Anfrage:
Die Stadtverwaltung teilte mit, die Notwendigkeit einer Datenschutz-Folgeabschätzung für bestehende vor dem 25.05.2018 in Betrieb genommene Videoüberwachungen erst nach Inkrafttreten der DSGVO festzustellen und die Erarbeitung in den gegebenen Fällen bis 25.05.2021 nachzuholen. Sie bekam dazu auch mit Beschluss des Antrags VII-A-00544-NF-02 den Auftrag, die Ratsversammlung über die Ergebnisse im Nachgang zu informieren.
1. Wurden die versäumten Feststellungen und ggf. zu erarbeitenden Datenschutz-Folgeabschätzungen inzwischen nachgeholt?
2. Wann und wie wird die Ratsversammlung über die Ergebnisse informiert?Die Stadtverwaltung teilte auch mit, die Kenntnis über die Existenz von durch die Stadt Leipzig betriebenen Videoüberwachungen über Abfragen bei den Dezernaten, Ämtern und Eigenbetrieben einzuholen.
3. Konnte die Stadtverwaltung inzwischen einen Ablauf entwickeln, der sicherstellt, dass sie zu jeder Zeit in vollem Umfang Kenntnis trägt und aussagefähig über die eigenen Videoüberwachungen ist?
4. Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass es keine sich in Betrieb durch die Stadt Leipzig befindlichen Videoüberwachungen gibt, die über die Abfrage nicht zurückgemeldet wurden.
Antwort:
Aus der Ratsversammlung am 24.06.2021
Bürgermeister Hörning: “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auf die Frage der Freibeuter-Fraktion zu Datenschutz-Folgeabschätzungen sehr gerne Antworten.
Zu Frage 1: Für gegenständliche Videoüberwachung besteht mit Ausnahme der vom Eigenbetrieb Städtisches Klinikum St. Georg im Bereich des Klinikums für Forensische Psychiatrie durchgeführten Videoüberwachung voraussichtlich kein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen. Eine Datenschutz-Folgeabschätzung für das seit Einführung ohne wesentliche Änderung des Verfahrens beziehungsweise der äußeren Umstände und damit verbundene Risiken fortgeführte Bestandsverfahren wird vom Eigenbetrieb St. Georg durchgeführt und vom Datenschutzbeauftragten der St.-Georg Unternehmensgruppe begleitet.
Notwendige Schritte sind veranlasst. Die Datenschutzfolgeabschätzung ist noch nicht abgeschlossen. Hierzu ist der Datenschutzbeauftragte der Stadt Leipzig auch mit dem Datenschutzbeauftragten des St. Georg entsprechend in Abstimmung.
Bei einer vom Gewandhaus zu Leipzig im Kassenbereich betriebenen Kamera ist nach Überprüfung der Gefahrenprognose und Anpassung des Überwachungsbereichs in Hinblick auf die möglicherweise betroffenen Bediensteten keine Datenschutz-Folgeabschätzung erforderlich. Das sind die zwei Einsatzbereiche, wo aus Sicht der Stadtverwaltung eine entsprechende Datenschutz-Folgeabschätzung geboten ist.
Zu Frage 2: Die Information der Ratsversammlung erfolgt voraussichtlich im 3. Quartal 2021.
Zu den Fragen 3 und 4: Innerhalb der Stadt Leipzig wird die Verantwortung für die Rechte und Ordnungsmäßigkeit von Videoüberwachungen von den Organisationseinheiten wahrgenommen, die diese im Rahmen ihrer fachlichen
Aufgaben durchführen. Notwendige Beteiligungen, die Führung und Bereitstellung von Verfahrensdokumentation und Sicherheitskonzepten sowie deren Überprüfung sind in der Stadtverwaltung durch Dienstanweisung geregelt.
Über die Beteiligung des behördlichen Datenschutzbeauftragten wird auch die Aufnahme von Kameras im öffentlich zugänglichen Raum in den Themenstadtplan gewährleistet. In Hinblick auf die Vollständigkeit der bfrage war auch Fehlanzeige zu melden.”
Oberbürgermeister Jung: “Vielen Dank, Herr Hörning. – Herr Köhler.”
Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Das hätte Sie wahrscheinlich auch gewundert, wenn ich keine Nachfrage gehabt hätte. Im ersten Teil ihrer Antwort benutzten Sie das Wort „voraussichtlich“ in Bezug darauf, dass das nicht erforderlich sei. Sie hatten gesagt, eine Datenschutz-Folgeabschätzung sei „voraussichtlich nicht erforderlich“. “
Bürgermeister Hörning: “Nein, es besteht voraussichtlich kein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Person. Deshalb ist eine Datenschutz-Folgeabschätzung für das seit Einführung ohne wesentliche Änderung des Verfahrens beziehungsweise der äußeren Umstände und damit verbundene Risiken fortgeführte Bestandsverfahren nicht notwendig und wird im St. Georg durchgeführt.”
Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Nein, ich meinte jetzt generell. Ich verstehe es jetzt so: Die Kameras der Stadt Leipzig, die die Stadt Leipzig selbst betreibt, sind geprüft, und es besteht kein Bedarf an einer Datenschutz-Folgeabschätzung, außer den beiden genannten Kameras, die sie jetzt genannt haben.”
Bürgermeister Hörning: “So ist das mit dem Datenschutzbeauftragten entsprechend aufgearbeitet worden, ja.”
Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Okay. Es war ja ein Teil des Antrages, dass sich praktisch die Stadt Leipzig zuarbeiten lässt, wo überall Kameras sind. Denn damals konnte – Frau Dubrau war es noch – man keine Auskunft geben, wo es
überhaupt welche gibt. Und das liegt jetzt auch vor?”
Bürgermeister Hörning: “Davon gehe ich aus. Das habe ich Ihnen geantwortet. In Verantwortung des behördlichen Datenschutzbeauftragten werden diese Kameras, die im öffentlich zugänglichen Raum eingerichtet sind, in den Themenstadtplan aufgenommen. Das war der Beschluss, und das wird auch so gemacht.”
Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Aber es kann jetzt auch jemand sagen, wo überall Kameras sind? Das war ja ein Teil unseres Antrages, was damals nicht beantwortet werden könnte. Damals hieß es ja: Wir wissen es einfach nicht.”
Bürgermeister Hörning: “Nein, das kann der behördliche Datenschutzbeauftragte per interner Weisung mitteilen. An den können Sie sich wenden. Ich denke, der wird Sie dann darauf hinweisen, dass die im Themenstadtplan vermerkt sind. Und dann können Sie sich das gemeinsam anschauen.”
Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Alles klar, dann schauen wir uns das an. Danke schön.”
(Es gilt das gesprochene Wort)