Mehrheitsspiele

Ein neuer Stadtrat ist gewählt. Auch, wenn noch nicht alle Wahleinsprüche bearbeitet, alle Fraktionen neu konstituiert, alle Mitglieder bekannt sind, so gilt es doch jetzt schon, sich fit zu machen für die neue Legislatur. Gerade veränderte Mehrheitsverhältnisse, die kommende Landtagswahl, eine drohende Neuwahl im Bund, die Wahl unzähliger neuer Ausschußvorsitzender, von vier Bürgermeisterposten und eine Oberbürgermeisterwahl werfen ihre Schatten voraus.

Gleichzeitig gehen sehr viele kompetente Stadträte in den Ruhestand, ziehen weg oder orientieren sich beruflich neu. Dies reißt gerade in unruhigen politischen Zeiten eine große Lücke in die Geschicke der Stadt – auch wenn dies von außen nicht so wirkt. Neue Stadträte benötigen wie jeder, der neu in einem Job ist, Einarbeitungszeit, Schulungen, müssen sich an die Verantwortung gewöhnen oder stellen gar nach einer Weile fest, daß sie sich die Ratsarbeit anders vorgestellt haben, gesundheitlich angeschlagen oder zeitlich kaum in der Lage für alle Anforderungen sind.

Die Fraktion Freibeuter wünscht allen neuen und alten Kollegen bei ihrer großen Aufgabe viel Erfolg und ein glückliches Händchen!

Ihre Anliegen sind bei mir nach wie vor jederzeit herzlich willkommen: anfragen@piratenlily.net

Ute Elisabeth Gabelmann, Fraktionsvorsitzende

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 15. Juni 2019


Neutralitätspflicht in Wahlkampfzeiten für das Wahljahr 2017

Neutralitätspflicht in Wahlkampfzeiten für das Wahljahr 2017

Anfrage:

Wie stellt der Oberbürgermeister während der sechs Wochen vor der Bundestagswahl 2017 sicher, dass es keine Kritikpunkte gibt, die aufgrund einer möglichen öffentlichen Diskussion Einfluss auf das Wahlverhalten der Bürger haben können?

Anfrage im Allris

Antwort:

Der Oberbürgermeister ist nicht verpflichtet, Kritikpunkte, die öffentlich diskutiert werden, zu verhindern oder gar Diskussionen zu untersagen. Eine öffentliche Diskussion auch und gerade vor Wahlen ist vielmehr gewünscht. Die Verwaltung hat jedoch darauf zu achten, dass sie bei aller öffentlichen Diskussion die Neutralität wahrt. Dies gilt ausdrücklich auch für die einzelnen Fraktionen der Ratsversammlung, die Teil der Verwaltung sind, und eben kein Organ einer Partei, auch wenn die Mitglieder der Fraktionen überwiegend einer Partei angehören und als Mitglied einer Partei einen Sitz in der Ratsversammlung erlangt haben. Daher wird vor jeder Wahl auf die besondere Neutralitätspflicht insbesondere in der heißen Wahlkampfphase, 6 Wochen vor dem Wahltag, ausdrücklich innerhalb der Verwaltung hingewiesen, so zuletzt auch vor der letzten Kommunalwahl.

Antwort im Allris