Umsetzung von Bauvorhaben

Umsetzung von Bauvorhaben

Anfrage:

Nicht immer folgt auf eingeholte Baugenehmigungen eine Realisierung  der genehmigten Bauvorhaben. Daher fragen wir:

  1. Wie viele Baugenehmigungen wurden in den letzten drei Jahren erteilt?
    (a) Bei wie vielen Vorhaben davon wurde der Baubeginn angezeigt?
    (b) Bei wie vielen Vorhaben davon wurde die Fertigstellung angezeigt?
  2. Wie viele der Baugenehmigungen sind Bauvorhaben mit mehr als
    (a) zehn und mehr,
    (b) zwanzig und mehr,
    (c) fünfzig und mehr
    Wohneinheiten?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wie viele Baugenehmigungen wurden in den letzten drei Jahren erteilt?

a)    Bei wie vielen Bauvorhaben davon wurde der Baubeginn angezeigt?

b)    Bei wie vielen Vorhaben wurde die Fertigstellung angezeigt?

Zwischen 1.1.2015 und 11.6.2018 wurden 5.016 Baugenehmigungen aller Art erteilt. Dies umfasst auch Nutzungsänderungen und genehmigungspflichtige Änderungen an Gebäuden, aus denen keine Veränderung der Nutzung oder des Umfangs der Nutzung (z.B. Anzahl Wohneinheiten) resultiert.

In diesem Zeitraum wurde für 1.861 Vorhaben vom Vorhabenträger der Baubeginn angezeigt und in 1.188 Fällen die Fertigstellung bzw. Nutzungsaufnahme. Eine Überprüfung, ob genehmigte Vorhaben ggf. auch ohne die notwendige Baubeginns- und Fertigstellungsanzeige umgesetzt wurden, ist dem ABD aus Kapazitätsgründen nicht möglich.

2. Wie viele der Baugenehmigung sind Bauvorhaben mit mehr als

a)    Zehn und mehr,

b)    Zwanzig und mehr,

c)    Fünfzig und mehr Wohneinheiten?

Eine statistische Auswertung hierzu ist noch nicht möglich. Die gestellten Anforderungen an die Fachsoftware bei der Implementierung orientierten sich an den zwingend notwendigen Angaben, die zur Bearbeitung der Bauanträge notwendig sind.

Um die besagten  Angaben auswerten zu können, erarbeitet das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege zurzeit eine technische Lösung bei der eine statistische Auswertung zu Wohnungsgrößen und Wohnungszahlen zukünftig möglich sein wird.

Antwort im Allris

Chaos bei Baugenehmigungen hausgemacht

Chaos bei Baugenehmigungen hausgemacht

Pressemitteilung:

Zu den Anfragen der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat nach dem Krankenstand von Mitarbeitern des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege und der Dauer der Genehmigung von Bauanträgen führte Baubürgermeisterin Dubrau in der Ratsversammlung am 31. Januar 2018 aus, dass sowohl im normalen Bau als auch im Sonderbau Baugenehmigungen innerhalb der gesetzlichen Frist erteilt würden. Bei der Prüfung der eingereichten Anträge auf Vollständigkeit bliebe man im Durchschnitt ein bis zwei Tage unter der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 14 Tagen.

Dazu der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat René Hobusch (FDP):

“Wenn die Bearbeitungsdauer von Bauanträgen bei einer chronischen Unterbesetzung des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege nah an der gesetzlichen Grenze liegt, dann spricht viel dafür, dass bei der Schnelligkeit viel Luft nach oben ist.”

Nach Aussagen von Baubürgermeisterin Dubrau sei die lange Genehmigungsdauer bei Bauanträgen durch die Antragsteller selbst verursacht. Aufgrund fehlender Unterlagen müsse das Amt teilweise mehrfach Dokumente nachfordern. Eine unzureichende praxisnahe universitäre Ausbildung der Antragsteller sei aus ihrer Sicht der Grund.

Nach Ansicht Hobuschs ist das Problem der langen Genehmigungsverfahren angesichts acht fehlender Mitarbeiter und unvollständiger Vorabinformationen gegenüber den Antragstellern doppelt hausgemacht. Geplant seien 38 VzÄ, eingesetzt würden 30 VzÄ. Zudem zeigt ein Blick auf die Internetseite des Amtes mit Informationen zur Bauantragstellung, dass das Amt nicht abschließend über einzureichende Unterlagen informiere:

“Gemäß § 68 (2) Sächsische Bauordnung sind mit dem Bauantrag alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen einzureichen. Im einzelnen werden im § 1 (1) Durchführungsverordnung zur SächsBO (DVOSächsBO) Bauvorlagen aufgezählt, welche mit dem Bauantrag vorzulegen sind. Dabei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Es kann sich während der Bearbeitung ergeben, dass weitere Bauvorlagen nachgefordert werden müssen, weil diese zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind.” (Quelle)

Von den fehlenden Mitarbeitern sind unter anderem sechs für Sonderaufgaben abgezogen. Die Kräfte jetzt im Kita- und Schulbau zu bündeln, hält Hobusch zwar für wichtig und richtig. Hier jedoch zu Lasten anderer Aufgaben zu handeln, ist für den Freidemokraten nicht nachvollziehbar:

“Wenn der Oberbürgermeister Personal für Sonderaufgaben wie der Task Force Asyl/Schulbau aus dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege abzieht, dann muss er auch dafür sorgen, dass das Tagesgeschäft bei Baugenehmigungen nicht liegenbleibt.”

Kritik übt Hobusch auch an anderen Fraktionen im Stadtrat:

“Umso unverständlicher, dass sich im Rat keine Mehrheit für vier statt nur zwei weitere Stellen im Bauordnungsamt und ein Sachkostenbudget für externe Betreuung von Bebauungsplänen anlässlich der Debatte um den Nachtragshaushalt fand. Auch diejenigen, die die Baubürgermeisterin selbst regelmäßig aufs Korn nehmen, tragen hier eine Mitverantwortung für das Chaos.”