René Hobusch (FDP): “Kein Ankerzentrum in Leipzig ohne Auswertung des Probebetriebs in Dresden!” Naomi-Pia Witte (FDP): “Trotz Ankerzentrum: Alte Probleme bleiben bestehen!”

Offenbar planen der Freistaat Sachsen und das Bundesinnenministerium die Schaffung von zwei weiteren Ankerzentren – nach Dresden nun auch in Leipzig und Chemnitz.

Der Leipziger Stadtrat René Hobusch (FDP) dazu: “Bevor die Ankerzentren in den Regelbetrieb gehen und neue Standorte hinzu kommen, hätte ich als Leipziger Stadtrat gern eine fundierte Auswertung des Probebetriebes in Dresden. Heimlich, still und leise aus dem Testlauf einen Normalzustand zu machen, ist nicht der richtige Weg. Entweder war der Normalbetrieb von langer Hand in Dresden und Berlin geplant – dann hat das Innenministerium den Menschen Sand in die Augen gestreut. Oder man hat kein Interesse an einer Auswertung.”

“Wenn das Konzept funktioniert, werden die Innenminister von Freistaat und Bund das sicher gegenüber uns Stadträten nachweisen können.  Wenn das Konzept nicht funktioniert, dann darf es nicht noch ausgeweitet werden”, so Freidemokrat Hobusch und ergänzt: “Ohne entsprechende Darlegung sollte der Oberbürgermeister gegenüber dem Freistaat klar sagen, dass wir diesen Testballon in Leipzig nicht brauchen. Wir bekommen die Aufnahme und insbesondere auch die Integration von Flüchtlingen bislang auch sehr gut ohne Seehofers Prestigeprojekt Ankerzentrum hin. Ich lasse mich aber sehr gern überzeugen, dass es noch besser geht. Aber dafür gehören die Fakten und Erfahrungen auf den Tisch – transparent und öffentlich.” FDP-Stadträtin Naomi-Pia Witte, Mitglied im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, gibt auch zu Bedenken: “Laut Asylgesetz bleiben Menschen maximal sechs Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen. In Ankerzentren kann auf 24 Monate verlängert werden – und das ohne Perspektive für die Betroffenen. Insbesondere für Kinder, die meist keine reguläre Schule besuchen, ist der lange Aufenthalt im Ankerzentrum katastrophal und traumatisierend.”

Verfahren zur Abschiebung von Asylbewerbern in Leipzig

Verfahren zur Abschiebung von Asylbewerbern in Leipzig

Anfrage:

In Dresden sind Zeitungsberichten zufolge in den Jahren 2017 und 2018 etwa die Hälfte der zur Abschiebung vorgesehenen Asylbewerber nicht angetroffen worden.

Hierzu fragen wir an:

  1. Wie ist das Verfahren zur Abschiebung von in Leipzig lebenden Asylbewerbern geregelt? Welche Akteure sind eingebunden?
  2. Wer hat Zugriff auf die Daten zu geplanten Abschiebungen?
  3. Wie viele Zugriffsversuche gab es in 2017 in Leipzig, wie viele in 2018?
  4. Wie hoch war die Quote der erfolgreichen Zugriffe in 2017, wie hoch in 2018?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Rosenthal:

Zur ersten Frage.

Für die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber in Sachsen und somit auch in Leipzig ist die Zentrale Ausländerbehörde der Landesdirektion Sachsen zuständig. Die Maßnahme selbst wird durch die Polizei durchgeführt.

Zur zweiten Frage.

Der Stadtverwaltung ist nicht bekannt, wer Zugriff auf die Daten der Zentralen Ausländerbehörde hat. Der Ausländerbehörde sind die Abschiebetermine der ZAB nur in den seltensten Fällen bekannt, im Grunde nur dann, wenn der zuständige Mitarbeiter in der Zentralen Ausländerbehörde dem zuständigen Mitarbeiter der Ausländerbehörde das mitteilt. Dazu gibt es allerdings keine Rechtspflicht.

Die dritte und vierte Frage will ich gemeinsam beantworten.

Da die Ausländerbehörde im Ordnungsamt in die Abschiebung durch die ZAB in der Regel nicht eingebunden ist, sind keine statistischen Angaben möglich.