Rudolph (FDP): “Autoarmer Tag: Durch Angebot statt Verbot überzeugen!”

Im Rahmen eines autoarmen Tages soll den Leipzigern ein Angebot gemacht werden, wie sie ihren Alltag mit zum Pkw alternativen Mobilitätsangeboten bestreiten können.

“Die Leipziger und Besucher unserer Stadt sollen nicht durch Sperrung der Innenstadt oder des Innenstadtringes gezwungen werden, auf das Auto zu verzichten. Wer auf sein Auto verzichten soll, muss auch darauf verzichten können”, so Franziska Rudolph, FDP-Stadträtin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat.

Ein Konzept für einen autoarmen Tag in Leipzig soll daher neben einem attraktiven ÖPNV-Angebot auch die Einbindung alternativer Mobilitätsanbieter wie Fahrradverleihsysteme, Ridepooling, Carsharing u.a. beinhalten.

„Denkbar wären neben Vergünstigungen und engerer Taktung bei Bus und Bahn auch Neukundenangebote bei Fahrradverleihern, Ridepoolern, Carsharern und Co.“, so die Freidemokratin Rudolph.

Die Ratsversammlung entscheidet am Mittwoch, den 22. Januar 2020, darüber, wie im Rahmen eines Aktionstages den Leipzigern ein Angebot gemacht werden könnte, mehr ÖPNV und Fahrrad sowie Pkws gemeinsam zu nutzen.

Morlok (FDP): “Jung ist ein klimapolitischer Geisterfahrer”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat hält den überarbeiteten Vorschlag des Oberbürgermeisters zum Parken im Waldstraßenviertel für nicht zielführend.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, kritisiert die von Oberbürgermeister Jung vorgeschlagene Ungleichbehandlung auf ganzer Linie: “Der Vorschlag des
Oberbürgermeisters bevorzugt jene, die einen Gewerbeschein für ihre Geschäftstätigkeit benötigen, die Arzthelferin oder der Mitarbeiter in einer Steuerberaterkanzlei im Waldstraßenviertel werden jedoch benachteiligt. Mit dem Ausstellen von maximal 2 Parkausweisen werden zudem größere Unternehmen benachteiligt. Weitere Mitarbeiter haben das´Nachsehen. Darüber hinaus werden Parkende im Waldstraßenviertel gegenüber Parkenden in der Innenstadt, die keine kostenfreie Parkplätze zur Verfügung stellt, bevorteilt.”

Der Freidemokrat bekräftigt aber auch, dass nicht Aufgabe der Stadt sei, kostenfreie Parkplätze für Mitarbeiter am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Wir stehen zum INSEK und zum Nachhaltigkeitsszenario und damit zur Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung. Morlok: “Wer wie Jung kurz nach der Ausrufung des Klimanotstandes weitgehend kostenfreie Parkausweise ausstellt, ist ein klimapolitischer Geisterfahrer.”

Mit dem Antrag der Freibeuter soll daher auf Wunsch ein Parkausweis ausgestellt werden, mit dem, zusammen mit einem zum Preis der Höchstparkdauer am Parkautomaten gezogenen Tagesticket,
Gewerbetreibenden, Freiberuflern sowie deren Mitarbeitern das Parken im Waldstraßenviertel gestattet wird. Dieses von den Freibeutern vorgeschlagene Modell des Parkens in den Quartieren Leipzigs entspreche damit eher der mit dem INSEK und dem Nachhaltigkeitsszenario vom Stadtrat beschlossenen Idee von einer Parkraumbewirtschaftung.

Den Zeitraum des Parkens für Gewerbetreibende und Mitarbeiter auf die Zeit von 8 bis 17 Uhr zu beschränken, entspricht aus Sicht Morloks ebenso wenig den in der freien Wirtschaft üblichen Arbeitszeiten: “In einer Kanzlei endet der Arbeitstag nicht bereits 17 Uhr und in einem Restaurant fängt er 17 Uhr erst an. Die vom Oberbürgermeister vorgeschlagenen Zeiten erinnern eher an den Arbeitstag eines Verwaltungsmitarbeiters, sie sind absolut unrealistisch”, so der FDP-Stadtrat.

In einer Neufassung des eigenen Antrags zum Parken im Waldstraßenviertel stellen die Freibeuter klar, dass nicht nur Gewerbetreibende, sondern auch Freiberufler sowie deren Mitarbeiter während der Arbeitszeit die Möglichkeit zum Parken im Umfeld des Arbeitsplatzes im Waldstraßenviertel eingeräumt werden soll.

Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Ratsversammlung umgehend eine Aufstellung der Kameras, die in öffentlich zugänglichen Bereichen installiert und durch die Stadtverwaltung oder ihre Eigenbetriebe betrieben werden, vorzulegen.
  2. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtverwaltung den Ratsbeschluss VI-A-04678 zur Übernahme aller kommunal betriebenen Kameras in den Themenstadtplan bis zum 10.05.2020 umsetzen wird.
  3. Mitglieder der Ratsversammlung können auf formlose Nachfrage über den Datenschutzbeauftragen Einsicht in die Datenschutzkonzepte der Videoüberwachung gemäß Beschlusspunkt 2 nehmen.
  4. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass bei der Überprüfung von Verarbeitungstätigkeiten hinsichtlich der Videoüberwachungen die Einbeziehung des behördlichen Datenschutzbeauftragten angeordnet ist. Soweit für vor dem 25.05.2018 (Inkrafttreten DSGVO) bestehende Videoüberwachungen die Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) festgestellt wird, wird diese – soweit bereits eine Freigabe vor dem 25.05.2018 erfolgte – bis zum 25.05.2021 nachgeholt. Über die Ergebnisse wird die Ratsversammlung im Nachgang informiert.

Begründung:

Der Termin 25.05.2021 bezieht sich, lt. Begründung des VSP (zu BP3) und der schriftlichen Antwort zur Anfrage Nr. VII-F-00582-AW-01, auf die „Orientierungshilfe des Bayrischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zur Datenschutz-Folgenabschätzung“ (01.03.2019) Nr. 3 „Verarbeitungsvorgänge, die bereits vor dem 25. Mai 2015 durchgeführt wurden (Bestandsverfahren)“ dort heißt es:

„Für bereits laufende, nach Art. 26 BayDSG-alt freigegebene Verarbeitungsvorgänge,  die ohne wesentliche Änderungen fortgeführt werden und die nunmehr eine DSFA erfordern, ist diese in einer Übergangsfrist spätestens bis zum 25. Mai 2021 nachzuholen.“

Für Bestandsanlagen im o.g. Sinne muss also eine „datenschutzrechtliche Freigabe automatisierter Verfahren“ (Art. 26 BayDSG-alt), nach SächsDSG (alt), BDSG (alt) oder anderer zutreffenden Rechtsvorschriften, vorgelegen haben um diese Frist zu rechtfertigen. Diese muss nachweisbar sein.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 29.04.2020 mit einer großen Mehrheit von 45 Stimmen dafür, 20 Stimmen dagegen und einer Enthaltung ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Datenschutz und Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum

Anfrage:

Anlässlich der Ausführungen der Bürgermeisterin Dubrau in der Ratsversammlung am 19. November 2019 zur Kenntlichmachung von Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum im Themenstadtplan fragen wir an:

  1. Wer entscheidet über die Aufstellung der Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum?
  2. Wem liegen im Zusammenhang mit den durch die Stadt Leipzig im öffentlichen Raum aufgestellten Kameras
    • die systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge
      und der Zwecke der Verarbeitung, gegebenenfalls einschließlich der von
      dem Verantwortlichen verfolgten berechtigten Interessen,
    • die Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der
      Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf den Zweck,
    • die Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der
      betroffenen Personen (…) und
    • die zur Bewältigung der Risiken geplanten Abhilfemaßnahmen,
      einschließlich Garantien, Sicherheitsvorkehrungen und Verfahren, durch
      die der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt und der Nachweis
      dafür erbracht wird, dass diese Verordnung eingehalten wird, wobei den
      Rechten und berechtigten Interessen der betroffenen Personen und
      sonstiger Betroffener Rechnung getragen wird,
    • im Rahmen der Datenschutz-Folgenabschätzung vor?
  3. Ist der Datenschutzbeauftragte in die Datenschutz-Folgenabschätzung involviert?

Antwort:

1. Wer entscheidet über die Aufstellung der Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum?

Die Entscheidung über die Aufstellung von Videokameras obliegt den Dezernaten, Ämtern und Eigenbetrieben, die im Rahmen ihrer Aufgaben oder in Ausübung des Hausrechts personenbezogene Daten verarbeiten. Bei verwaltungsgenutzten Liegenschaften wird grundsätzlich das Amt für Gebäudemanagement einbezogen, insbesondere bei Video­überwachungen, die in Wahrnehmung des Hausrechts erfolgen.

2. Wem liegen im Zusammenhang mit den durch die Stadt Leipzig im öffentlichen Raum aufgestellten Kameras

a) die systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge und der Zwecke der Verarbeitung, gegebenenfalls einschließlich der von dem Verantwortlichen verfolgten berechtigten Interessen,

b) die Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf den Zweck,

c) die Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen (…) und

d) die zur Bewältigung der Risiken geplanten Abhilfemaßnahmen, einschließlich Garantien, Sicherheitsvorkehrungen und Verfahren, durch die der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt und der Nachweis dafür erbracht wird, dass diese Verordnung eingehalten wird, wobei den Rechten und berechtigten Interessen der betroffenen Personen und sonstiger Betroffener Rechnung getragen wird,

im Rahmen der Datenschutz-Folgenabschätzung vor?

Die Dokumentation von Videoüberwachungen ist Aufgabe der Dezernate, Ämter und Eigenbetriebe, die im Rahmen Ihrer Aufgaben oder in Wahrnehmung des Hausrechts Videoüberwachungen durchführen.

Für Videoüberwachungen wurde noch keine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt. Soweit im Rahmen der Überprüfung von bestehender Verfahren die Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung festgestellt wird, wird entsprechend der Orientierungshilfe des Bayrischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zur Datenschutz-Folgenabschätz­ung verfahren und die Datenschutz-Folgenabschätzung bis zum 25. Mai 2021 nachgeholt.

Obligatorisch ist diese bei der systematischen umfangreichen Überwachung öffentlich zu­gänglicher Bereiche (Art. 35 Abs. 3 Buchst. c DSGVO). Gemäß Erwägungsgrund 91 zur Datenschutzgrundverordnung stellt der Gesetzgeber auf eine „weiträumige Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche, insbesondere mittels optoelektronischer Vorrichtungen“ ab. Daneben können auch andere Umstände, die zu einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen führen, eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern. Nicht jede Videoüberwachung erfordert daher eine Datenschutz-Folgenabschätzung.

3. Ist der Datenschutzbeauftragte in die Datenschutz-Folgenabschätzung involviert?

Die Durchführung erforderlicher Datenschutz-Folgenabschätzungen ist den zuständigen Dezernaten und Ämtern übertragen. Der Datenschutzbeauftragten und das Informations­sicherheitsmanagmentteam sind gem. Nr. 3.2.1 Dienstanweisung Informationssicherheit und Datenschutz (DA Nr. 18/2019) zu beteiligen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Köhler (Piraten): “Kameras in Leipzig: Keine Folgenabschätzung, keine Überwachung!”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt die Außerbetriebnahme der Kameras der Stadt Leipzig oder ihrer Eigenbetriebe im öffentlichen Raum, insofern der Stadt Leipzig keine Dokumentation im Sinne einer Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Datenschutzgrundverordnung vorliegt.

Dazu Stadtrat Thomas Köhler (Piraten): “Gemäß Datenschutzgrundverordnung sind im Zusammenhang mit der Aufstellung von Kameras im öffentlichen Raum Nachweise zu führen. Verantwortlich für die Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum ist der Datenschutzbeauftragte. Die Frage stellt sich, ob ihm die Nachweise vorliegen. Wenn nicht, sind sie schlichtweg nicht erbracht.”

Auf Anfrage der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat zum Verbleib der im August 2018 auf Initiative der Freibeuter vom Stadtrat beschlossenen Kennzeichnung von Kameras im Themenstadtplan der Stadt Leipzig verweist Baubürgermeisterin Dubrau in der Ratsversammlung am 19. November 2019 auf eine unzureichende Datenlage in der Stadtverwaltung zu den Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum. Weder die Anzahl noch die Standorte der von der Stadt Leipzig und ihren Eigenbetrieben betriebenen derartigen Einrichtungen seien der Verwaltung bekannt.

“Daraus ist zu schließen, dass auch keine eindeutigen Feststellungen zur Konformität der Einrichtungen mit DSGVO und BDSG getroffen werden können. Ein Grund, die Kameras abzuschalten”, so Köhler, der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vertritt.

Morlok (FDP): “Erfassung von Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum – ein Armutszeugnis der Stadtverwaltung im Umgang mit dem Datenschutz”

Auf Anfrage der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat zum Verbleib der im Juni 2018 auf Initiative der Freibeuter vom Stadtrat beschlossenen Kennzeichnung von Kameras im Themenstadtplan der Stadt Leipzig verweist Baubürgermeisterin Dubrau auf eine unzureichende Datenlage in der Stadtverwaltung zu Standorten der Kameras im öffentlichen Raum der Stadt Leipzig. Eine Erfassung der Kameras könne nur anhand einer Abfrage der Ämter sowie kommunalen Unternehmen und Eigenbetriebe erfolgen.

“Damit offenbart der Oberbürgermeister, dass es verwaltungsintern an Regelungen fehle, wer in der Stadtverwaltung wo und unter welchen Voraussetzungen öffentlich Kameras aufstellen dürfe”, so der Fraktionsvorsitzender der Freibeuter Sven Morlok (FDP). “Damit dürfte auch unklar sein, wo die Daten gespeichert würden und wer sie einsehen dürfe. Ein Armutszeugnis der Stadtverwaltung im Umgang mit dem Datenschutz.”

Die Umsetzung des Antrags scheitere zudem nach Aussage von Bürgermeisterin Dubrau an der nicht eindeutigen Formulierung des Beschlusses. “Die Formulierung des Beschlusstextes erfolgte jedoch auf Vorschlag der Verwaltung selbst, nachdem dem Beschlussvorschlag der Freibeuter hinsichtlich der Blickrichtung der Kameras nicht gefolgt werden konnte. Um Gründe sich aus der Umsetzung zu winden, ist die Bürgermeisterin Dubrau nicht verlegen”, klärt der Freidemokrat Morlok auf.

Der Stadtrat hatte am 20. August 2018 auf Initiative der Fraktion Freibeuter beschlossen, dass Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum im Themenstadtplan der Stadt Leipzig kenntlich zu machen sind. Auch ein Jahr nach Beschlussfassung weist der Themenstadtplan der Stadt Leipzig keine einzige Kamera aus. Der Beschluss lautet: “Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Standorte von durch die Kommune unterhaltenen Kameras im öffentlichen Raum zum 1. Januar 2018 in den Themenstadtplan auf www.leipzig.de zu übernehmen.”

Morlok (FDP): “Nicht kostenfrei, aber bezahlbar – Freibeuter schlagen Lösung für Gewerbetreibende im Waldstraßenviertel vor”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat schlägt dem Oberbürgermeister vor, im Zuge der Überarbeitung des Parkraumkonzepts im Waldstraßenviertel den ortsfremden Gewerbetreibenden und deren Mitarbeitern einfach und unbürokratisch entgegen zu kommen.

Dem Antrag zufolge, wird den Gewerbetreibenden und deren Mitarbeitern auf Wunsch ein Parkausweis ausgestellt, mit dem, zusammen mit einem zum Preis der Höchstparkdauer am Parkautomaten gezogenen Tagesticket, tagsüber das Parken gestattet wird.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat rechnet den Vorschlag der Freibeuter vor: “Sicherlich ist nicht Aufgabe der Stadt, kostenfreie Parkplätze für Mitarbeiter am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Bei einer Parkgebühr von 70 Cent je 30 Minuten und einer Höchstparkdauer von 2 Stunden kämen auf die Gewerbetreibenden und deren Mitarbeiter eine Tagesgebühr von 2,80 Euro zu. Bei 20 Arbeitstagen im Monat fielen Parkgebühren von 56 Euro an. Ein fairer Preis. Die Monatsmiete eines privaten Stellplatzes läge höher. Und selbst wenn man die
Verwaltungsgebühr für die Ausstellung des Parkausweises, die streng genommen keine Parkgebühr darstellt, hinzurechnet, macht man einen guten Schnitt. Zudem könnten die Arbeitgeber die Parkgebühr auch erstatten.”

Morlok verweist in diesem Zusammenhang auf die Situation innerhalb des Promenadenrings: “Hier sind eine Vielzahl von Mitarbeitern im Einzelhandel oder im Dienstleistungsbereich tätig. Niemand erhebt dort gegenüber der Stadt den Anspruch auf einen kostenfreien Parkplatz. Wer mit dem Auto kommt, zahlt für den Parkplatz oder bekommt ihn vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.”

“Auch die bereits aufgestellten Parkautomaten müssten nicht umprogrammiert werden”, hebt der Freidemokrat den Vorteil des Antrags aus Sicht der Verwaltung hervor.

Hauptkonfliktpunkte in der Diskussion, welche zur Beschlussfassung des Parkraumkonzepts im Stadtrat im Jahr 2018 führten, waren die Interessen der Bewohner hinsichtlich Parkraum in den Abend- und Nachtstunden einerseits und die der Gewerbetreibenden in Bezug auf ihre Kundschaft und die Anlieferung sowie der Handwerker und Dienstleister hinsichtlich Kurzzeitparkplätzen andererseits.

Die für Anfang November 2019 geplante Umsetzung des Bewohnerparkens im Waldstraßenviertel stieß neuerlich auf heftige Kritik. Daraufhin sagte die Stadtverwaltung die Überarbeitung des Parkraumkonzepts zu.

Stellenausschreibung der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat

„Wir können Leipzig ein Stück weit mitgestalten.“

Als Zusammenschluss von drei FDP-Stadträten und einem Piraten-Stadtrat im Leipziger Stadtrat gestaltet die Fraktion Freibeuter das Geschehen in der wachsenden Stadt Leipzig aktiv mit.

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Referent der Fraktion (m/w/d) in Vollzeit für die Dauer der VII. Wahlperiode (bis 2024)

 

Ihre Aufgaben:

In einem motivierten Team unterstützen Sie aktiv die ehrenamtliche Arbeit unserer Stadträte in verschiedenen kommunalpolitischen Bereichen wie Wirtschaft, Arbeit und Digitales, Stadtentwicklung und Bau oder Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und Vielem mehr.

Sie arbeiten den Stadträten inhaltlich und organisatorisch im Rahmen ihrer Gremienarbeit zu. Sie bringen selbst Ideen für fraktionelle Initiativen wie Anträge und Anfragen ein.

Sie wirken zudem an der Vorbereitung der Fraktionssitzungen und der Organisation von eigenen Veranstaltungen mit.

Die Erledigung von Tätigkeiten innerhalb des Tagesgeschäfts einer Fraktionsgeschäftsstelle zählt darüber hinaus zu ihren Aufgaben.

Wir erwarten:

  • einen abgeschlossenen Bachelor (Universität oder Fachhochschule) in den Fachrichtungen Wirtschaftswissenschaften, Politikwissenschaft, Kommunikationswissenschaft, Verwaltungswissenschaft oder eine vergleichbare Ausbildung
  • Erfahrungen in der Kommunalpolitik oder ein ausgeprägtes Interesse an kommunalpolitischen Themen
  • Freude und eine schnelle Auffassungsgabe bei der Ausarbeitung von komplexen Verwaltungsvorlagen
  • Erfahrungen im Umgang mit Social Media
  • sehr gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
  • eine ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • Eigeninitiatives Engagement
  • Bereitschaft zum flexiblen Arbeiten in Vollzeit

Sie erwartet:

  • Kommunalpolitik hautnah: die Mitwirkung an spannenden kommunalpolitischen Themen
  • eine abwechslungsreiche berufliche Herausforderung in einem professionellen Team
  • ein attraktiver Arbeitsplatz im Herzen Leipzigs
  • eine attraktive und leistungsgerechte Vergütung

Kontakt:

Bei Fragen zur ausgeschriebenen Stelle wenden Sie sich bitte an Stephanie Mildner-Krahl, Fraktionsgeschäftsführerin der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat.

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 11.12.2019 per E-Mail an

stephanie.mildner-krahl@freibeuterfraktion.de

oder per Post an

              Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat

Neues Rathaus

Stephanie Mildner-Krahl

Martin-Luther-Ring 4-6

04109 Leipzig

Klimanotstand und nichts ändert sich?

Leipzig ruft den Klimanotstand aus – kurzfristig ändert sich aber nichts. So hatte sich das Oberbürgermeister Jung wohl vorgestellt: Im OBM-Wahlkampf die Öko-Fahne hissen, um die grüne Flanke zu schließen, aber weiter wie bisher und am Stadtentwicklungskonzept wird nichts geändert.

Unbestritten, Leipzig macht in Sachen Klimaschutz schon einiges. Notstand heißt jedoch Sofortmaßnahmen: Sondervollmachten und Einschränkung von Freiheitsrechten. Dafür gibt es aber keinen Grund und das war auch nicht beabsichtigt. Aber Notstand und nichts ändern, geht auch nicht. Der Stadtrat zeigte dem Oberbürgermeister dann auch die rote Karte und machte ihm klar, wer den Notstand ausruft, muss auch etwas ändern. Jung muss jetzt kurzfristig einen Maßnahmenplan vorlegen. Das ist schon mal was, aber für einen Notstand immer noch relativ wenig.

Zum Glück gibt’s aber die Freibeuter. Wir haben als einzige Fraktion Sofortmaßnahmen beantragt: Keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor anschaffen und keine Dienstreisen mit solchen Fahrzeugen. Das ist ab sofort die Regel. Sie gilt nicht nur für die Verwaltung, sondern auch für die Eigenbetriebe und die Unternehmen der Stadt.

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

Erschienen am 09. November 2019 im Amtsblatt der Stadt Leipzig

Morlok (FDP): “Wer einen Klimanotstand ausruft, muss auch Sofortmaßnahmen umsetzen.”

In der Debatte zur Ausrufung des Klimanotstandes durch die Stadt Leipzig äußerte Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender der Fraktion Freibeuter, deutliche Kritik an Oberbürgermeister Jungs butterweicher Haltung zum Klimaschutz: “Populismus ist nicht nur links oder rechts, sondern überall dort, wo man einen einfachen Weg geht, wo man auf einer Welle mit schwimmt und keine Haltung zeigt. Der Oberbürgermeister spricht sich für einen Notstand aus, ändern sollte sich jedoch nichts.”

Die von der Fraktion Freibeuter konsequenterweise vorgeschlagenen konkreten Maßnahmen für die Stadtverwaltung, wie den Verzicht auf Anschaffung weiterer Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor auf Basis fossiler Energieträger für die Stadtverwaltung, die Eigenbetriebe und die Beteiligungsunternehmen sowie die Vermeidung von Dienstreisen mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf Basis fossiler Energieträger hatte der Stadtrat mehrheitlich angenommen. “Mit dem Beschluss konkreter Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes hat der Stadtrat dem Oberbürgermeister die rote Karte gezeigt”, so der Freidemokrat Morlok.

Die Fraktion Freibeuter sprach sich jedoch gegen die Formulierung eines Klimanotstandes aus.