Bunt, bunter, Karli

Bunt, bunter, Karli

Mit ihrer Sanierung hat die Karli an Schönheit und Bedeutung im Leipziger Süden gewonnen. Geschäfte laden zum Flanieren, Restaurants und Bars zum Verweilen ein. Das Flair der Südmeile ist geprägt von der baulichen Substanz aus der Zeit vor über einhundert Jahren, aber auch von Vielfältigkeit und Buntheit der Gegenwart.

Zu recht setzt die Stadtverwaltung geltendes Recht durch, wo Einzelhändler und Gastronomen säumig waren, Genehmigungen für die Leuchtreklame an ihren Geschäften in der Vergangenheit einzuholen.

Die Versäumnisse liegen jedoch nicht allein bei den Händlern und Gastronomen. Denn wenn es diese in der Vergangenheit gegeben hat, hat es scheinbar auch die Verwaltung über Jahre versäumt, geltendes Recht durchzusetzen. Jetzt gleich mit aller Schärfe des Gesetzes zu reagieren, erscheint unverhältnismäßig. Tatbestände, wie Duldung der Zustände oder Verwirkung von Beseitigungsansprüchen, sollten auch im Interesse der Karli und ihres Flairs wohlwollend geprüft werden.

In einem offenen Brief habe ich den Oberbürgermeister und die Baubürgermeisterin aufgefordert, in einen Dialog mit den betroffenen Einzelhändlern und Gastronomen auf der Karli zu treten. Mein Angebot, als Stadtrat zwischen den Parteien zu vermitteln, steht.

René Hobusch, stellv. Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 18. August 2018

Freisitzsaison antragsfrei eröffnen

Freisitzsaison antragsfrei eröffnen

Pressemitteilung:

“Warum jedes Jahr den Freisitz neu beantragen, wenn sich gegenüber dem Vorjahr nichts ändert? Dresden lebt es vor. Auch Wirte in Leipzig sollen nicht jedes Jahr beantragen müssen, wenn alles beim alten bleibt. So ist es auch für Heizstrahler, Blumenkübel und Papierkörbe denkbar, die sich auf den Freisitzen befinden”,

stellt René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, die Neufassung eines Antrags der Freibeuter vor.

Die Neufassung des Antrags sieht nach dem Willen der Fraktion Freibeuter vor, in der Stadt Leipzig entsprechend der Verwaltungspraxis der Landeshauptstadt Dresden die widerrufliche, d.h. zeitlich unbefristete, Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Freisitze und darüber hinaus für im Zusammenhang mit Freisitzen stehende erlaubnispflichtige Sondernutzungen wie Heizstrahler, Blumenkübel, Papierkörbe zu ermöglichen.

Wie Bürgermeisterin Dubrau in der Antwort auf eine gleichlautende Anfrage in der Mai-Ratsversammlung bestätigte, zählen widerruflich erteilte Sondernutzungserlaubnisse für Freisitze in Dresden zur Verwaltungspraxis. Einer zunächst von den Freibeutern beantragten Prüfung, ob Sondernutzungserlaubnisse grundsätzlich unbefristet und bis auf Widerruf des Antragstellers oder der Stadt Leipzig ausgestellt werden können, verwehrte sie sich.

“Betreiber von Gaststätten und Bars gehen von einem auf Dauer angelegten Betreiben ihres Gastgewerbes aus. Eine jährlich zu beantragende Verlängerung vor Ablauf der Sondernutzungserlaubnis für Freisitze, wenn auch im vereinfachten Verfahren, belastet die Wirte nur”,

so Rechtsanwalt Hobusch mit Blick auf die Forderung des Antrags nach einer bürger- und unternehmerfreundlichen Verwaltung. Eine Win-Win-Situation auch für die Verwaltung.

“Für die Verwaltung ist damit die Chance einer Vereinfachung und Straffung von Verwaltungabläufen verbunden. Nicht jeder Folgeantrag muss jedes Jahr aufs Neue geprüft und beschieden werden”,

so der Freidemokrat Hobusch abschließend.

Rechtsgrundlage für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen ist die Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung).

Die aktuelle Version des Antrags “Unbefristete Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen” trägt die Nummer VI-A-04816-NF-02.