Nachfrage zu Anfrage VI-F-04786 “Situation an Leipziger Schulbibliotheken”

Nachfrage zu Anfrage VI-F-04786 "Situation an Leipziger Schulbibliotheken"

Anfrage:

Ergänzend zu Anfrage VI-F-04786  „Situation an Leipziger Schulbibliotheken“ fragen wir:

  1. Welche Qualifikationen werden von der Stadt Leipzig bei Festeinstellung als Schulbibliothekar oder Schulbibliothekarin gefordert?
  2. Wie sind entsprechende Stellen gem. TVÖD eingruppiert?
  3. Welcher jährliche Finanzbedarf (Bruttogehalt Arbeitnehmer, Sozialversicherungsabgaben Arbeitgeber, Betreuung Arbeitsvertrag durch Personalamt, Fortbildungen etc.) wäre erforderlich, um alle aktuell besetzen Stellen entsprechend Antwort auf Frage 2 zu wandeln?
  4. Welcher jährliche Finanzbedarf (Bruttogehalt Arbeitnehmer, Sozialversicherungsabgaben Arbeitgeber, Betreuung Arbeitsvertrag durch Personalamt, Fortbildungen etc.) wäre erforderlich, um unter Berücksichtigung der Eingruppierung gem. Antwort auf Frage 2 für eine auskömmliche Personalsituation zu sorgen?
  5. Wie viele der aktuell in Schulbibliotheken tätigen Personen erfüllen die Anforderungen gem. Antwort auf Frage 1.? In welchem Umfang wurden und werden Mitarbeiter in Richtung der beschriebenen Anforderungen im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses qualifiziert?
  6. In welchem Umfang konnten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in  Schulbibliotheken, welche über Maßnahmen der Beschäftigungsförderung angestellt sind und waren, in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden? In welchem Verhältnis stehen die Vermittlungsquoten hier zu den durchschnittlichen Vermittlungsquoten in ebendiesen Maßnahmen?
  7. Wie hoch ist der Verlust bei der Altersrente, wenn eine Mitarbeiterin in einer Schulbibliothek nicht in einem regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis anstellt ist (bspw. entsprechend Antwort auf Frage 2), sondern über eine geförderte Maßnahme ganz oder teilweise finanziert wird – bezogen auf ein Kalenderjahr Beschäftigung in einer Schulbibliothek?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Welche Qualifikationen werden von der Stadt Leipzig bei Festeinstellung als Schulbibliothekar oder Schulbibliothekarin gefordert?

Es gibt aktuell kein fest angestelltes Personal in den Schulbibliotheken an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig. In den bestehenden 42 Schulbibliotheken sind Mitarbeiter/-innen ohne eine bibliothekarische Ausbildung über das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ beschäftigt. Sollten perspektivisch Festeinstellungen erfolgen – das ist Ziel unter der Voraussetzung der finanziellen Mitwirkung des Freistaates Sachsen -, wären folgende Qualifikationen notwendig (Fachangestellte) bzw. wünschenswert (Bachelor):

  • Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste (Ausbildungsberuf),
  • Bachelor Bibliotheks- und Informationswissenschaft (Hochschulstudium).

Wünschenswert wären Erfahrungen im Bereich Bibliothekspädagogik.

2. Wie sind entsprechende Stellen gemäß TVÖD eingruppiert?

Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste werden größtenteils in die Entgeltgruppe E 5 TVöD, Personen mit dem Abschluss Bachelor Bibliotheks- und Informationswissenschaft hauptsächlich in die Entgeltgruppe E 9b TVöD eingruppiert.

3. Welcher jährliche Finanzbedarf (Bruttogehalt Arbeitnehmer, Sozialversicherungsabgaben Arbeitgeber, Betreuung Arbeitsvertrag durch Personalamt, Fortbildungen etc.) wäre erforderlich, um alle aktuell besetzten Stellen entsprechend Antwort 2 zu wandeln?

Für die geförderten Beschäftigungsverhältnisse sind keine Stellen eingerichtet, so dass nicht von Stellenwandlungen gesprochen werden kann. Die Stellen wären vielmehr neu einzurichten.

Die jährlichen Personalkosten würden sich, ausgehend vom derzeitigen Beschäftigungsumfang (dieser variiert zwischen 20 und 30 Wochenstunden), auf ca. 1.132.700 € bei Besetzung in EG 5 (Fachangestellte) bzw. auf 1.326.700 € bei Besetzung in EG 9 (Bachelor) belaufen. Weitere Aufwendungen (Fortbildungen, Leistungen Querschnittsämter, Kosten des Arbeitsplatzes u. a.) sind darin nicht enthalten.

Voraussetzung für die Einrichtung der Stellen wären, unabhängig vom Vorliegen der nötigen finanziellen Rahmenbedingungen, konzeptionelle Überlegungen zu der Frage, an welchen Standorten Personal mit welcher Qualifikation und in welchem Umfang eingesetzt werden soll.

4. Welcher jährliche Finanzbedarf (Bruttogehalt Arbeitnehmer, Sozialversicherungsabgaben Arbeitgeber, Betreuung Arbeitsvertrag durch Personalamt, Fortbildungen etc.) wäre erforderlich, um unter Berücksichtigung der Eingruppierung gemäß Antwort auf Frage 2 für eine auskömmliche Personalsituation zu sorgen?

Ohne ein Konzept zur künftigen Ausrichtung der Schulbibliotheken lassen sich fundierte Aussagen zur notwendigen Personalausstattung und somit auch zum jährlichen Finanzbedarf nicht treffen.

5. Wie viele der aktuell in Schulbibliotheken tätigen Personen erfüllen die Anforderungen gemäß Antwort auf Frage 1? In welchem Umfang wurden und werden Mitarbeiter in Richtung der beschriebenen Anforderungen im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses qualifiziert?

Keine/-er der Mitarbeiter/-innen in Schulbibliotheken erfüllt derzeit die Anforderungen gemäß Antwort auf Frage 1. Alle Teilnehmer/-innen am Beschäftigungsprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ erhalten Fortbildungen im Rahmen eines Basiskurses Schulbibliothek. Dieser vermittelt die Grundlagen, die dazu befähigen sollen, die in der Arbeitsplatzbeschreibung festgelegten Tätigkeiten zu bewältigen.

6. In welchem Umfang konnten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schulbibliotheken, welche über Maßnahmen der Beschäftigungsförderung angestellt sind und waren, in reguläre Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden? In welchem Verhältnis stehen die Vermittlungsquoten hier zu den durchschnittlichen Vermittlungsquoten in ebendiesen Maßnahmen?

Es können keine Aussagen dazu getroffen werden, wie die Vermittlungsquote der hier eingesetzten Mitarbeiter/-innen ist, da hierzu keine Daten vorliegen. Allgemeine Aussagen lassen sich dem Abschlussbericht des Bundesprogramms Bürgerarbeit (Anlage zur Vorlage VI-DS-01277 “Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern” . . .) entnehmen. Demnach waren auf den insgesamt 515 Bürgerarbeitsstellen im Zeitraum von 2010 bis 2014 insgesamt 842 Personen eingesetzt; 214 haben aus dieser Tätigkeit heraus eine sv-pflichtige Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt aufge­nommen. Dies entspricht einer Integrationsquote von 25,4 Prozent.

7. Wie hoch ist der Verlust bei der Altersrente, wenn eine Mitarbeiterin in einer Schulbibliothek nicht in einem regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis angestellt ist (bspw. entsprechend Antwort auf Frage 2), sondern über eine geförderte Maßnahme ganz oder teilweise finanziert wird – bezogen auf ein Kalenderjahr Beschäftigung in einer Schulbibliothek?

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da die Berechnung von Altersrenten dem zuständigen Rentenversicherungsträger obliegt und die Stadt Leipzig nicht über die erforderlichen Daten verfügt. Abgesehen davon ist die Frage eine rein hypothetische, da die in den Schulbibliotheken eingesetzten Mitarbeiter/-innen nicht die notwendige Qualifikation für eine Einstellung aufweisen und daher nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie ein Einkommen aus EG 5 bzw. EG 9b TVöD erzielen könnten.

Antwort im Allris