Vollelektrische Müllfahrzeuge

Vollelektrische Müllfahrzeuge

Anfrage:

Die Hansestadt Hamburg testet mit Volvo E-Trucks vollelektrische Müllfahrzeuge für die Stadtreinigung. Die vollelektrischen Müllfahrzeuge sind  frei von Abgasen. Hierzu fragen wir:

  1. Ist die Anschaffung von vollelektrischen Müllfahrzeugen auch durch die Stadtreinigung Leipzig geplant?
  2. Welche Anbieter von E-Trucks gibt es auf dem Markt?
  3. Wie verhalten sich Anschaffungs- und Unterhaltskosten von E-Trucks im Vergleich zu benzin- oder dieselbetriebenen Fahrzeugen?
  4. Welche Fördermitteltöpfe zur Förderung von E-Trucks in Kommunen bestehen auf Landes- bzw. Bundesebene?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Ist die Anschaffung von vollelektrischen Müllfahrzeugen auch durch die Stadtreinigung Leipzig geplant?

Zurzeit verfügt der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig über noch keine Abfallsammelfahrzeuge mit Elektro-, Gas- oder sonstiger alternativer Antriebsart. Jedoch erfolgen seit geraumer Zeit technische Abstimmungen mit den Herstellern bezüglich der Wechselbeziehung zwischen Antriebsart, Einsatzzweck und firmen- bzw. tourenspezifischer Anforderungen.

Im Ergebnis erfolgt zeitnah der Testeinsatz von entsprechenden Fahrzeugen mit Erdgasantrieb bzw. Elektroantrieb. Bezugnehmend auf letztgenannte Antriebsart gibt es diese zum einen als Antrieb für das Trägerfahrzeug aber auch als Komplettlösung für Trägerfahrzeug, Aufbau und Schüttung. Jedoch sind diese Antriebsarten noch nicht für alle Fahrzeugkonfigurationen erhältlich, weshalb der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig noch keinen Kauf von entsprechender Entsorgungstechnik durchgeführt hat. Ausgehend von einer nicht zu unterschätzenden Kostenerhöhung bezogen auf die neue Fahrzeugtechnik, ist das Bestreben des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig, die notwendig werdenden Finanzmittel gezielt und auf Basis von vorgenommenen positiven Tests einzusetzen. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist z. B. mit einem Mehrpreis für ein erdgasbetriebenes Entsorgungsfahrzeug in Höhe von ca. 30.000 € netto zu rechnen.

Bei der Betrachtung der Gesamtthematik muss einbezogen werden, dass für den Einsatz alternativer Antriebstechnologien ein gleichzeitiger Aufbau von entsprechend leistungsfähigen Energieversorgungsstellen (z. B. Erdgastankstellen bzw. Elektroladestationen) und die Anpassung der Rahmenbedingungen für Wartung und Reparatur notwendig ist.

Aktuell erstellt der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig einen Ausführungsbeschluss zum Kauf von Abfallsammelfahrzeugen für die Beschaffungsjahre 2018 bis 2020. Hierbei findet der Sachverhalt alternative Antriebsart in der Ausführung der zu kaufenden Fahrzeugtechnik Berücksichtigung.

2. Welche Anbieter von E-Trucks gibt es auf dem Markt?

Die einzelnen Hersteller testen noch Abfallsammelfahrzeuge. Auch das Fahrzeug, welches die Stadtreinigung Hamburg nutzt, wird noch als Testfahrzeug beschrieben. Das serienreife Elektroabfallsammelfahrzeug gibt es derzeit noch nicht.

3. Wie verhalten sich Anschaffungs- und Unterhaltskosten von E-Trucks im Vergleich zu benzin- oder dieselbetriebenen Fahrzeugen?

Hierzu gibt es noch keine Erfahrungswerte.

4. Welche Fördermitteltöpfe zur Förderung von E-Trucks in Kommunen bestehen auf Landes- bzw. Bundesebene?

Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten. Sie kommen jedoch erst zum Tragen, wenn Fahrzeuge tatsächlich beschafft werden.

Antwort im Allris

Herr Jung, wir nehmen Sie beim Wort!

Herr Jung, wir nehmen Sie beim Wort!

Pressemitteilung:

René Hobusch, Vorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, begrüßt den Optimismus des Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig, Diesel-Fahrverbote in der Messestadt verhindern zu können.

“Damit dem Wunsch Jungs auch Taten folgen, beantragen wir Freibeuter die vollständige Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplans”,

so der Freidemokrat Hobusch. Der Antrag der Freibeuter beauftragt den Oberbürgermeister, dem Stadtrat im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes 2019/2020 für die im Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig enthaltenen, aber bisher nicht vollständig umgesetzten Maßnahmen, Finanzierungsvorschläge vorzulegen.

“Nach Aussage der Richter am Bundesverwaltungsgericht sind Fahrverbote frühestens ab 2019 möglich. Genügend Zeit in Leipzig die Weichen für eine noch sauberere Luft mit den mildesten möglichen Mitteln zu stellen und die Ergebnisse abzuwarten”,

so Hobusch weiter und äußert mit Blick auf eine Anfrage der Freibeuter im Stadtrat:

“Der Oberbürgermeister habe sicherlich ein Eigeninteresse ein Diesel-Fahrverbot in Leipzig auszuschließen, so unterhält er in der Stadtverwaltung, den Tochterunternehmen und Eigenbetrieben selbst über 1.000 Dieselfahrzeuge. Auf Anfrage der Freibeuter legte der Oberbürgermeister dar, dass 218 Fahrzeuge gerade Euro 4 und schlechter sowie 398 Fahrzeuge Euro 5 erfüllten. 396 Fahrzeuge seien mit Euro 6 ausgestattet.”

Stand der Umsetzung von Maßnahmen des Luftreinhalteplans der Stadt Leipzig

Stand der Umsetzung von Maßnahmen des Luftreinhalteplans der Stadt Leipzig

Anfrage:

Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am 27. Februar 2018, ein Einfahrverbot von Dieselfahrzeugen durch Kommunen für rechtmäßig zu erklären, fragen wir:

  1. Welche Maßnahmen des Luftreinhalteplanes der Stadt Leipzig wurden bisher nicht umgesetzt? Warum nicht?
  2. In welchem Zeithorizont ist geplant, die Maßnahmen des Luftreinhalteplans umzusetzen?
  3. Welche Kosten kommen je Maßnahme auf die Stadt bei Umsetzung zu?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Rosenthal:

Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zur zweiten Frage.

Der aktuell vorliegende Entwurf des Luftreinhalteplans greift die Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan 2009 teilweise in inhaltlich und strukturell überarbeiteter Form erneut auf. Für die Umsetzung der Maßnahmen werden entsprechende Zeiträume benannt. Insofern wird auf den vorliegenden Planentwurf verwiesen. Auch von hier aus möchte ich noch einmal motivieren: Bis 12.04. ist die öffentliche Beteiligung auf leipzig.de, im Umweltinformationszentrum und im Stadtbüro möglich. Beteiligen Sie sich an der Diskussion der Maßnahmen, die wir in der Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorsehen!

Zur ersten Frage.

Der aktuelle Entwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans enthält eine tabellarische Übersicht zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Jahr 2009. Auch ist eine Bewertung vorgenommen worden. Ein Grund für die Nichtumsetzung von Maßnahmen kann insbesondere darin liegen, dass Maßnahmen nur bei Bedarf umzusetzen waren bzw. sind oder dass bei Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h im Bereich von Großbaustellen es faktisch kein Projekt gab, für das eine solche Reduzierung erforderlich war.

Zur dritten Frage.

Der aktuell vorliegende Entwurf benennt die Kosten für die Umsetzung der sogenannten A-Maßnahmen in konkreten Zahlen. Bei den B- und C-Maßnahmen wird eine qualitative Wertung vorgenommen. Insofern wird auch hier auf den vorliegenden Planentwurf verwiesen.

Hobusch (FDP): “Innovationen fördern statt Verbote fordern”

Innovationen fördern statt Verbote fordern

Pressemitteilung:

Angesichts der durch das Bundesverwaltungsgericht heute bestätigten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sagt René Hobusch:

„Eine Gerichtsschelte oder ein Rumhacken auf den Klägern bringt jetzt nichts. Das Klagerecht ist zentral in unserem Rechtsstaat. Daran dürfen wir nicht rütteln – auch wenn manchem das Ergebnis nicht gefällt.”

Vielmehr setzt der Liberale weiter auf die Innovationsfähigkeit der Automobilindustrie und appelliert an die Verantwortung der deutschen Autobauer:

„Es war für den Tüfftler Rudolf Diesel sicherlich komplizierter, den nach ihm benannten Motor zu entwickeln, als für Ingenieure im 21. Jahrhundert, den Diesel jetzt umweltfreundlich weiterzuentwickeln.“

Weiter forderte Hobusch:

„Keine erneuten Abwrackprämien für Altdiesel! Die Autoindustrie war gewarnt. Sie muss jetzt Lösungen finden und zwar ohne Steuermilliarden. Die bekommt sie über Steuereinsparungen bei sinkenden Gewinnen ohnehin hintenrum zurück.“

Mit Blick auf Leipzig und die hier häufig geforderten Einfahrverbote für Dieselfahrzeuge mahnte Hobusch die Fraktionen im Stadtrat zur Zurückhaltung und rief zugleich den Oberbürgermeister auf, alle Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan umzusetzen und nicht mit zweierlei Maß wie bei der Umweltzone zu messen. Einfahrverbote als letztes Mittel müssten für Verwaltung und städtische Unternehmen einerseits, sowie private Autofahrer und den Wirtschaftsverkehr andererseits gleichermaßen gelten. Für weniger einschneidende Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan, wie die Umsetzung von Baumpflanzungen, müsse notfalls mehr Geld im Doppelhaushalt 2019/2020 eingeplant werden, um Fahrverbote abzuwenden.

“Einfahrverbote für Dieselfahrzeuge haben wirtschaftliche Folgen insbesondere für Arbeitnehmer, Pendler und Unternehmer. Umso wichtiger ist es, im Rahmen der aktuellen verkehrspolitischen Debatte in unserer wachsenden Stadt Leipzig einen attraktiven und leistungsfähigen ÖPNV weiterzuentwickeln”,

so der Freidemokrat Hobusch.