Morlok (FDP): “Nahverkehrsplan besticht durch Mangel an Finanzierungs-, Maßnahmen- und Zeitplanung” – Köhler (Piraten): “Attraktives Angebot für Schicht- und Nachtarbeiter”

In den in der Ratsversammlung am 18. Dezember 2019 vom Stadtrat beschlossenen Nahverkehrsplan hat die Fraktion Freibeuter Anteil an wesentlichen Punkten der Finanzierung, des verbesserten Mobilitätsangebots im Nachtverkehr sowie der Beschilderung von S-Bahn-Übergängen an Straßenbahn- und Bushaltestellen.

Aufgrund der zusätzlich mit zahlreichen weiteren Änderungsanträgen der Fraktionen beschlossenen Mehrausgaben von etwa 4,5 bis 5 Millionen Euro enthält sich die Fraktion Freibeuter jedoch in der Abstimmung des Nahverkehrsplans.

Sven Morlok, Vorsitzender der Fraktion Freibeuter und des zeitweilig beratenden Ausschusses Verkehr und Mobilität: “Nach 12 Jahren Amtszeit des Oberbürgermeisters liegt uns ein Nahverkehrsplan vor, der symptomatisch für die fehlenden oder mehrfach verschobenen Mobilitätsstrategien und -konzepte im ÖPNV-, Rad- und Fußverkehr steht. Der Nahverkehrsplan fällt vor allem durch einen Mangel an einer Finanzierungs-, Maßnahmen- und Zeitplanung auf. Für die bis 2024 zu realisierenden Maßnahmen müssen jedoch die entsprechenden Mittel in die Haushaltspläne der nächsten Jahre eingestellt werden, sonst macht der Nahverkehrsplan keinen Sinn. Ein Oberbürgermeister, der sich nach über einer Dekade weigert, die finanziellen Auswirkungen zu beziffern, ist seines Amtes nicht würdig.”

Verbessertes Mobilitätsangebot im Nachtverkehr

Auf Initiative der Freibeuter wird der Oberbürgermeister ein neues Konzept zur Steigerung der Nachfrage der Leipziger des ÖPNV im Nachtverkehr durch ein verbessertes Mobilitätsangebot im Nachtverkehr des ÖPNV in Leipzig (zwischen 0 und 5 Uhr) erarbeiten.

Dazu Piraten-Stadtrat Thomas Köhler, der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Stadtentwicklung & Bau vertritt: “Ein Mobilitätsangebot im Nachtverkehr muss die veränderten Mobilitätsbedürfnisse der Leipziger in den Nachtstunden berücksichtigen. Auch den in Spät- und Nachtschichten arbeitenden Leipzigern muss es möglich sein, die letzte Straßenbahn oder den Bus noch zu erwischen, um nicht nach einem harten Arbeitstag auch noch 1,5 Stunden an der Haltestelle stehen zu müssen. Andernfalls wird der Schichtarbeiter nicht auf das Auto verzichten können. Die Lösung aus Sicht der Fraktion Freibeuter ist ein gut getaktetes und verlässliches Angebot im Nachtverkehr des Nahverkehrs.”

Beschilderung der Übergänge von S-Bahn-Haltestellen an Straßenbahn- und Bushaltestellen

Darüber hinaus wird auf Initiative der Fraktion Freibeuter die Beschilderung von S-Bahn-Übergangen an Straßenbahn- und Bushaltestellen in den Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig aufgenommen. Das hat der Stadt mehrheitlich beschlossen.

“Umsteigemöglichkeiten an Übergängen von Straßenbahn- und Buslinien zum S-Bahn-Netz sind eindeutig zu beschildern und in den elektronischen Fahrgastanzeigern anzuzeigen. Erst zusätzliche Informationen zu Abfahrtzeiten in Echtzeit der S-Bahn-Linien bieten einen Mehrwert für die Bahnfahrer”, so Thomas Köhler abschließend.

Morlok: “Millionen-Investitionen für längere Wegezeiten inakzeptabel”

Morlok: "Millionen-Investitionen für längere Wegezeiten inakzeptabel"

Pressemitteilung:

Nach erheblicher Verzögerung hat der OBM heute die Mobilitätsszenarien vorgestellt. Leider werden nicht alle Szenarien den Anforderungen einer wachsenden Stadt gerecht.

„Eine attraktive Stadt braucht attraktive Mobilitätsangebote. Sich zügig in der Stadt bewegen zu können, ist wichtig für ihre Attraktivität. Szenarien, die die Geschwindigkeit für den ÖPNV, den PKW und den Wirtschaftsverkehr reduzieren, werden dem nicht gerecht,“

so Stadtrat Sven Morlok (FDP).

Morlok:

„Wir können den Menschen nicht erklären mehrere hundert Millionen Euro zu investieren mit dem Ergebnis, dass sie jeden Tag länger zu ihrem Arbeitsplatz unterwegs sein werden als heute.“

Morlok kritisiere ebenfalls die Verknüpfung von Finanzierungsarten für einzelne Szenarien.

„Wer jetzt das Bürgerticket zur Bedingung eines Szenarios macht, schränkt die Handlungsoptionen ein.“

Morlok:

„Selbstverständlich müssen wir über die Finanzierung reden. Das muss aber im Rahmen des Diskussionsprozesses erfolgen und darf nicht zu Beginn vorweggenommen werden.“

Schulentwicklungsplan um finanzielle Untersetzung erweitern

Schulentwicklungsplan um finanzielle Untersetzung erweitern

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister informiert in jedem Schulentwicklungsplan bzw. seiner Fortschreibung den Stadtrat darüber, in welchem Umfang und ggf. unter welcher Voraussetzung eine beschriebene Maßnahme finanziell im Haushalt der Stadt Leipzig untersetzt ist.
  2. Sofern Maßnahmen bei Vorlage der Beschlussvorlage nicht vollständig finanziell untersetzt sind, weist der Oberbürgermeister im Schulentwicklungsplan darauf hin.
  3. Sofern finanziell nicht untersetzte Maßnahmen außerhalb der Geltung des beschlossenen Haushaltes der Stadt Leipzig liegt, so weist der Oberbürgermeister im Schulentwicklungsplan darauf hin, für welchen Zeitpunkt der Oberbürgermeister dem Stadtrat eine Einordnung durch Berücksichtigung im Haushaltsplanentwurf vorschlagen wird.

Begründung:

Zahlreiche Maßnahmen im Schulentwicklungsplan sind absehbar nicht finanziell untersetzt. Dies führt zu einer nicht erfüllbaren Erwartungshaltung bei den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Leipzig und somit zu der Gefahr eines massiven Vertrauensverlustes in die Arbeit der Stadtverwaltung und des Stadtrates. Diesem Umstand kann durch transparente Informationen entgegen gewirkt werden.

Status:

Der Antrag wurde von uns zurückgezogen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Schulentwicklungsplan: Gesicherte Finanzierung für Maßnahmen, die für das Schuljahr 2018/2019 beschrieben sind

Schulentwicklungsplan Gesicherte Finanzierung für Maßnahmen, die für das Schuljahr 20182019 beschrieben sind

Anfrage:

Im Schulentwicklungsplan 2017, den der Stadtrat beschlossen hat, sind verschiedene Maßnahmen als Lösung der Herausforderungen genannt. Hierzu gehört bspw. die Einrichtung einer Grundschule in Thekla (Tauchaer Straße 188). Es ist davon auszugehen, dass mit der Umnutzung des Gebäudes von einer Fachoberschule des BSZ 7 in eine Grundschule Kosten entstehen werden. Ein Bau- und Finanzierungsbeschluss liegt dem Stadtrat bislang nicht vor.

Dies exemplarisch vorausgeschickt fragen wir:

  1. Für welche im Schulentwicklungsplan 2017 als Lösungsansätze bereits für das Schuljahr 2018/2019 genannten Maßnahmen ist die Finanzierung im Haushaltsplan der Stadt Leipzig nicht vollständig gesichert?
  2. Sofern Frage 1 nicht mit “keine” beantwortet wird: Warum werden dem Stadtrat Maßnahmen vorgeschlagen, die sich offenbar absehbar finanziell nicht realisieren lassen?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Für welche im Schulentwicklungsplan 2017 als Lösungsansätze bereits für das Schuljahr 2018/2019 genannten Maßnahmen ist die Finanzierung im Haushaltsplan der Stadt Leipzig nicht vollständig gesichert?

Der Schulentwicklungsplan benennt den Zeitpunkt, ab dem an Schulen ein Bedarf für kapazitäre Maßnahmen besteht. Die Maßnahmen selbst können aus verschiedenen Gründen nicht in jedem Fall im selben Jahr umgesetzt werden (u.a. aufgrund offener Grundstücksfragen). Der Bedarf nach zusätzlichen Schulplätzen bzw. Sporthallenkapazitäten kann jedoch in vielen Fällen zunächst durch andere Maßnahmen (z.B. schulorganisatorische Maßnahmen, Interime u.ä.) gedeckt werden. Zum Schuljahresbeginn 2018/19 sollen mehrere Systembauten an bestehenden Schulstandorten umgesetzt werden, um die schulischen Kapazitäten zu erweitern. Planungsmittel für diese Maßnahmen wurden mit der Vorlage VI-DS-03932 „Sammelplanungsbeschluss für Schulbauinvestitionen, Planungsmittel im Finanzhaushalt 2017/2018“ beschlossen. Die Finanzierung der Umsetzung wird derzeit noch geprüft.

Zum in der Anfrage genannten Beispiel der geplanten Grundschule Tauchaer Straße 188 kann Folgendes ausgeführt werden: Es ist davon auszugehen, dass mit der Umnutzung des Gebäudes von einer Fachoberschule des BSZ 7 in eine Grundschule Kosten entstehen werden. Für den Grundschulstandort wird die Entwurfsplanung (LP 3) bis 04/2018 erarbeitet. Erst nach der Vorlage der Entwurfsplanung können konkrete Aussagen zu den Projektkosten getroffen werden. Die Vorlage des Bau- und Finanzierungsbeschluss ist spätestens für das dritte Quartal 2018 geplant. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel sind im Rahmen eines Sammelplanungsbeschlusses (VI-DS-03932) – 250 TEUR für Planungen in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 – sichergestellt. Die Gesamtmaßnahme wird derzeit auf ca. 4.000 TEUR geschätzt. Die Umsetzung der Maßnahme ist in Abhängigkeit von der Bereitstellung von Fördermitteln bis 2020 geplant.

2. Sofern Frage 1 nicht mit “keine” beantwortet wird: Warum werden dem Stadtrat Maßnahmen vorgeschlagen, die sich offenbar absehbar finanziell nicht realisieren lassen?

Für Maßnahmen, die für eine kurzfristige Schaffung von Kapazitäten in Frage kommen, prüft die Stadtverwaltung derzeit Finanzierungsmöglichkeiten, um die im Sammelplanungsbeschluss aufgeführten Erweiterungen in Systembauweise so finanziell zu untersetzen, dass eine teilweise Realisierung bis zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 möglich ist.

Antwort im Allris

Vereinbarungen mit freien Trägern im Bereich Kindertagesstätten

Vereinbarungen mit freien Trägern im Bereich Kindertagesstätten

Anfrage:

Im Juni 2015 wurden die Vereinbarungen mit den freien Trägern durch die Stadt Leipzig im Bereich Kita gekündigt mit dem Ziel bis Dezember 2015 die Vereinbarungen neu verhandelt und abgeschlossen zu haben. Stand 04.05.2017 sind die Vereinbarungen -zu mindestens ein großer Teil davon- noch nicht neu verhandelt, und sollen nunmehr bis zum 1. Juli 2017 neu verhandelt und abgeschlossen sein.

Einige Kita-Träger hatten bereits Verhandlungen bzw. Gespräche mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung zu den Kostensätzen zum Betrieb ihrer Kindertagesstätten. Obwohl die ersten Gespräche bereits im Februar geführt wurden und die in der Folge von einigen Trägern geforderten weiteren Unterlagen zeitnah eingereicht wurden, gibt es nach unserer Kenntnis bis heute keinerlei Rückmeldungen an die entsprechenden Träger seitens des AfJFB. Auch die Zusage des Amtes für Jugend, Familie und Bildung, die Verwaltungskosten der städtischen Kitas zum Vergleich offen zu legen, wurde nach unserer Kenntnis nicht eingelöst. Die Kita-Vereinbarung wurde bis zum 30.6.2017 verlängert, so dass ab 1.7.2017 eine neue Vereinbarung gelten müsste. Die Finanzierungsgrundlage dazu ist bis heute nicht transparent.

Aus diesen und einigen weiteren Gründen entstehen unter den freien Trägern von Kindertagesstätten zunehmend Irritationen. Weiterhin hat sich die Stadt Leipzig dazu verpflichtet, die Endabrechnung mit den freien Trägern bis zum 31.3. des Folgejahres jeweils ausgeglichen zu haben.

Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen:

  1. Wie hoch ist die Anzahl der Träger insgesamt, mit denen die Vereinbarung neu verhandelt werden musste?
  2. Mit wie vielen davon ist zum Stand 10. Mai 2017 die Verhandlung abgeschlossen, und die neue Vereinbarung unterschriftsreif?
  3. Kann der avisierte Termin 1. Juli 2017 an dem alle Vereinbarungen geschlossen sein sollen gehalten werden, und falls nein was bedeutet das für die betroffenen freien Träger hinsichtlich der Refinanzierung ihrer in die Kita investierten Mittel?
  4. Ist die Endabrechnung für das Jahr 2016 planmäßig für alle freien Träger zum 31.3.2017 beglichen worden? Falls nein, bei wie vielen freien Träger steht die Auszahlung der Endabrechnung noch aus, und wann ist geplant die Auszahlung zu tätigen?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wie hoch ist die Anzahl der Träger insgesamt, mit denen die Vereinbarung neu verhandelt werden musste?

72.

2. Mit wie vielen davon ist zum Stand 10. Mai 2017 die Verhandlung abgeschlossen und die neue Vereinbarung unterschriftsreif?

Verhandlungen wurden bisher mit 49 Trägern geführt (Stand: 24.05.2017). Bei vier Trägern besteht kein oder kaum Klärungsbe­darf. Bei der Mehrzahl der übrigen Träger besteht geringer bis mittlerer Klärungsbedarf oder es müssen Unterlagen nach­gereicht werden.

3. Kann der avisierte Termin 1. Juli 2017 an dem alle Vereinbarungen geschlossen sein sollen gehalten werden und falls nein, was bedeutet das für die betroffenen freien Träger hinsichtlich der Refinanzierung ihrer in der Kita investierten Mittel.

Die Verwaltung hat allen Trägern ein Angebot für einen ersten Verhandlungstermin bis einschließlich 09.06.2017 unter­breitet. Auf dieser Grundlage sowie auf Grundlage der vom Träger eingereichten Unterlagen soll jeder Träger vor dem 01.07.2017 einen Entwurf für die Anlage 2a erhalten, in welcher die Platzkostenpauschalen enthalten sind. Sollte zwi­schen den Verhandlungspartnern bis zum 01.07.2017 keine Einigung über eine Pauschalfinanzierung erzielt werden, wird mit diesen Trägern ab dem 01.07.2017 ge­mäß SächsKi­taG spitz abgerechnet. Dies gilt nicht, wenn eine beidersei­tige Einigung innerhalb des Pauschalfinanzierungssystems ersichtlich ist und nur noch kleinere Details zu klären sind bzw. die beidseitige Unterschrift noch nicht zum 01.07.2017 geleistet wurde.

4. Ist die Endabrechnung für das Jahr 2016 planmäßig für alle freien Träger zum 31.03.2017 beglichen worden? Falls nein, bei wie vielen freien Trägern steht die Auszahlung der Endabrechnung noch aus, und wann ist geplant die Auszahlung zu tätigen?

Die Träger haben für das Jahr 2016 Abschläge erhal­ten. Die Abrechnung der Betriebskosten 2016 wird schnellstmög­lich erfolgen.

Antwort im Allris