Viel Kraft!

2020 sollte ein starkes Jahr für unsere Stadt Leipzig werden, finanziell gut aufgestellt und reich an kulturellen Angeboten und gesellschaftlicher Vielfalt. Doch das Coronavirus durchkreuzte das Erfolgsjahr.

Ein erster harter Lockdown im Frühjahr, brachte viele Leipziger an ihre emotionalen und finanziellen Grenzen, inzwischen tut ein zweiter harter Lockdown zum Jahresende sein Übriges. Das Virus hat einiges in unserem Leben verändert. Dennoch müssen wir gemeinsam stark sein. Diese Pandemie besiegen wir durch Disziplin, Resilienz, Zusammenhalt und vor allem Geduld. Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch in ein hoffnungsvolles Jahr 2021. Ein Neues Jahr, in dem sich zeigen wird, was wir gelernt haben aus den Ereignissen. Denn bisher Unmögliches scheint nun möglich. In der Verwaltung beispielsweise wurde der Kontakt zum Bürger plötzlich digitaler, auch die Gremien des Stadtrates kommen nun in Videokonferenzen zusammen, zukünftig auch landesrechtlich legitimiert. Die Digitalisierung der Verwaltung war immer eine Forderung der Freibeuter. Deswegen begrüßen wir diese Schritte, die für Leipzig den Weg zu einer Smart-City bereiten. Ergreifen wir die Chancen, die auch schwierige Ereignisse mit sich bringen – gesellschaftlich und privat. Ihnen viel Kraft und beste Gesundheit!

Dr. Klaus-Peter Reinhold, Stadtrat

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 26. Dezember 2020

Köhler (Piraten): “Teilerfolg beim Abschleppen verkehrsbehindernd geparkter Fahrzeuge: Oberbürgermeister sagt Widerspruch gegen Bescheid der Landesdirektion zu”

Die Fraktion Freibeuter begrüßt die Zusage des Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig, Burkhard Jung, im digitalen Meinungsaustausch des Leipziger Stadtrates am Mittwoch, den 16. Dezember 2020, gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen fristwahrend in Widerspruch zu gehen.

Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister nach eigener Aussage im Einvernehmen mit den Fraktionsvorsitzenden und dem Verwaltungsausschuss ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben, welches die Zuständigkeit des Stadtrates prüfen soll, den Oberbürgermeister zu beauftragen, Falschparker in Leipzig zur Vermeidung unmittelbar bevorstehender Gefahren, beispielsweise auf Radwegen oder in Kreuzungsbereichen, abzuschleppen.

Piraten-Stadtrat Thomas Köhler zum Teilerfolg im digitalen Meinungsaustausch: “Die Freibeuter begrüßen die Zusage des Oberbürgermeisters, dem Bescheid der Landesdirektion zu widersprechen und einen Gutachter zu beauftragen. Wir kommen damit dem Ziel der Freibeuter näher, gemeinsam mit einer Mehrheit des Stadtrates, mit der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister eine rechtskonforme Regelung, die alle Verkehrsteilnehmer schützt, zu erarbeiten. Besonders im Fokus stehen für uns die Schulwegsicherheit, die Sicherheit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen – eben die schwächsten Verkehrsteilnehmer.”

“Verschiedene Rechtsauffassungen stützen das Abschleppen in verkehrsbehindernden Situationen im Straßenverkehr. Deshalb sehen wir die Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung zum Schutze aller Verkehrsteilnehmer in Leipzig als dringend erforderlich an”, verweist Köhler als Vertreter der Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Ordnung und Klima auf § 12 (3) StVO.

Gemeinsam mit den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen hatte die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 17. November 2020 fristwahrend zu widersprechen. In dem Bescheid stellt die Landesdirektion Sachsen die Rechtswidrigkeit des Stadtratsbeschlusses vom 07. Oktober 2020 fest. Sie verweist auf die fehlende Zuständigkeit des Stadtrates in der Sache.

Vorausgegangen waren die Beschlüsse auf Antrag der Freibeuter zum Abschleppen, zunächst in der Ratsversammlung am 16. September 2020 und nach Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss erneut in der Ratsversammlung am 7. Oktober 2020. Der Oberbürgermeister hatte dagegen wiederholt Widerspruch eingelegt. Entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung wird die Landesdirektion Sachsen nach zweifachem Widerspruch eines Oberbürgermeisters gegen Stadtratsbeschlüsse prüfend tätig.

Köhler (Piraten): “Abschleppen verkehrsbehindernd geparkter Fahrzeuge geht in die dritte Runde! Oberbürgermeister soll Bescheid der Landesdirektion widersprechen”

Gemeinsam mit den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat den Oberbürgermeister zu beauftragen, gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 17. November 2020 fristwahrend in Widerspruch zu gehen.

In dem Bescheid stellt die Landesdirektion Sachsen die Rechtswidrigkeit des Stadtratsbeschlusses vom 07. Oktober 2020 fest. Sie verweist auf die fehlende Zuständigkeit des Stadtrates, den Oberbürgermeister zu beauftragen, Falschparker in Leipzig, beispielsweise auf Radwegen oder in Kreuzungsbereichen, zur Vermeidung unmittelbar bevorstehender Gefahren abzuschleppen.

Vorausgegangen waren die Beschlüsse auf Antrag der Freibeuter zum Abschleppen, zunächst in der Ratsversammlung am 16. September 2020 und nach Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss erneut in der Ratsversammlung am 7. Oktober 2020. Der Oberbürgermeister hatte dagegen wiederholt Widerspruch eingelegt. Entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung wird die Landesdirektion Sachsen nach zweifachem Widerspruch eines Oberbürgermeisters gegen Stadtratsbeschlüsse prüfend tätig.

“Verschiedene Rechtsauffassungen stützen das Abschleppen in verkehrsbehindernden Situationen im Straßenverkehr. Deshalb sehen wir die Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung zum Schutze aller Verkehrsteilnehmer in Leipzig als dringend erforderlich an”, verweist Stadtrat Thomas Köhler (Piraten) und Vertreter der Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Ordnung und Klima auf § 12 (3) StVO.

Köhler zum weiteren Vorgehen der antragstellenden Fraktionen: “Wir fordern daher auf der Ratsversammlung am 16. Dezember 2020 den Oberbürgermeister auf, gegen den Bescheid der Landesdirektion fristwahrend Widerspruch einzulegen. Die Freibeuter wollen gemeinsam mit einer Mehrheit des Stadtrates, mit der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister eine rechtskonforme Regelung erarbeiten, die alle Verkehrsteilnehmer schützt. Besonders im Fokus stehen für uns dabei die Schulwegsicherheit, die Sicherheit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen – eben die schwächsten Verkehrsteilnehmer.”

Last auf vielen Schultern

Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind teilweise mit drastischen finanziellen und existenziellen Einschnitten bei den Leipzigern verbunden. Aber auch bei der Stadt Leipzig wirken sich ausbleibende Steuereinnahmen, der Verzicht auf Eltern- und Hortbeiträge, Sondernutzungsgebühren und Gästetaxe zunehmend negativ aus. In der Folge legt Finanzbürgermeister Bonew ein Defizit von etwa 92 Millionen Euro im städtischen Haushalt im laufenden Jahr vor. Trotz des Wissens um die Einnahmerückgänge sind keine Kürzungen geplant, stattdessen soll das Budget aus 2020 fortgeschrieben und weiter investiert werden.

Die Vorsitzenden der Fraktionen im Leipziger Stadtrat, mit Ausnahme der Grünen, haben sich nun für ein Verteilen der Last auf weitere Schultern ausgesprochen und schlagen ein Aussetzen der jährlichen Anpassung ihrer monatlichen Aufwandsentschädigung anhand der Entwicklung des vom Statistischen Landesamtes ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte im Freistaat Sachsen vor.

Der Stadtrat könnte dem Vorschlag mehrheitlich noch in der Dezember-Ratsversammlung folgen. Ein gutes, wenn auch kleines Signal, das auf diese Weise vom Stadtrat ausgehen könnte.

Sascha Matzke, Stadtrat

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 28. November 2020

Waffenverbotszone abschaffen

Die Gründe, welche in der Eisenbahnstraße aus Sicht der Stadt die Einführung der Waffenverbotszone erforderlich machten, haben sich offensichtlich erledigt. Dann ist es auch zwingend erforderlich, die Waffenverbotszone wieder aufzuheben. Wir Freibeuter haben daher im Stadtrat beantragt, dass sich Oberbürgermeister Jung beim Freistaat für die Abschaffung einsetzen muss.

Im Juli 2020 hatte der Stadtrat das Gebiet um die Eisenbahnstraße mehrheitlich zu einem schützenswerten Milieu erklärt. Dies hätte die Mehrheit der Stadträte wohl kaum getan, wenn in diesem Gebiet eine derart hohe Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und die dort lebenden oder arbeitenden Menschen ausgeht, welche eine Waffenverbotszone rechtfertigt.

Wir Freibeuter haben die Waffenverbotszone von Anfang an als untaugliches Mittel angesehen und uns gegen die Einführung ausgesprochen. Dass es dafür jetzt eine Stadtratsmehrheit gibt, ist eine gute Sache, denn die Waffenverbotszone gehört abgeschafft.

Hoffentlich bleibt die Stadtratsmehrheit konsequent und fällt nicht kurz vor der Abstimmung noch um.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 14. November 2021

Matzke (FDP): “Heizstrahler auf Freisitzen: So viele wie möglich, so viele wie nötig!”

Auf Antrag der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beschließt die Ratsversammlung in der Sitzung am 12. November 2020 die Aufhebung der Beschränkung von Heizstrahlern auf Freisitzen im Stadtgebiet Leipzigs bis 31. März 2021.

Für Sascha Matzke, Vertreter der Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Wirtschaft, Arbeit und Digitales, sieht die Aufhebung der Beschränkung der Zahl der Heizstrahler für Freisitze in der Stadt Leipzig nach dem zweiten Corona-Lockdown und angesichts der Absage des Weihnachtsmarktes durch den Oberbürgermeister als echte Chance: “Restaurants und Bars sind aufgrund der Verordnung des Freistaates aktuell bedauerlicherweise geschlossen. Für die Wirte ein Schlag ins Gesicht, die die Hygienemaßnahmen umgesetzt haben. Sobald Restaurants und Bars wieder geöffnet werden, zählt jeder Gast. Und der Gast kommt und sitzt dort auf dem Freisitz am liebsten, wo es angenehm warm ist. Nach der Zeit des zweiten Lockdowns sollen Wirte ihren Gästen so viele Heizstrahler wie möglich und so viele wie nötig zur Verfügung stellen können – zumindest bis ins Frühjahr!”

Aus Sicht der Fraktion Freibeuter reicht dabei ein Heizstrahler je 20 Quadratmeter, wie er entsprechend der Sondernutzungssatzung auf Antrag Gastronomen gestattet wird, nicht aus. Matzke (FDP) weiter: “Es macht im Winter eben doch einen Unterschied, ob man 2 Meter von einem Heizstrahler entfernt sitzt oder 5 Meter. Denn auch eine Fläche von 2 mal 10 Metern sind 20 Quadratmeter. Und wenn ich mir die Freisitze so anschaue, dann sind sie doch eher lang und schmal. Da wäre ein Heizstrahler zu wenig. Unter freiem Himmel können wir dem Infektionsschutz gerecht werden und trotzdem in Gesellschaft sein.”

Darüber hinaus sieht der Freidemokrat Matzke den Antrag seiner Fraktion im Sinne der Wirte nicht als Widerspruch zum Klimaschutze, verweist vielmehr auf den Präsidenten des Umweltbundesamtes, Dirk Messner, der Ende September im Rahmen einer Abwägung den Einsatz elektrischer Heizstrahler angesichts des erhöhten Risikos einer Ansteckung in geschlossen Räumen einer Gaststätte für eine Übergangszeit als vertretbar ansah.

Anzeige von Wartezeiten an Wertstoffhöfen im Internet

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie mit angemessenem wirtschaftlichen Aufwand Wartezeiten an Wertstoffhöfen der Stadtreinigung Leipzig im Internet in Echtzeit einsehbar gemacht werden können.

Begründung:

Die Wertstoffhöfe der Stadt Leipzig sind über das Stadtgebiet, teilweise von Wohnbebauung umgrenzt, verteilt. Bei längeren Wartezeiten an den Wertstoffhöfen anlässlich eines erhöhten Nutzungsaufkommens, das eine wachsende Stadt mit sich bringt, kommt es zu verkehrsgefährdenden Rückstaus in die Verkehrsräume um die Wertstoffhöfe.

Dass die Kenntnisnahme der Wartezeiten vor Anfahren eines Wertstoffhofes unabdingbar macht, verdeutlicht der Verwaltungsstandpunkt selbst. Das Ansinnen des Antrags wird dadurch bestätigt, dass erst die Kollegen vor Ort an überfüllten Wertstoffhöfen über alternative Standorte informieren, sollte die sofortige Nutzung des Wertstoffhofes aktuell nicht möglich sein. Diese Tatsache soll unbedingt vermieden werden.

Eine Onlineinformation vorab könnte eine Steuerung der Nachfrage der Leipziger zu einem weniger nachgefragten Wertstoffhof ermöglichen. Diese muss nicht kostenintensiv, jedoch lediglich kreativ, sein. Die schnelle Veröffentlichung des Verwaltungsstandpunktes spricht eher dafür, dass man von einer Ideenfindung, wie ein Konzept umsetzbar wäre, abgesehen hat.

Status:

Eine geänderte Version des Antrags wurde in der Ratsversammlung am 24.02.2021 mehrheitlich bei elf Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt zum Ursprungsantrag im Allris

Neufassung im Allris

Straßenbahnen in Leipzig – Elektrisch + smart + autonom

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis 2025 zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen ab 2040, oder auch früher, beginnend mit einzelnen Linien, die Einführung des autonomen Regelbetriebes der Straßenbahnen auf “smarten Linienführungen” erfolgen kann.

Begründung:

Gemäß der Absichtserklärung vom 11. Juni 2019 wollen die LVB, in Kooperation mit den Görlitzer Verkehrsbetrieben in einem gemeinsamen Innovationsprojekt Möglichkeiten des automatisierten Fahrens einer Straßenbahn ausloten sowie die Digitalisierung als Chance nutzen.

Das Konzept des ÖPNV-Massentransports, welcher zurzeit durch breitere Straßenbahnzüge und die damit verbundenen veränderten Gleisabstände noch befördert wird, ist ein Konzept der Vergangenheit – nicht der Zukunft. Die Bedarfe der Leipziger und ihrer Gäste haben sich seit der Einführung dieses Konzepts grundlegend geändert und werden sich, unter anderem durch weiteren Ausbau von Home-Office, der digitalen Verwaltung und weiteren Änderungen im Arbeitsleben und im privaten Alltag, in den nächsten Jahren grundlegend verändern.

Dem muss der ÖPNV Rechnung tragen um das Konzept der autoarmen Stadt, also einer lebenswerten Stadt des 21. Jahrhunderts, durchzusetzen.

Zwei Aspekte sind dabei von entscheidender Bedeutung:

1. Kleinere Straßenbahnen, d.h. keine immer größeren Megazüge (eine Berechnung der tatsächlichen Größen ist hier erforderlich*, in engeren Taktungen, die auf intelligenten und bedarfsgerechten Linien fahren. Intelligent und bedarfsgerecht meint hier, mit einem machinelearning-System** (durch Künstliche Intelligenz (KI) (auch Artificial Intelligence (AI) genannt) werden die Linienführungen den tatsächlichen Bedarfen angepasst. Ebenso werden dadurch Änderungen und Bedarfsanpassungen im laufenden Betrieb, z.B. bei Sperrungen, Unfällen oder Großveranstaltungen, erfolgen können. Es ist keine „Tram on Demand“ gemeint.

2. Dies ist nur durch das Konzept des autonomen Schienenverkehrs möglich. Menschliches Fahrpersonal wäre mit diesem Konzept überlastet und der Bedarf an Personal würde in utopischem Maße ansteigen. Eine Grundvoraussetzung für den Einsatz der KI-gesteuerten autonomen Fahrzeuge ist selbstverständlich eine grundlegende Sanierung und Instandhaltung der Gleis- und Weichenanlagen. Eine KI kann nicht an einer Kreuzung mit dem Weichen-Stellhebel aussteigen, weil die Weiche versagt.

Der Vorzug des autonomen Schienenverkehrs gegenüber dem autonomen Busverkehr liegt auf der Hand. Sensorik in Schienen, Oberleitungen und Fahrzeugen ist eine bereits international eingesetzte Technik und die Risiko-Varianten des autonomen Fahrens auf der Schiene sind wesentlich geringer und berechenbarer*** als beim autonomen Fahren eines Straßenfahrzeuges. Einfach gesagt: Es gibt nur Fahren oder Bremsen.

Der ÖPNV, besonders der schienengebundene, ist nach unserer Ansicht das Herzstück des städtischen Personenverkehrs. Machen wir ihn fit für die Zukunft!

 

*Es gibt mehrere Gründe für kleinere Straßenbahnen. Wirtschaftliche Erwägungen sind hier, dass eine engere Taktung mit „Megazügen“ auf Grund der Auslastung unwirtschaftlich erscheint. Gleiches gilt für die Verbesserung des Nachtverkehrs. Weiterhin bedeuten „Megazüge“ durch ihr Gewicht einen hohen Verschleiß der Schienen-und Weichenanlagen. Kleinere Straßenbahnen können leichter konstruiert werden, was sich verschleißmindernd auswirkt.

**Beim machine-learning ist eine Erfassung der tatsächlichen Fahrgastströme, wie Spitzenzeiten, Linienbedar (Ausgangspunkt/Ziel) und des daraus resultierenden Umsteigeverhaltens erforderlich. Die datenschutzkonforme automatisierte Erfassung ist hierbei sowohl unbedingt erforderlich und Voraussetzung.

***Durch den KI – Einsatz, verbunden mit der erforderlichen Sensorik ist, trotz längerem Bremsweg, das automatische Fahren beherrschbar. Sowohl die KI der einzelnen Tram, als auch die Leitstelle (hier Zentraleinheit) kann vorausschauender reagieren als ein menschlicher Fahrer.

Status:

Eine geänderte Version des Antrags wurde in der Ratsversammlung am 24.02.2021 mehrheitlich beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Neufassung im Allris

Klimaziele und Hundesteuer

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, das die Klimaziele der Stadt Leipzig bei der Erhebung der Hundesteuer berücksichtigt.

Begründung:

Neben der Ausrufung des Klimanotstands per Stadtratsbeschluss im Jahr 2019 hat die Stadt Leipzig sich zu strengen Klimaschutzzielen verpflichtet, beispielsweise die Reduzierung der CO2 Emissionen um 10 Prozent aller fünf Jahre oder die Senkung des Pro-Kopf-Ausstoßes bis zum Jahr 2050 auf 2,5 Tonnen CO2.

Eine Studie zur Umweltbelastung eines Haushundes des Instituts für Umwelttechnologie der TU Berlin kommt im Rahmen der Analyse der Auswirkungen des Hundes auf das Klima zu dem Ergebnis, dass der durchschnittliche Haushund während seiner Lebenszeit circa 8,2 Tonnen CO2 verursacht. Der Studie zufolge, verursacht ein Hund damit 630 kg CO2 pro Jahr, was 7 Prozent des jährlichen Ausstoßes eines in Deutschland lebenden Menschen (8,9 Tonnen CO2) entspricht. Im Vergleich stößt ein Auto mit einem durchschnittlichen Benzinverbrauch von 5l/100km rund 13 kg CO2 aus (https://bit.ly/35mYst4). Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur zufolge, beträgt die durchschnittliche Jahresfahrleistung eines in Deutschland angemeldeten Benzin-PKWs circa 11.800 km (https://bit.ly/3m1HvKQ). Dies entspricht ungefähr 1,53 Tonnen CO2-Ausstoß bei einem Benzin-Pkw pro Jahr. Ein Hund in Leipzig produziert damit etwa 40 Prozent des CO2-Ausstoßes eines Benziners pro Jahr. In Leipzig waren Anfang 2019 mehr als 21.611 Hunde registriert, die zusammen 13.614,93 Tonnen CO2 ausstießen.

Die Hundesteuer ist eine Aufwandssteuer im Sinne des Art. 105 2 a GG, deren Erhebung der Gemeinde obliegt. Im Jahr 2018 erzielte die Stadt Leipzig Einnahmen aus der Hundesteuer in Höhe von fast 2 Millionen Euro.

Status:

Eine geänderte Version des Antrags wurde in der Ratsversammlung am 24.03.2021 mehrheitlich beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Abschaffung der Waffenverbotszone in Leipzig

Antrag:

Die Stadt Leipzig spricht sich im Rahmen des Evaluierungsprozesses für die Abschaffung der Waffenverbotszone aus. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Sächsischen Staatsministerium des Inneren, die Meinung der Stadt Leipzig zur Waffenverbotszone im laufenden Evaluierungsprozess zu übermitteln.

Begründung:

Die Stadt Leipzig setzt sich nach eigenen Aussagen im laufenden Evaluierungsprozess der Waffenverbotszone in Neustadt-Neuschönefeld und Volkmarsdorf im Sinne des Stadtratsbeschlusses VI-A-08198-NF-03 vom 07.11.2020 ein. Eine Positionierung der Stadt Leipzig zur Waffenverbotszone lässt der Verwaltungsstandpunkt zum vorliegenden
Antrag jedoch bisher offen. Die Meinung der Stadt Leipzig zur Waffenverbotszone erscheint für den Evaluierungsprozess allerdings von besonderem Interesse. Insofern ist eine Mitteilung der Meinung der Stadt Leipzig an das Sächsische Staatsministerium des Innern im laufenden Evaluierungsprozess erforderlich.

Status:

Eine geänderte Version des Antrags wurde in der Ratsversammlung am 24.02.2021 mehrheitlich beschlossen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt zum Ursprungsantrag im Allris