Digitale Zuschaltung zu Präsenzsitzungen ermöglichen

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung als Gäste zu Präsenzsitzungen der Gremien des Stadtrates zu schaffen.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung für Stadträte, die nicht Mitglieder eines Gremiums sind, Ortschaftsräte und andere durch das Gremium eingeladene Gäste zu Präsenzsitzungen zu schaffen.
  3. Für die Teilnahme an digitalen Sitzungen wird ein Regelwerk erarbeitet, das verbindliche Auskunft darüber gibt, unter welchen Voraussetzungen digital an Sitzungen teilgenommen werden kann.

Begründung:

Die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung als Gäste zu Präsenzsitzungen der Gremien des Stadtrates sorgt für mehr Flexibilität und Attraktivität der Aufgabe. Geeignete Situationen sind beispielsweise die Einbringung unkomplizierter Vorlagen, die Erörterung von Sachstandsberichten oder das Zurverfügungstehen bei eventuellen Fragen zu Tagesordnungspunkten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten sich auf Abruf in ihrem Büro oder Home Office digital verfügbar oder treten unmittelbar zu einem vereinbarten Zeitpunkt der Präsenzsitzung digital bei. Auf diese Weise wird wertvolle Arbeitszeit gewonnen, Anfahrtszeit und Wartezeit vor dem Sitzungssaal durch verzögerte Diskussionen stattdessen sinnvoll genutzt. Die Stadtverwaltung stärkt so auch die Inanspruchnahme und Akzeptanz des Home Office. Analog gestaltet sich die Teilnahme an Sitzungen als Gast auch für andere Personenkreise zur Einbringung von Anträgen oder aus anderen Beratungsgründen flexibler, wenn die eingeladenen Personen die Möglichkeit erhalten, sich für eine digitale Zuschaltung entscheiden zu können. Ein verbindliches Regelwerk soll sicherstellen, dass sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die vereinbarten und rechtlichen Spielregeln halten. Der Fokus liegt dabei auf der Wahrung der Vertraulichkeit der Beratungsgegenstände, dem möglichst störungsfreien Ablauf und dem Fokus auf die Sitzung.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 21.07.2021 ungeändert beschlossen

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Morlok: Haushaltsrede

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren, 

dieser Doppelhaushalt steht ganz klar im Zeichen der Corona-Pandemie. Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, mich ganz zu Beginn bei Ihnen, Herr Oberbürgermeister, für die gute Zusammenarbeit bedanken, insbesondere für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Ältestenrat. Und ich möchte mich auch dafür bedanken für die gute Vorbereitung des Doppelhaushaltes im erweiterten Finanzausschuss. Der Dank richtet sich hier an den Ausschussvorsitzenden, Herrn Wehmann, aber auch an Finanzbürgermeister Bonew. 

Wir haben eine Zeit gehabt von großer Unsicherheit hinsichtlich der Einnahmensituation der Stadt, aber auch hinsichtlich der Unterstützung durch den Freistaat. Ich hatte immer das Gefühl, dass wir als Stadträte, dass wir als Fraktionen in den Wissenstand der Verwaltung gut eingebunden waren.

Die Corona-Pandemie, sehr geehrte Damen und Herren, verlangt manchmal digitale Sitzungen. Digitale Sitzungen sind aber nicht immer sinnvoll. Gerade bei öffentlichen Sitzungen ist es nur eine Notlösung. Auch dieses Haushalts-Statement wird ja nur aufgezeichnet. Demokratie lebt aber davon, von Debatte und Öffentlichkeit. Das Ringen um die besten Lösungen für unsere Stadt – das muss transparent werden; im Stadtrat, aber auch für die Öffentlichkeit.

Wenn öffentliche Sitzungen stattfinden und wir nicht in Präsenzsitzungen uns treffen können, dann ist die Übertragung der Sitzung zwingend erforderlich. Aber auch nach einer Pandemie ist es sinnvoll, dass Bürgerinnen und Bürger nicht immer zu den Sitzungen kommen müssen, wenn sie sich interessieren, sondern dass sie die Debatten von zuhause verfolgen können. Wir wollen die Einwohner an der Kommunalpolitik teilhaben lassen. Dafür ist natürlich Technik erforderlich, wenn man Stadtratssitzungen, Ausschusssitzungen, Stadtbezirksbeiratssitzungen oder Ortschaftsratssitzungen übertragen möchte. Wir haben daher beantragt, 100.000 € in den Haushalt einzustellen, um die notwendige Technik anzuschaffen, und hoffen auf breite Unterstützung.

Sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Doppelhaushalt ist kein Sparhaushalt. Die Ausgaben werden auf Vorkrisenniveau fortgeführt. Das führt allerdings zu einer hohen Verschuldung. Und diese hohe Verschuldung legt Lasten für die zukünftigen Generationen. Das ist ein schwieriger Spagat. Aber Investitionen machen unsere Stadt Leipzig in der Zukunft ja attraktiver. Schulden und Investitionen – das ist das Spannungsfeld dieses Haushaltes. Weniger Schulden, fehlende Schulen wären aber auch keine Lösung. Und, sehr geehrte Damen und Herren, eine attraktive Stadt führt zu mehr Einwohnern. Eine attraktive Stadt führt zu mehr Unternehmen. Das erhöht die Steuereinnahmen und schafft die Möglichkeit, Schulden vorzeitig zurückzuführen. 

Aber, sehr geehrte Damen und Herren, in der Corona-Pandemie geht einiges unter. Die Corona-Pandemie verdeckt einiges. Auch im Leipziger Haushalt. Nicht alle Einnahmenausfälle, die wir zu verzeichnen haben, sind coronabedingt. Denken Sie an die Abschwächung der Automobil-Konjunktur. Auch ohne Corona gilt: die Einnahmensteigerungen der letzten Jahre gehören der Vergangenheit an. Die Folge davon ist Haushalts-Disziplin. Im Doppelhaushalt 21/22 ist so ziemlich alles genehmigungsfähig. Das böse Erwachen kommt aber in den Jahren 23/24. Ich apelliere an alle Fraktionen, die Zeit in den nächsten zwei Jahren zu nutzen, um uns darauf vorzubereiten. Wir müssen gemeinsam sicher auch schmerzhafte Entscheidungen treffen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ich mir die Haushaltsanträge so anschaue, Gesamtvolumen 130 Mio Euro, da muss ich leider sagen, dass nicht alle Fraktionen die Zeichen der Zeit erkannt haben.

Wir als Freibeuter tragen übrigens nur mit 4,5 Mio zu diesen 130 Mio bei. Wir werden, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der bevorstehenden Haushaltsdebatte die Kraft benötigen, nein zu sagen. Bei knappen Kassen muss man die Schwerpunktsetzung auf die Zukunftsfähigkeit legen. Ein wichtiges Thema dabei ist die Mobilität. Und wie sieht es in Leipzig aus? In Leipzig fehlen Planungen. Es fehlen Planungen für Straßenbahnen. Es fehlen Planungen für Radwege, Planungen für den Fußverkehr, aber auch Planungen für neue Straßen. Und Planungen sind wichtig, denn nur mit Planungen können Investitionen sinnvoll vorbereitet werden. Und es fehlt an verbindlichen Terminen, wann diese Planungen vorzulegen sind. Für termingerechte Planung bedarf es Personal und dafür bedarf es Stellen im Haushalt – eigentlich klar. 

Und was machen Sie, Herr Oberbürgermeister? Erst waren Sie gegen die verbindlichen Termine. Dann hat der Stadtrat Ihnen die gesetzt und hat einen Beschluss gefasst. Dann weigerten Sie sich, diesen Beschluss vollständig umzusetzen. Das ist undemokratisch. Dann fragten wir nach, nach dem fehlenden Personal. Wie viele Stellen benötigen wir denn, damit die Termine eingehalten werden können? Dann verweigerten Sie die Auskunft auf unsere Fragen. Das ist rechtswidrig. Aber zum Glück, sehr geehrte Damen und Herren, lässt sich der Stadtrat so etwas nicht bieten. Drei Fraktionen, neben uns Freibeutern die Grünen und die Linken, haben fünf zusätzliche Stellen beantragt im Haushalt der Stadt Leipzig, damit in Leipzig die Verkehrswende endlich vorankommt.

Sehr geehrter Oberbürgermeister, Klimanotstand ausrufen, im Rahmen einer Oberbürgermeisterwahl, und dann die Verkehrswende ausbremsen – das passt nicht zusammen. Klimanotstand ausrufen, aber einen Dienstwagen mit Verbrennungsmotor fahren wollen – das ist verlogen. Ich habe Ihnen schon einmal gesagt: Der Stadtrat beschließt und der Oberbürgermeister setzt um. Das sollte man nach vierzehn Jahren endlich kapiert haben. 

Ich verstehe Ihr Verwalten manchmal nicht, Herr Oberbürgermeister, warum Sie die vertrauensvolle Zusammenarbeit gerade in diesem Punkt mit dem Stadtrat nicht fortführen. So ein Verhalten kann natürlich viele Gründe haben. Vielleicht haben Sie ja einfach keine Lust mehr. Sie haben ja auch schon mal versucht, Sparkassen-Präsident zu werden. Das hatte ja dann nicht geklappt.

Niemand, Herr Jung, zwingt Sie, Oberbürgermeister in Leipzig zu sein. Wenn Sie das Amt weiter ausüben wollen, dann halten Sie sich an die Spielregeln. Wenn Sie keine Lust mehr haben, treten Sie zurück. Es werden sich schon geeignete Bewerber finden. 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Städtische Publikationen kostenfrei digital veröffentlichen

Städtische Publikationen kostenfrei digital veröffentlichen

Antrag:

  1. Alle ab 1.1.2018 von der Stadt Leipzig neu herausgegebenen Publikationen werden in elektronischer Form dauerhaft zum kostenfreien Abruf für alle Interessierten auf leipzig.de bereit gestellt. Eventuelle Verträge mit Dienstleistern (Gestalter, Fotografen etc.)  werden entsprechend angepasst.
  2. Alle zwischen dem 1.1.2000 und dem 31.12.2017 von der Stadt Leipzig herausgegebenen Publikationen werden – sofern die entsprechenden Rechte bei der Stadt Leipzig liegen – bis zum 31.12.2018 in elektronischer Form (ggf. als Scan) dauerhaft zum kostenfreien Abruf für alle Interessierten auf leipzig.de bereit gestellt.
  3. Für alle zwischen dem 1.1.2000 und dem 31.12.2017 von der Stadt Leipzig herausgegebenen Publikationen, deren Rechte für eine Online-Veröffentlichung nicht bei der Stadt Leipzig liegen, unterbreitet der Oberbürgermeister dem Stadtrat einen Umsetzungsvorschlag im Sinne der Punkte 1 und 2 – ggf. unter Einordnung entsprechender Haushaltsmittel.

Begründung:

Die Publikationen der Stadt Leipzig stellen wir die Bürgerinnen und Bürger wichtige Informationsquellen dar. Einige Publikationen sind aktuell nur gegen Zahlung eines teils hohen Betrages (bspw. Grundstücksmarktbericht als Druck oder PDF für 60 Euro) zu erhalten. Dies behindert den freien Zugang zu öffentlichen Informationen für alle Menschen in unserer Stadt. Um die Kosten für Druck gering zu halten, sollten die Publikationen digital kostenfrei veröffentlicht werden. Für die Lieferung gedruckter Ausgaben sollte weiterhin eine Gebühr verlangt werden dürfen. Zur Dokumentation vergangener Publikationen sollten auch diese online gestellt werden.

Status:

Der Antrag wurde durch uns zurückgezogen und wird nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Online-Publikationen der Stadt Leipzig

Online-Publikationen der Stadt Leipzig

Anfrage:

Die Stadt Leipzig veröffentlicht regelmäßig diverse Publikationen sowohl digital als auch als Druckexemplar. Diese Publikationen stellen für die Bürgerinnen und Bürger wichtige Informationsquellen dar. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. In welcher Höhe werden jährlich Einnahmen durch die Bereitstellung kostenpflichtiger Publikationen (digital vs. Druckexemplar) generiert?
  2. Wie werden die Gebühren kalkuliert? Welche Kosten werden durch die Gebühren gedeckt (inhaltliche Erstellung durch Mitarbeiter der Verwaltung, gestalterische Erstellung durch externe Dienstleister, Druckkosten,…)?
  3. Wie hoch wäre der Verlust der Stadt Leipzig bei kostenfreier digitaler Bereitstellung von Publikationen der Stadt Leipzig, bei denen die Rechte bei der Stadt Leipzig?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die folgenden Informationen wurden im Zuge einer verwaltungsweiten Abfrage durch das Dezernat Finanzen zusammengetragen.

1. In welcher Höhe werden jährlich Einnahmen durch die Bereitstellung kostenpflichtiger Publikationen (digital vs. Druckexemplar) generiert?

1.1  Soziales

  • Mietspiegel – Schutzgebühr 4 Euro/Stück
  • Betriebskostenbroschüre – Schutzgebühr 2 Euro/Stück

Seit dem Jahr 2016 werden sowohl der Mietspiegel als auch die Betriebskostenbroschüre zum kostenfreien Download angeboten. Der Umfang der Verkaufsexemplare reduzierte sich dadurch erheblich. Durch den Verkauf des Mietspiegels sowie der Betriebskostenbroschüre wurden in den vergangenen Jahren folgende Erträge erzielt:

  • 2015: 9.370 Euro
  • 2016: 1.342 Euro
  • 2017: 1.108 Euro

1.2  Kultur

Die kommunalen Museen und der Thomanerchor vertreiben Publikationen im Zusammenhang mit ihrem künstlerischen Programm, teilweise im Eigenverlag. Die Höhe der Erträge variiert mit der Anzahl der Publikationen und deren Preis. Die Erträge aus dem Verkauf kostenpflichtiger Publikationen betrugen:

  • im GRASSI Museum für Angewandte Kunst in den Jahren 2015 bis 2017 im Durchschnitt 3.721,67 Euro pro Jahr
  • im Naturkundemuseum im Jahr 2017 815,00 Euro
  • im Stadtgeschichtlichen Museum im Jahr 2017 4.723,35 Euro
  • im Museum der bildenden Künste im Jahr 2017 ca. 30.000 Euro

Der Thomanerchor produziert keine Publikationen im Eigenverlag. Weitere Publikationen werden durch externe Verlage produziert, die auch deren Vertrieb übernehmen.

1.3  Statistik und Wahlen

Mit dem Verkauf von Druckexemplaren, u.a. Statistisches Jahrbuch, Statistischer Quartalsbericht, Ortsteilkatalog, Ergebnisbericht Bürgerumfrage, wurden in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich Erträge in Höhe von 2.240 Euro erzielt. PDF-Ausgaben werden kostenfrei im Leipzig-Informationssystem LIS (statistik.leipzig.de) zur Ansicht und zum Download bereitgestellt.

1.4  Stadtentwicklung und Bau

Der Grundstücksmarktbericht wird jährlich durch den Gutachterausschuss der Stadt Leipzig veröffentlicht und als Druckexemplar oder PDF-Datei für 60 Euro angeboten. In 2016 betrugen die Erträge 16.740 Euro, in 2015 16.020 Euro.

Die Erträge aus dem Verkauf folgender Broschüren im Bereich der Stadtplanung:

  • Informationsmappe Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig, 2016 (20 Euro),
  • Informationsmappe Landschaftsplan der Stadt Leipzig, 2016 (25 Euro) und
  • Katalog Architekturpreis der Stadt Leipzig zur Förderung der Baukultur, 2017 (5 Euro)

betrugen in 2017 327,75 Euro.

Weiter werden jährlich Aussagen zu Verkehrszählungen in bestimmten Arealen digital zur Verfügung gestellt. Hieraus werden Erträge in Höhe von ca. 1.150 Euro/ Jahr erzielt.

2. Wie werden die Gebühren kalkuliert? Welche Kosten werden durch die Gebühren gedeckt (inhaltliche Erstellung durch Mitarbeiter der Verwaltung, gestalterische Erstellung durch externe Dienstleister, Druckkosten…)?

2.1  Soziales

Die Druckversionen sowohl des Leipziger Mietspiegels als auch der Betriebskostenbroschüre werden gegen eine Schutzgebühr herausgegeben. Hierbei handelt es sich nicht um eine Gebühr im eigentlichen Sinne, weshalb auch keine Gebührenkalkulation erstellt wurde.

2.2  Kultur

Der Verkaufspreis wird in der Regel auf der Grundlage einer Kostenkalkulation und unter Berücksichtigung des Preises vergleichbarer Publikationen festgelegt. Die Kostenpositionen variieren, i.d.R. sind das Druck- und Bindekosten, Grafik, Rechte, Autorenhonorare, Lektorat, Fotografien etc. Der Zeitaufwand des angestellten Personals fließt i.d.R. nicht als Kostenfaktor ein. Zahlreiche Publikationen werden mit Drittmitteln finanziert.

2.3  Statistik und Wahlen

Die Kosten für Druckexemplare werden nach der Verwaltungskostensatzung erhoben (Tarifstelle 10.1: 5 bis 100 Euro) und sind auf Basis des KGSt-Materials “Kosten eines Arbeitsplatzes” unter Berücksichtigung von Personal- (Arbeitsaufwand für die Erstellung) und Sachkosten (Druck) kalkuliert worden.

2.4  Stadtentwicklung und Bau

Die Gebühr für den Grundstücksmarktbericht bemisst sich nach der Gutachterausschuss-kostensatzung. Die inhaltliche Erstellung des Berichts kann nicht weiter untersetzt werden, da neben der eigentlichen Erstellung auch die Erfassung der dem Bericht zugrundeliegenden Daten betrachtet werden müsste. Die Druckkosten betragen ca. 1,50 Euro/ Exemplar.

Den kostenpflichtigen Broschüren im Bereich der Stadtplanung liegt keine kostendeckende Kalkulation zugrunde. Es handelt sich lediglich um eine Schutzgebühr.

Die Gebühren der Verkehrszählungen werden per Gebührenkalkulation ermittelt und beinhalten lediglich die Eigenkosten der Stadt Leipzig.

3. Wie hoch wäre der Verlust der Stadt Leipzig bei kostenfreier digitaler Bereitstellung von Publikationen der Stadt Leipzig, bei denen die Rechte bei der Stadt Leipzig liegen?

3.1  Soziales

Sowohl der Leipziger Mietspiegel als auch die Betriebskostenbroschüre werden bereits seit 2016 zum kostenfreien Download angeboten. Die Einnahmen haben sich dadurch von 9,4 TEUR im Jahr 2015 auf ca. 1,1 TEUR im Jahr 2017 reduziert. Die Druckversionen werden vordergründig durch ältere oder einkommensschwache Bürger/-innen erworben, die über keinen Internetanschluss verfügen. Eine alleinige kostenfreie digitale Bereitstellung des Mietspiegels und der Betriebskostenbroschüre würde diese Bürgerinnen und Bürger von den Informationen ausgrenzen.

3.2  Kultur

Der Verlust bei kostenfreier digitaler Bereitstellung von eigenen Publikationen wäre mindestens gleichzusetzen mit dem Erlös dargestellt unter 1.2, wobei der Vertrieb durch Verlage nicht berücksichtigt ist. Der Erwerb notwendiger Urheberrechte würde umfangreiche zusätzliche Kosten verursachen.

3.3  Statistik und Wahlen

Da alle Publikationen bereits als PDF-Ausgaben kostenfrei zur Ansicht und zum Download bereitgestellt werden, würden durch die Einstellung des Verkaufs der Druckexemplare die unter 1.3 dargestellten Einnahmen bereinigt um die Druckkosten verloren gehen.

3.4  Stadtentwicklung und Bau

Durch die kostenfreie Bereitstellung der unter 1.4 dargestellten Berichte und Broschüren unter Einstellung des Verkaufs der Druckexemplare würden die dazu ausgewiesenen Erträge ggf. bereinigt um die Druckkosten verloren gehen.

Antwort im Allris