Falschparker auf der neuen Waldstraße?

Anfrage:

Mit der Freigabe der Gleise auf der neugebauten Waldstraßenbrücke fährt ab dem 18. Dezember 2023 die Straßenbahnlinie 4 wieder ihren regulären Weg über die Waldstraße. Die stadtwärtige Haltestelle Am Mückenschlösschen muss noch für einige Wochen an einer provisorischen Haltestelle bedient werden. Alle anderen Haltestellen sind barrierefrei ausgebaut und werden regulär angefahren. Die noch fehlenden DFI-Anzeigen werden bis Frühjahr in Betrieb gehen. Der nördliche Teil der Waldstraße von Leutzscher Allee bis Primavesistraße ist auch fertiggestellt, so dass beide Fahrtrichtungen für den Kfz-Verkehr freigegeben werden können. Der Kfz-Verkehr über die Waldstraßenbrücke kann erst im Frühjahr wieder rollen. Hier sind unter anderem noch Versorgungsleitungen zu verlegen, die Straße zu asphaltieren und Geh- und Radwege sowie Brückengeländer zu errichten.

Hierzu fragen wir an:

  1. Wie viele verkehrswiderrechtliche Blockierungen der Straßenbahnlinie 4 und damit verbundene Umleitungen ergaben sich seit Freigabe im Dezember 2023 bis heute auf der Waldstraße (bitte mit Nennung des jeweiligen Grunds der Blockierung)?
  2. Wie verändert sich die Aufteilung des Verkehrsraums vor und nach der Sanierung bezogen auf die Verkehrsarten Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV und MIV?
  3. Wie wird sich der Anteil versiegelter Flächen in Quadratmetern von vor der Sanierung bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens Waldstraße verändern?

Antwort:

zu Frage 1:

– 18.12.2023 Grund: Falschparker Waldstraße

– 19.12.2023 Grund: Fahrzeug im besonderen Bahnkörper Waldstraße

– 20.12.2023 Grund: Fahrzeug im besonderen Bahnkörper Waldstraße

– 20.12.2023 Grund: Fahrzeug im besonderen Bahnkörper Waldstraße

– 21.12.2023 Grund: Fahrzeug im offenen Gleiskörper (Baustelle) Waldstraße

– 23.12.2023 Grund: Fahrzeug im offenen Gleiskörper (Baustelle) Waldstraße

– 25.12.2023 Grund: Fahrzeug im offenen Gleiskörper (Baustelle) Waldstraße

– 15.01.2024 Grund: Fahrzeug im besonderen Bahnkörper Haltestelle Stallbaumstraße

– 21.01.2024 Grund: Fahrzeug im offenen Gleiskörper (Baustelle) Waldstraße

zu Frage 2&3: 

Der Verkehrsraum wurde nicht neu aufgeteilt, es erfolgte im Rahmen der LVB-Gleisbau-Maßnahme lediglich ein Mitbau der Stadt. Der Straßenquerschnitt ist in seiner Aufteilung insbesondere durch die beidseitigen Baumreihen definiert und wurde dem Grund nach nicht verändert, lediglich einige Gehwegnasen an den Knotenpunkten wurden angelegt und die Haltestellen barrierefrei ausgebildet.

Durch die Schaffung der Gehwegnasen und barrierefreien Haltestellen vergrößert sich der Anteil der Flächen für den Fußverkehr etwas, die Größe der versiegelten Fläche insgesamt bleibt nahezu gleich.

Die insbesondere im Dezember nach der Wiederaufnahme des Linienbetriebs der Straßenbahn aufgetretenen Behinderungen sind dem Fehlverhalten von Kfz-Führenden innerhalb der Baustellensituation geschuldet.

Anfrage im Allris 

Antwort im Allris 

Veröffentlichung des Gutachtens zum Abschleppen von Falschparkern

Anfrage:

Am 21. Januar 2021 beschloss die Ratsversammlung, dass das Gutachten des Rechtsexperten Professor Müller, das thematisch im Zusammenhang mit der Diskussion zum Antrag “Abschleppen von verkehrsbehindernd parkenden Kraftfahrzeugen” (VII-A-00898) behandelt wurde, veröffentlicht wird.

Hierzu fragen wir an:

Ist das Gutachten bereits veröffentlicht bzw. bis wann und wo wird das Gutachten veröffentlicht werden?

Anfrage im Allris

Antwort:

Aus der Ratsversammlung am 25.02.2021

Bürgermeister Rosenthal: “Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Kurz: Wir sind mit dem Verfasser dort im engen Austausch und bereiten eine Variante für die Veröffentlichung vor. Sie ist noch nicht veröffentlicht.”

Oberbürgermeister Jung:Danke schön, Herr Rosenthal. – Herr Morlok, bitte schön.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Ich wollte noch einmal hinsichtlich des Stadtratsbeschlusses zu diesem Thema nachfragen. Ich glaube nicht, dass wir im Stadtrat beschlossen hatten, Herr Oberbürgermeister, dass eine Variante des Gutachtens für die Veröffentlichung erstellt und diese dann veröffentlicht wird, sondern wir haben im Stadtrat beschlossen, dass dieses Gutachten veröffentlich wird.

Herr Oberbürgermeister, ich bitte Sie noch einmal dringend, das Beschlussprotokoll der entsprechenden Ratsversammlung zu überprüfen. Für den Fall, dass Sie dort Varianten finden, können Sie Herrn Rosenthal auf dem Weg fortschreiten lassen, aber für den Fall, dass der Stadtrat dies nicht in Form von Varianten beschlossen hat, sollten Sie dafür sorgen, dass das Gutachten dem Beschluss entsprechend unverzüglich veröffentlicht wird.”

Oberbürgermeister Jung: “Wir werden das gerne noch einmal prüfen. – Herr Rosenthal?”

Bürgermeister Rosenthal: “Herr Morlok, nicht missverstehen: Ich habe gesagt, dass wir den Gutachtenverfasser fragen, ob er das Gutachten veröffentlicht haben will. Das ist sein gutes Recht. Er muss dann mit uns abstimmen, ob es das Gutachten oder etwas anderes ist. Ich setze nur eins zu eins den Ratsbeschluss um.”

Oberbürgermeister Jung: “Herr Morlok.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Herr Oberbürgermeister, dann bitte ich Sie ganz grundsätzlich, dies in der Verwaltung klären zu lassen. Ich halte es für höchst problematisch, dass wir Gutachtenaufträge an externe Dritte vergeben, und dass wir dann den Dritten, den Gutachter, erst noch einmal fragen müssen, ob denn das Gutachten, was für die Stadt Leipzig erstellt hat, auch veröffentlicht werden kann. Ich bitte darum, dies zukünftig bei Gutachtenaufträgen so zu formulieren und auch im Auftrag festzuhalten, dass die Stadt Leipzig berechtigt ist, das Gutachten zu veröffentlichen und ansonsten Gutachter, die nicht bereit sind, ihr Gutachten veröffentlichen zu lassen, von der entsprechenden Liste zu nehmen und bei diesen keine Gutachten mehr einzuholen.”

Oberbürgermeister Jung: “Das nehme ich gerne mit, Herr Morlok. In der Regel ist das so. Ich glaube aber, dass Herr Rosenthal nur zum Ausdruck bringt, dass wir selbstverständlich genau das prüfen müssen. Sie haben im Prinzip völlig recht: Ein Gutachten sollte natürlich, auf jeden Fall, auch dem Stadtrat zur Verfügung stehen. Das tut es auch, Sie können jederzeit das Gutachten einsehen. Die zweite Frage ist dann, ob es so veröffentlicht werden kann. Das sollten wir wirklich im Vorfeld von gutachterlichen Aufträgen in der Regel vereinbaren. Es kann immer Ausnahmen geben. Wir nehmen das so entgegen. Wir wollen hier keinen Konflikt. Wenn es irgend geht, wird es so veröffentlicht.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Köhler (Piraten): “Gegen Gefährdung durch Falschparker im fließenden Verkehr – Hartnäckigkeit im Sinne der Verkehrssicherheit zahlt sich aus”

Die Forderung der Fraktion Freibeuter nach Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen im fließenden Verkehr wird von der Mehrheit der Ratsversammlung am 16. September 2020 bestätigt. Danach wurde der Oberbürgermeister mit Beschluss des entsprechenden Antrags beauftragt, ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und an Bushaltestellen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB), an Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten.

Dazu Piraten-Stadtrat Thomas Köhler, für die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat Mitglied im Fachausschuss Umwelt und Ordnung: “Von im fließenden Verkehr geparkten Fahrzeugen geht eine erhebliche Verkehrsgefährdung für Fußgänger, besonders Kinder und Menschen mit Behinderungen, sowie Radfahrer und Autofahrer aus. Falsch Parken im fließenden Verkehr darf vom Ordnungsamt nicht eher geduldet werden als im ruhenden Verkehr. Hartnäckigkeit im Sinne der Verkehrssicherheit zahlt sich aus.”

Mit Blick auf die Verwaltung, die auch nach Jahren der Begehr der Stadträte den dringenden Handlungsbedarf negiert, das Abschleppen als verhältnismäßiges Mittel sogar ablehnt, zeigt sich Köhler bestärkt durch die Mehrheit des Stadtrates optimistisch: “Wir gehen davon aus, dass die Umsetzung des Beschlusses und damit die Durchsetzung des geltenden Rechts § 12 StVO, unzulässiges Halten und Parken, rechtskonform möglich ist.”

Die Einschätzung Köhlers deckt sich mit den “vier Vorschlägen(n) für einen sicheren Fußverkehr” des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Dort heißt es unter Punkt 4: “Kreuzungsbereiche freihalten, Sichtbeziehungen verbessern. Damit sich Fußverkehr und Kfz-Führende an Kreuzungen besser sehen und in kritischen Situationen entsprechend handeln können, müssen Kreuzungsbereiche konsequent von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. Dazu sind Kommunen gefordert, falschparkende Kfz konsequent abzuschleppen*, Poller und Fahrradbügel aufzustellen sowie bauliche Maßnahmen wie vorgezogene Fahrbahnränder zu nutzen.”