Hobusch (FDP): “Stadt Leipzig prüft Vereinbarung mit Airbnb”

Auf Initiative der Fraktion Freibeuter prüft der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit Beherbergungsportalen zum automatisierten Einzug durch die Beherbergungsportale zusammen mit dem Übernachtungspreis und Abführung der Gästetaxe an die Stadt Leipzig.

Zuletzt hatte nach Dortmund und Frankfurt am Main auch die sächsische Landeshauptstadt Dresden eine solche Vereinbarung mit Airbnb getroffen. Dazu der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion Freibeuter und Freidemokrat René Hobusch: “Wir begrüßen, dass der Stadtrat die Prüfung einer Kooperationsvereinbarung mitträgt.”

Dem Ansinnen der Stadt Leipzig, die Beherbergungsportale darüber hinaus die Beherbungsportale zur Auskunft von Gastgeberdaten zu verpflichten, widerspricht der Jurist Hobusch entschieden: “Eine saubere und faire Lösung im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung macht einen Auskunftsanspruch der Stadt gegenüber den Beherbergungsportalen hinfällig.” Hobusch (FDP) sieht beiderseits Vorteile: “Mit einer Kooperation zwischen Stadt und Portalbetreibern sinkt nicht nur der bürokratische Aufwand beim Vermieter. Über die Portalbetreiber kann auch aus Sicht der Verwaltung sichergestellt werden, dass ausnahmslos für alle Übernachtungen die Gästetaxe entrichtet wird.”

Hobusch (FDP): “Vereinbarung mit Airbnb: Dresden macht es Leipzig vor”

Die Fraktion Freibeuter begrüßt die zwischen der Landeshauptstadt Dresden und dem Beherberungsportal Airbnb geschlossene Vereinbarung, wonach Airbnb die Beherbergungssteuer zusammen mit dem Übernachtungspreis vom Übernachtungsgast einzieht und an die Stadt abführt. Die Freibeuter hatten im November 2018 die Prüfung einer vergleichbaren Kooperation zwischen der Stadt Leipzig und Beherbergungsportalen zu diesem Zweck beantragt.

Dazu der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Jurist René Hobusch: “Die Stadt Dresden teilt offenbar unsere Einschätzung, dass das Sächsische Kommunalabgabengesetz einer städtischen Vereinbarung mit Beherbergungsportalen nicht entgegen steht. Die Ausrede von Leipzigs Finanzbürgermeister Bonew wäre damit hinfällig. Wenn der Oberbürgermeister sich nun nicht weiter daran aufhalten würde, warum etwas nicht geht, wäre eine wohlwollendes Signal aus der Verwaltung schnell formuliert.”

Hobusch (FDP) sieht beiderseits Vorteile: “Mit der Kooperation zwischen Stadt und Portalbetreibern sinkt nicht nur der bürokratische Aufwand beim Bürger. Über die Portalbetreiber kann auch aus Sicht der Verwaltung sichergestellt werden, dass ausnahmslos für alle Übernachtungen die Gästetaxe entrichtet wird.”

Der Wortlaut des Antrags VI-A-06667 “Kooperation der Stadt Leipzig im Zusammenhang mit der Gästetaxe” lautet: “Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende März 2019 eine Kooperation mit Beherbergungsportalen mit dem Ziel zu prüfen, einen durch die Beherbergungsportale automatisierten Einzug der Gästetaxe von den Gästen nach Zustimmung der Gastgeber und in deren Namen vornehmen und an die Stadtkasse Leipzig überweisen zu lassen.” Der Antrag soll in der nächsten Ratsversammlung am 13. März 2019 zur Beschlussfassung aufgerufen werden.

Hobusch (FDP): “Vereinbarung mit Beherbergungsportalen – eine Win-Win-Situation für die Beteiligten”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt die Prüfung einer Vereinbarung der Stadt Leipzig mit Beherbergungsportalen, die den durch die Beherbergungsportale automatisierten Einzug der Gästetaxe von den Gästen nach Zustimmung und im Namen der Gastgeber in Leipzig und Überweisung an die Stadtkasse Leipzig gewährleistet.

Dazu der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Freibeuter René Hobusch: “Abgesehen von der grundsätzlichen Kritik an der Gästetaxe darf sie sich nicht noch als bürokratisches Monster für den Leipziger erweisen, der über wenige Wochen im Jahr seine Wohnung kurzzeitvermietet. Die Städte Dortmund und Frankfurt am Main gehen hier mit positivem Beispiel voran und haben bereits Vereinbarungen mit dem Beherbergungsportal Airbnb getroffen, wonach zusätzlich zum Übernachtungspreis eine Gästetaxe vom Gast eingezogen und an den Portalbetreiber weitergereicht wird.

Hobusch verweist auf die Vorteile auf Seiten aller Beteiligten: “Mit der Vereinbarung zwischen Stadt und Portalbetreibern sinkt nicht nur der administrative Aufwand auf Seiten der Bürger und auf Seiten der Verwaltung. Über die Portalbetreiber kann so auch sichergestellt werden, dass ausnahmslos für alle Übernachtungen die Gästetaxe entrichtet wird. Eine Win-Win-Situation.”

“Eine Familie, die einmal im Jahr ihre Wohnung für zwei Wochen vermietet, läuft zudem nicht Gefahr, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, weil sie sich der eigenen Pflicht zum Einzug der Gästetaxe für die Stadt Leipzig nicht bewusst ist”, so der Jurist Hobusch.

Daher kritisiert der Freidemokrat auch die mangelnde Aufklärung durch die Verwaltung in Sachen Gästetaxe gegenüber dem nicht gewerblich organisierten Leipziger scharf: “Die Stadt Leipzig weist zwar auf ihrer Homepage auf Formalia zur Gästetaxe hin. Sie versäumt jedoch – anders als andere Städte – insbesondere die Bürger wie du und ich darauf hinzuweisen, dass auch auf die Kurzzeitvermietung der eigenen Wohnung über Beherbergungsportale die Gästetaxe anfällt.”