Thomas Köhler (Piraten): “Zähes Ringen um die Veröffentlichung eines weiteren Gutachtens zum Abschleppen verkehrswidrig parkender Fahrzeuge erfolgreich!”

Im Zusammenhang mit der vom Stadtrat beschlossenen Rücknahme des Widerspruches gegen den Beschluss des Stadtrates zum Abschleppen verkehrswidrig parkender Fahrzeuge als bevorzugte Maßnahme beauftragt die Ratsversammlung am 21. Januar 2021 auf Antrag der Fraktion Freibeuter den Oberbürgermeister mit der Veröffentlichung eines weiteren älteren Gutachtens Professor Dr. Müllers als eine Rechtsauffassung, die das Abschleppen in verkehrsbehindernden Situationen im Straßenverkehr mit Verweis auf § 12 (3) StVO stützt.

“Nach langem Ringen um die Veröffentlichung des ersten Gutachtens zur Rechtmäßigkeit des Abschleppens verkehrswidrig parkender Fahrzeuge endlich die Zusage des Oberbürgermeisters. Das Gutachten Professor Müllers wird aus dem Giftschrank geholt. Das von Bürgermeister Rosenthal als Arbeits- und Schulungsmaterial beschriebene Gutachten für das Ordnungsamt scheint seine Wirkung bisher verfehlt zu haben. Endlich kann sich die Öffentlichkeit davon selbst ein Bild machen”, so Piraten-Stadtrat Thomas Köhler, der für die Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Ordnung und Klima sitzt.

Die Fraktion Freibeuter kündigt zudem einen neuen, rechtskonformen Antrag unter Berücksichtigung des jüngsten Gutachtens von RA Dr. Brüggen an: “Der Wunsch der Mehrheit des Stadtrates, gemeinsam mit der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister eine rechtskonforme Regelung, die alle Verkehrsteilnehmer schützt, zu erarbeiten, ist nachdrücklich gegeben. Besonders im Fokus stehen für uns die Schulwegsicherheit, die Sicherheit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen – eben die schwächsten Verkehrsteilnehmer”, so Köhler weiter.

Gemeinsam mit den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen hatte die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 17. November 2020 fristwahrend zu widersprechen. In dem Bescheid stellt die Landesdirektion Sachsen die Rechtswidrigkeit des Stadtratsbeschlusses vom 07. Oktober 2020 fest. Sie verweist auf die fehlende Zuständigkeit des Stadtrates in der Sache. Ein jüngeres Gutachten zur Rechtmäßigkeit des Stadtratsbeschlusses zum „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“ des RA Dr. Brüggen empfahl die Rücknahme des Beschlusses wegen Rechtswidrigkeit. Der Empfehlung kam der Stadtrat in der Ratsversammlung am 21. Januar 2021 nach.

Vorausgegangen waren die Beschlüsse auf Antrag der Freibeuter zum bevorzugten Abschleppen verkehrswidrig parkender Fahrzeuge, zunächst in der Ratsversammlung am 16. September 2020 und nach Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss erneut in der Ratsversammlung am 7. Oktober 2020. Der Oberbürgermeister hatte dagegen wiederholt Widerspruch eingelegt.

Köhler (Piraten): “Verwaltung und Abschleppen – Wo ein Wille, da ein Weg!”

Der Sachverhalt des Antrags “Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Fahrzeugen” (VII-A-00898) wird wieder Verhandlungsgegenstand der Ratsversammlung am 07. Oktober 2020 sein. Der erneuten Abstimmung geht der Widerspruch des Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig, Burkhard Jung, zum von der Fraktion Freibeuter initiiertem und von der Mehrheit der Ratsversammlung bestätigten Beschluss in der Ratsversammlung am 16. September 2020 voraus.

Der Widerspruch richtet sich gegen die vom Oberbürgermeister als rechtswidrig bezeichnete Regelentscheidung, wonach das Abschleppen von verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugen von der Stadtverwaltung bevorzugt angeordnet werden soll, im Beschlusstext ist jedoch bewusst der Begriff bevorzugte Maßnahme gewählt, weil dieser eine Einzelfallprüfung nicht ausschließt.

Thomas Köhler, Stadtrat der Piratenpartei in der Fraktion Freibeuter konstatiert: “Um eine Lösung für das Problem des Falschparkens zu finden, muss allerdings die Stadtverwaltung, hier der Oberbürgermeister und der Beigeordnete für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport, Willens sein, diese gemeinsam mit dem Stadtrat zu erarbeiten. Die rechtskonforme Gestaltung einer bevorzugten Abschleppanordnung ist durchaus möglich. Wo ein Wille, da ein Weg!”

Der Vertreter der Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung verweist auf Berlin, wo bei verbotswidrigem Parken regelmäßig mit der Anordnung des Umsetzens gerechnet werden muss. Dort heißt es: „Im Hinblick auf die hohe Verkehrsdichte und die in vielen Bereichen begrenzten Möglichkeiten zum Halten und Parken werden Fahrzeuge häufig so abgestellt, dass konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind. Die Überwachungskräfte der bezirklichen Ordnungsämter und die Polizei sind daher verpflichtet, neben den gebotenen Ahndungsmaßnahmen stets zu prüfen, ob diese Fahrzeuge zur Abwehr der Gefahren umgesetzt werden müssen.”

Darüber hinaus wurde der Oberbürgermeister mit Beschluss des entsprechenden Antrags beauftragt, ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und an Bushaltestellen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB), an Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten. Auch dieser Beschlussvorschlag wurde von der Ratsversammlung am 16. September 2020 mehrheitlich angenommen.

Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende IV. Quartal 2020 ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und Bushaltestellen der LVB, Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten. Für eine Freihaltung der genannten Stellen Zur Vermeidung unmittelbar bevorstehender Gefahren an den genannten Stellen, ist bevorzugt das Abschleppen der Fahrzeuge, als angemessene Maßnahme, zu wählen. Der Stadtrat stellt fest, dass beim Parken auf Gleisanlagen und an Bushaltestellen der LVB, auf Radfahrstreifen und auf Fußgängerübergängen regelmäßig eine Verkehrsgefährdung vorliegt.

Begründung:

Obwohl die Ursprungsfassung des Antrages die Intentionen der Verfasser der StVO aufnimmt, dass die Einrichtung der Verbotsflächen dazu dient unmittelbar bevorstehende Gefahren abzuwenden und somit die Freihaltung dieser eben jenen Zweck verfolgt, betonen wir auf Grund des Widerspruchs diesen Umstand im Antragstext nun explizit.

Eine  unmittelbar bevorstehe Gefahr entsteht z.B. beim Parken, unabhängig von der Zeitdauer, auf Radwegen oder in Kreuzungsbereichen (StVO § 12 (3) 1). Im ersten Falle werden Radfahrer gezwungen sich abrupt in den fließenden Verkehr einzuordnen, im zweiten entsteht eine Sichtbehinderung für querende Fußgänger, besonders für Kinder und Menschen mit Behinderungen, aber auch für Radfahrer und Kraftfahrer die in den Kreuzungsbereich einfahren.

Eine „bevorzugte angemessene Maßnahme“ stellt zwar eine Regelentscheidung dar, verhindert aber in keiner Weise eine Einschätzung der Unangemessenheit im Einzelfalle durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes.

Die Rechtskonformität sehen wir gegeben und verweisen auf die Bußgeldstelle der Stadt Berlin in dem es unter „Wann wird regelmäßig umgesetzt?“ heißt: „Beim verbotswidrigen Parken in folgenden Bereichen muss regelmäßig mit der Anordnung des Umsetzens gerechnet werden:…“ https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/bussgeldstelle/kfz-umsetzung/#wann

Status:

Die Neufassung zum Antrag wurde in der Ratsversammlung am 7. Oktober von der Ratsversammlung ungeändert beschlossen.

Allerdings will der OBM dem Beschluss widersprechen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Umsetzung des Beschlusses VI-A-06575-NF-02 vom 17.04.2019

Anfrage:

Der Stadtrat hat mit o. g. Beschluss gefordert, dass „sämtliche Radverkehrsanlagen und Gehwege vom ruhenden Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen des rechtlich Zulässigen frei zu halten sind.“

Über die Maßnahmen soll der OBM im I. Quartal 2020 berichten. Daher fragen wir an:

  1. Wie ist der Stand der Maßnahmen?
  2. Welche Maßnahmen wurden bis Dezember 2019 durchgeführt?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wie ist der Stand der Maßnahmen?

Der o. g. Beschluss des Stadtrates befindet sich in der Umsetzung durch das Ordnungsamt.

2. Welche Maßnahmen wurden bis Dezember 2019 durchgeführt?

Es gehört zu den täglichen Arbeitsaufgaben der kommunalen Verkehrsüberwachung, Verkehrsverstöße an und auf Radverkehrsanlagen zu erforschen und in Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens zu ahnden.

Darüber hinaus wurde die Polizeidirektion Leipzig für die Durchführung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Möglichkeiten sensibilisiert.

Seit Einrichtung der Fahrradstaffel im Stadtordnungsdienst unterstützen dabei die dortigen Inspektoren die Gemeindlichen Vollzugsbediensteten der Verkehrsüberwachung.

Wie im Verwaltungsstandpunkt dargelegt, wird eine Berichterstattung zu den Arbeitsergebnissen im Frühjahr 2020 vorgelegt.

Außerdem ist ein externer Sachverständiger beauftragt, die verwaltungsinterne Arbeitsanweisung in Bezug auf die Durchführung von Abschleppmaßnahmen auf die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung zu prüfen. Das Ergebnis wird voraussichtlich im März 2020 vorliegen.

Antwort im Allris