Rudolph (FDP): “Oberbürgermeister Jung entmachtet Stadtrat mit Neufassung der Vergabeordnung”

Die Vorlage zur Vergabeordnung ist aus Sicht der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat nicht, wie von Oberbürgermeister Jung dargestellt, eine Anpassung an geltendes Recht sowie an die Anforderungen elektronischer Kommunikation mit den Bietern bzw. Bewerbern und deren elektronische Angebotsabgabe, sondern stellt faktisch eine Entmachtung der Vergabegremien dar.

Bisher entscheidet bei einem Dissens zwischen der Vergabestelle (Stadt Leipzig als öffentlicher Auftraggeber von Bauvorhaben, Lieferleistungen und Dienstleistungen) und dem durch Stadträte besetzten Vergabegremium die Clearingstelle abschließend. Zukünftig soll die Vergabestelle an das Votum der Clearingstelle nicht mehr gebunden sein. Mit der Änderung der Vergabeordnung hat die Clearingstelle nur noch eine beratende Funktion.

Dazu FDP-Stadträtin Franziska Rudolph und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freibeuter: “Mit Aufhebung der abschließenden Entscheidungsbefugnis der Clearingstelle kann die Stadt Leipzig als Vergabestelle machen, was sie will. Damit kann man die mit gewählten Stadträten besetzten Vergabegremien gleich auflösen. Beschäftigungstherapeutische Arbeitskreise braucht es im Stadtrat nicht.”

Darüber hinaus kritisiert die Freidemokratin Rudolph, die auch dem Fachausschuss Allgemeine Verwaltung angehört, dass diese wesentliche Änderung erst auf den zweiten Blick auffällt: “Die
faktische Entmachtung des Stadtrates wird in der Erläuterung zur Vorlage verschwiegen. Oberbürgermeister Jung tut so, als würde es sich bei der Änderung lediglich um eine Anpassung an geltendes Recht handeln. Hier wird der Stadtrat verarscht. Dem Oberbürgermeister fehlt der Mut das offen zu kommunizieren.”

Die Vorlage “Änderung der Vergabeordnung” (VI-DS-07113) zur Neufassung der Vergabeordnung liegt dem Stadtrat aktuell zur Beratung vor.

Umsetzung von Bauvorhaben

Umsetzung von Bauvorhaben

Anfrage:

Nicht immer folgt auf eingeholte Baugenehmigungen eine Realisierung  der genehmigten Bauvorhaben. Daher fragen wir:

  1. Wie viele Baugenehmigungen wurden in den letzten drei Jahren erteilt?
    (a) Bei wie vielen Vorhaben davon wurde der Baubeginn angezeigt?
    (b) Bei wie vielen Vorhaben davon wurde die Fertigstellung angezeigt?
  2. Wie viele der Baugenehmigungen sind Bauvorhaben mit mehr als
    (a) zehn und mehr,
    (b) zwanzig und mehr,
    (c) fünfzig und mehr
    Wohneinheiten?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wie viele Baugenehmigungen wurden in den letzten drei Jahren erteilt?

a)    Bei wie vielen Bauvorhaben davon wurde der Baubeginn angezeigt?

b)    Bei wie vielen Vorhaben wurde die Fertigstellung angezeigt?

Zwischen 1.1.2015 und 11.6.2018 wurden 5.016 Baugenehmigungen aller Art erteilt. Dies umfasst auch Nutzungsänderungen und genehmigungspflichtige Änderungen an Gebäuden, aus denen keine Veränderung der Nutzung oder des Umfangs der Nutzung (z.B. Anzahl Wohneinheiten) resultiert.

In diesem Zeitraum wurde für 1.861 Vorhaben vom Vorhabenträger der Baubeginn angezeigt und in 1.188 Fällen die Fertigstellung bzw. Nutzungsaufnahme. Eine Überprüfung, ob genehmigte Vorhaben ggf. auch ohne die notwendige Baubeginns- und Fertigstellungsanzeige umgesetzt wurden, ist dem ABD aus Kapazitätsgründen nicht möglich.

2. Wie viele der Baugenehmigung sind Bauvorhaben mit mehr als

a)    Zehn und mehr,

b)    Zwanzig und mehr,

c)    Fünfzig und mehr Wohneinheiten?

Eine statistische Auswertung hierzu ist noch nicht möglich. Die gestellten Anforderungen an die Fachsoftware bei der Implementierung orientierten sich an den zwingend notwendigen Angaben, die zur Bearbeitung der Bauanträge notwendig sind.

Um die besagten  Angaben auswerten zu können, erarbeitet das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege zurzeit eine technische Lösung bei der eine statistische Auswertung zu Wohnungsgrößen und Wohnungszahlen zukünftig möglich sein wird.

Antwort im Allris