Grünau – lebenswert oder weg?

Wer den Sozialbericht 2020 der Stadt Leipzig liest, der stößt  spätestens auf Seite 51 (von 141) auf den so genannten  „Segregationsindex“. Dieser drückt, einfach gesagt, die Verteilung von  Armut in den einzelnen Stadtbezirken aus. So weit so schlecht.

Eine  der Varianten für eine Lösung des Problems wäre der Umzug von armen Familien in „reiche“ Stadtbezirke um das Verhältnis auszugleichen. Das  soll mit dem Bau von Sozialwohnungen in eben jenen Gebieten erreicht  werden. Allerdings stellt sich die Frage: „Wollen die GrünauerInnen  wirklich umziehen?“

Man wohnt in Grünau nicht nur wegen der geringen  Mieten, Grünau ist auch ein lebenswerter Stadtteil mit viel Grün, Schule, Kindertagesstätten, Spielplätzen und Einkaufsmöglichkeiten. Was fehlt sind Arbeitsplätze  vor Ort und zugegebenermaßen auch einige Kultureinrichtungen. Es gibt  gute Akteure der Jugendhilfe, der Seniorenarbeit und andere  Einrichtungen. Eine Aufwertung des Stadtteils, der ein Stadtteil der  kurzen Wege sein könnte, ist dringend erforderlich.

Dafür braucht es  politischen Willen und Engagement der EinwohnerInnen. Also packen wir  es an!

Thomas Köhler, stellv. Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 13. Februar 2021

Wir brauchen die Kraft, Nein zu sagen. 130 Mio. Euro Änderungsanträge sind zu viel.

Der Haushalt steht ganz im Zeichen der Corona Pandemie. Im Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/2022 wird auf wesentliche Kürzungen bei den laufenden Ausgaben verzichtet und bei den Investitionen etwas auf die Bremse getreten. Die Folge ist ein gigantischer Schuldenberg, der in den kommenden Jahren abgetragen werden muss und somit die Entscheidungsspielräume der nächsten Generation deutlich einschränkt. Ist eine solche Verschuldung in dieser Situation gerechtfertigt? Wir meinen ja, allerdings nur in einem vertretbaren Umfang.

Investitionen schaffen Werte. Sie sind in die Zukunft gerichtet und stehen der kommenden Generation zur Verfügung. Die Verkehrswende wird zum Beispiel gefördert. Das macht Leipzig lebenswert. Bei Schulen und Kitas zu kürzen, ist keine Alternative. Das geht direkt zu Lasten der nächsten Generation und würde deren Chancen erheblich einschränken. Eine lebenswerte Stadt ist zudem attraktiv für Menschen und Unternehmen. Das führt zu Arbeitsplätzen und Zuzug. Die Folge sind höhere Steuereinnahmen sowohl bei der Gewerbe- als auch bei der Einkommenssteuer. Das schafft wiederum einen zusätzlichen Spielraum für die Schuldentilgung.

Ohne Planungen keine Investitionen

Investitionen müssen allerdings auch sinnvoll mit Planungen vorbereit werden. Für Planungen braucht es Personal in der Verwaltung und Stellen im Stellenplan. Und da fehlt es in Leipzig in vielen Bereichen. Der Stadtrat hat Investitionen von fast einer halben Milliarde Euro in den vergangenen Jahren beschlossen, von denen man in Leipzig nicht viel sieht. Neue Schulen und Kitas, Straßenbahnen, sanierte Straßen und Fußwege aber auch ein Radwegenetz, das seinen Namen wert ist. Diese Investitionen können auch wegen fehlendem Personal nicht umgesetzt werden. Das muss sich dringend ändern.

Dem Oberbürgermeister sind diese Probleme bekannt. Er war durch Beschlüsse des Stadtrates beauftragt, die zusätzlich erforderlichen Stellen in den Haushaltsplan einzuarbeiten. Er hat die Beschlüsse jedoch einfach ignoriert. Wir haben daher nachgefragt: Wie viele zusätzliche Stellen sind erforderlich? Der Oberbürgermeister hat die konkrete Antwort verweigert. Dieses Verhalten ist undemokratisch und rechtswidrig.

Der OBM muss die Spielregeln einhalten

Warum handelt Oberbürgermeister Jung so? Hat er die Lust verloren? Er wollte ja schon mal Sparkassenpräsident werden. Das hat aber nicht geklappt. Wir erwarten von einem Oberbürgermeister, dass er sich an die Spielregeln hält. Kennen sollte er sie nach vierzehn Jahren eigentlich.

Auf Grund der Weigerung des Oberbürgermeisters haben wir daher bei dem fehlenden Personal selbst gehandelt und gemeinsam mit Linken und Grünen fünf neue Stellen beantragt, damit Planungen für Straßenbahnlinien, Radwege, Fußwege, aber auch für Straßen voran gebracht werden können. So wollen wir die Verkehrswende beschleunigen.

Wir wollen aber auch mehr Teilhabe der Einwohner unsere Stadt an den Beratungen der Gremien. Es soll zukünftig möglich sein, nicht nur die Sitzungen des Stadtrates, sondern die aller Gremien, die öffentlich tagen, wie Ausschüsse, Stadtbezirksbeiräte oder Ortschaftsräte, im Livestream zu verfolgen. Dazu ist jedoch die erforderliche Technik in entsprechendem Umfang notwendig. Wir haben beantragt, diese Technik anzuschaffen.

Unsere Anträge kosten natürlich auch Geld. In den beiden Jahren sind das zusammen 4,5 Millionen Euro. Das lässt sich nach unserer Ansicht auch noch zusätzlich finanzieren. Insgesamt liegen jedoch von allen Fraktionen Änderungsanträge in einem Volumen von mehr als 130 Millionen Euro vor. Da haben nicht alle Fraktionen die Zeichen der Zeit erkannt. Das lässt sich in diesem Doppelhaushalt nicht finanzieren. Die Beratungen in den nächsten Wochen werden schwer. Wir werden die Kraft brauchen, Nein zu sagen.

Haushaltprobleme werden durch Corona verdeckt

Die Corona Pandemie verdeckt Vieles – auch die Probleme im Leipziger Haushalt. Auch ohne den Corona bedingten Einbruch hätte es Änderungen bei der Gewerbesteuer gegeben. Die Einnahmensteigerungen der Vergangenheit sind vorbei. Ein Grund dafür ist die lahmende Automobilkonjunktur. War es in der Vergangenheit möglich, zusätzliche Ausgabewünsche locker mit Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer zu finanzieren, geht das in Zukunft nicht mehr. Das Defizit in diesem Doppelhaushalt wird enorm sein. Auf Grund der Ausnahmeregelungen des Freistaates ist dieser Haushalt trotz der zusätzlichen Schulden genehmigungsfähig. Das gilt für den nächsten Haushalt schon nicht mehr. Dann müssen wir die zusätzliche Schuldentilgung erwirtschaften und auch noch den Rückgang bei der Gewerbesteuer verkraften.

Zum Glück haben wir etwas Zeit. Ich appelliere an alle Fraktionen, die Zeit zu nutzen, um gemeinsam Konzepte für die Reduzierung der laufenden Ausgaben zu erarbeiten. Wenn uns das nicht gelingt, kommt spätestens bei den Haushaltsberatungen in zwei Jahren das böse Erwachen.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 30. Januar 2021

Sven Morlok (FDP): “Maßvoll haushalten, nachhaltig investieren!”

“Im Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/2022 wird vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie auf wesentliche Kürzungen bei den laufenden Ausgaben verzichtet, bei den Investitionen wird etwas auf die Bremse getreten. Die Folge ist ein gigantischer Schuldenberg, der in den kommenden Jahren abgetragen werden muss. Die Entscheidungsspielräume der nächsten Generation werden deutlich einschränkt. Investitionen schaffen allerdings auch Werte und machen Leipzig lebenswert. Sie sind in die Zukunft gerichtet und stehen der kommenden Generation zur Verfügung”, resümiert der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter Sven Morlok (FDP) zum vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2021/2022 der Stadt Leipzig.

FÜR DIE FRAKTION FREIBEUTER STEHEN DIE LAUFENDEN HAUSHALTSBERATUNGEN DAHER UNTER DER PRÄMISSE DES MAßVOLLEN HAUSHALTENS UND DES NACHHALTIGEN INVESTIERENS.

“Investitionen müssen aber auch sinnvoll mit Planungen vorbereitet werden. Für Planungen braucht es Personal in der Verwaltung und Stellen im Stellenplan. Und da fehlt es in Leipzig in vielen Bereichen. Der Stadtrat hat Investitionen von fast einer halben Milliarde Euro in den vergangenen Jahren beschlossen, von denen man in Leipzig nicht viel sieht. Neue Schulen und Kitas, Straßenbahnen, sanierte Straßen und Fußwege, aber auch ein Radwegenetz, das seinen Namen wert ist”, so Morlok, der für seine Fraktion Mitglied im zeitweilig beratenden Ausschuss Verkehr und Mobilität ist und diesem auch vorsitzt.

OHNE PLANUNGEN KEINE INVESTITIONEN!

Gemeinsam mit den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen hat die Fraktion Freibeuter fünf neue Stellen beantragt, damit Planungen für Straßenbahnlinien, Radwege, Fußwege, aber auch für Straßen voran gebracht werden können. Ziel ist, die Verkehrswende in Leipzig zu beschleunigen. Der Antrag setzt konsequent fort, was der Stadtrat zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie beschlossen hat.

Damit richtet die Fraktion Freibeuter gleichzeitig deutliche Kritik an Oberbürgermeister Jungs Umgang mit Stadtratsbeschlüssen: “Vom Stadtrat beschlossene Investitionen können auch wegen fehlenden Personals nicht umgesetzt werden. Der Oberbürgermeister war allerdings durch Beschlüsse des Stadtrates beauftragt, die zusätzlich erforderlichen Stellen in den Haushaltsplanentwurf einzuarbeiten. Tatsächlich jedoch hat er sie ignoriert. Dieses Verhalten ist undemokratisch und rechtswidrig”, so der Freidemokrat Morlok.

CHANCEN DER BÜRGERBETEILIGUNG NUTZEN!

“Wir wollen aber auch mehr Transparenz der beratenden Gremien gegenüber den Leipzigern. Dass das notwendig ist, lehrt der Umgang des
Oberbürgermeisters mit Stadtratsbeschlüssen. Es soll zukünftig möglich sein, nicht nur die Sitzungen des Stadtrates, sondern die aller Gremien, die öffentlich tagen, wie Ausschüsse, Stadtbezirksbeiräte oder Ortschaftsräte, im Livestream zu verfolgen. Dazu ist jedoch die erforderliche Technik in entsprechendem Umfang notwendig. Wir haben beantragt, diese Technik anzuschaffen”, stellt Morlok den Antrag zur Bürgerbeteiligung und -information über Pandemiezeiten hinaus vor.

Für die beiden Haushaltsjahre 2021/2022 sieht die Fraktion Freibeuter die Ausgaben von zusammen 4,5 Millionen Euro aus ihren Änderungsanträgen als nachhaltig investiert.

Beim Blick auf die Anträge zum Haushaltsplanentwurf der Fraktionen im Leipziger Stadtrat vermisst Morlok jedoch einen grundsätzlichen Willen zum maßvollen Haushalten: “Insgesamt liegen von allen Fraktionen Änderungsanträge mit einem Volumen von mehr als 130 Millionen Euro vor. Da haben nicht alle Fraktionen die Zeichen der Zeit erkannt. Das lässt sich in diesem Doppelhaushalt nicht finanzieren. Die Beratungen für den laufenden Haushalt in den nächsten Wochen werden schwer. Wir werden die Kraft brauchen, Nein zu sagen,” mahnt FDP-Stadtrat Morlok.

CORONA VERDECKT HAUSHALTSPROBLEME

„Die Corona Pandemie verdeckt vieles – auch die Probleme im Leipziger Haushalt. Die Einnahmensteigerungen der Vergangenheit sind vorbei. Ein Grund dafür ist die lahmende Automobilkonjunktur. War es in der Vergangenheit möglich, zusätzliche Ausgabewünsche locker mit Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer zu finanzieren, geht das in Zukunft nicht mehr. Für die Genehmigung dieses Haushaltes gibt es Ausnahmen. Das gilt für den nächsten Haushalt schon nicht mehr. Dann müssen wir die zusätzliche Schuldentilgung erwirtschaften und auch noch den Rückgang bei der Gewerbesteuer verkraften. Ich appelliere an alle Fraktionen, die Zeit zu nutzen, um gemeinsam Konzepte für die Reduzierung der laufenden Ausgaben zu erarbeiten. Wenn uns das nicht gelingt, kommt
spätestens bei den Haushaltsberatungen in zwei Jahren das böse Erwachen,” prophezeit Morlok.

Thomas Köhler (Piraten): “Zähes Ringen um die Veröffentlichung eines weiteren Gutachtens zum Abschleppen verkehrswidrig parkender Fahrzeuge erfolgreich!”

Im Zusammenhang mit der vom Stadtrat beschlossenen Rücknahme des Widerspruches gegen den Beschluss des Stadtrates zum Abschleppen verkehrswidrig parkender Fahrzeuge als bevorzugte Maßnahme beauftragt die Ratsversammlung am 21. Januar 2021 auf Antrag der Fraktion Freibeuter den Oberbürgermeister mit der Veröffentlichung eines weiteren älteren Gutachtens Professor Dr. Müllers als eine Rechtsauffassung, die das Abschleppen in verkehrsbehindernden Situationen im Straßenverkehr mit Verweis auf § 12 (3) StVO stützt.

“Nach langem Ringen um die Veröffentlichung des ersten Gutachtens zur Rechtmäßigkeit des Abschleppens verkehrswidrig parkender Fahrzeuge endlich die Zusage des Oberbürgermeisters. Das Gutachten Professor Müllers wird aus dem Giftschrank geholt. Das von Bürgermeister Rosenthal als Arbeits- und Schulungsmaterial beschriebene Gutachten für das Ordnungsamt scheint seine Wirkung bisher verfehlt zu haben. Endlich kann sich die Öffentlichkeit davon selbst ein Bild machen”, so Piraten-Stadtrat Thomas Köhler, der für die Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Ordnung und Klima sitzt.

Die Fraktion Freibeuter kündigt zudem einen neuen, rechtskonformen Antrag unter Berücksichtigung des jüngsten Gutachtens von RA Dr. Brüggen an: “Der Wunsch der Mehrheit des Stadtrates, gemeinsam mit der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister eine rechtskonforme Regelung, die alle Verkehrsteilnehmer schützt, zu erarbeiten, ist nachdrücklich gegeben. Besonders im Fokus stehen für uns die Schulwegsicherheit, die Sicherheit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen – eben die schwächsten Verkehrsteilnehmer”, so Köhler weiter.

Gemeinsam mit den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen hatte die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 17. November 2020 fristwahrend zu widersprechen. In dem Bescheid stellt die Landesdirektion Sachsen die Rechtswidrigkeit des Stadtratsbeschlusses vom 07. Oktober 2020 fest. Sie verweist auf die fehlende Zuständigkeit des Stadtrates in der Sache. Ein jüngeres Gutachten zur Rechtmäßigkeit des Stadtratsbeschlusses zum „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“ des RA Dr. Brüggen empfahl die Rücknahme des Beschlusses wegen Rechtswidrigkeit. Der Empfehlung kam der Stadtrat in der Ratsversammlung am 21. Januar 2021 nach.

Vorausgegangen waren die Beschlüsse auf Antrag der Freibeuter zum bevorzugten Abschleppen verkehrswidrig parkender Fahrzeuge, zunächst in der Ratsversammlung am 16. September 2020 und nach Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss erneut in der Ratsversammlung am 7. Oktober 2020. Der Oberbürgermeister hatte dagegen wiederholt Widerspruch eingelegt.

Oberbürgermeister: Mobilitätsstrategie umsetzen!

Zur Verbesserung der Verkehrssituation in Leipzig benötigen wir dringend Strategien und Konzepte. Es ist unverständlich warum der Oberbürgermeister sich weigert, das erforderliche Personal für die vom Stadtrat beschlossene Mobilitätsstrategie bereit zu stellen.

Die ÖPNV-Anbindung der Randgebiete der Stadt muss verbessert werden. Die Arbeitsplätze im Norden müssen besser an den ÖPNV angebunden werden. Wir benötigen einen Plan für das Radwegenetz in der Stadt. Der Wirtschaftsverkehr muss zügig vorankommen und braucht auch Parkplätze vor Ort. Es gibt viel zu tun. Die Diskussion über die Mobilitätsszenarien hat es gezeigt – was der Stadt und dem Oberbürgermeister fehlen, ist ein Plan.

Das hat der Stadtrat im letzten Jahr korrigiert. Er hat den Oberbürgermeister durch einen Beschluss verpflichtet, das Personaldefizit abzubauen und für die einzelnen Konzepte konkrete Zeitpunkte festgelegt.

Die Weigerung des Oberbürgermeister diesen Stadtratsbeschluss vollständig umzusetzen ist beschämend. Wer den Klimanotstand ausruft und die Verkehrswende ausbremst, macht eine verlogene Politik.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 16. Januar 2021

Stand der Umsetzung zur Anschaffung einer geeigneten Software für das digitale Bewerber- und Personalmanagement

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 13. Dezember 2017 beschloss der Stadtrat auf Initiative der Fraktion Freibeuter die Einrichtung einer langfristig geeigneten Software für das Bewerber- und Personalmanagement.

Einzelheiten des Beschlusstextes scheinen bisher nicht realisiert worden zu sein. Zum einen besteht noch keine Möglichkeit des „Matching“, wonach Bewerber beim Ausfüllen eines Bewerbungsformulars die Wahl hätten, für weitere, passende Stellen der Stadt Leipzig berücksichtigt zu werden. Außerdem besteht weiterhin keine Gelegenheit für Interessierte, außer für Erzieher, Initiativbewerbungen zu hinterlegen. Im Gegenteil wird auf der Webseite der Stadt Leipzig darum gebeten, sich „nur auf ausgeschriebene Stellen“ zu bewerben.

Daher fragen wir an:

  1. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung bisher ergriffen?Bewerberkorrespondenz.
  2. Wann wird die/ das oben genannte Software/ Modul für künftige Bewerber freigeschalten?Bewerberkorrespondenz.
  3. Sind Initiativbewerbungen bei der Stadt Leipzig möglich? Wenn ja, wer ist der Ansprechpartner für Initiativbewerbungen?

Anfrage im Allris

Antwort:

Zur Frage 1:

2019/2020 wurde eine Anforderungsanalyse durchgeführt in deren Ergebnis zentrale Anforderungskriterien formuliert wurden. Dies waren u. a. Workflowbasiertes Arbeiten unter Einbindung aller Entscheidungsträger und Interessensvertretungen, sehr gutes Nutzererlebnis für Bewerberinnen und Bewerber: z. B. responsives Design, Barrierefreiheit der Website, mobile Bewerbung in drei bis fünf Minuten, Bewerbung mit XING/linkedIn-Profil, CV Parsing, gleichzeitige Bewerbung auf mehrere Stellen, Anbindung von Jobbörsen zur Stellenveröffentlichung und Einbindung in die Karriereseite der Stadt Leipzig, automatische/ manuelle Bewerberkorrespondenz.

Im Herbst 2020 wurde eine Marktbeobachtung zu Bewerbermanagementsystemen durchgeführt, zu der sowohl kleine, mittlere als auch große Anbieter eingeladen wurden. Nach Vorstellung der Ergebnisse im Steuerungsgremium „Digitalisierung und Veränderungs-management“ im Dezember 2020 erfolgt derzeit die Vorbereitung der Vergabe.

Zur Frage 2:

Ziel ist es, schnellstmöglich eine geeignete Bewerbermanagementsoftware einzuführen und den Bewerberinnen und Bewerbern zur Verfügung zu stellen. Derzeit kann jedoch keine belastbare Aussage zu einem konkreten Termin getroffen werden, da die Planung des Projektzeitraumes zur Beschaffung und Einführung der Bewerbermanagementsoftware abhängig von der gewählten Vergabeform sein wird. Die entsprechende Prüfung erfolgt gegenwärtig.

Zur Frage 3:

Initiativbewerbungen sind für alle Berufsgruppen möglich und werden auch von interessierten Bewerberinnen und Bewerbern genutzt.

Anzahl Initiativbewerbungen:

2019: 205

2020: 210

erste Kalenderwoche 2021: 10

Der überwiegende Teil der Initiativbewerbungen erfolgt in Papierform per Post oder durch persönliche Abgabe. Die übrigen Initiativbewerbungen gehen als E-Mail-Bewerbungen ein.

Alle Initiativbewerbungen werden durch das Team der Personalgewinnung gesichtet und nach Bewerbereignung in Rücksprache mit der/dem jeweiligen Bewerber/ -in dem laufenden Auswahlverfahren zugesteuert. Jede Initiativbewerbung wird – je nach Bewerberprofil – von mindestens einer/-m Recruiter/-in geprüft.

Bewerber/-innen, die zum Bewerbungszeitpunkt keine Passung mit einer vakanten Stelle haben, erhalten eine Information dazu und werden gebeten, sich bei Interesse zu einem späteren Zeitpunkt auf ausgeschriebene Stellen zu bewerben. Bewerbungen dürfen aus Datenschutzgründen ohne ausdrückliche Zustimmung durch die/den Bewerber/-in nicht dauerhaft aufbewahrt werden.

Antwort im Allris

Köhler (Piraten): “Teilerfolg beim Abschleppen verkehrsbehindernd geparkter Fahrzeuge: Oberbürgermeister sagt Widerspruch gegen Bescheid der Landesdirektion zu”

Die Fraktion Freibeuter begrüßt die Zusage des Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig, Burkhard Jung, im digitalen Meinungsaustausch des Leipziger Stadtrates am Mittwoch, den 16. Dezember 2020, gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen fristwahrend in Widerspruch zu gehen.

Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister nach eigener Aussage im Einvernehmen mit den Fraktionsvorsitzenden und dem Verwaltungsausschuss ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben, welches die Zuständigkeit des Stadtrates prüfen soll, den Oberbürgermeister zu beauftragen, Falschparker in Leipzig zur Vermeidung unmittelbar bevorstehender Gefahren, beispielsweise auf Radwegen oder in Kreuzungsbereichen, abzuschleppen.

Piraten-Stadtrat Thomas Köhler zum Teilerfolg im digitalen Meinungsaustausch: “Die Freibeuter begrüßen die Zusage des Oberbürgermeisters, dem Bescheid der Landesdirektion zu widersprechen und einen Gutachter zu beauftragen. Wir kommen damit dem Ziel der Freibeuter näher, gemeinsam mit einer Mehrheit des Stadtrates, mit der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister eine rechtskonforme Regelung, die alle Verkehrsteilnehmer schützt, zu erarbeiten. Besonders im Fokus stehen für uns die Schulwegsicherheit, die Sicherheit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen – eben die schwächsten Verkehrsteilnehmer.”

“Verschiedene Rechtsauffassungen stützen das Abschleppen in verkehrsbehindernden Situationen im Straßenverkehr. Deshalb sehen wir die Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung zum Schutze aller Verkehrsteilnehmer in Leipzig als dringend erforderlich an”, verweist Köhler als Vertreter der Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Ordnung und Klima auf § 12 (3) StVO.

Gemeinsam mit den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen hatte die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 17. November 2020 fristwahrend zu widersprechen. In dem Bescheid stellt die Landesdirektion Sachsen die Rechtswidrigkeit des Stadtratsbeschlusses vom 07. Oktober 2020 fest. Sie verweist auf die fehlende Zuständigkeit des Stadtrates in der Sache.

Vorausgegangen waren die Beschlüsse auf Antrag der Freibeuter zum Abschleppen, zunächst in der Ratsversammlung am 16. September 2020 und nach Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss erneut in der Ratsversammlung am 7. Oktober 2020. Der Oberbürgermeister hatte dagegen wiederholt Widerspruch eingelegt. Entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung wird die Landesdirektion Sachsen nach zweifachem Widerspruch eines Oberbürgermeisters gegen Stadtratsbeschlüsse prüfend tätig.

Informationen zu Konzepten und Programmen der Stadt Leipzig veröffentlichen

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, vorhandene und beschlossene Konzepte der Stadt Leipzig (z.B. Sitzbank-, Papierkorb-, Toilettenkonzept, Gehwegsanierungsprogramm und Schulsanierungsprogramm) und deren Verfahren sowohl in die Homepage der Stadt Leipzig, als auch in die Haushalts-Website der Stadt Leipzig (www.haushalt.leipzig.de) zu integrieren und weiterzuentwickeln.

Begründung:

Um keine einzelnen Standorte zu bevorzugen und eine gesamtstädtisch ausgeglichene Aufwertung zu erhalten, erstellt die Stadt Leipzig themenbezogene Konzepte, in denen zukünftige Maßnahmen priorisiert werden. Dazu gehören unter anderem das Sitzbank-, Papierkorb-, sowie Toilettenkonzept und das Schulsanierungsprogramm. Für diese Konzepte gibt es teilweise Verfahren zur Priorisierung der einzelnen Maßnahmen wie beispielsweise Bedarfsanmeldungen über die Schulkonferenzen zu sanierungsbedürftigen Schulgebäuden.

Regelmäßig richten sich Bürgereinwände zum Haushaltsplanentwurf auf genau solche Maßnahmen, zum Beispiel mit dem Wunsch nach einer Sitzbank im Quartierspark oder der Erneuerung von Räumen in der örtlichen Schule. Genauso regelmäßig lehnt die Stadt diese Anliegen dann mit der Begründung ab, dass die Priorisierung einzelner Standorte bereits über ein Konzept geregelt und eine einzelfallbezogene Bevorzugung nicht vorgesehen ist.

Der Bürger soll daher über bereits vorhandene Konzepte und etwaige Einflussnahme-Möglichkeiten im Rahmen des dafür vorgesehenen Verfahrens informiert werden.

Status:

Die Neufassung wurde in der Ratsversammlung am 24.03.2021 mehrheitlich beschlossen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Abschleppen 3. Runde

Der Stadtrat Leipzig beschloss auf Antrag der Freibeuter am 16. September 2020 und nach Widerspruch des Oberbürgermeisters am 7. Oktober 2020 erneut, dass Falschparker in Leipzig, z.B. auf Radwegen oder in Kreuzungsbereichen, „zur Vermeidung unmittelbar bevorstehender Gefahren“ abgeschleppt werden sollen. Der Oberbürgermeister hat dagegen erneut Widerspruch eingelegt und die Landesdirektion Sachsen hat diesen bestätigt. Verschiedene Rechtsauffassungen stützen das Abschleppen in solchen Situationen und nicht nur wir sehen die Durchsetzung des § 12 (3) StVO zum Schutze aller Verkehrsteilnehmer in Leipzig als dringend erforderlich an. Wir bringen daher auf der Ratsversammlung am 16. Dezember 2020 einen Antrag ein, der den Oberbürgermeister auffordert, gegen den Bescheid der Landesdirektion fristwahrend Widerspruch einzulegen. Die Freibeuter wollen gemeinsam mit einer Mehrheit des Stadtrates, mit der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister eine rechtskonforme Regelung erarbeiten, die alle Verkehrsteilnehmer schützt. Besonders im Fokus stehen für uns dabei die Schulwegsicherheit, die Sicherheit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen – die schwächsten Verkehrsteilnehmer.

Thomas Köhler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 12. Dezember 2020

Köhler (Piraten): “Abschleppen verkehrsbehindernd geparkter Fahrzeuge geht in die dritte Runde! Oberbürgermeister soll Bescheid der Landesdirektion widersprechen”

Gemeinsam mit den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat den Oberbürgermeister zu beauftragen, gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 17. November 2020 fristwahrend in Widerspruch zu gehen.

In dem Bescheid stellt die Landesdirektion Sachsen die Rechtswidrigkeit des Stadtratsbeschlusses vom 07. Oktober 2020 fest. Sie verweist auf die fehlende Zuständigkeit des Stadtrates, den Oberbürgermeister zu beauftragen, Falschparker in Leipzig, beispielsweise auf Radwegen oder in Kreuzungsbereichen, zur Vermeidung unmittelbar bevorstehender Gefahren abzuschleppen.

Vorausgegangen waren die Beschlüsse auf Antrag der Freibeuter zum Abschleppen, zunächst in der Ratsversammlung am 16. September 2020 und nach Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss erneut in der Ratsversammlung am 7. Oktober 2020. Der Oberbürgermeister hatte dagegen wiederholt Widerspruch eingelegt. Entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung wird die Landesdirektion Sachsen nach zweifachem Widerspruch eines Oberbürgermeisters gegen Stadtratsbeschlüsse prüfend tätig.

“Verschiedene Rechtsauffassungen stützen das Abschleppen in verkehrsbehindernden Situationen im Straßenverkehr. Deshalb sehen wir die Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung zum Schutze aller Verkehrsteilnehmer in Leipzig als dringend erforderlich an”, verweist Stadtrat Thomas Köhler (Piraten) und Vertreter der Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Ordnung und Klima auf § 12 (3) StVO.

Köhler zum weiteren Vorgehen der antragstellenden Fraktionen: “Wir fordern daher auf der Ratsversammlung am 16. Dezember 2020 den Oberbürgermeister auf, gegen den Bescheid der Landesdirektion fristwahrend Widerspruch einzulegen. Die Freibeuter wollen gemeinsam mit einer Mehrheit des Stadtrates, mit der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister eine rechtskonforme Regelung erarbeiten, die alle Verkehrsteilnehmer schützt. Besonders im Fokus stehen für uns dabei die Schulwegsicherheit, die Sicherheit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen – eben die schwächsten Verkehrsteilnehmer.”