Verhandlungen bzw. Gespräche mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung zu den Kostensätzen zum Betrieb ihrer Kindertagesstätten. Obwohl die ersten Gespräche bereits im Februar geführt wurden und die in der Folge von einigen Trägern geforderten weiteren Unterlagen zeitnah eingereicht wurden, gibt es nach unserer Kenntnis bis heute keinerlei Rückmeldungen an die entsprechenden Träger seitens des AfJFB. Auch die Zusage des Amtes für Jugend, Familie und Bildung, die Verwaltungskosten der städtischen Kitas zum Vergleich offen zu legen, wurde nach unserer Kenntnis nicht eingelöst. Die Kita-Vereinbarung wurde bis zum 30.6.2017 verlängert, so dass ab 1.7.2017 eine neue Vereinbarung gelten müsste. Die Finanzierungsgrundlage dazu ist bis heute nicht transparent.

Aus diesen und einigen weiteren Gründen entstehen unter den freien Trägern von Kindertagesstätten zunehmend Irritationen. Weiterhin hat sich die Stadt Leipzig dazu verpflichtet, die Endabrechnung mit den freien Trägern bis zum 31.3. des Folgejahres jeweils ausgeglichen zu haben.

Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen:

  1. Wie hoch ist die Anzahl der Träger insgesamt, mit denen die Vereinbarung neu verhandelt werden musste?
  2. Mit wie vielen davon ist zum Stand 10. Mai 2017 die Verhandlung abgeschlossen, und die neue Vereinbarung unterschriftsreif?
  3. Kann der avisierte Termin 1. Juli 2017 an dem alle Vereinbarungen geschlossen sein sollen gehalten werden, und falls nein was bedeutet das für die betroffenen freien Träger hinsichtlich der Refinanzierung ihrer in die Kita investierten Mittel?
  4. Ist die Endabrechnung für das Jahr 2016 planmäßig für alle freien Träger zum 31.3.2017 beglichen worden? Falls nein, bei wie vielen freien Träger steht die Auszahlung der Endabrechnung noch aus, und wann ist geplant die Auszahlung zu tätigen?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wie hoch ist die Anzahl der Träger insgesamt, mit denen die Vereinbarung neu verhandelt werden musste?

72.

2. Mit wie vielen davon ist zum Stand 10. Mai 2017 die Verhandlung abgeschlossen und die neue Vereinbarung unterschriftsreif?

Verhandlungen wurden bisher mit 49 Trägern geführt (Stand: 24.05.2017). Bei vier Trägern besteht kein oder kaum Klärungsbe­darf. Bei der Mehrzahl der übrigen Träger besteht geringer bis mittlerer Klärungsbedarf oder es müssen Unterlagen nach­gereicht werden.

3. Kann der avisierte Termin 1. Juli 2017 an dem alle Vereinbarungen geschlossen sein sollen gehalten werden und falls nein, was bedeutet das für die betroffenen freien Träger hinsichtlich der Refinanzierung ihrer in der Kita investierten Mittel.

Die Verwaltung hat allen Trägern ein Angebot für einen ersten Verhandlungstermin bis einschließlich 09.06.2017 unter­breitet. Auf dieser Grundlage sowie auf Grundlage der vom Träger eingereichten Unterlagen soll jeder Träger vor dem 01.07.2017 einen Entwurf für die Anlage 2a erhalten, in welcher die Platzkostenpauschalen enthalten sind. Sollte zwi­schen den Verhandlungspartnern bis zum 01.07.2017 keine Einigung über eine Pauschalfinanzierung erzielt werden, wird mit diesen Trägern ab dem 01.07.2017 ge­mäß SächsKi­taG spitz abgerechnet. Dies gilt nicht, wenn eine beidersei­tige Einigung innerhalb des Pauschalfinanzierungssystems ersichtlich ist und nur noch kleinere Details zu klären sind bzw. die beidseitige Unterschrift noch nicht zum 01.07.2017 geleistet wurde.

4. Ist die Endabrechnung für das Jahr 2016 planmäßig für alle freien Träger zum 31.03.2017 beglichen worden? Falls nein, bei wie vielen freien Trägern steht die Auszahlung der Endabrechnung noch aus, und wann ist geplant die Auszahlung zu tätigen?

Die Träger haben für das Jahr 2016 Abschläge erhal­ten. Die Abrechnung der Betriebskosten 2016 wird schnellstmög­lich erfolgen.

Antwort im Allris