Hobusch (FDP): “Stadt Leipzig prüft Vereinbarung mit Airbnb”

Auf Initiative der Fraktion Freibeuter prüft der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit Beherbergungsportalen zum automatisierten Einzug durch die Beherbergungsportale zusammen mit dem Übernachtungspreis und Abführung der Gästetaxe an die Stadt Leipzig.

Zuletzt hatte nach Dortmund und Frankfurt am Main auch die sächsische Landeshauptstadt Dresden eine solche Vereinbarung mit Airbnb getroffen. Dazu der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion Freibeuter und Freidemokrat René Hobusch: “Wir begrüßen, dass der Stadtrat die Prüfung einer Kooperationsvereinbarung mitträgt.”

Dem Ansinnen der Stadt Leipzig, die Beherbergungsportale darüber hinaus die Beherbungsportale zur Auskunft von Gastgeberdaten zu verpflichten, widerspricht der Jurist Hobusch entschieden: “Eine saubere und faire Lösung im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung macht einen Auskunftsanspruch der Stadt gegenüber den Beherbergungsportalen hinfällig.” Hobusch (FDP) sieht beiderseits Vorteile: “Mit einer Kooperation zwischen Stadt und Portalbetreibern sinkt nicht nur der bürokratische Aufwand beim Vermieter. Über die Portalbetreiber kann auch aus Sicht der Verwaltung sichergestellt werden, dass ausnahmslos für alle Übernachtungen die Gästetaxe entrichtet wird.”

Kooperation der Stadt Leipzig im Zusammenhang mit der Gästetaxe

Kooperation der Stadt Leipzig im Zusammenhang mit der Gästetaxe

Anfrage:

Nach den Städten Dortmund und Frankfurt am Main hat jetzt auch die Stadt Dresden eine Vereinbarung mit dem Beherbergungsportal Airbnb getroffen, um die Übermittlung der lokalen Beherbergungssteuer sicherzustellen. Die Stadt Leipzig lehnte ein solches Verfahren in der im September 2018 beschlossenen Vorlage VI-DS-05645-NF-03 zur Einführung einer Gästetaxe unter Verweis auf das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) ab.

Hierzu fragen wir an:

  1. Ist dem Oberbürgermeister der Stadt Leipzig der Abschluss dieser Vereinbarung zwischen der Stadt Dresden und dem Portalbetreiber Airbnb bekannt?
  2. Was spricht aus Sicht der Stadt Leipzig gegen eine solche Kooperation?
  3. Welche konkreten Punkte des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) sprechen bei der Stadt Leipzig im Vergleich zu Dresden gegen eine solche Kooperation?
  4. Mit welchen Mitteln und welcher zu erwartenden Erfolgsprognose stellt die Stadt Leipzig sicher, dass für alle Übernachtungsgäste, die gästetaxenpflichtig sind, die Gästetaxe abgeführt wird?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Hörning:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Meine Damen und Herren! Zur Neufassung dieses Antrags, die uns gestern in der Mittagszeit erreichte, haben wir keinen gesonderten Verwaltungsstandpunkt erstellt. Die Neufassung des Antrags mit der Ergänzung zum automatisierten Einzug sowie der jetzt mündlich vorgetragenen Ergänzung zur Abführung der Gästetaxe entspricht dem Alternativvorschlag des vorliegenden Verwaltungsstandpunkts. Von daher können wir dem neu gefassten Antrag so zustimmen. Wir weisen darauf hin, dass hierzu noch gesonderte Vereinbarungen mit den Portalbetreibern getroffen werden müssen. Zu Ihrer Anfrage.

Frage 1:

Ist dem Oberbürgermeister der Stadt Leipzig der Abschluss dieser Vereinbarung zwischen der Stadt Dresden und dem Portalbetreiber Airbnb bekannt? – Die Stadt Dresden hat mit dem Portalbetreiber Airbnb mit Sitz in der Republik Irland eine Vereinbarung ab 01.01.2019 geschlossen, wonach Airbnb quartalsweise einen Gesamtbetrag der Beherbungssteuer an die Stadt Dresden überweist. Wie sich dieser Betrag zusammensetzt, ist jedoch auch dort nicht nachvollziehbar.

Frage 2:

Was spricht aus Sicht der Stadt Leipzig gegen eine solche Kooperation? – Mit so einer Vereinbarung können ganz sicher Einnahmen für die Stadt erzielt werden. Aber: Wir würden die Betreiber der Unterkünfte nicht kennen, wir würden die Adressen der Unterkünfte nicht kennen, wir wüssten nicht, ob die Gästetaxe vollumfänglich nach Maßgabe der von Ihnen beschlossenen Gästetaxesatzung der Stadt Leipzig eingenommen wird, und wir hätten auch keine Möglichkeit, den Vollzug dieser Satzung zu überprüfen. Diese Satzung war Gegenstand umfangreicher Debatten, auch zu entsprechenden sozialen Befreiungstatbeständen. Von daher ist es uns wichtig, diese Satzung entsprechend Ihrer Beschlussfassung umzusetzen.

Zu Ihrer Frage 3

ist anzumerken, dass sowohl die Gästetaxesatzung der Stadt Leipzig als auch die Beherbungssteuersatzung der Stadt Dresden auf den Vorschriften des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes beruhen. Gemäß der Gästetaxesatzung ist der Unterkunftgeber verpflichtet, seine Beherbungsstätten bei der Stadt anzumelden, die Gästetaxe von den Gästen einzunehmen und diese an die Stadt abzuführen. Eine gleichlautende Regelung gibt es in der Beherbungssteuersatzung der Stadt Dresden. Auch dort obliegt die Melde-, Einnahme- und Abführungspflicht dem Betreiber der Beherbungseinrichtung. Für die anonymisierte Einnahme der Gästetaxe bzw. der Beherbungssteuer über ein Buchungsportal gibt es also in beiden Satzungen keine Ermächtigung.

Frage 4:

Mit welchen Mitteln und welcher zu erwartenden Erfolgsprognose stellt die Stadt Leipzig sicher, dass für alle Übernachtungsgäste, die gästetaxepflichtig sind, die Gästetaxe abgeführt wird? – Ich verweise auf die oben genannten Ausführungen. Im Vordergrund steht für uns die konkrete Datenermittlung. Nur so können wir überprüfen, ob die Gästetaxe richtig und vollständig erhoben wird. Wir erachten dies auch im Vollzug der Satzung als ein wichtiges Merkmal der Gerechtigkeit zwischen den verschiedenen Beherbungsbetrieben und den bei uns nächtigenden Gästen.

Deshalb haben wir jetzt an die großen Buchungsportale ein uskunftsersuchen nach § 93 Abgabenordnung gerichtet und diese zur Herausgabe der Namen und Anschriften der Betreiber sowie die Anschriften der Beherbungsstätten gefordert. Im Ziel streben wir natürlich ein automatisiertes Melde- und Ablieferungsverfahren an, das neben den geleisteten Pauschalbeträgen auch die in der Satzung geforderten Informationen enthalten muss. Von daher: Im Ziel sind wir uns einig. Aber den Weg müssen wir gehen, um die Satzung hier korrekt einzuhalten. Oberbürgermeister Jung: Herr Hobusch.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Herr Hörning, lassen Sie mich noch ein paar Nachfragen stellen. Die erste Frage ist: Gehen Sie davon aus, dass sich Portalbetreiber wie Airbnb grundsätzlich rechtskonform verhalten? Bürgermeister Hörning: Es steht mir nicht zu, das von dieser Stelle aus zu bewerten. Dazu gibt es umfangreiche politische Debatten. Ich denke, wir sollten uns hier jetzt an der Frage der Umsetzung der Gästetaxesatzung orientieren. Und die versuchen wir einzuhalten. Stadtrat

Hobusch (Freibeuter):

Dazu eine weitere Nachfrage. Unterstellt, die Portalbetreiber verhalten sich rechtskonform: Gehen Sie davon aus, dass sie jedes der über sie abgeschlossenen Mietverhältnisse anonymisiert melden und automatisiert die anfallende Gästetaxe abführen?

Bürgermeister Hörning:

Das wird in den entsprechenden Gesprächen zu klären sein. Um es einmal jenseits der Stadt Leipzig zu artikulieren: Wir erleben, dass es insbesondere durch Festsetzungen im Bereich Datenschutz, aber auch aus dem Bereich der Europäischen Kommission heraus Antworten und auch Verhaltensänderungen bei großen Betreiberportalen gibt. Nun möchte ich die Stadt Leipzig nicht mit der Europäischen Kommission gleichsetzen.

Aber wir nehmen zumindest im politischen Raum wahr, dass bei einigen dieser Betreiber das Interesse da ist, sich sozusagen als guter Nachbar zu präsentieren. Ob das dann wirklich zu realem Verhalten führt, wird zu bewerten sein. Ich denke aber, das ist die Kooperationslinie.

Wir wollen diese Betreiber an ihrer eigenen Rhetorik packen. Wir werden sehen, welche Ergebnisse das zeitigt. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass das ergebnislos sein wird. Das haben wir auch an anderer Stelle schon gesehen. Aber ich denke, es ist wichtig, dass wir, bevor wir pauschaliert Einfachlösungen hinterherrennen, die Regelungen der Gästetaxesatzung hier sehr genau umsetzen, wie wir sie gegenüber einem anderen Beherbungsbetreiber auch durchsetzen.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Herr Bürgermeister Hörning, unterstellt eine solche Vereinbarung kommt zustande: Geben Sie mir recht, dass dieser Auskunftsanspruch, den Sie anstreben, dann nicht mehr notwendig ist?

Bürgermeister Hörning:

Das betrifft die Frage der Nachvollziehbarkeit einer Fremddatenverarbeitung. Diese muss von uns nachvollzogen werden können. Zum genauen technischen Verfahren möchte ich mich jetzt nicht äußern. Das müssten wir Ihnen im Ergebnis dieser Anfrage gegebenenfalls noch mal im Fachausschuss darstellen. Ich weiß nicht, ob wir hier im Stadtrat klären können, welche Datenfelder wie anonymisiert und wie verifiziert und von wem wie übertragen werden. Auf dieser Ebene bewegen wir uns.

Stadtrat Hobusch (Freibeuter):

Herr Bürgermeister Hörning, letzte Frage: Geben Sie mir recht, dass die Gefahr der Nichtabführung der Gästetaxe – gleich aus welchen Gründen: aus Fahrlässigkeit, aus Unkenntnis, aus fehlender Aufklärung, vielleicht auch dem Versuch, die Gästetaxe zu sparen, nicht abzuführen; Steuerhinterziehung ist ja ein bisschen Volkssport – höher ist, wenn dies unmittelbar dem Vermieter als Steuerschuldner obliegt und sie eben nicht über das Portal automatisiert abgeführt wird? Ist die Gefahr der Nichtabführung dann höher als bei Vereinbarung eines automatisierten Verfahrens?

Bürgermeister Hörning:

Die unterschiedlichen Bewertungen von Gefahren und Risiken der Umsetzung einer Satzung hat die Verwaltung laufend im Griff. Von daher: Wir versuchen, die Satzung so, wie sie beschlossen wurde, umzusetzen. Das ist unser Ziel. Wer da wie trickst, wer da was versucht zu umgehen, das haben wir im Blick. Wir werden versuchen, das zu unterbinden. Aber ich möchte mir hier jetzt nicht anmaßen, einzuschätzen, wer wie welche Regeln schneller umgeht. Ziel ist, dass die Regeln eingehalten werden.

Wir befinden uns in der Einführungsphase der Gästetaxe. Wir haben insbesondere mit den Beherbungsbetrieben ein umfangreiches Dialogverfahren, ein umfangreiches Beteiligungsverfahren, ein umfangreiches Informationsverfahren aufgelegt, um schrittweise alle Steuerschuldner zu einem rechtskonformen Verhalten zu bringen. Das ist der Weg der Stadt Leipzig. Von daher geht es hier nicht darum, zu bewerten, wer hier mehr trickst als jemand anders. 

[…]

Hobusch (FDP): “Vereinbarung mit Airbnb: Dresden macht es Leipzig vor”

Die Fraktion Freibeuter begrüßt die zwischen der Landeshauptstadt Dresden und dem Beherberungsportal Airbnb geschlossene Vereinbarung, wonach Airbnb die Beherbergungssteuer zusammen mit dem Übernachtungspreis vom Übernachtungsgast einzieht und an die Stadt abführt. Die Freibeuter hatten im November 2018 die Prüfung einer vergleichbaren Kooperation zwischen der Stadt Leipzig und Beherbergungsportalen zu diesem Zweck beantragt.

Dazu der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Jurist René Hobusch: “Die Stadt Dresden teilt offenbar unsere Einschätzung, dass das Sächsische Kommunalabgabengesetz einer städtischen Vereinbarung mit Beherbergungsportalen nicht entgegen steht. Die Ausrede von Leipzigs Finanzbürgermeister Bonew wäre damit hinfällig. Wenn der Oberbürgermeister sich nun nicht weiter daran aufhalten würde, warum etwas nicht geht, wäre eine wohlwollendes Signal aus der Verwaltung schnell formuliert.”

Hobusch (FDP) sieht beiderseits Vorteile: “Mit der Kooperation zwischen Stadt und Portalbetreibern sinkt nicht nur der bürokratische Aufwand beim Bürger. Über die Portalbetreiber kann auch aus Sicht der Verwaltung sichergestellt werden, dass ausnahmslos für alle Übernachtungen die Gästetaxe entrichtet wird.”

Der Wortlaut des Antrags VI-A-06667 “Kooperation der Stadt Leipzig im Zusammenhang mit der Gästetaxe” lautet: “Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende März 2019 eine Kooperation mit Beherbergungsportalen mit dem Ziel zu prüfen, einen durch die Beherbergungsportale automatisierten Einzug der Gästetaxe von den Gästen nach Zustimmung der Gastgeber und in deren Namen vornehmen und an die Stadtkasse Leipzig überweisen zu lassen.” Der Antrag soll in der nächsten Ratsversammlung am 13. März 2019 zur Beschlussfassung aufgerufen werden.

Kooperation der Stadt Leipzig im Zusammenhang mit der Gästetaxe

Kooperation der Stadt Leipzig im Zusammenhang mit der Gästetaxe

Antrag:

Der Oberbürgermeister prüft die Möglichkeit einer Kooperationsvereinbarung mit Beherbergungsportalen zum automatisierten Einzug der Gästetaxe und berichtet der Ratsversammlung bis zum 30.06.2019 über das Ergebnis.

Begründung:

In der im September 2018 beschlossenen Vorlage VI-DS-05645-NF-03 zur Einführung einer Gästetaxe lehnt die Stadt Leipzig unter Verweis auf das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) das beantragte Vorgehen ab. Tatsächlich jedoch haben die Städte Dortmund, Frankfurt am Main und Dresden diese Vereinbarungen mit bspw. dem Beherbergungsportal Airbnb getroffen, obwohl weder das nordrheinwestfälische noch das hessische Kommunalabgabengesetz vom SächsKAG abweichende Regelungen treffen.

Mit der Kooperation zwischen Stadt und Portalbetreibern sinkt nicht nur der administrative Aufwand auf Seiten der Bürger und auf Seiten der Verwaltung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Leipzig nicht bereits mit Tag 1 der Einführung der Gästetaxe die angekündigten elektronischen Geräte zur Verfügung stellen kann. Über die Portalbetreiber kann so auch sichergestellt werden, dass ausnahmslos für alle Übernachtungen die Gästetaxe entrichtet wird.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Form der Neufassung angenommen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Hobusch (FDP): “Vereinbarung mit Beherbergungsportalen – eine Win-Win-Situation für die Beteiligten”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt die Prüfung einer Vereinbarung der Stadt Leipzig mit Beherbergungsportalen, die den durch die Beherbergungsportale automatisierten Einzug der Gästetaxe von den Gästen nach Zustimmung und im Namen der Gastgeber in Leipzig und Überweisung an die Stadtkasse Leipzig gewährleistet.

Dazu der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Freibeuter René Hobusch: “Abgesehen von der grundsätzlichen Kritik an der Gästetaxe darf sie sich nicht noch als bürokratisches Monster für den Leipziger erweisen, der über wenige Wochen im Jahr seine Wohnung kurzzeitvermietet. Die Städte Dortmund und Frankfurt am Main gehen hier mit positivem Beispiel voran und haben bereits Vereinbarungen mit dem Beherbergungsportal Airbnb getroffen, wonach zusätzlich zum Übernachtungspreis eine Gästetaxe vom Gast eingezogen und an den Portalbetreiber weitergereicht wird.

Hobusch verweist auf die Vorteile auf Seiten aller Beteiligten: “Mit der Vereinbarung zwischen Stadt und Portalbetreibern sinkt nicht nur der administrative Aufwand auf Seiten der Bürger und auf Seiten der Verwaltung. Über die Portalbetreiber kann so auch sichergestellt werden, dass ausnahmslos für alle Übernachtungen die Gästetaxe entrichtet wird. Eine Win-Win-Situation.”

“Eine Familie, die einmal im Jahr ihre Wohnung für zwei Wochen vermietet, läuft zudem nicht Gefahr, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, weil sie sich der eigenen Pflicht zum Einzug der Gästetaxe für die Stadt Leipzig nicht bewusst ist”, so der Jurist Hobusch.

Daher kritisiert der Freidemokrat auch die mangelnde Aufklärung durch die Verwaltung in Sachen Gästetaxe gegenüber dem nicht gewerblich organisierten Leipziger scharf: “Die Stadt Leipzig weist zwar auf ihrer Homepage auf Formalia zur Gästetaxe hin. Sie versäumt jedoch – anders als andere Städte – insbesondere die Bürger wie du und ich darauf hinzuweisen, dass auch auf die Kurzzeitvermietung der eigenen Wohnung über Beherbergungsportale die Gästetaxe anfällt.”

Mini-Kitas in Wohnungen: Ist das eine Zweckentfremdung?

Mini-Kitas in Wohnungen: Ist das eine Zweckentfremdung?

Anfrage:

Die Stadt Leipzig benötigt dringend Kita-Plätze. Laut Bürgermeister Prof. Fabian, weil man Kitas nicht so schnell bauen könne, wie Kinder geboren würden. In Wahrheit gibt es seit Jahren nicht ausreichend Plätze, um über das gesamte Jahr den Bedarf zu decken. Die so entstandene Bugwelle hat offenbar mittlerweile so große Auswirkungen erreicht, dass die Stadtverwaltung zu diesem Mittel greift.

Hierzu fragen wir an – auch vor dem Hintergrund der Debatten über die Nutzung von Wohnungen für kurzzeitige Vermietungen (bspw. über Online-Plattformen) und die hierbei behauptete Zweckentfremdung:

  1. Inwieweit könnte die Nutzung von Wohnungen für Kitas eine Zweckentfremdung darstellen?
  2. Wie viele Wohnungen werden für die Einrichtung von “Mini-Kitas” in welcher Größe gesucht und in welchem Umfang würde dadurch Mietwohnungsraum dem Wohnungsmarkt entzogen werden?
  3. Da in den meisten Wohnhäusern in den Mietverträgen oder Hausordnungen die Polizeiverordnung der Stadt Leipzig übertragen wurde und somit besondere Lärmquellen vor 7 Uhr und zwischen 13 und 15 Uhr ausgeschlossen sind: Wie soll die Einhaltung dieser Regeln bei der Einrichtung von “Mini-Kitas” sichergestellt werden?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Inwieweit könnte die Nutzung von Wohnungen für Kitas eine Zweckentfremdung darstellen?

Es werden für die Betreuung von Kindern geeignete Räumlichkeiten gesucht, um zusätzliche Kapazitäten für bestehende Kitas zu schaffen. Diese sind nicht in erster Linie Wohnungen. Sollte in diesem Zusammenhang dennoch auch Wohnraum künftig dafür genutzt werden sollen, wäre dies mit den zuständigen Behörden im Einzelfall abzuklären.

2. Wie viele Wohnungen werden für die Einrichtung von „Mini-Kitas“ in welcher Größe gesucht und in welchem Umfang würde dadurch Mietwohnungsraum dem Wohnungs-markt entzogen werden?

Derzeit wird noch geprüft, ob geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Angesichts der Anforderungen an die Geeignetheit von Räumlichkeiten für die Betreuung von Kindern ist nicht davon auszugehen, dass dem Wohnungsmarkt größere Flächen entzogen werden können.

3. Da in den meisten Wohnhäusern in den Mietverträgen oder Hausordnungen die Polizeiverordnung der Stadt Leipzig übertragen wurde und somit besondere Lärmquellen vor 7 Uhr und zwischen 13 und 15 Uhr ausgeschlossen sind: Wie soll die Einhaltung dieser Regeln bei der Einrichtung von „Mini-Kitas“ sichergestellt werden?

Bereits jetzt befinden sich Kindergärten integriert in Wohnbebauungen. Das ist ein praktiziertes Miteinander. Der Deutsche Mieterbund informiert dazu: „Wenn Kinder lachen und spielen, ist dieser Lärm nicht mit Verkehrslärm, Diskotheken- oder Baustellenlärm vergleichbar. Mit einer Änderung des Bundesemissionsschutzgesetzes hat der Gesetzgeber jetzt klargestellt, dass durch Kindertageseinrichtungen, Spiel- oder Bolzplätze hervorgerufene Geräuschpegel keine „schädlichen Umwelteinwirkungen“ und damit in aller Regel hinzunehmen sind.“

Antwort im Allris