Bestätigung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter und Sozialamt

Bestätigung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft durch das Jobcenter und Sozialamt

Anfrage:

Leistungsempfänger müssen vor Umzug eine Bestätigung des Jobcenters oder Sozialamts einholen, dass die Kosten der Unterkunft der neuen Wohnung nach Maßgabe der Richtlinie der Stadt Leipzig angemessen sind.

Dazu fragen wir an:

  1. Wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit durch das Jobcenter bzw. Sozialamt bei der Anfrage eines Leistungsempfängers auf angemessene Kosten der Unterkunft bei einem geplanten Umzug? Wie lang ist die kürzeste, wie lang die längste Bearbeitungsdauer?
  2. Wie wirkt sich die Bearbeitungszeit für die Leistungsempfänger bei der Suche nach neuem Wohnraum aus?
  3. Sind dem Jobcenter bzw. Sozialamt Fälle bekannt, bei denen eine längere Beabeitungszeit dazu geführt hat, dass die angestrebte Wohnung inzwischen vergeben war?
  4. Haben die Sachbearbeiter im Sozialamt bzw. Jobcenter einen Ermessensspielraum, wenn Wohnungsfläche oder Mietkosten geringfügig über den Richtlinien der Kosten der Unterkunft der Stadt Leipzig liegen?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zur Frage 1.

Die Prüfung von Wohnungsangeboten erfolgt im Jobcenter binnen einer Woche. Im Sozialamt erfolgt die Bearbeitung innerhalb von drei Tagen. In dringenden Fällen erfolgt die Bearbeitung sofort bzw. am nächsten Werktag.

Zur Frage 2.

Zu den konkreten Auswirkungen der Bearbeitungszeit bei der Suche nach Wohnraum liegen keine Informationen vor. Da es für eine Wohnung häufig mehrere Interessenten gibt, ist eine zügige Bearbeitung der Wohnungsangebote für den Anmietungsprozess notwendig.

Zur Frage 3.

Dem Jobcenter sind solche Fälle bekannt. Eine längere Bearbeitungszeit ergibt sich beispielsweise aus der grundsätzlichen Prüfung der Notwendigkeit eines Umzugs. Außerdem kann es zu Verzögerungen kommen, wenn das zu prüfende Wohnungsangebot nicht alle relevanten Informationen enthält. So wird beispielsweise in Wohnungsangeboten aus dem Internet gelegentlich nur die Gesamtmiete angegeben. Für die Prüfung ist aber eine Aufschlüsselung nach Grundmiete, Betriebs- und Heizkosten notwendig. Werden zudem gesundheitliche Gründe für einen Umzug geltend gemacht, ist in Einzelfällen die Hinzuziehung des Amtsärztlichen Dienstes notwendig.

Dadurch kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern. Im Sozialamt ist derzeit kein konkreter Fall bekannt. Es kommt jedoch vor, dass ein Wohnungsangebot als unangemessen abgelehnt oder die Notwendigkeit eines Umzugs versagt wird und der leistungsberechtigte Haushalt die Entscheidung mittels Widerspruch und Klage überprüfen lässt. Da eine solche Überprüfung einige Zeit in Anspruch nimmt, ist es möglich, dass das konkrete Wohnungsangebot nach der Entscheidung des Rechtsmittelverfahrens nicht mehr verfügbar ist.

Zur Frage 4.

Eine geringfügige Überschreitung der Wohnfläche kann anerkannt werden, wenn die Kosten der Bruttokaltmiete dennoch im Rahmen der festgelegten Richtwerte bleiben und die Vorauszahlung für die Betriebs- und Heizkosten im Verhältnis zur Wohnfläche plausibel ist. Eine Überschreitung der angemessenen Kosten ist nur im Rahmen von begründeten Einzelfallentscheidungen möglich und/oder an den Nachweis – beispielsweise erfolglose Recherche im Internet, Ausdruck zu Ergebnistreffern in der Wohnungsdatenbank – gebunden, dass eine kostenangemessene Wohnung auf dem Markt nicht auffindbar ist. Das kann beispielsweise bei Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, oder bei großen Haushalten der Fall sein.

Stadträtin Witte (Freibeuter):

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrter Herr Professor Fabian, die Zeiten, die Sie hier genannt haben, sind ja fast schon rasant zu nennen. Wie erklären Sie sich im Lichte dieser Bearbeitungszeiten, dass Sozialarbeiter es immer wieder als großes Problem bezeichnen, dass Jobcenter und Sozialamt für die Bearbeitung erheblich lange brauchen, gerade auch bei Leuten, die aus der Obdachlosigkeit kommend wieder Wohnraum beziehen wollen? Ich kann Ihnen auch schildern, was ich persönlich erlebt habe, als ich jemandem half, eine Wohnung zu finden. Die Anfrage wurde am 9. Dezember an das Sozialamt gerichtet, die Antwort kam am 15., allerdings erst nach mehrfacher telefonischer Aufforderung. Stimmen Sie mit mir überein, dass es da noch erheblichen Verbesserungsbedarf gibt? Eine Woche Bearbeitungszeit kann in der heutigen Zeit schon zu lang sein.

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Frau Witte, ich habe hier die Antworten verlesen, die ich von den Behörden bekommen habe. Wie in ähnlich gelagerten Sachverhalten kann ich Sie nur auffordern, mir persönlich den Einzelfall zu benennen. Dann kann ich veranlassen, dass dem nachgegangen wird. Im Übrigen werden wir das Thema in der nächsten Trägerversammlung auch noch mal ansprechen. Ich vermute, dass es in Einzelfällen zu längeren Bearbeitungszeiten kommt als von mir eben angegeben. Ob es dafür rechtfertigbare Gründe gibt, muss im Einzelfall geprüft werden. Ich persönlich kann nur handeln, wenn ich davon Kenntnis habe.

Auswirkungen des BGH-Urteils auf das Amtsblatt der Stadt Leipzig

Auswirkungen des BGH-Urteils auf das Amtsblatt der Stadt Leipzig

Anfrage:

Gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) darf ein kostenlos verteiltes Amtsblatt lediglich amtliche Mitteilungen sowie Mitteilungen zu Vorhaben der Kommunalverwaltung und des Rates, jedoch keine presseähnliche Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben enthalten. Letzteres sei Aufgabe der lokalen Presse. Hierzu fragen wir:

  1. Wie hoch ist der Anteil redaktioneller Berichterstattung im Leipziger Amtsblatt?
  2. Wie werden sich der Umfang des Amtsblattes und die Produktionskosten entwickeln?
  3. Wie viele VZÄ sind (in Summe) mit redaktionellen Arbeiten i. S. d. Urteils beschäftigt? Wie werden die frei werdenden Kapazitäten zukünftig genutzt?
  4. Wie wird die Stadtverwaltung zukünftig eine Berichterstattung in ähnlichem Umfang und vergleichbarer Breite in privaten Medien oder Körperschaften öffentlichen Rechts sicherstellen? Wird dabei auch auf Stadtteilmedien wie hyperlokale Blogs gesetzt werden?
  5. In welchem Umfang sind nach Einschätzung des Oberbürgermeisters von dem Urteil auch andere stadteigene Informationskanäle (bspw. leipzig.de) betroffen?
  6. Mit welchem Einfluss auf die Höhe der Werbeeinnahmen ist nach Anpassung des Amtsblattes zu rechnen?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Oberbürgermeister Jung:

Diese Anfrage beantworte ich selbst. Es geht um das Urteil des Bundesgerichtshofs zu presseähnlichen Publikationen von Verwaltungen. Einleitend will ich sagen: Das ist keineswegs ein eindeutiges Urteil.

Es gibt zwei verschiedene, sich durchaus widersprechende Formulierungen, die ich hier kurz zitieren will, weil ich sie für wichtig erachte. Im genannten Urteil wird ausgeführt – ich zitiere -: dass sich gemeindliche Publikationen keiner (boulevard)pressemäßigen Illustration bedienen und das Layout nicht nach Art einer Tages- oder Wochenzeitung gestalten dürfen, um schon den Eindruck eines freien, von einem privaten Unternehmen stammenden Presseerzeugnisses zu vermeiden.

Einen Absatz weiter ist formuliert: Staatliche Information mit dem Ziel, Politik verständlich zu machen, die Bevölkerung über Politik und Recht im jeweiligen Aufgabenkreis zu informieren und staatliche Tätigkeit transparent zu gestalten, ist auch in presseähnlicher Form zulässig. Also: Presseähnlich dürfen wir informieren, aber nicht boulevardesk aufmachen. Vor dem Hintergrund beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zur Frage 1.

Der Anteil der redaktionellen Berichterstattung variiert je nach Aufkommen Amtlicher Bekanntmachungen. In der Regel überwiegen die Amtlichen Bekanntmachungen. In der aktuellen Ausgabe unseres Amtsblatts sind es sechs Seiten Amtliche Bekanntmachungen, eine Seite Beschlüsse der Stadtratssitzung, eine halbe Seite die Serie „Fraktionen zur Sache“ und fünf Seiten redaktioneller Inhalt. Eine Statistik führen wir bis jetzt dazu nicht.

Zur Frage 2.

Der Umfang ist vertraglich festgelegt auf in der Regel acht Seiten pro Ausgabe. Zusätzliche Seiten werden zusätzlich vergütet. Der Vertrag deckt auch die Produktionskosten des Vertragspartners ab. Sollten diese steigen, ist der Partner verpflichtet, diese Kostensteigerungen nachzuweisen. So kommt es immer wieder auch zu Anpassungen. Eine erste Prüfung des genannten Urteils ergibt: Es sind wahrscheinlich nur ganz, ganz marginale Änderungen an unserem Amtsblatt notwendig. Die Notwendigkeit zur Verringerung des Umfangs sehen wir zurzeit nicht.

Zur Frage 3.

Mit redaktionellen Arbeiten sind zurzeit zwei Vollzeitstellen beschäftigt, aber eben nicht boulevardpressemäßig. Ob es für Illustration und Layout einen Änderungsbedarf gibt, werden wir prüfen. Aber im Prinzip sind keine Änderungen geplant.

Zur Frage 4.

Es liegt weder in unserer Zuständigkeit noch in unserer Verantwortung, Berichterstattung in privaten Medien sicherzustellen. – Ich schaue mal zur Presseecke: Herr Orbeck, ich wünsche mir, dass unsere Informationen in der Presse gut platziert werden. Aber das müssen Sie immer wieder selbst entscheiden. Darauf können wir wenig Einfluss nehmen.

Zur Frage 5.

Das Urteil des BGH bezieht sich ausschließlich auf kommunale Printprodukte und hat keine Auswirkungen auf digitale Informationskanäle. Allerdings ist zurzeit ein Gerichtsverfahren zum kommunalen Onlineportal der Stadt Dortmund anhängig. Wir sind gespannt, wie es ausgeht.

Zur Frage 6.

Wir rechnen mit keinem Einfluss des Urteils auf unsere Werbeeinnahmen für das Amtsblatt.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Herr Oberbürgermeister, lassen Sie mich die Frage 4 noch mal anders formulieren: Sehen Sie es als notwendig an, zukünftig in stärkerer Weise nach außen sichtbare Pressearbeit der Stadt Leipzig zu machen, damit Zeitschriften, Zeitungen, Tagespresse, Wochenzeitungen, unabhängige Zeitschriftenformate darauf aufmerksam werden?

Oberbürgermeister Jung:

Sie können sicher sein, Herr Hobusch, das ist die Frage, die uns umtreibt: Wie stellen wir sicher, dass notwendige Informationen der Stadtverwaltung, die auch der demokratischen Bildung dienen, so in die Öffentlichkeit gelangen, dass möglichst viele Menschen partizipieren können?

Wir haben heute über die Schließung einer Druckerei gesprochen. Sie alle kennen die Auflagenentwicklung unserer Printmedien. Das heißt, wenn wir heute nicht alle Spielarten der Kommunikation, von Social Media über Radio, Fernsehen bis zum klassischen Print, umfassend bedienen, erreichen wir nur einen Bruchteil der Bevölkerung.

Insofern: Wir tun alles dafür. Erst vor kurzem haben wir uns an meinem Tisch damit beschäftigt, wie es uns noch besser gelingen kann, viele, viele Menschen in unserer Stadt zu erreichen. Noch vor 15 Jahren hat es ausgereicht, eine Pressekonferenz zu machen, um 40 bis 50 Prozent der Bevölkerung zu erreichen. Das ist heute bei weitem nicht mehr gegeben. Da ist in der Tat immer wieder unsere Fantasie gefordert.

Auswirkungen einer Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer

Taschenrechner

Anfrage:

In der Bunderegierung gibt es von verschiedenen Ministern der SPD Überlegungen, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter zu streichen.

In diesem Zusammenhang fragen wir an:

  1. In welcher Höhe wurde im Jahr 2017 von der LBW Grundsteuer auf die Mieter umgelegt?
  2. Wie hoch war der Jahresüberschuss der LWB im Jahr 2017?
  3. In welchem Umfang erwägt die LWB eine Anpassung der Nettokaltmieten bei einer Streichung der Umlagefähigkeit?
  4. Welchen Auswirkungen hätte eine Anhebung der Nettokaltmieten des Großvermieters LWB auf die ortsüblichen Vergleichsmieten und das Mitniveau in Leipzig insgesamt sowie auf die zu gewährenden Leistung für die Kosten der Unterkunft?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Wir haben zu dieser Anfrage die Wohnungsbaugesellschaft angefragt, deren Antwort hier einfließt. –

Zur Frage 1.

Die LWB hat 2017 rund 4,65 Millionen Euro Grundsteuer auf die Mieterschaft umgelegt.

Zur Frage 2.

Der Jahresüberschuss betrug eigentlich 36,25 Millionen Euro. Hierin sind aber Sondereinflüsse wie Wertzuschreibungen – diese sind kein Bargeld – von Grundstücken enthalten. Das Geschäftsergebnis ohne diese Sondereinflüsse betrug 4,68 Millionen Euro.

Zur Frage 3.

Sollte die Umlagefähigkeit der Grundsteuer gestrichen werden, würden die unter Punkt 1 genannten Kosten beim Vermieter verbleiben und sich negativ auf die zur Verfügung stehende Liquidität auswirken. Zur Erfüllung der Eigentümerziele, sowohl der Sachziele als auch der Sicherung der nachhaltigen wirtschaftlichen Stabilität, ist jedoch ein nachhaltig positives Geschäftsergebnis in der Größenordnung von mindestens 4 Millionen Euro zu realisieren. Dementsprechend müssten die zusätzlichen Kosten an anderer Stelle entweder eingespart oder amortisiert werden. Einsparung geht nur durch Reduzierung der Investitionen in die Wohnungsbestände. Das würde zulasten der Gebäudesubstanz gehen. Damit wäre mittelfristig die wirtschaftliche Stabilität nicht mehr gegeben. Letztendlich hätte das auch negative Auswirkungen auf die Mieter. Alternativ wären die zusätzlichen Kosten durch erhöhte Mieteinnahmen zu kompensieren, was eine Mieterhöhung um 18 Cent pro Quadratmeter und Monat nach sich ziehen würde.

Zur Frage 4.

Aufgrund der Tatsache, dass die LWB circa 10 Prozent des Leipziger Wohnungsmarkts abbildet, würde sich eine entsprechende Mieterhöhung natürlich auf die Durchschnittswerte der Stadt Leipzig auswirken. Es ist jedoch davon auszugehen, dass bei einer Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer nicht nur die LWB, sondern die Vermieter generell die Nettokaltmiete anheben.

Insofern ist davon auszugehen, dass die Nettokaltmieten generell zumindest um die durchschnittlichen Kosten für die Grundsteuer steigen werden – laut Betriebskostenbroschüre 2016 machen sie rund 18 Cent pro Quadratmeter und Monat aus -; zugleich fallen diese Kosten aus den Betriebskosten heraus. Für die Mieter entstünde dadurch also keine Entlastung.

Allerdings kann vermutet werden, dass ein Teil der Vermieter den kalkulierten Anteil der Grundsteuerkosten an der Nettokaltmiete eher großzügig bemessen wird, um künftige Steigerungen der Grundsteuer gleich mit abzudecken. Zudem geht für die Mieter die Transparenz für die Grundsteuer in den kalkulierten Kosten verloren.

Die genannte Steigerung der Nettokaltmieten würde sich allerdings nicht sprunghaft vollziehen, sondern zeitlich gestreckt, da viele Vermieter in Leipzig auf Basis der im aktuellen Mietspiegel dargestellten ortsüblichen Vergleichsmieten bereits Mieterhöhungen in den bestehenden Mietverträgen durchgeführt haben und solche Mieterhöhungen auf maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren beschränkt sind. Bei Neuvermietungen würden die Grundsteuerkosten jedoch sofort auf die verabredete Nettokaltmiete aufgeschlagen werden und damit zu einer Steigerung führen.

Die resultierenden Steigerungen der Nettokaltmiete würden sich vermutlich in einer steigenden ortsüblichen Vergleichsmiete niederschlagen. Auf die gewährten Kosten für Unterkunft und Heizung sollte der Einfluss gering sein, da die Kosten der Unterkunft ohnehin sowohl die Nettokaltmiete als auch die kalten Betriebskosten und damit auch die Kosten der Grundsteuer umfassen.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Frau Dubrau, kann man Ihre Ausführungen so zusammenfassen, dass eine Streichung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer zumindest mittelfristig nachteilig für die Mieter in der Stadt Leipzig wäre?

Bürgermeisterin Dubrau:

Nachteilig nicht, aber es würde keine Vorteile bringen. Das würde dann nur über einen anderen Weg finanziert.

Straßenraum-Umgestaltung am Floßplatz

Flossplatz

Anfrage:

Am 15. November 2018 haben ASW und VTA in der Petri-Schule eine Bürgerinformation zur Straßenraum-Umgestaltung am Floßplatz durchgeführt.

Hierzu fragen wir an:

  1. Welche Maßnahmen sind im Rahmen der Umgestaltung des Floßplatzes vorgesehen?
  2. Wann werden die Maßnahmen begonnen? Wann wird die Umgestaltung abgeschlossen sein?
  3. Welche Reaktion auf Seiten der zur Veranstaltung anwesenden Bürger, Anwohner und Gewerbetreibenden haben die anwesenden Mitarbeiter der Stadtverwaltung zur Kenntnis genommen?
  4. Inwieweit finden die Hinweise der Anwesenden im weiteren Verlauf der Planungen Berücksichtigung?
  5. Wie viele Parkplätze fallen zwischen den Grünflachen Floßplatz auf Höhe der Hohe Straße weg?
  6. Was sind die Gründe für den Wegfall der Parkplätze auf Höhe der Grundschule am Floßplatz und Petri-Schule?

Anfrage im Allris

mündliche Antwort (in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Bonew:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Zur Frage 1.

Im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme Innerer Süden ist die Sanierung der östlichen Umfahrung des Floßplatzes vorgesehen. Dabei werden Fahrbahn und Gehwege grundhaft erneuert. Die Aufteilung in Fahrbahn, Gehwege und Stellplätze bleibt in Anlehnung an den Bestand im Grundsatz erhalten. In Abweichung zum Bestand wird vor den beiden Schulen ein Teil des Straßenraums aus Gründen der Schulwegsicherheit als Mischverkehrsfläche ohne Stellplätze gestaltet. An den Kreuzungsbereichen werden Gehwegnasen ausgebildet, um sichere Querungsmöglichkeiten zu gewährleisten. Im Rahmen der Baumaßnahmen werden zudem die Straßenbeleuchtung und der Leitungsbestand durch die Medienträger erneuert.

Zur Frage 2.

Die Baumaßnahme wird voraussichtlich in zwei Abschnitten zwischen Juli 2019 und August 2020 durchgeführt.

Zur Frage 3.

Bei der Bürgerinformation am 15.11. waren unterschiedliche Reaktionen der Bürger und Anwohner zu verzeichnen. Während einerseits Anwohner die aus ihrer Sicht unzureichende Anzahl von Stellplätzen bemängelten, gab es gleichzeitig auch zahlreiche positive Äußerungen, die sich insbesondere auf die Schulwegsicherung bezogen.

Zur Frage 4.

Hinweisen aus der Bürgerveranstaltung, die den Erhalt von Stellplätzen fordern, was sich negativ auf die Schulwegsicherheit und generell auf die Sicherheit von Schülern, Fahrradfahrern und Fußgängern auswirken würde, kann nicht gefolgt werden. Den Sicherheitsbedürfnissen ist aus Sicht der Verwaltung bei der weiteren Vorbereitung Vorrang einzuräumen.

Zur Frage 5.

Es entfallen circa 18 Stellflächen.

Zur Frage 6.

Die Gründe liegen in der beschriebenen Ausgestaltung des Straßenraums als Mischverkehrsfläche zur notwendigen Verbesserung der Verkehrs- und insbesondere der Schulwegsicherheit.

Waffenverbotszone

Waffenverbotszone

Anfrage:

Seit dem 05. November 2018 gilt im Gebiet um die Eisenbahnstraße eine Waffenverbotszone.

Hierzu fragen wir:

  1. Sind Pkws, LKWs, Busse und Straßenbahnen geschlossene Behältnisse im Sinne der Waffenverbotszone?
  2. Wie stellen die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) sicher, dass die Fahrgäste durch das Verlassen von Straßenbahn oder Bus und Mitführen von Gegenständen wie beispielsweise Nagelscheren, –pfeilen oder Schraubenziehern nicht unabsichtlich gegen das Waffenverbot verstoßen?

Anfrage im Allris

mündliche Antwort (in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Rosenthal:

Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zur ersten Frage.

Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Busse und Straßenbahnen können nicht unter dem in der Rechtsverordnung definierten Begriff „verschlossene Behältnisse“ subsumiert werden.

Zur zweiten Frage.

Die LVB war weder an dem Erlass der entsprechenden Rechtsverordnung beteiligt, noch ist sie zuständig für den Vollzug der dort enthaltenen Regelungen. Für die Beachtung der Bestimmungen der Rechtsverordnung sind diejenigen natürlichen Personen verantwortlich, die sich in die sogenannte Waffenverbotszone begeben. Mithin ist es auch nicht Aufgabe der LVB, sicherzustellen, dass etwaiges, wenn auch unverschuldetes Fehlverhalten von Fahrgästen unterbunden bzw. verfolgt wird. Vereinbarungsgemäß werden die Fahrgäste über das Fahrgast-TV auf die wichtigsten Regelungen der Zone hingewiesen. Schließlich fallen die in der Fragestellung beispielhaft aufgeführten Gegenstände nicht unter die gefährlichen Gegenstände im Sinne von § 2 der Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Herr Bürgermeister Rosenthal, in der vergangenen Woche konnten wir erfahren, dass seit Anfang November 384 Kontrollen durchgeführt und in zweistelliger Anzahl Messer und in einstelliger Anzahl auch Nagelscheren, Schraubendreher oder Schraubenzieher festgestellt worden sind. Die genaue Bezeichnung, die in der Berichterstattung genannt worden ist, ist mir jetzt nicht geläufig. Nach meiner rudimentären rechtlichen Kenntnis kann auch ein Schraubendreher oder eine Nagelfeile ein gefährliches Werkzeug sein, zumindest im strafrechtlichen Sinne. Das will ich hier jetzt aber nicht vertiefen.

Meine Frage ist: Wie wird sichergestellt, dass die Auswahl derjenigen, die kontrolliert werden, nach rechtstaatlichen Maßstäben erfolgt, dass also kein Racial Profiling stattfindet und die Kontrollen vorurteilsfrei durchgeführt werden?

Bürgermeister Rosenthal:

Lieber Stadtrat Hobusch, ich würde Sie bitten, sich dazu an die Polizeidirektion Leipzig zu wenden. Es sind zwei Verordnungen des Innenministeriums des Freistaats Sachsen. Deren Vollzug liegt nicht bei der Stadt Leipzig.

Maßnahmen in der Jahnallee

Jahnallee

Anfrage:

Aktuell trifft das Verkehrs- und Tiefbauamt Vorkehrungen für Maßnahmen der Reduzierung des ruhenden Verkehrs, wie ein absolutes Halteverbot, in der Jahnallee.

Hierzu fragen wir:

  1. Wie lange dauert es, die vom Stadtrat beschlossenen Prüfungen durchzuführen?
  2. Welche Unterstützungsmaßnahmen hat die Stadtverwaltung für die durch die Sofortmaßnahmen betroffenen Gewerbetreibenden vorgesehen?

Anfrage im Allris

mündliche Antwort (in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Es geht um die verkehrsrechtlichen Maßnahmen in der Jahnallee.

Zur Frage 1.

Es wird entsprechend der Stadtratsbeschlüsse zum Antrag 05894, Unfallschwerpunkt Jahnallee, und zur Petition 06194 verfahren. Das heißt: Die Prüfung von Sofortmaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an Unfallschwerpunkten und die Umsetzung des Lärmaktionsplans sind abgeschlossen. Zwischen Leibnizstraße und Friedrich-Ebert-Straße werden zum einen die Entfernung der Kurzparkzone und die Schaffung von drei Ladebereichen, die jeweils zeitlich begrenzt sind – werktags zwischen 9 und 13 Uhr -, mittels eines eingeschränkten Halteverbots angeordnet, zum anderen wird eine Herabsetzung der zulässigen Geschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde zur Reduzierung der Lärmbelastung angeordnet. Mit dieser Maßnahme wird insbesondere die Verkehrssicherheit für Radfahrer erhöht. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist noch für dieses Jahr vorgesehen.

Zur Frage 2.

Wie eben schon erläutert, werden zur Sicherung der Anbindung der Geschäfte und sonstigen Einrichtungen drei Bereiche eingerichtet, in denen der Lieferverkehr abgewickelt werden kann. In der südlichen Tschaikowskistraße sind zusätzlich vier Kurzzeitparkplätze mit Parkscheibe für eine Stunde vorgesehen. In den anderen Seitenstraßen sind solche Kurzzeitparkplätze bereits vorhanden. Dort ist im Moment noch freie Kapazität zu beobachten. Mit Umsetzung des Bewohnerparkens werden in den Nebenstraßen der Jahnallee noch mehr Dauerparker verdrängt, und den Kunden der Gewerbetreibenden werden dadurch weitere Kurzzeitparkplätze zur Verfügung gestellt werden können, dann allerdings mit Parkscheinautomaten.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Sehr geehrte Frau Dubrau, der Stadtrat hat in diesem Zusammenhang durch Änderungsantrag auch beschlossen, dass die Stadtverwaltung die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Gustav-Adolf-Straße prüfen soll. Auch das war Gegenstand dieses Beschlusses.

Erste Frage: Können Sie sagen, bis wann diese Prüfung abgeschlossen sein wird? Die Sofortmaßnahmen haben ja auch erhebliche Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden in der Jahnallee. Der Oberbürgermeister hat vorhin schon erwähnt, dass ihm heute eine Unterschriftenliste von allen Gewerbetreibenden der Jahnallee übergeben wurde.

Dazu meine zweite Frage: Wann und in welchem Umfang ist die Stadtverwaltung auf die Gewerbetreibenden zugegangen? Wie wurden sie über die bevorstehenden Maßnahmen informiert? Welche Kommunikation hat mit den Betroffenen stattgefunden?

Bürgermeisterin Dubrau:

Das würde ich Ihnen gern schriftlich beantworten. Das kann ich jetzt nicht aus dem Handgelenk sagen.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Das heißt also, Sie als verantwortliche Dezernentin wissen nicht, ob mit Betroffenen vor Beginn der Maßnahmen gesprochen wurde. Das ist Ihnen nicht bekannt.

Bürgermeisterin Dubrau:

Das ist mir deswegen nicht bekannt, weil danach nicht gefragt war. Ansonsten hätte ich nachgefragt. Ich habe eben die Maßnahmen benannt, die wir, wie vom Stadtrat beschlossen, sofort durchführen sollten. Sofort! Das haben wir auch gemacht. Inwiefern Einzelgespräche dazu stattgefunden haben, werde ich Ihnen schriftlich nachliefern.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Herr Oberbürgermeister, können Sie angesichts dieses Sachverhalts, wie er eben nicht vorgetragen werden konnte, die Unterschriftensammlung der Gewerbetreibenden und deren Verärgerung verstehen?

Oberbürgermeister Jung:

Ja.

Feuerschutz in Leipziger Museen und Sammlungen

Brandschutz

Anfrage:

2004 brannte die Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar, 30.000 wertvolle Bücher wurden zerstört.

2016 brannte das Naturhistorische Museum Delhi nieder, wobei unter anderem der Knochen eines 160 Millionen Jahre alten Dinosauriers verlorenging, der zu den größten bekannten Exemplaren dieser Tiere zählte. 

Anfang September brannte in Rio de Janeiro das Naturkundemuseum ab, es ist von einem nahezu vollständigen Verlust der Sammlung auszugehen. Darunter waren nicht nur Tonbandaufzeichnungen inzwischen ausgestorbener Sprachen, die weltweit bedeutendste Sammlung von Flugsauriern, Leihgaben aus aller Herren Ländern und eine Sammlung von fünf Millionen Tag- und Nachtfaltern, sondern auch Schädel und Hüftknochen einer “Luzia” genannten Frau, die ältesten bekannten menschlichen Überreste Amerikas, Millionen Fundstücke und einzigartige Typusexemplare von Tieren, kunsthistorische Gegenstände, präkolumbische Mumien und Aufzeichnungen über indigene Völker aus 200 Jahren Sammelgeschichte.

Hierzu fragen wir an:

  1. Wie hat sich das Budget speziell für Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen in allen Museen entwickelt, welche voll oder teilweise von der Stadt Leipzig betrieben werden? (Bitte aufschlüsseln nach Teilbereichen wie Brandschutz, Diebstahlschutz, Schutz vor Natureinflüssen etc.)
  2. Welche feuerpräventiven Maßnahmen werden ergriffen? In welcher Regelmäßigkeit werden diese überprüft?
  3. Welche Budgets sind in den nächsten Jahren notwendig, um in Fragen des Brandschutzes auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben?
  4. Welche externe Beratungsexpertise in Fragen Brandschutz und Sicherheit der Sammlungen nehmen die Stadt Leipzig und ihre Museen (siehe 1.) in Anspruch? In welcher Regelmäßigkeit erfolgt dies?
  5. In welche Risikoklasse werden jeweils die Gebäude, die die Sammlungen (siehe 1.) beherbergen, eingeteilt?

Anfrage im Allris

Antwort:

Frage 1: Wie hat sich das Budget speziell für Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen in allen Museen entwickelt, welche voll oder teilweise von der Stadt Leipzig betrieben werden? (Bitte aufschlüsseln nach Teilbereichen wie Brandschutz, Diebstahlschutz, Schutz vor Natureinflüssen etc.)

Die laufenden baulichen Maßnahmen zum Schutz der Kulturgüter in den Museen vor Brand, Diebstahl und Elementarereignisse werden haushalterisch nicht gesondert geplant und abgerechnet. So wird z.B. die Erneuerung einer Leitung durch eine Brandwand und deren brandschutztechnische Abschottung buchungstechnisch nicht getrennt erfasst.

Einzeln werden die Kosten für die Wartung und Prüfung der Brandschutzanlagen und Einbruchmeldeanlage erfasst. Da der notwendige Austausch einzelner Komponenten dieser Anlagen nicht in festen Turnussen oder erst nach Bedarf durchgeführt werden muss, sind diese Kostenhöhen verschieden.

Für den Gebäudekomplex Grassimuseum (umfasst neben dem Museum für Abgewandte Kunst, die beiden Museen des Freistaates das Museum für Völkerkunde und das Museum für Musikinstrumente) ergeben sich in den Jahren 2017 und 2018 für Wartung und Prüfung der technischen Anlagen z.B. folgende Kosten:

1. Brandschutzmaßnahmen   2017 2018
Wartungen 11.483,83 EUR 13.025,69 EUR
Prüfungen 20.141,47 EUR 3.825,85 EUR
2. Sicherheitsmaßnahmen 2017 2018
Wartungen 1.739,29 EUR 1.932,52 EUR
Prüfungen 805,51 EUR 2.142,00 EUR
3. Diebstahlschutz                  2017                 2018
Wartungen 3.247,39 EUR 17.122,95 EUR
Bewachung 5.210,76 EUR 5.210,76 EUR

Für das Grassimuseum wurden zudem umfangreiche Einzelmaßnahmen zur Erhaltung der technischen Anlagen realisiert, dazu zählen der Mängelbeseitigung an Brandschutzklappen i. H. v. 136.500 EUR, der Austausch automatischer Brandmelder i. H. v. 73.100 EUR und die Umverlegung eines Fluchtweges i. H. v. 7.400 EUR.

Die Stadt Leipzig trägt die im Gemeinschaftseigentum entstandenen Kosten entsprechend der Miteigentumsanteile nach Wohnungseigentümergesetz. Der Anteil für die Stadt Leipzig beträgt hierbei immer 48,36 Prozent der Gesamtkosten.

Zum Vergleich; die Ausgaben für die Wartung und Prüfung der Einbruchmeldeanlage und die Brandmeldeanlage im Neubau des Stadtgeschichtlichen Museums im Böttchergässchen betrugen in den letzten Jahren zwischen 3.000 und 10.000 € jährlich.

Für die Bewachung durch Wachfirmen entstanden 2017 und 2018 folgende Kosten:

Naturkundemuseum

2018 Kosten für Bewachung: 179.750 € (Hochrechnung)

2017 Kosten für Bewachung: 167.004,95 € (IST)

Stadtgeschichtliches Museum

2018 Kosten für Bewachung: 250.000 € (Hochrechnung)

2017 Kosten für Bewachung: 239.277,99 (IST)

Museum der bildenden Künste

2018 Kosten für Bewachung: 1.280.000 € (Hochrechnung)

2017 Kosten für Bewachung: 1.335.673,92 € (IST)

Museum für Angewandte Kunst

2018 Kosten für Bewachung: 1.223.809,61 € (Hochrechnung)

2017 Kosten für Bewachung: 1.161.175,79 € (IST)

Frage 2: Welche feuerpräventiven Maßnahmen werden ergriffen? In welcher Regelmäßigkeit werden diese überprüft?

Zu den präventiven Maßnahmen zählt die vierteljährliche Wartung der Brandmeldeanlage, die Wartung der technischen Anlagen wie Sprinkleranlagen mindestens einmal jährlichund die Überprüfung der Feuerlöscher alle 2 Jahre. Eine Brandverhütungsschau mit der Branddirektion findet alle 5 Jahre statt.

Die allgemeine Arbeitsschutzbelehrung beinhaltet auch Themen des Brandschutzes und wird jährlich durchgeführt. Die Ausbildung und Bestellung von Brandschutzhelfern (nach DGUV 205/023) und von einem Sicherheitsbeauftragten (nach DGUV 211/042) gehört ebenso zu den Präventivmaßnahmen.

Außerdem werden praktische Übungen im bestehenden Notfallverbund der Leipziger Bibliotheken und Archive zur Rettung von Kunstgut im Ereignisfall durchgeführt. Hier ist angedacht den Verbund auch auf die Rettung von Kunstobjekten zu erweitern.

Frage 3: Welche Budgets sind in den nächsten Jahren notwendig, um in Fragen des Brandschutzes auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben?

Im Museum der bildenden Künste wird in den Jahren 2018 und 2019 die Brandmeldeanlage erneuert (mit Umstellung auf Digitalfunk). Die Kosten betragen ca. 130.000 €.

Für den Bereich des Stadtgeschichtlichen Museums wird der neueste Stand mit der Umsetzung des 2. Bauabschnittes bei der Sanierung des Alten Rathauses im Jahr 2020 erreicht.

Für das Grassimuseum ist in den kommenden Jahren der Austausch der Brandmeldezentrale und die Ausstattung des Wirtschaftshofes mit einer Wärmebildkamera geplant. Der Kostenanteil der Stadt Leipzig beträgt ca. 12.000 €.

Für das bestehende Museumsgebäude des Naturkundemuseums in der Lortzingstraße 3 ist eine Teilerneuerung an den Elektroanlagen im Jahr 2019 geplant. Weitere Maßnahmen sind hier bis zur Standortentscheidung nicht vorgesehen. Das bestehende Museumsgebäude verfügt selbstverständlich über eine Brand- und Einbruchmeldeanlage.

Frage 4: Welche externe Beratungsexpertise in Fragen Brandschutz und Sicherheit der Sammlungen nehmen die Stadt Leipzig und ihre Museen (siehe 1.) in Anspruch? In welcher Regelmäßigkeit erfolgt dies?

Externe Beratung gibt die Branddirektion Leipzig auf Nachfrage und im Rahmen der Brandverhütungsschau. Auch die Mitgliedschaft im Notfallverbund Leipzig, der überregional agiert, ermöglicht fachlichen Austausch und Konsultation zu allen aufkommenden Fragen des Brandschutzes, der Sicherheit und bei Havarien im Museumsbetrieb. Die Mitglieder des Notfallverbundes treffen sich zweimal jährlich zu Verbandssitzungen. Außerdem finden regelmäßig überregionale Seminare mit Erfahrungsaustausch statt.

Die Museen haben außerdem die umfangreichen Fragebögen des „Sicherheitsleitfaden Kulturgut“ (SiLK) der Konferenz Nationaler Kultureinrichtungen ausgefüllt. Der SiLK dient mit seinen einführenden Abhandlungen, Fragebögen und seinem Wissenspool der Schärfung des Bewusstseins für das Thema Sicherheit und dem Kulturgutschutz in Museen, Bibliotheken und Archiven. Er unterstützt die Mitarbeiter dabei, ihre Einrichtung im Bereich Sicherheit zu evaluieren, und zeigt Tipps und Lösungsmöglichkeiten auf.

Frage 5: In welche Risikoklasse werden jeweils die Gebäude, die die Sammlungen (siehe 1.) beherbergen, eingeteilt?

Risikoklassen wurden durch die Versicherungsunternehmen, die die Stadt Leipzig gebunden hat, nicht vergeben. Die Versicherungsunternehmen fordern die Einhaltung der in Deutschland üblichen technischen Standards und sowie die Einhaltung der Unfallvorschriften. In größeren Abständen oder bei Bedarf werden Ortsbegehungen durch die Versicherung durchgeführt, wobei die dabei gegebenen Hinweise für die Stadt nicht verbindlich sind. 

Antwort im Allris

Auswirkungen der politischen Situation auf den Wirtschaftsstandort Leipzig

Auswirkungen der politischen Situation auf den Wirtschaftsstandort Leipzig

Anfrage:

Eine Agentur hat sich als Dienstleister aus der Kampagne für die Invest Region Leipzig GmbH zurückgezogen. Sie begründet das damit, dass der Standort Sachsen trotz anhaltender rassistischer Auseinandersetzungen sowie ausbleibender geeigneter politischer Maßnahmen stark positiv emotionalisiert werden solle.

Wir fragen in diesem Zuge an:

  1. Wie viele Firmen haben sich schon vorher aus politischen und/oder gesellschaftlichen Gründen aus Projekten der Stadt Leipzig zurückgezogen?
  2. Welchen Umgang pflegt man mit derlei Sorgen? Welche Maßnahmen werden ergriffen?
  3. Welcher Schaden lässt sich für den Wirtschaftsstandort Leipzig in Bezug auf solche Problematiken beziffern bzw. beschreiben?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wie viele Firmen haben sich schon vorher aus politischen und/oder gesellschaftlichen Gründen aus Projekten der Stadt Leipzig zurückgezogen?

Der Stadt Leipzig, der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer (HWK) und der Invest Region Leipzig (IRL) sind keine Fälle von Rück- oder Wegzügen von Unternehmen aus politischen und/oder gesellschaftlichen Gründen bekannt.

2. Welchen Umgang pflegt man mit derlei Sorgen? Welche Maßnahmen werden ergriffen?

Die IRL steht in dieser wichtigen Frage im engen Austausch mit der Wirtschaftsförderung Sachsen und anderen Wirtschaftsförderungs-Institutionen. Das gemeinsame Ziel ist es, die Diskussion im In- und Ausland zu versachlichen bzw. auf eine faktenbasierte wirtschaftliche Ebene zu stellen. Dabei liegt der Fokus darauf, gemeinsame strategische Ansätze für die Vermarktung des Wirtschaftsstandortes Sachsen und einen Gegenpol zur teils sehr negativen Berichterstattung in den nationalen und internationalen Medien zu entwickeln. Um Ableitungen für die vertriebsunterstützenden Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen zu treffen und daraus entsprechende Botschaften für den Wirtschaftsstandort Leipzig abzuleiten, findet eine regelmäßige Marktbeobachtung in Bezug auf die jeweils kommunizierten Inhalte statt.

Die Stadtverwaltung selbst wird – ähnlich wie nach den Vorkommnissen 2015 in Dresden -zurückhaltend sachlich reagieren und über ihr bereits bestehendes Engagement für ein weltoffenes Leipzig u. a. der Fachstelle für Extremismus und Gewaltprävention die Diskussion positiv unterstützen.

3. Welcher Schaden lässt sich für den Wirtschaftsstandort Leipzig in Bezug auf solche Problematiken beziffern bzw. beschreiben?

Derzeit sind keine konkreten Auswirkungen für den Wirtschaftsstandort Leipzig in Bezug auf solche Problematiken bekannt. Mögliche Schäden sind deshalb kaum zu beziffern. Unstrittig ist jedoch, dass Vorkommnisse wie die in Chemnitz  nachteilig für den Wirtschaftsstandort Sachsen und damit auch für den Standort Leipzig sein können. Tatsache ist, dass aufgrund des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels Unternehmen in Sachsen und Leipzig zukünftig  bei der Suche nach Arbeitskräften verstärkt auf Zuwanderung angewiesen sein werden. Nur ein weltoffenes Klima kann diesen Prozess erleichtern und unterstützen.

Leider berichten einzelne, international ausgerichtete Unternehmen, dass die Entwicklungen von Geschäftspartnern in Gesprächen thematisiert werden. Einem möglichen Imageschaden gilt es deshalb frühzeitig mit allen geeigneten Mitteln zu begegnen.

Antwort im Allris

Kündigung der Kinderbetreuung durch die Stadt Leipzig nach Wohnortwechsel

Kündigung der Kinderbetreuung durch die Stadt Leipzig nach Wohnortwechsel

Anfrage:

Seit Mai 2018 enthält die Benutzerregelung für Kindertagesstätten der Stadt Leipzig folgenden Passus: „Bei Wohnortwechsel des zu betreuenden Kindes außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Stadt Leipzig ist die Stadt Leipzig berechtigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten nach Wohnortwechsel den Betreuungsvertrag mit den Personensorgeberechtigten schriftlich zu kündigen.“

  1. In wie vielen Fällen hat die Stadt Leipzig seit Mai 2018 von ihrem Kündigungsrecht nach Wohnortwechsel Gebrauch gemacht?
  2. Wie ist vor diesem Hintergrund die Aussage zu verstehen, wonach die Kinder nach Wohnortwechsel in der Regel auf dem Betreuungsplatz der Stadt Leipzig verbleiben? (siehe Antwort auf Frage 1 der Anfrage VI-F-06173)
  3. Verbleiben umgezogene Kinder auf dem Betreuungsplatz in Leipzig, obwohl die neue Gemeinde freie Betreuungskapazitäten hat?
  4. Welche Kriterien führen dazu, dass ein Kind, deren Eltern den Wohnsitz außerhalb Leipzigs verlagern, den Betreuungsplatz in Leipzig behält?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte!

Zur Frage 1.

Vom Kündigungsrecht wurde in keinem Fall Gebrauch gemacht.

Zur Frage 2.

Die Kinder verbleiben auf dem Betreuungsplatz, wenn die Eltern das wünschen. Der Passus eröffnet lediglich die rechtliche Möglichkeit.

Zur Frage 3.

Es wird nicht geprüft, ob die neue Gemeinde freie Plätze hat.

Zur Frage 4.

Ein Kind kann seinen Betreuungsplatz behalten, wenn die Eltern wünschen, dass ihr Kind in der bisherigen Kita verbleibt.

Fallzahlen im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten des Ordnungsamtes

Fallzahlen im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten des Ordnungsamtes

Anfrage:

Die Fragen beziehen sich auf die Beantwortung der Anfrage VI-F-06172 „Auswirkungen der Aufstockung des Stadtordnungsdienstes“ der Fraktion Freibeuter:

  1. Wie haben sich die Fallzahlen bußgeldrelevanter Tatbestände im Vergleich der Jahre 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018 im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten des Ordnungsamtes entwickelt?
  2. Wie hat sich die Zahl der die im Außendienst erfassten Tatbestände weiterbearbeitenden Mitarbeiter im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten des Ordnungsamtes im Vergleich der Jahre 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018 entwickelt? Bitte um Gegenüberstellung von Fallzahlen, VZÄ lt. Stellenplan, VZÄ-Besetzung und Ausfallzeiten in VZÄ und analog der Tabelle in der Antwort zu Frage 4 in Anfrage VI-F-06172.
  3. (siehe Antwort auf Frage 2 und 4 der Anfrage VI-F-06172):
    (a) Ist es richtig, dass ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung softwareseitig nicht die Einstellungsgründe (wie bspw. Verjährung) differenzieren und bei Abschluss des Falles dokumentieren kann?
    (b) Welche Gründe führen zum Eintreten der Verjährung, wenn sie nicht personeller Art sind?
    (c) Warum wird dennoch angeführt, dass 2.000 Fallbearbeitungen je Sachbearbeiter nicht überschritten werden sollen, um den Eintritt der Verjährung wegen Zeitverfall zu verhindern?
  4. (siehe Antwort auf Frage 4 der Anfrage VI-F-06172): Welche Maßnahmen ergreift der Oberbürgermeister kurzfristig, um der seit 2016 anhaltenden Überschreitung der Fallzahlen je Sachbearbeiter entgegen zu wirken. Welche Maßnahmen sind langfristig geplant?

Anfrage im Allris

Antwort:

Eingangs ist festzuhalten, dass die Fragestellung widersprüchlich ist, da ausdrücklich Bezug auf die Auswirkungen der Aufstockung des Stadtordnungsdienstes in der Bußgeldsachbearbeitung genommen wird. Feststellungen zu den nunmehr ergänzend nachgefragten Verkehrsordnungswidrigkeiten treffen im kommunalen Bereich jedoch die Mitarbeiter/innen der Abteilung Verkehrsüberwachung. Zudem gestalten sich die Abläufe und der Aufwand in der Sachbearbeitung bei Verkehrs- bzw. allgemeinen Ordnungswidrigkeiten unterschiedlich. Insofern ist eine gesonderte Betrachtung beider Aufgabenbereiche angezeigt.

Im Folgenden werden – ergänzend zu der bereits am 16.08.2018 erfolgten Darstellung der Situation hinsichtlich der Bearbeitung allgemeiner Ordnungswidrigkeiten – Angaben für das Sachgebiet Verkehrsordnungswidrigkeiten gemacht.

Frage 1: Wie haben sich die Fallzahlen bußgeldrelevanter Tatbestände im Vergleich der Jahre 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018 im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten des Ordnungsamtes entwickelt?

Jahr 2015 2016 2017 1. Hj 2018
Fallzahl 449.537 485.850 479.956 241.983

Tabelle: Fallzahlentwicklung – Verkehrsordnungswidrigkeiten

Die Angaben umfassen alle Tatbestände des ruhenden und des fließenden Verkehrs sowie Unfälle. Hinsichtlich der Feststellung beinhalten sie alle Anzeigen der kommunalen Verkehrsüberwachung, des Polizeivollzugsdienstes, anderer Ämter und Behörden sowie Privatanzeigen.

Jahr 2015 2016 2017 >HJ 2018
Fallzahl 11.577 13.400 12.556 7.235

Tabelle: Fallzahlentwicklung – Allgemeine Ordnungswidrigkeiten

Frage 2: Wie hat sich die Zahl der die im Außendienst erfassten Tatbestände weiterverarbeitenden Mitarbeiter im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten des Ordnungsamtes im Vergleich der Jahre 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018 entwickelt? Bitte um Fallzahlen, VZÄ lt. Stellenplan, VZÄ-Besetzung und Ausfallzeiten in VZÄ und analog der Tabelle in der Antwort zu Frage 4 in der Anfrage VI-F-06172.

Jahr 2015 2016 2017 1. Hj 2018
Fallzahlen 449.537 485.850 479.956 241.983
VZÄ lt. Stellenplan mit SGL 33,25 33,25 31,25* 31,25
VZÄ-Besetzung lt. Stellenplan 33,25 33,195 31,2 30,25
Ausfallzeiten in VZÄ 3,87 3,41 3,91 4,40
IST-Besetzung in VZÄ 29,38 29,785 27,29 25,58

Tabelle: Stellenbesetzung – SG Verkehrsordnungswidrigkeiten
* Korrektur um 2,0 VZÄ

Jahr 2015 2016 2017 1. Hj. 2018
Fallzahlen 11.577 13.400 12.556 7.235
VZÄ lt. Stellenplan mit SGL 7,0 7,0 8,0 9,0 *
VZÄ-Besetzung lt. Stellenplan 7,0 7,0 7,0 9,0
Ausfallzeiten in VZÄ 1,9 0,9 0,6 0,5
IST-Besetzung in VZÄ 5,1 6,1 6,4 8,5

Tabelle: Stellenbesetzung – SG Allgemeine Ordnungswidrigkeiten
* Einrichtung einer bis zum 31.12.2018 befristeten Stelle durch Verlagerung innerhalb des Ordnungsamtes

Frage 3:  a. Ist es richtig, dass ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung softwareseitig nicht die Einstellungsgründe (wie bspw. Verjährung) differenzieren und bei Abschluss des Falles dokumentieren kann?

Alle angezeigten Ordnungswidrigkeiten werden in das Bearbeitungsverfahren Saar-OWi eingepflegt, bearbeitet und in diesem Verfahren zu einem Abschluss gebracht. Im Einstellungsfall werden die Gründe – nach bestimmten Fallgruppen differenziert –  dokumentiert. Einer dieser Einstellungsgründe ist die eingetretene Verfolgungsverjährung. Eine tiefergehende statistische Auswertung der dafür ursächlichen Faktoren erfolgt aber nicht. Dies wäre nicht eindeutig einem Faktor zuordenbar und zudem mit erheblichem manuellen Aufwand verbunden.

Frage 3:  b. Welche Gründe führen zum Eintreten der Verjährung, wenn sie nicht personeller Art sind?

Verjährungsgründe können sein:

  • zu späte Anzeige der Ordnungswidrigkeit gegenüber der Verfolgungsbehörde
  • fehlende Mitwirkung des Betroffenen bzw. der Zeugen
  • Betroffener kann nicht ermittelt werden
  • ergebnislose/ langwierige Aufenthaltsermittlungen
  • Verjährung bei Gericht oder Staatsanwaltschaft
  • Abgabe des Verfahren von der Staatsanwaltschaft an die Bußgeldbehörde ohne Abgabeverfügung nach § 43 OWiG
  • durch Überlastung/ Personalausfall bedingter Zeitverzug in der Fallbearbeitung bei anderen beteiligten Ämtern und Behörden
  • Zustellungsmängel

u. a.

Da sich oft mehrere Gründe überschneiden bzw. gleichzeitig vorliegen, macht es keinen Sinn, dies statistisch differenziert zu erfassen.

Frage 3:  c. Warum wird dennoch angeführt, dass 2.000 Fallbearbeitungen je Sachbearbeiter nicht überschritten werden sollen, um den Eintritt der Verjährung wegen Zeitverfall zu verhindern?

Treten hinsichtlich der o. g. Einstellungsgründe keine signifikanten Abweichungen von den jahrelangen Erfahrungswerten ein, so ist ein Ansteigen der Einstellungsquote ein Indikator dafür, dass die Leistungsgrenze des vorhandenen Personals erreicht bzw. überschritten ist und eine Überlastungssituation vorliegt.

Eine dauerhafte Überschreitung der jährlich zu bearbeitenden Fallzahl pro VZÄ von

  • mehr als 2.000 Vorgängen bei allgemeinen Ordnungswidrigkeiten
  • mehr als 14.000 Vorgängen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

führt zu einer Dauerbelastung, die nicht mehr kompensiert werden kann, was wiederum zu einer qualitätsgeminderten Bearbeitung (mit nachteiligen Rechtsfolgen für die Stadt Leipzig), Einnahmeverlusten oder eben zum Anstieg verjährter Fälle führt. Die o. g. Angaben sind Standards und bereits Maximalwerte.

Bearbeitungsrückstände der Sachbearbeiter der Bußgeldbehörde sind in der Tat ein häufiger Grund, aus dem Fälle verjähren. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten wurde ein Standard von 14.000 Fällen pro Mitarbeiter von externen Gutachtern ermittelt.

Jahr 2015 2016 2017 1. Hj 2018
Fallzahlen 449.537 485.850 479.956 241.983
VZÄ lt. Stellenplan ohne SGL 32,25 31,75 30,25 30,25
Fälle pro VZÄ lt. Stellenplan 13.939 15.302 15.867 15.999*

Tabelle: Fallzahl pro VZÄ – Verkehrsordnungswidrigkeiten
* Hochrechnung anhand Halbjahr

Jahr 2015 2016 2017 1. Hj 2018
Fallzahlen 11.577 13.400 12.556 7.235
VZÄ lt. Stellenplan ohne SGL 6,0 6,0 7,0 8,0
Fälle pro VZÄ lt. Stellenplan** 2.104 2.436 1.931 2.000*

Tabelle: Fallzahl pro VZÄ – Allgemeine Ordnungswidrigkeiten
* Hochrechnung anhand Halbjahr
**eine Stelle nur zu 0,5 VZÄ mit Fallbearbeitung befasst (lt. Stellenbeschreibung)

Hinsichtlich der Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ist ersichtlich, dass die Werte bereits bei Zugrundelegung der VZÄ lt. Stellenplan seit 2016 weit über dem ermittelten Standard liegen. Die tatsächliche Anzahl der Fälle, die ein Mitarbeiter bearbeiten muss, liegt – bezieht man nicht besetzte Stellen und Stellenanteile sowie Ausfallzeiten durch Arbeitsunfähigkeit ein – weit höher.

Trotz ständiger Überprüfung der Arbeitsabläufe und -organisation bezüglich möglicher Optimierungspotenziale hat diese Situation dauerhaft hohe Arbeitsrückstände zur Folge. Auch die Anfälligkeit für Fehler in der Bearbeitung steigt.

Frage 4: (siehe Antwort auf Frage 4 der Anfrage VI-F-06172): Welche Maßnahmen ergreift der Oberbürgermeister kurzfristig, um der seit 2016 anhaltenden Überschreitung der Fallzahlen je Sachbearbeiter entgegen zu wirken. Welche Maßnahmen sind langfristig geplant?

Kurzfristig wurde – vorerst befristet bis zum 31.12.2018 – eine Stelle (1,0 VZÄ) innerhalb des Amtes zugunsten der Bearbeitung von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten gewandelt.

Langfristig wurde im HH-Plan 2019/2020 eine weitere Stelle für die Bearbeitung von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten vorgesehen, wozu sowohl aus der weiterhin steigenden Fallzahlentwicklung als auch der Aufstockung des Stadtordnungsdienstes eine entsprechende Notwendigkeit abzuleiten ist. Eine weitere Stelle wird dem Bereich Erzwingungshaften/ Ersatzmaßnahmen zugeführt, wo sich seit Jahren die Fallzahlen auf einem hohen (Verdreifachung) Niveau manifestiert haben.

Antwort im Allris