Hobusch (FDP): “Grunderwerbssteuerfreiheit als Lösung für Familien mit Wunsch vom Eigenheim”

Bei der Grundstücksvergabe in der Rehbacher Straße hat die stadteigene Entwicklungsgesellschaft LESG nun das Verfahren zur Vergabe der Grundstücke an Familien nach Kritik der FDP im Leipziger Stadtrat korrigiert. Die fehlende Rechtssicherheit hatte FDP-Stadtrat René Hobusch bereits Anfang Mai kritisiert und in einer Anfrage an den Oberbürgermesiter in der Ratsversammlung am 15. Mai 2019 auf den Umstand aufmerksam gemacht.

Mit Blick auf das durchaus positive Ansinnen der Stadt Leipzig denkt Freidemokrat René Hobusch, der auch Präsident des Landesverbandes Haus & Grund Sachsen ist, in effektiven Lösungen: “Das politische Ziel, die Grundstücke bevorzugt von Familien bebauen zu lassen, ist grundsätzlich begrüßenswert. Das Vorhaben, Familien günstiger zu stellen, muss jedoch vernünftig und vor allem rechtssicher sein.”

Der Jurist Hobusch fordert Oberbürgermeister Jung daher auf, sich als Präsident des Deutschen Städtetages für eine Grunderwerbssteuerfreiheit für Familien beim Kauf eines Grundstücks und das selbstgenutzte Haus einzusetzen: “Für den Traum vom eigenen Häuschen können sonst schnell mehrere 10.000 Euro Grunderwerbssteuer anfallen, ohne dass schon nur ein einziger Stein verbaut ist.”

Der Freidemokrat bekräftigte zudem nochmals mögliche Stellschrauben bei den Baukosten: “Denkbar sei bei einer Grundstücksgröße von 550qm – wie am Beispiel der Rehbacher Straße – auch die Errichtung von Doppelhäusern. Clever und kompakt geplant können so Baukosten für Bauherren reduziert und Grundstückskosten sogar halbiert werden. Diese Maßnahme ist zudem kurzfristig Durch die Stadt umsetzbar.”

“Erleichterungen bei den örtlichen Bauvorschriften hinsichtlich Dachformen, Farben der Dachziegel, Fassadenbegrünung usw. helfen zudem das Bauen des selbstgenutzten Wohneigentums zu vereinfachen”, ergänzt Hobusch abschließend die verschiedenen Maßnahmen.

Die Stadt Leipzig plante ursprünglich gemeinsam mit der kommunalen Gesellschaft LESG die Entwicklung eines Eigenheim-Baugebietes an der Rehbacher Straße für rund 270 Familien. Zur Förderung von Familien sollte im Rahmen einer Bepunktung der Gebote ein Gebot pro Quadratmeter virtuell um 100 Euro pro Kind erhöht werden. Kinderlose Bauherren hätten danach 200 Euro pro Quadratmeter mehr bieten müssen, um mit einer Familie mit zwei Kindern gleichgestellt zu werden.

Rechtssicherheit der Grundstücksvergabe an der Rehbacher Straße

Rechtssicherheit der Grundstuecksvergabe an der Rehbacher Strasse.jpg

Anfrage:

Die Stadt Leipzig plant gemeinsam mit einem kommunalen Unternehmen die Entwicklung eines Baugebietes an der Rehbacher Straße. Für rund 270 Familien sollen dort Eigenheime entstehen. Um einen zügigen Baustart zu gewährleisten, ist jedoch die rechtssichere Grundstücksvergabe ein wesentlicher Faktor. Die Stadt plant zur Familienförderung eine Bepunktung der Gebote. Hierbei soll ein Gebot pro Quadratmeter virtuell um 100 Euro pro Kind erhöht werden, so dass kinderlose Bauherren bspw. 200 Euro mehr bieten müssten, um mit einer Familie mit zwei Kindern gleichgestellt zu werden.

Hierzu fragen wir an:

Durch wen, in welcher Form und mit welchem Ergebnis wurde die Rechtssicherheit der gewählten Vergabe geprüft und bestätigt, so dass ausgeschlossen ist, dass es durch unterlegene Bieterinnen und Bieter ohne oder mit weniger Kindern als diejenigen, die den Zuschlag erhalten haben, nicht zu Klagen gegen die Stadt Leipzig und somit zu ggf. langwierigen Verzögerungen in der Grundstücksvergabe kommt?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Hörning:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren!

Zur Anfrage „Rechtssicherheit der Grundstücksvergabe an der Rehbacher Straße“ können wir wie folgt ausführen: Verantwortlich für die Entwicklung, Erschließung und Vermarktung des Eigenheimgebiets an der Rehbacher Straße ist die stadteigene Gesellschaft zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten, LESG.

Derzeit wird von der LESG der erste Bauabschnitt mit 24 Grundstücken erschlossen. Der Beginn der Vermarktung ist, abhängig vom Baufortschritt der Erschließungsmaßnahme, für Mitte des Jahres 2019 vorgesehen. Das Interesse ist sehr hoch.  

Derzeit erarbeitet die LESG in Abstimmung mit einem fachkundigen Anwaltsbüro eine Vergaberichtlinie, um weitgehende Transparenz und Rechtssicherheit für die Grundstücksvergabe zu erreichen. Das Verfahren soll zudem auch vom Vergabeausschuss der Stadt begleitet werden.

Grundsätzlich kann aber nicht im Vorhinein ausgeschlossen werden, dass nicht zum Zuge gekommene Bewerber versuchen könnten, ihr Interesse durch Klage durchzusetzen. Dies steht natürlich jedem Bewerber offen. Wir sind jedoch bemüht, ein rechtssicheres Verfahren zu gewährleisten.

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