Untersuchung der Zweckentfremdung von Wohnraum in Leipzig

Untersuchung der Zweckentfremdung von Wohnraum in Leipzig (VII-Ifo-00312) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 17.06.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Oberbürgermeister! Wir als Fraktion sind etwas verwundert darüber, dass wir als Stadtrat eine Informationsvorlage zur Untersuchung der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Leipzig vorgelegt bekommen, und dann aus der Vorlage deutlich wird, wie gering das Problem ist, und wie groß die positiven Effekte sind. Ich werde im Einzelnen noch darauf eingehen.

Man ist trotzdem – obwohl man das in der Untersuchung ja mit viel Geld hat feststellen lassen – der Auffassung, man muss jetzt auf die Landesregierung noch Einfluss nehmen. Das sehen wir mitnichten, denn wenn es hier kein Problem gibt, dann muss man auch auf die Landesregierung keinen Einfluss mehr nehmen. Deswegen beantragen wir die entsprechende Änderung.

In dem Gutachten ist zum Beispiel ausgeführt, dass das Angebot an Ferienwohnungen in Leipzig ein Teil des Wirtschaftsfaktors Tourismus ist. Es ist auch ausgeführt, dass durch die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen neue Beherbergungsangebote entstehen, die zusätzliche touristische Potenziale erschließen. Ferner heißt es in dem Gutachten:

Durch die Vermietung von Ferienwohnungen kann der Leerstand in einzelnen Quartieren verringert werden und neue Investitionsmodelle können positive Impulse schaffen.

Also das ist nicht unsere Meinung, sondern Ihr Gutachten. Und dann heißt es weiter:

Für die Zweckentfremdung von Wohnungen zu gewerblichen Zwecken gibt es ebenfalls positive Argumente. Zusätzlich besteht ein Interesse daran, kleinen Unternehmen eine gute Grundlage für ihre Geschäftstätigkeit zu bieten und so zur wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt beizutragen.

Das sagt das Gutachten über die Zweckentfremdung von Wohnraum aus. Wir sind daher der Auffassung, dass es keinen Handlungsbedarf in Richtung der Staatsregierung gibt, und wir bitten, unseren Änderungsantrag anzunehmen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Bekenntnis zum gemeinsamen Handeln des Oberbürgermeisters und des Stadtrates gegen antidemokratische, antipluralistische, anarchistische, linksextreme sowie linksterroristische Entwicklungen in Teilen der Leipziger Stadtgesellschaft

Bekenntnis zum gemeinsamen Handeln des Oberbürgermeisters und des Stadtrates gegen antidemokratische, antipluralistische, anarchistische, linksextreme sowie linksterroristische Entwicklungen in Teilen der Leipziger Stadtgesellschaft (VII-A-00504) Einreicher: AfD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 10.06.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Verehrte Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Wir haben nun den Antrag der AfD-Fraktion gehört. Ich muss sagen, es freut mich immer, wenn Herr Kriegel einen Antrag einbringt, weil er immer so schön betroffen wirkt. Es ist aber immer dasselbe Spiel mit den Anträgen der AfD: Sie werden gestellt, um ein Zeichen zu setzen und um im Stadtrat abgelehnt zu werden.

Denken wir an die vorletzte Ratsversammlung, als dieselben Stadträte sich echauffierten, dass ihr Änderungsantrag zu „Leipzig. Ort der Vielfalt“ abgelehnt wurde. Es betraf – wie auch dieser Antrag – wieder nur einen Begriff, nämlich Linksextremismus. Man will immer Linksextremismus ein bringen. Was ist aber die Konsequenz? Im Rahmen von „Leipzig. Ort der Vielfalt“ gibt es Initiativen, die sich gegen Extremismus richte; nicht gegen links, nicht gegen rechts, sondern gegen Extremismus. Sind Sie denn bereit, dort mitzuarbeiten, sich dort einzubringen und eventuell die Leute dann zu überzeugen, dass Linksextremismus auch schlecht ist?

Wenn Sie also gegen Extremismus in jeder Form sind – was Sie ja vorhin gerade beteuert haben – dann können Sie ja dem Antrag der Grünen zustimmen. Die wenden sich nämlich gegen jeden Extremismus, jede Gewalt und Hetze. Es steht nichts von „rechts“ drin. Es geht ja nicht gegen Sie. Es geht gegen alle, die extremistisch sind.

Ich bin selbst sehr extremistisch, was eine Sache betrifft, nämlich die Freiheit. Um einmal Rosa Luxemburg zu zitieren:

Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenken. Nicht wegen des Fanatismus der Gerechtigkeit

– den bringen Sie ja immer so gern an; es immer so gerecht alles –

sondern weil alles Belebende, Heilsame und Reinigende der politischen Freiheit an diesem Wesen hängt und seine Wirkung versagt, wenn die Freiheit zum Privilegium wird.

Ich nehme nicht für mich in Anspruch, dass ich recht habe, aber genauso wenig haben Sie recht. Das ist unsere Freiheit. Somit ist natürlich auch meine Freiheit, gegen Ihren Antrag zu stimmen. Ich hoffe, es schließen sich hier viele an. – Danke.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Zweiter Anlauf: Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete

Zweiter Anlauf: Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete (VII-A-00661) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Ratsversammlung am 10.06.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden auf dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen, auch wenn es uns schwerfällt, die Frist, die dort angegeben ist, mitzugehen, weil wir in der Tat meinen, dass ein dringender Handlungsbedarf besteht. Da ist allerdings nicht der Grund, warum ich mich hier zu Wort melde, sondern die Aussagen des Herrn Ulbrich haben mich dazu veranlasst, mich zu Wort zu melden.

Ich war etwas verwundert über diese Aussagen, weil die Fehlerhaftigkeit derselben bereits im Rahmen einer Sitzung des Migrantenbeirats deutlich gemacht worden ist, und deshalb wundere ich mich, dass sie heute wiederholt werden. Es geht eben nicht nur um diejenigen, die in Leipzig leben und gerade ein Asylverfahren durchlaufen, das – wie Sie suggerieren – aus irgendwelchen Gründen noch nicht abgeschlossen ist und eben sehr lange dauert. Es geht auch um die Menschen, die gar kein Asylrecht in Deutschland haben, aber aus anderen Gründen das Land nicht verlassen müssen; aus guten Gründen, weil zum Beispiel in ihrem Land Bürgerkrieg herrscht und sie deshalb ein befristetes Bleiberecht in Deutschland haben. Insofern geht Ihre Argumentation bezüglich der Zeitspanne völlig an der Sache vorbei.

Ich finde es auch ziemlich perfide, das Unvermögen der Stadtverwaltung, rechtzeitig Ausweise für Stadträte auszustellen, in diesem Zusammenhang zu benennen, weil wir ja alle wissen, dass das Ausstellen der elektronischen Gesundheitskarte durch die Krankenversicherung sehr schnell und unbürokratisch erfolgt. Sie suggerieren hier der Öffentlichkeit, das wäre ein langer Zeitraum. Das ist nicht der Fall. Es geht vielmehr sehr schnell und ist ein bewährtes, eingeübtes Verfahren, das auch mit wenig Verwaltungsaufwand verbunden ist.

Auch perfide finde ich, dass Sie hier so kommen und die alte Regelung des Krankenscheins hier einführen. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger wissen ja gar nicht mehr, was ein solcher Krankenschein war. Sie suggerieren damit, dass das was der Krankenschein war, jetzt das ist, was die Betroffenen tun müssen. Das ist schlicht und ergreifend falsch. Diejenigen, die den Krankenschein noch kenne, wissen, dass mein ein Krankenscheinheft gehabt hat. Das hatte man zu Hause, von seiner Krankenkasse. Und wenn man zum Arzt gehen musste, hat man den Krankenschein genommen, hat ihn ausgefüllt und ist zum Arzt gegangen.

Man musste mitnichten, wie Sie vielleicht unterstellen wollen, zuerst, bevor man zum Arzt gehen konnte, zur Krankenkasse gehen und einen Antrag stellen, zum Arzt gehen zu dürfen. Das wäre nämlich die Analogie zu dem, was die Menschen, über wir die gerade reden, jetzt tun müssen. Sie haben nicht einmal ein Scheckheft, das heißt, sie können auch nicht einen Krankenschein ausfüllen und dann zum Arzt gehen, sondern sie müssen bei einem Amt einen Antrag stellen, zum Arzt gehen zu dürfen. Das ist das Problem, und das ist unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde höchst fragwürdig.

Deswegen, liebe Kollegen von der AfD: Wenn Sie argumentieren, bleiben Sie bei der Sache, suggerieren Sie nicht in der Öffentlichkeit Dinge, die nicht den Tatsachen entsprechen.

Wir finden es schade, dass es in Deutschland diese Regelung gibt und würden es begrüßen, wenn wir in Leipzig sehr schnell zu einer anderen Regelung kommen könnten. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Änderung der Wahlwerbesatzung – Wahlwerbung im Stadtbild begrenzen

Änderung der Wahlwerbesatzung – Wahlwerbung im Stadtbild begrenzen (VII-A-00518-NF-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Ratsversammlung am 10.06.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus zeitökonomischen Gründen schließe ich mich den Ausführungen von Herrn Volger bezüglich der Chancengleichheit an und rede nur noch zu dem Passus im Antrag, wonach der Stadtrat künftig sechs Monate vor einer anstehenden Wahl über die Anzahl der Plakate entscheiden soll.

Ich halte es für höchst problematisch, dass wir als Stadtrat politisch vor einer Wahl entscheiden: vor dieser Wahl so viele Plakate, vor jener Wahl weniger; die Oberbürgermeisterwahl ist nicht so wichtig, da reichen weniger; Kommunalwahl ist wichtig, da müssen es viele sein. – Ich glaube, diese politischen Entscheidungen sollten wir nicht treffen. Deswegen bitte ich Sie herzlich um getrennte Abstimmungen der beiden Punkte im Antrag der LINKEN.

Das Ziel der Reduzierung tragen wir voll und ganz mit. Ich denke aber, wir müssen uns Gedanken darüber machen, ob der Weg zwingend so sein muss, dass man eine Anzahl pro Partei hat. Man kann zum Beispiel auch gewisse Gebiete, Straßenzüge oder Nebenstraßen von der Plakatierung ausschließen. Ich glaube, es gibt unterschiedliche Herangehensweisen. Wie man das erreichen kann. Das sollten wir nicht im Vorhinein schon festlegen. Da warten wir auf den Vorschlag des Oberbürgermeisters. Aber das grundsätzliche Anliegen, nämlich die Reduzierung, halten wir für richtig, deswegen dem ersten Punkt zustimmen, den zweiten Punkt bitte ablehnen.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Bürgerbeteiligung beim Ausbau des Flughafens Leipzig-Halle

Bürgerbeteiligung beim Ausbau des Flughafens Leipzig-Halle (VII-A-00952-NF-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Ratsversammlung am 10.06.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden als Fraktion dem Antrag der LINKEN zustimmen. Ich habe mich jetzt aber deswegen auch zu Wort gemeldet, weil nach der Begründung bzw. nach der Einbringung von Frau Küng-Vildebrand nicht mehr so richtig klar war, worüber wir eigentlich abstimmen. Man könnte meinen, wir würden über den Flughafen abstimmen. Wir würden über Startbahnnutzungen abstimmen, wir würden darüber abstimmen, wie viel Flugverkehr und zu welcher Tageszeit zukünftig in Leipzig stattfinden soll. – Das tun wir mitnichten.

Wir stimmen darüber ab, dass es eine transparente Bürgerinformationsveranstaltung in Leipzig geben soll und dass die Stadtgebiete, die von Fluglärm und Luftverschmutzung betroffen sind, im Rahmen der Beteiligung auch einbezogen werden. Das ist das, worüber wir abstimmen. Das finden wir gut, und deswegen stimmen wir auch zu.

An die Kollegen von der AfD gerichtet: Bürgerinformationsveranstaltungen müssen keine Großveranstaltungen in Sälen mit 1000 Leuten sein. Wir haben auch schon Ausschusssitzungen mittels Videokonferenzen durchgeführt. Ich habe auch schon von Parteien gehört, die Parteitage mittels Videokonferenzen durchgeführt haben. An der Stelle ist unser Bürgermeister bestimmt kreativ genug, das entsprechend zu organisieren, sodass man dies auch zu Corona-Zeiten mit der nötigen Sicherheit durchführen kann. Also, da gibt es für Polemik überhaupt keinen Anlass.

Mir ist es aber wichtig, deutlich zu machen, gerade aufgrund des Redebeitrages von Frau Küng-Vildebrand, wofür wir zuständig sind. Wir beschließen über Informationsveranstaltungen. Wir sind nicht dafür zuständig, welche Startbahn benutzt wird. Wir sind nicht dafür zuständig, ob es einen 24-Stunden-Betrieb gibt. Wir sind nicht dafür zuständig, wie die Verteilung der Flugzeuge tags und nachts ist. Dafür sind wir nicht zuständig; auch wenn Sie jetzt durch Ihren Redebeitrag für die Öffentlichkeit vielleicht den Eindruck erweckt haben, darum würde es heute gehen. Es geht heute um eine Bürgerinformation und um eine Beteiligung. Das finden wir gut. Aber um mehr geht es nicht. – Vielen Dank.”

 

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben sehr wohl wahrgenommen, dass sich der Antrag in der Neufassung 02 verändert hat. War ursprünglich von einer Bürgerbeteiligung die Rede, so ist es jetzt nur noch eine transparente Bürgerinformationsveranstaltung, die der Oberbürgermeister durchführen soll. Es ist nicht beantragt, dass die Stadt Leipzig über das Vorhaben „Flughafen Leipzig“ informiert, sondern das Einladen zu der Informationsveranstaltung. Es wird eingeladen, und dann gibt es Beteiligte vom Flughafen, die informieren dort. Der Rahmen, der Ablauf sowie die Moderation werden von Leipzig organisiert. Aber Leipzig informiert nicht über das, was der Flughafen vorhat. So ist es hier beantragt, und so verstehen wir das. Dem stimmen wir auch zu. Der Oberbürgermeister muss sich nicht irgendwelche Aussagen der Flughafengesellschaft zu eigen machen, sondern er schafft den Rahmen für eine transparente Information. Die Information kommt von der Flughafengesellschaft.

Noch ein Punkt, Frau Küng-Vildebrand: Ich lasse mir kein undemokratisches Verhalten vorwerfen. Es geht hier darum, dass wir einen Antrag zur Bürgerinformation haben. Es gibt Leute draußen, die der Livestream-Übertragung folgen, die diese Texte nicht vorliegen haben. Sie mussten aufgrund Ihrer Rede der Auffassung sein, es gehe darum, gegen die Steigerung des Flugbetriebs, gegen die erhöhten Flugzahlen und gegen die Lärmbelastung zu sein, und all diejenigen, die dem Antrag zustimmen würden, würden Ihre Kritik an diesen Steigerungen teilen. Deswegen habe ich mich zu Wort gemeldet, weil wir natürlich das Interesse haben, an der Bürgerveranstaltung teilen, aber nicht die Aussagen, die Sie in Ihrer Begründung geäußert haben. Es muss doch möglich sein, dies hier richtigzustellen. Wenn Sie eine politische Debatte über den Fluglärm führen möchten, dann beauftragen Sie den Oberbürgermeister, sich in den Gremien für irgendetwas einzusetzen, aber nutzen Sie nicht den Redebeitrag zu diesem Antrag dafür. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

EU-China Gipfel, Stadtrat und Stadtgesellschaft in die Vorbereitung einbinden

EU-China Gipfel, Stadtrat und Stadtgesellschaft in die Vorbereitung einbinden (VII-A-00895-NF-02) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 10.06.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin den grünen sehr dankbar für die Neuformulierung des Antrages, weil dadurch vermieden wird, dass es eine Debatte oder einen Antrag gegen den EU-China-Gipfel oder gegen China oder gegen politische Zustände in China ist, die man sicherlich trefflich diskutieren könnte.

Wir sind hier aber der Stadtrat von Leipzig und nicht der Deutsche Bundestag. Deswegen sollten wir uns mit den Dingen beschäftigen, für die wir auch zuständig sind. Insofern haben Sie mit dem Antrag vollkommen recht.
Bei Großveranstaltungen ist die Öffentlichkeit, die Stadtgesellschaft einzubinden. Da ist es egal, ob es eine Großveranstaltung der Bundesregierung ist, ob es eine Sportgroßveranstaltung ist, ob es eine Demonstration größerer Art ist, die angemeldet wird, bei denen entsprechende Einschränkungen für die Bevölkerung zu erwarten sind. Das gilt generell.

Ich glaube, wir müssten das auch nicht beschließen, weil, soweit ich das in der Vergangenheit wahrgenommen habe, bei Großveranstaltungen die Stadtgesellschaft einbezogen wird. Wenn es aber hilft, kann man es gern noch einmal beschließen.

Es steht uns unserer Auffassung nach nicht zu, zu entscheiden, wo diese Großveranstaltungen stattfinden sollen. Wenn Sie einmal in das Demonstrationsrecht hineinschauen als Beispiel, wird dem Wunsch des Anmelders hinsichtlich des Orts der Demonstration eine hohe Priorität beigemessen. Das heißt, er soll wählen können, wo die Veranstaltung stattfindet. Wenn also jemand, um ein politisches Anliegen deutlich zu machen, auf dem Innenstadtring demonstrieren kann, ist das zu erlauben, wenn nicht zwingende Gründe dagegensprechen.

Wenn die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland eine Veranstaltung in der Innenstadt von Leipzig durchführen möchte, sagen wir dieser Bundesregierung: Neun, du nicht, du gehst raus vor die Tore der Stadt, Schmuddelkind. – Eine Demonstration würden wir also nach dem Demonstrationsrecht erlauben, erlauben müssen, aber der Bundesregierung, die gemeinsam mit Freunden der EU mit China zusammen tagen möchte, sagen wir: Nein, du darfst nicht in die Innenstadt? Die Einschränkungen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Demonstration sind in der Güteabwägung von diesen selbstverständlich hinzunehmen, aber wir sagen, wenn es eine Veranstaltung der Bundesregierung ist, ist das nicht in Ordnung?
Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen, halten wir für falsch. Wenn die Bundesregierung innerhalb von Deutschland eine Veranstaltung durchführen möchte, hat sie das Recht dazu. Dann kann der Stadtrat in Leipzig ihr das Recht auch nicht nehmen. Wir können allenfalls darüber entscheiden, ob wir Liegenschaft der Stadt Leipzig für diesen Zweck vermiete wollen. Für die Kongresshalle könnten wir sicherlich, da wir dort Eigentümer sind, verhindern, dass dort etwas stattfindet und sie einfach nicht vermieten. Dann geht im Zweifel die Bundesregierung eben in ein Hotel.

Ich glaube, wir sollten die Dinge trennen. Wir sind als Leipzig eine weltoffene Stadt. Wir haben gern Gäste zu Gast. Und wir sollten uns freuen, dass wir die Wertschätzung auch bei der Bundesregierung genießen, dass wir als Stadt Leipzig prinzipiell für solche Veranstaltungen in Frage kommen. Das ist kein Risiko, sondern eigentlich ein Aushängeschild. – Vielen Dank

(Es gilt das gesprochene Wort)

Alternative Standorte zum Wilhelm-Leuschner-Platz

Antrag:

  1. Der Stadtrat spricht sich gegen eine Unterbringung von erheblichen Teilen der Stadtverwaltung auf dem Leuschnerplatz aus.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Standort Matthäikirchhof weitere Standorte in das Konzept der langfristigen Verwaltungsunterbringung einzubeziehen und dem Stadtrat bis zum 30.09.2020 entsprechende  Vorschläge zu unterbreiten.
  3. Sollte die Realisierung einer Baumaßnahme auf dem Matthäikirchhof einem Alternativstandort bis zum Ablauf des Mietvertrags für das Technische Rathaus an der Prager Straße nicht möglich sein, wird der Oberbürgermeister beauftragt, eine entsprechende Verlängerung des Mietvertrags zu verhandeln.

Begründung:

Der Stadtrat hat im Jahr 2017 (VI-DS-03653-NF-01) beschlossen, auf dem südlichen Baufeld des Leuschnerplatzes mindestens 40 Prozent und auf dem nördlichen Baufeld mindestens 20 Prozent der Flächen für Wohnungen vorzusehen. Auf Grund der aktuellen Entwicklungen zur möglichen Einrichtung eines Global Hubs im südlichen Baufeld und des Forum Recht sowie der Juristenfakultät im nördlichen Baufeld sind die entsprechenden Wohnungen neben dem bereits beschlossenen Leibniz Institut für Länderkunde im südlichen Baufeld nicht umsetzbar.

Die Minderflächen sind auch im nördlichen Baufeld nicht zu kompensieren. Die geforderten Wohnungen können nur auf dem mittleren Baufeld erbracht werden. Somit stehen für eine Verwaltungsunterbringung auf dem Leuschnerplatz keine ausreichenden Flächen zur Verfügung. Der Standort kann daher in die langfristige Konzeption der Verwaltungsunterbringung nicht weiter einbezogen werden.

Mit dem Matthäikirchhof steht eine zentrale Liegenschaft im Eigentum der Stadt Leipzig zur Verfügung. Eine Konzeption zum Matthäikirchhof wird jedoch voraussichtlich erst im Jahr 2023 vorliegen, so dass nicht sichergestellt werden kann, ob dort ein Verwaltungsgebäude mit Ablauf des Mietvertrags für das Technische Rathaus im Jahr 2029 zur Verfügung steht.

Rathäuser für eine Großstadt werden nicht nur für wenige Jahre errichtet. Sie stellen Grundsatzentscheidungen für viele Jahrzehnte, wenn nicht gar Jahrhunderte dar. Angesichts der Tragweite dieser Entscheidung ist eine angemessene Verlängerung des Mietvertrags für das Technische Rathaus durchaus gerechtfertigt.

Status:

Die Neufassung zum Antrag wurde in der Ratsversammlung am 7. Oktober von der Ratsversammlung ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Erste Neufassung im Allris

Zweite Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Aufwertung des Bayerischen Platzes

Aufwertung des Bayerischen Platzes (VII-A-00443-NF-03) Einreicher: Bündnis 90/ Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 28.05.2020 (Fortsetzung)

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Herr Elschner hat es schon angekündigt: Wir sind eigentlich mit den Grünen nicht im Dissens. Es geht uns darum, dass wir von diesen Insellösungen, die wir in der Stadt haben, wegkommen. Hier ein Projekt, dort eine Maßnahme- da ist es umso schlimmer, wenn wir gleichzeitig, parallel dazu, Konzepte erarbeiten, die die entsprechenden Bereiche betreffen. Wir haben das im Stadtrat beschlossen.

Es gibt dieses Verkehrskonzept für die Innenstadt. Da ist auch der Bereich Bayerischer Platz, Bayerischer Platz, Windmühlenstraße mit betroffen. Es mach überhaupt keinen Sinn, losgelöst von den Ergebnissen dieser verkehrsplanerischen Überlegungen, die ja auch mit Verbänden und Bürgerbeteiligung durchgeführt werden, ein stadträumliches Konzept zu entwickeln, dass sich dann wahrscheinlich – wenn es von verschiedenen Personen getan wird – auch noch widerspricht. Damit kommen wir nicht einen Schritt weiter. Was wir erreichen müssen, ist, dass wir die Dinge verzahnen; dass wir ein Verkehrskonzept für die Innenstadt bekommen, das eben auch die stadträumlichen Belange mitberücksichtigt. Wir müssen also die Prozesse parallel durchführen, damit wir am Ende ein Ergebnis haben, das den verkehrlichen und den stadträumlichen Belangen genügt. Das muss das Ziel sein.

Jetzt ist die erhoffte Protokollnotiz von der Verwaltung nicht gekommen. Ich habe deswegen jetzt einmal versucht, dies mit einem geänderten Änderungsantrag in den Griff zu bekommen, indem wir nämlich sagen, in Ihrem Beschlusstext, in dem es im zweiten Punkt heißt:

(…) die sich auch aufgrund möglicher Entwicklungspontentiale nicht nur mit verkehrlichen, sondern auch mit stadträumlichen, wie stadtplanerischen Aspekten –

Und jetzt die Ergänzung:

– In Abstimmung mit dem Verkehrskonzept „Erweiterte Innenstadt“ auseinandersetzt.

Diese Formulierung würde die beiden Dinge verzahnen und würde dazu führen, dass wir ein gemeinsames Ergebnis zu kommen. Das halte ich für sinnvoll und für besser als nebeneinander her zu arbeiten. Inhaltlich sind wir im Ergebnis überhaupt nicht auseinander, aber wir müssen versuchen, die Prozesse, die wir in der Stadt haben, besser zu verzahnen. Wenn Sie das, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, übernehmen könnten, hätte sich auch unser ursprünglicher Änderungsantrag erledigt. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Ermäßigungen für Freiwilligendienstleistende

Ermäßigungen für Freiwilligendienstleistende (VII-A-00905) Einreicher: SPD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 20.05.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Man kann sicherlich drüber diskutieren, für welche Personengruppen man Ermäßigungen einführt und auch für welche Dienste man Ermäßigungen einführt. Ich halte es aber für vollkommen unangemessen, selbst wenn es in der Bundeswehr rechtsextreme Tendenzen gibt, dies zum Anlass zu nehmen, den Freiwilligendienstleistenden entsprechende Ermäßigungen nicht zu gewähren. […]
Wir müssen anerkennen, dass hier Menschen einen Dienst leisten, ihn freiwillig leisten, und der Dienst im Interesse unseres Landes ist. Ob die Vergütung, die für diesen Dienst gewährt wird, es dann rechtfertigt, eine Vergünstigung zu gewähren, ist eine andere Frage. Aber den Dienst als solches infrage zu stellen, weil es den einen oder anderen in einer bestimmten Gruppe gibt, der sich nicht und Recht und Gesetz hält, ist sehr gefährlich. Denn es gibt viele Gruppen in unserer Gesellschaft, wo es einzelne gibt, die sich nicht an Recht und Gesetz halten. Da müssen wir viele Dinge verbieten oder lassen sein.
Es ist mir sehr wichtig, das heute hier festzuhalten, weil wir nämlich als Freibeuter auch den CDU-Änderungsantrag ablehnen, aber eben aus dem Grund, weil die Verdienste derart unterschiedlich sind, dass eben nicht angemessen wäre, diesen Personenkreis hier zu berücksichtigen. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Schwimmhalle auf dem Gelände des künftigen Heizkraftwerks Süd

Schwimmhalle auf dem Gelände des künftigen Heizkraftwerks Süd (VII-A-00747) Einreicher: SPD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 20.05.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir werden ebenfalls dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen. Wie es die SPD schon gesagt hat, wird er ja übernommen. Und ich teile ausdrücklich die Argumente, die Herr Zenker bereits vorgetragen hat. Deswegen möchte ich sie im Einzelnen nicht wiederholen-
Wir haben uns als Stadtrat ja im Rahmen der Beschlussfassung über die Sportinfrastruktur bewusst dafür entschieden, eine zusätzliche Schwimmhalle in Leipzig zu errichten. Es ist gut, dass wir jetzt auch in der Planung weiterkommen. Und wenn man auch nicht aus nichtöffentlichen Ausschusssitzungen berichten soll, ist zumindest für mich in den Gremien deutlich geworden, dass die Vorprüfungen, die intern durchgeführt wurden, klar auf den Standort am Kraftwerk hinauslaufen. Insofern ist auch eine weitere Prüfung von Standorten aus jetziger Sicht nicht mehr erforderlich.
Da vorhin auch bereits angesprochen wurde, dass für die Schwimmhalle am Otto-Runki-Platz die Landesförderung momentan nicht zur Verfügung steht, möchte ich schon mein Bedauern ausdrücken. Leipzig ist eine wachsende Stadt, wir sind die Stadt, die sachsenweit und deutschlandweit mit am dynamischsten wächst. Und wenn für diese Stadt, in der mehr Menschen leben und auch zukünftig mehr Menschen leben werden, keine entsprechenden Schwimmkapazitäten und Schwimmhallen zur Verfügung gestellt werden und das von der gleichen Regierung, die ja auch eigentlich dafür sorgen muss, dass in den Kommunen die Möglichkeit besteht, Schwimmunterricht sicherzustellen, ist das für mich eine fragwürdige Situation. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)