Die Vorlage zur Vergabeordnung ist aus Sicht der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat nicht, wie von Oberbürgermeister Jung dargestellt, eine Anpassung an geltendes Recht sowie an die Anforderungen elektronischer Kommunikation mit den Bietern bzw. Bewerbern und deren elektronische Angebotsabgabe, sondern stellt faktisch eine Entmachtung der Vergabegremien dar.
Bisher entscheidet bei einem Dissens zwischen der Vergabestelle (Stadt Leipzig als öffentlicher Auftraggeber von Bauvorhaben, Lieferleistungen und Dienstleistungen) und dem durch Stadträte besetzten Vergabegremium die Clearingstelle abschließend. Zukünftig soll die Vergabestelle an das Votum der Clearingstelle nicht mehr gebunden sein. Mit der Änderung der Vergabeordnung hat die Clearingstelle nur noch eine beratende Funktion.
Dazu FDP-Stadträtin Franziska Rudolph und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freibeuter: “Mit Aufhebung der abschließenden Entscheidungsbefugnis der Clearingstelle kann die Stadt Leipzig als Vergabestelle machen, was sie will. Damit kann man die mit gewählten Stadträten besetzten Vergabegremien gleich auflösen. Beschäftigungstherapeutische Arbeitskreise braucht es im Stadtrat nicht.”
Darüber hinaus kritisiert die Freidemokratin Rudolph, die auch dem Fachausschuss Allgemeine Verwaltung angehört, dass diese wesentliche Änderung erst auf den zweiten Blick auffällt: “Die
faktische Entmachtung des Stadtrates wird in der Erläuterung zur Vorlage verschwiegen. Oberbürgermeister Jung tut so, als würde es sich bei der Änderung lediglich um eine Anpassung an geltendes Recht handeln. Hier wird der Stadtrat verarscht. Dem Oberbürgermeister fehlt der Mut das offen zu kommunizieren.”
Die Vorlage “Änderung der Vergabeordnung” (VI-DS-07113) zur Neufassung der Vergabeordnung liegt dem Stadtrat aktuell zur Beratung vor.