Lichtsignalanlagen an Baustellen für Verkehrsfluss optimieren

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie Lichtsignalanlagen (LSA) an Baustellen-Lichtzeichenanlagen in die Grüne-Welle der stationären Lichtzeichenanlagen eingebunden werden für alle Verkehrsarten optimiert werden können.

Begründung:

Die Stadt Leipzig wächst. Vielerorts werden Entwicklungs- und Infrastrukturprojekte überall in der Stadt umgesetzt. Demzufolge werden immer mehr Baustellen auf öffentlichen Straßen errichtet. Diese Baustellen sind sehr oft mit Verkehrsraumeinschränkungen verbunden. Seit Anfang 2021 ist die Anzahl der Verkehrsraumeinschränkungen durch Baustellen, dem Verkehrs- und Tiefbauamt zufolge, von ungefähr 50 auf fast 90 gestiegen. Viele dieser Baustellen befinden sich in Bereichen stationärer LSA oder werden mit portablen LSA, die sich auf durch stationäre LSA gesteuerten Straßenabschnitten befinden, geregelt. Es wird daher für länger als 7 Tage bestehende Straßenbaustellen angestrebt, –          die portablen LSA weitestgehend mit der Steuerung der stationären LSA (wo vorhanden) zu koordinieren, um einen weitestgehend störungsfreien Verkehrsfluss – auch für Fuß- und Radverkehr – zu gewähren (auch bei Änderungen der Schaltvorgänge der stationären LSA) und –          bei Veränderungen in der Verkehrsführung, die sich aus den Baumaßnahmen ergeben, die Schaltvorgänge der stationären LSA – auch für Fuß- und Radverkehr – zu optimieren.

Status:

Die Neufassung wurde in der Ratsversammlung am 21.07.2021 ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Morlok (FDP): “Klimanotstand: Stadt Leipzig analysiert Steuern und Abgaben hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Klima”

Auf Antrag der Fraktion Freibeuter beschließt die Ratsversammlung der Stadt Leipzig am 24. März 2021 mehrheitlich, den Oberbürgermeister zu beauftragen, alle kommunalen Abgaben und Steuern in Hinblick auf ihre Auswirkung auf das Klima zu analysieren, die mit der Erreichung der Klimaziele verbundenen finanzwirtschaftlichen Konsequenzen aufzuzeigen sowie Möglichkeiten der Steuerung mit wissenschaftlicher Begleitung zu untersuchen.

“Der Beschluss geht auf die Ausrufung des Klimanotstandes im Vorfeld der Oberbürgermeisterwahl 2020 in Leipzig zurück. Erst auf Antrag der Freibeuter wurde der damals ausgerufene Notstand mit konkreten Notstandsmaßnahmen, wie der Verzicht auf Dienstreisen der Verwaltung mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, untersetzt. In einer Notstandsituation weitere Maßnahmen mit Blick auf die Auswirkungen auf das Klima zu treffen, halten wir für konsequent”, begründet der Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, Sven Morlok, den Beschluss.

Hintergrund sind die Ausrufung des Klimanotstandes in der Stadt Leipzig im Jahr 2019 und die Selbstverpflichtung der Stadt Leipzig zu strengen Klimaschutzzielen, beispielsweise die Reduzierung der CO2-Emissionen um 10 Prozent aller fünf Jahre oder die Senkung des Pro-Kopf-Ausstoßes bis zum Jahr 2050 auf 2,5 Tonnen CO2.

Köhler (Piraten): “Versteckt, aber veröffentlicht: Rechtsgutachten zum Abschleppen endlich jedermann zugänglich!”

Die Fraktion Freibeuter begrüßt nach zähem Ringen mit Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal und auf eigenes Betreiben hin die Veröffentlichung des von der Stadt Leipzig beauftragten Rechtsgutachtens „Entscheidungshilfe Abschleppen“ von Prof. Dr. Dieter Müller auf der Homepage der Stadt Leipzig als eine Rechtsauffassung, die das Abschleppen in verkehrsbehindernden Situationen im Straßenverkehr mit Verweis auf § 12 (3) StVO stützt.

Dazu der stellv. Fraktionsvorsitzende Thomas Köhler (Piraten): “Endlich hat jedermann Zugang zum Rechtsgutachten, das ein öffentliches Interesse am Abschleppen von verkehrsbehindernd parkenden Fahrzeugen bestätigt. Die Veröffentlichung hätten wir uns öffentlichkeitswirksamer gewünscht. Das von Bürgermeister Rosenthal als Arbeits- und Schulungsmaterial beschriebene Gutachten für das Ordnungsamt schien seine Wirkung bisher verfehlt zu haben. Scheinbar zu selten wurden verkehrsbehindernd parkende Fahrzeuge in Leipzig abgeschleppt”, so Piraten-Stadtrat Thomas Köhler, der die Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung vertritt.

Die Fraktion Freibeuter kündigt zudem einen neuen, rechtskonformen Antrag an: “Der Wunsch der Mehrheit des Stadtrates, gemeinsam mit der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister eine rechtskonforme Regelung, die alle Verkehrsteilnehmer schützt, zu erarbeiten, ist nachdrücklich gegeben. Besonders im Fokus stehen für uns die Schulwegsicherheit, die Sicherheit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen – eben die schwächsten Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr”, so Köhler weiter.

Das Rechtsgutachten ist unter folgendem Link in zwei Ausführungen einsehbar: https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/sicherheit-und-ordnung/kommunale-verkehrsueberwachung/auto-abgeschleppt-wie-weiter/

Vorausgegangen waren die Beschlüsse auf Antrag der Freibeuter zum bevorzugten Abschleppen verkehrswidrig parkender Fahrzeuge, zunächst in der Ratsversammlung am 16. September 2020 und nach Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss erneut in der Ratsversammlung am 7. Oktober 2020. Der Oberbürgermeister hatte dagegen wiederholt Widerspruch eingelegt.

Gemeinsam mit den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen hatte die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat daraufhin beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 17. November 2020 fristwahrend zu widersprechen. In dem Bescheid stellt die Landesdirektion Sachsen die Rechtswidrigkeit des Stadtratsbeschlusses vom 7. Oktober 2020 fest. Sie verweist auf die fehlende Zuständigkeit des Stadtrates in der Sache. Ein jüngeres Gutachten zur Rechtmäßigkeit des Stadtratsbeschlusses zum „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“ des RA Dr. Brüggen empfahl die Rücknahme des Beschlusses wegen Rechtswidrigkeit. Der Empfehlung kam der Stadtrat in der Ratsversammlung am 21. Januar 2021 nach.

Matzke (FDP): “Homeoffice für Angestellte der Stadt durch digitale Teilnahme an Stadtratsgremien stärken”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, für die in Präsenz durchgeführten Sitzungen der Gremien des Stadtrates die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu schaffen. Entsprechendes soll auch für Stadträtinnen und Stadträte gelten, die nicht Mitglied des jeweiligen Gremiums sind, aber beispielsweise eigene Anträge einbringen.

Die Leipziger Stadtverwaltung ermöglicht zunehmend über alle Ämter hinweg Homeoffice seiner Mitarbeiter auf deren Antrag hin. FDP-Stadtrat Sascha Matzke, der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung vertritt, begrüßt das neue Arbeiten für Angestellte der Stadt Leipzig: „In den Gremien des Stadtrates erstatten Mitarbeiter der Stadtverwaltung oft Bericht zu verschiedenen Vorlagen. Ihr Homeoffice müssten sie auf Wunsch nicht für eine Präsenzsitzung verlassen. Das sorgt für mehr Flexibilität und Attraktivität der Aufgabe. Auf diese Weise wird zudem wertvolle Zeit gewonnen, eingesparte Anfahrts- und Wartezeit vor dem Sitzungssaal stattdessen sinnvoll genutzt. Die Stadtverwaltung stärkt so auch die Inanspruchnahme und Akzeptanz des Home Office und ihren Marktwert als Arbeitgeber im Wettbewerb um geeignetes Personal. Das sollten wir auch als Stadträte befördern”, legt Freidemokrat Matzke die Vorzüge einer Beschlussfassung des Antrags dar.

Zudem soll der Oberbürgermeister für die Teilnahme an den Sitzungen ein Regelwerk erarbeiten, das verbindliche Auskunft darüber gibt, unter welchen Voraussetzungen digital an Sitzungen teilgenommen werden kann: “Ein verbindliches Regelwerk soll sicherstellen, dass sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die Spielregeln halten. Berücksichtigt werden sollen beispielsweise die Wahrung der Vertraulichkeit der Beratungsgegenstände, der möglichst störungsfreie Ablauf und der Fokus auf die Sitzung”, schlägt der Liberale Matzke vor.

Den Wortlaut des Antrags VII-A-02467 „Digitale Zuschaltung zu Präsenzsitzungen ermöglichen” entnehmen Sie bitte dem Anhang. Der Leipziger Stadtrat verweist den Antrag in der Ratsversammlung am 24. März 2021 zur Beratung in die Gremien.

Lockdown verfassungskonform?

Ist die Ansteckungsgefahr im Möbelhaus höher als in der Buchhandlung? Der Lampenbereich im Baumarkt ist sicher – im Einrichtungshaus tobt dort das Virus. Ist das so? Kühlschrank: Baumarkt immer – Fachgeschäft mit Anmeldung?

Grundrechtseingriffe müssen begründet und dürfen auf gar keinen Fall willkürlich sein. Unsere Innenstadt verödet. Oft mühsam aufgebaute Existenzen sind in Gefahr. Schluss mit der Lockdown Willkür!

Der Leipziger Einfluss ist klein, aber wir können was tun. Leipzig muss die Spielräume für Lockerungen vollständig ausnutzen. Wir müssen uns in Richtung Landespolitik für mehr Freiheit einsetzen, und der Oberbürgermeister kann seine Funktion als Städtetagspräsident nutzen.

Schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle gibt es bei uns überwiegend bei den Älteren und bei Risikogruppen. Wenn durch die fortschreitende Impfung diese weitgehend vermieden werden, bleibt für Grundrechtseinschränkungen kein Raum mehr.

Schäuble hat Recht. Das Recht auf Leben steht nicht über allem. Wenn ein Grundrecht die anderen überstrahlt, dann ist es die Menschenwürde. Für mich ist ein menschenwürdiges Leben mehr als das möglichst lange Hinauszögern des Todes.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 13. März 2021

Leipziger Nest zum Schutz vor Erfrierung in den Wintermonaten

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Aufstellung mehrerer Schlafkapseln (Nester) für Obdachlose zu prüfen.

Begründung:

Die in Leipzig lebenden Obdachlosen sind während der Wintermonate erheblichen gesundheitlichen Gefahren wie Erfrierungen ausgesetzt. Ein neues Konzept des Erfrierungsschutzes in Leipzig könnte das bestehende Konzept des Hilfebusses ergänzen. Der erste Schritt in diese Richtung kann die Prüfung der Einrichtung von „Leipziger Nestern“ sein.

Das Konzept eines Schlafkapselnestes basiert auf dem Pilotprojekt der „Ulmer Nester“, entwickelt durch die Stadt Ulm. Das Nest soll Obdachlose vor den Gefahren des Erfrierungstodes schützen. Das Nest hat die Form einer Schlafkapsel. Es ist aus massivem Holz und pulverbeschichtetem Stahlblech gebaut und benötigt minimalen Nutzungsraum. Der Nutzer kann die Kapsel außerdem von innen abschließen. In der Kapsel werden Mechanismen verbaut, die sowohl Wärmeisolation als auch frische Luft innerhalb der Kapsel sicherstellen. In den Sommermonaten werden die Nester abgebaut und bis zum nächsten Winter sicher eingelagert.

Die jährlichen Kosten eines solchen Nestes (Instandhaltung, Auf- und Abbau, Materialverschleiß) umfassen der Stadt Ulm zufolge insgesamt 5.700 Euro.

Die Freibeuter beantragen neben dem Hilfebus und der Prüfung des Duschbusses auch die Prüfung der Einrichtung des „Leipziger Nestes“ für Obdachlose während der Winterzeit.

Status:

Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 24.03.2020 in die Gremien verwiesen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Digitale Zuschaltung zu Präsenzsitzungen ermöglichen

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung als Gäste zu Präsenzsitzungen der Gremien des Stadtrates zu schaffen.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung für Stadträte, die nicht Mitglieder eines Gremiums sind, Ortschaftsräte und andere durch das Gremium eingeladene Gäste zu Präsenzsitzungen zu schaffen.
  3. Für die Teilnahme an digitalen Sitzungen wird ein Regelwerk erarbeitet, das verbindliche Auskunft darüber gibt, unter welchen Voraussetzungen digital an Sitzungen teilgenommen werden kann.

Begründung:

Die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung als Gäste zu Präsenzsitzungen der Gremien des Stadtrates sorgt für mehr Flexibilität und Attraktivität der Aufgabe. Geeignete Situationen sind beispielsweise die Einbringung unkomplizierter Vorlagen, die Erörterung von Sachstandsberichten oder das Zurverfügungstehen bei eventuellen Fragen zu Tagesordnungspunkten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten sich auf Abruf in ihrem Büro oder Home Office digital verfügbar oder treten unmittelbar zu einem vereinbarten Zeitpunkt der Präsenzsitzung digital bei. Auf diese Weise wird wertvolle Arbeitszeit gewonnen, Anfahrtszeit und Wartezeit vor dem Sitzungssaal durch verzögerte Diskussionen stattdessen sinnvoll genutzt. Die Stadtverwaltung stärkt so auch die Inanspruchnahme und Akzeptanz des Home Office. Analog gestaltet sich die Teilnahme an Sitzungen als Gast auch für andere Personenkreise zur Einbringung von Anträgen oder aus anderen Beratungsgründen flexibler, wenn die eingeladenen Personen die Möglichkeit erhalten, sich für eine digitale Zuschaltung entscheiden zu können. Ein verbindliches Regelwerk soll sicherstellen, dass sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die vereinbarten und rechtlichen Spielregeln halten. Der Fokus liegt dabei auf der Wahrung der Vertraulichkeit der Beratungsgegenstände, dem möglichst störungsfreien Ablauf und dem Fokus auf die Sitzung.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 21.07.2021 ungeändert beschlossen

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Gutachten im Giftschrank

Die Stadt Leipzig beauftragt externe Gutachten, um sich wissenschaftliche Expertise einzuholen. Wenn sie dann auch verwaltungsintern Anwendung finden, ist das Geld des Steuerzahlers durchaus sinnvoll investiert.

Doch nicht jedes Ergebnis scheint der Verwaltung genehm zu sein. Die Gutachten landen gefühlt zuweilen im Giftschrank. Und, dass ein solcher scheinbar in einigen Ämtern der Stadtverwaltung existiert, zeigen zwei Beispiele, denen wir Freibeuter auf der Spur sind.

Zum einen ein Gutachten zum Abschleppen verkehrswidrig parkender Fahrzeuge, welches auf Antrag der Freibeuter nun veröffentlicht werden muss. Bis dato ein zähes Ringen, denn obwohl zu Schulungszwecken des Ordnungsamtes beauftragt, fanden die Ergebnisse bisher kaum spürbar Anwendung. Wer rechtswidrig auf Radwegen, an Haltestellen und Kreuzungsbereichen parkt und andere gefährdet, muss nicht zwangsläufig mit Abschleppen rechnen.

Zum anderen ein Gutachten zum 365-Euro-Ticket, das wissenschaftlich erörtert, unter welchen Voraussetzungen das Ticket in Leipzig sinnvoll ist. Die Ergebnisse gehören zur Klarheit und Wahrheit in die öffentliche Diskussion, weshalb wir Freibeuter die Veröffentlichung im Rat beantragen.

Dr. Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 27. Februar 2021

Beschaffung von transparenten Schutzmasken mit FFP2-Standard für ErzieherInnen in Kitas sowie für SchulsozialarbeiterInnen und SchulbegleiterInnen

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt schnellstmöglich die Anschaffung von transparenten Schutzmasken mit FFP2-Standard für ErzieherInnen, SchulsozialarbeiterInnen und SchulbegleiterInnen, sofern von diesen gewünscht, für Einrichtungen der Stadt Leipzig und der freien Träger zu prüfen.
  2. Des weiteren wird der Oberbürgermeister aufgefordert, sich für eine Prüfung in diesem Sinne beim Freistaat Sachsen für LehrerInnen an Grundschulen und Förderschulen einzusetzen.

Begründung:

Die Rolle von Kita- und Grundschulkindern bei der Übertragung des Covid19-Virus und seiner Mutationen ist inzwischen unstrittig.

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund- Nasenbedeckung wird voraussichtlich noch längere Zeit anhalten. Gerade im Bereich der frühkindlichen bzw. sonderpädagogischen Betreuung und Bildung ist jedoch das Erkennen von Mimik für die soziale Interaktion mit den Kindern wichtig. Daher wird oft auf das Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske verzichtet. Dies ist pädagogisch nachvollziehbar, jedoch epidemiologisch bedenklich.

Es werden inzwischen transparente Mund- und Nase-Bedeckungen mit FFP2-Standard am Markt angeboten (z.B. [1]). Diese Masken sind zwar in der Anschaffung zunächst teurer als `konventionelle‘ FFP2 Masken – dafür sind diese Masken aber waschbar und daher wiederverwendbar. Lediglich der Filter muss täglich gewechselt werden. Somit ist diese Maskenart mittelfristig kostengünstiger, verglichen mit der Verwendung von herkömmlichen FFP2-Masken. Durch eine zentrale Beschaffung durch die Stadt Leipzig könnten sich voraussichtlich auch Mengenrabatte ergeben.

[1] https://www.news4teachers.de/2021/01/neue-transparente-maske-die-nicht-beschlaegt-mit-ffp2filtern/

Status:

Der Antrag wurde von der Fraktion zurückgezogen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

 

Köhler (Piraten): “Transparente Masken: Den Kleinsten freie Sicht auf Mimik ermöglichen!”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt zu prüfen, ErzieherInnen, SchulsozialarbeiterInnen und SchulbegleiterInnen in Einrichtungen der Stadt Leipzig und der freien Träger auf Wunsch transparente Schutzmasken mit FFP2-Standard zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus soll der Oberbürgermeister sich auch beim Freistaat Sachsen für den Einsatz transparenter Schutzmasken mit FFP2-Standard LehrerInnen an Grundschulen und Förderschulen einsetzen.

Dazu äußert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat Thomas Köhler (Piraten): “Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung wird voraussichtlich noch längere Zeit anhalten. Gerade im Bereich der frühkindlichen und sonderpädagogischen Bildung und Betreuung ist jedoch das Erkennen von Mimik für die soziale Interaktion mit den Kindern wichtig. Daher wird oft auf das Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske verzichtet. Dies ist pädagogisch nachvollziehbar, jedoch epidemiologisch bedenklich.”

“Es werden inzwischen transparente Mund-Nase-Bedeckungen mit FFP2-Standard am Markt angeboten. Diese Masken sind zwar in der Anschaffung zunächst teurer als konventionelle FFP2-Masken. Die transparenten Masken sind jedoch waschbar und daher wiederverwendbar. Lediglich der Filter muss regelmäßig gewechselt werden. Somit ist diese Maskenart mittelfristig sogar kostengünstiger. Durch eine zentrale Beschaffung durch die Stadt Leipzig sind weitere Mengenrabatte zu erwarten”, verweist Köhler, für die Freibeuter Mitglied im Fachausschuss Soziales, Gesundheit und Vielfalt, auf die Vorteile der Beschaffung.

Der Antrag VII-A-02439 “Beschaffung von transparenten Schutzmasken mit FFP2-Standard für ErzieherInnen in Kitas sowie für SchulsozialarbeiterInnen und SchulbegleiterInnen” wird in der Ratsversammlung am 24. Februar 2021 in die Gremien des Stadtrates zur Beratung verwiesen.