Hobusch (FDP): “Verwaltung Out of Control”

Verwaltung Out of Control

Pressemitteilung:

Medienberichten zufolge hat der Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung Indikatoren festgelegt, anhand derer die Verwaltung ihre Entscheidungen überprüfen und sich bei Beratungen auf dem laufenden Stand halten kann.

„Wenn der Oberbürgermeister Indikatoren festlegt, ist das auf den ersten Blick löblich – weil es eine Steuerungsmethode ist, die offenbar Zielerreichungen ablesbar macht. Auf den zweiten Blick ist das ein neuer Schritt von Jung zur systematischen Entmachtung des Stadtrates”,

kritisiert der Leipziger Freidemokrat René Hobusch. Und mehr noch:

„Ich bin gerade fassungslos. Unterlagen werden vorenthalten, Angelegenheiten versucht man aus der Kompetenz des Rates zu ziehen und jetzt das. Eine Verwaltung steuert sich selbst – sie verselbstständigt sich. Out of Control.”

Interessant ist auch, dass der Oberbürgermeister die Entwicklung solcher Steuerungsmethoden durch den Rat seither abgelehnt hat. Die FDP-Stadträte hatten Selbiges in der laufenden und der vergangenen Wahlperiode immer wieder beantragt. Doch dies wollte der Oberbürgermeister nicht und auch die Mehrheit des Rates nicht es nicht.

„Die Festlegung von Leitlinien ist Aufgabe des Rates und nicht der Dienstberatung des Oberbürgermeisters”,

kritiert Hobusch weiter.

„Doch statt sich seiner Rolle bewusst zu werden, streitet der Stadtrat lieber um Zebrastreifen und einzelne Schultoiletten. Weil sie im Wahlkreis eines Einzelstadtrates liegen, anstatt dem Oberbürgermeister eine konkrete Zielvorgabe für die gesamte Ausstattung aller Schulen nebst Termin zur Zielerreichung zu machen.”

Badebrunnen

Badebrunnen

Antrag:

Die Stadt Leipzig

  1. prüft ihre Brunnen auf eine mögliche Ausweisung als Badebrunnen auf eigene Gefahr. Hierbei werden eventuelle Kosten für eine Anpassung, Erreichbarkeit durch die Bürger, spätere Wartungskosten sowie ein ggf. vorherrschender Denkmalschutz miteinander abgewogen. Die Ergebnisse werden veröffentlicht sowie den Ausschüssen vorgelegt.
  2. setzt aus der Auswahl möglicher Brunnen im Jahr 2019 einen Badebrunnen um. Im Jahr 2020 folgen zwei weitere. Bei der Auswahl der umzugestaltenden Brunnen findet eine Beteiligung der Bürger statt.

Begründung:

Leipzigs vielfältige Brunnenlandschaft gehört zum Stadtbild und damit zum öffentlichen Raum. Dieser soll möglichst durch alle Leipziger nutzbar sein.

Seit Jahrzehnten ist ein Leipziger Sommer nicht ohne an und in Brunnen spielende Kinder (und auch Erwachsene) denkbar. Auftretende Risiken wie z.B. gesundheitliche Schäden durch mangelnde Wasserqualität oder Unfälle aufgrund glitschiger Böden, werden sowohl durch die Badenden als auch durch die Stadt in Kauf genommen. Dennoch weist die Stadt Jahr für Jahr auf das geltende Badeverbot für Brunnen hin, obwohl durch entsprechende Beschilderung dem Haftungsrisiko entgegnet werden kann.

Darüber hinaus ist bei der Betrachtung aller Brunnen in Leipzig nicht von der Hand zu weisen, dass der Badespaß nur begrenzt möglich sein kann. Ein Brunnen mit zerbrechlichen historischen Skulpturen ist dabei vermutlich weniger zum Baden geeignet, als eine jüngst installierte Steingruppierung ohne historische Bedeutung.

Solange das Baden in keinen der Brunnen erlaubt ist, stehen prinzipiell alle Brunnen gleichermaßen zur Erfrischung (nicht) zur Verfügung. Es ist anzunehmen, dass eine Ausweisung mehrerer geeigneter Brunnen als solche zusätzlichen Schutz für dafür ungeeignete Brunnen darstellt.

Als möglicherweise geeignete Brunnen empfehlen die Antragsteller:

Brunnen vor dem Ring-Café, Pusteblumen-Brunnen, Opernbrunnen, Brunnen am Thomaskirchhof.

Status:

Der Antrag ruht und wird aktuell nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Hobusch (FDP): “Strategisches Versagen in der Liegenschaftspolitik nicht nachträglich heilbar”

Strategisches Versagen in der Liegenschaftspolitik nicht nachträglich heilbar

Pressemitteilung:

Der FDP-Stadtrat René Hobusch hat die Enteignungsträume der Leipziger Grünen durch Einleitung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme am Bayerischen Bahnhof scharf kritisiert.

„Man kann das strategische Versagen der Liegenschaftspolitik im Dezernat Albrecht nicht dadurch heilen, dass jetzt durch das Dezernat Dubrau die Folterwerkzeuge aus dem öffentlich-rechtlichen Instrumentenkasten geholt werden”,

so der Freidemokrat und Rechtsanwalt René Hobusch in einer Reaktion am Donnerstag. Unabhängig wie man zum konkreten Vorhaben steht, dient das der Abschreckung weiterer seriöser Investoren. Das trifft vor allem solche, die Eigentum haben und nicht Projekte Dritter verwalten und entwickeln.

„Die Stadtpolitik muss strategische Ziele formulieren und diese dann maßgeschneidert umsetzen”,

so Hobusch an die Adresse seiner Kollegen im Stadtrat.

Das INSEK ist dabei der seit längerem fortgeschriebene Rahmen, aus dem sich kluges und strategisch fachlich heruntergebrochenes Exekutivhandeln zuverlässig ergeben muss. Wenn ein Eigentümer oder Investor Grundstücke erwirbt und mit der Stadtverwaltung nach den Vorgaben des Stadtrates Verträge zur Entwicklung eines Areals abschließt, sind allein diese maßgebend.

„Die Situation am Bayerischen Bahnhof hat die Stadt Leipzig durch eigene Versäumnisse in der Liegenschaftspolitik der vergangenen Jahre selbst verursacht. Der Ball lag lange im Feld der Stadt, um sich mit der Bahn einig zu werden. Das Versagen nun nachträglich durch ungeeignete Planungsinstrumente zu kaschieren, ist kein Vertrauensbeweis gegenüber Investoren, die sich an planungsgesicherte Vorhaben verpflichtend im Miteinander halten”,

so Hobusch abschließend.

Großtagespflege in Leipzig ermöglichen

Kita

Amtsblatt:

Unter Großtagespflege versteht man in der Regel die gemeinsame Betreuung von mehr als fünf Kindern durch zwei oder mehr Kindertagespflegepersonen. Die Ausgestaltung der rechtlichen Grundlagen ist in den Bundesländern und Kommunen zum Teil sehr unterschiedlich. In manchen Bundesländern ist die Großtagespflege als eine Form der Kindertagespflege gar nicht vorgesehen. So auch in Sachsen. Grund genug für uns, einen Antrag zu stellen, dass sich die Stadt dafür einsetzt, dass die Großtagespflege auch vom Freistaat gesetzlich geregelt wird.

Nach unserer Auffassung bietet nämlich die Großtagespflege ein paar herausragende Vorteile und könnte damit als Bindeglied zwischen der herkömmlichen Tagespflege und den Kitas die Kinderbetreuung in Leipzig komplettieren. Einen Vorteil möchten wir an dieser Stelle ganz besonders hervorheben. So gibt es in Leipzig kaum Betriebs-Kitas. Mit den entsprechenden Kooperationsvereinbarungen mit Großtagespflegeeinrichtungen könnten jedoch sogar kleinere und mittlere Betriebe eine maßgeschneiderte Kinderbetreuung für ihre Mitarbeiter anbieten, ein nicht zu vernachlässigender Vorteil bei der Suche nach gut ausgebildeten Fachkräften.  Kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an info@freibeuterfraktion.de.

Naomi-Pia Witte, Stadträtin

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 10. März 2018

Aktuelle Schülerzahlen im Schuljahr 2017/2018 und Anmeldezahlen für das Schuljahr 2018/2019

Aktuelle Schülerzahlen im Schuljahr 2017/2018 und Anmeldezahlen für das Schuljahr 2018/2019

Anfrage:

Am 28. Februar 2018 wurde der Stadtrat über die aktuellen Schülerzahlen für kommunale Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien, Belegungsstatistik kommunaler Horte im Schuljahr 2017/2018 sowie Anmeldezahlen an kommunalen Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019 informiert. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie beschreibt der Oberbürgermeister die Lage mit Blick auf die für das Schuljahr 2018/2019 an kommunalen Grundschulen angemeldeten Schüler?
    positivüberwiegend positivweiß nicht

    überwiegend prekär

    prekär

  2. An welchen kommunalen Grundschulen übersteigt die Zahl der angemeldeten Schüler die Kapazitäten für das schuljahr 2018/2019?
  3. Welche Gründe führt der Oberbürgermeister für die Differenz zwischen Planzahlen laut Fortschreibung des Schulentwicklungsplans und den Anmeldezahlen an kommunalen Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019 an?
  4. Warum weichen die Schülerzahlen in Grundschulen im Schuljahr 2017/2018 (Quelle: Statistik-Kamenz) von den angemeldeten Kindern in der Horttabelle des AfJFB/SG jeweils mit Stand Oktober 2017 teils erheblich voneinander ab?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zur Frage 1.

Aufgrund des Bevölkerungswachstums ist die Kapazität an den Grundschulen in der Stadt Leipzig weitgehend ausgelastet. Die Schulversorgung ist für das Schuljahr 2018/2019 gesichert.

Zur Frage 2.

Die Anmeldezahlen für die Grundschulen ändern sich nach dem Anmeldezeitraum noch bis circa Ende April/Mitte Mai. Dies liegt daran, dass bis zum Anmeldezeitpunkt alle schulpflichtigen Schüler an einer kommunalen Grundschule angemeldet sein müssen, auch wenn sie anschließend an eine Schule in freier Trägerschaft oder eine Förderschule gehen oder zurückgestellt werden. Demnach kann eine Aussage zu den tatsächlichen Schülerzahlen an den kommunalen Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019 frühestens im Mai 2018 getroffen werden.

Zur Frage 3.

Die im Schulentwicklungsplan dargestellten Schülerzahlen in den Eingangsklassen sind die berechneten Schülerzahlen unter Berücksichtigung der Abgänge an freie Träger, Förderschulen, Wegzüge oder Zurückstellungen. Die Anmeldezahlen vom 6. November 2017 berücksichtigen noch keine Abgänge. Daher kann nicht davon ausgegangen werden, dass es sich dabei um die tatsächlichen Schülerzahlen in den Eingangsklassen für das Schuljahr 2018/2019 handelt. Frühestens im Mai 2018 werden belastbare Zahlen vorliegen. Zur Frage 4. Nicht jeder Grundschüler besucht den Hort. Das Hortbetreuungsangebot ist freiwillig. Hierfür muss in den meisten Fällen ein Elternbeitrag gezahlt werden. Die Eltern können selbst entscheiden, ob ihr Kind das Angebot annimmt oder nicht.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Herr Bürgermeister Fabian, können Sie zum jetzigen Zeitpunkt schon Aussagen machen hinsichtlich der weiterführenden Schulen? Dort sind die Schulabgänger aus dem Grundschulbereich bereits bekannt. Wie sieht es da für das kommende Schuljahr aus? Können wir dort die entsprechenden Kapazitäten sicherstellen?

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Ihre Frage kann ich mit Ja beantworten, auch wenn es eng wird.

Herr Jung, wir nehmen Sie beim Wort!

Herr Jung, wir nehmen Sie beim Wort!

Pressemitteilung:

René Hobusch, Vorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, begrüßt den Optimismus des Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig, Diesel-Fahrverbote in der Messestadt verhindern zu können.

“Damit dem Wunsch Jungs auch Taten folgen, beantragen wir Freibeuter die vollständige Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplans”,

so der Freidemokrat Hobusch. Der Antrag der Freibeuter beauftragt den Oberbürgermeister, dem Stadtrat im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes 2019/2020 für die im Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig enthaltenen, aber bisher nicht vollständig umgesetzten Maßnahmen, Finanzierungsvorschläge vorzulegen.

“Nach Aussage der Richter am Bundesverwaltungsgericht sind Fahrverbote frühestens ab 2019 möglich. Genügend Zeit in Leipzig die Weichen für eine noch sauberere Luft mit den mildesten möglichen Mitteln zu stellen und die Ergebnisse abzuwarten”,

so Hobusch weiter und äußert mit Blick auf eine Anfrage der Freibeuter im Stadtrat:

“Der Oberbürgermeister habe sicherlich ein Eigeninteresse ein Diesel-Fahrverbot in Leipzig auszuschließen, so unterhält er in der Stadtverwaltung, den Tochterunternehmen und Eigenbetrieben selbst über 1.000 Dieselfahrzeuge. Auf Anfrage der Freibeuter legte der Oberbürgermeister dar, dass 218 Fahrzeuge gerade Euro 4 und schlechter sowie 398 Fahrzeuge Euro 5 erfüllten. 396 Fahrzeuge seien mit Euro 6 ausgestattet.”

Online-Publikationen der Stadt Leipzig

Online-Publikationen der Stadt Leipzig

Anfrage:

Die Stadt Leipzig veröffentlicht regelmäßig diverse Publikationen sowohl digital als auch als Druckexemplar. Diese Publikationen stellen für die Bürgerinnen und Bürger wichtige Informationsquellen dar. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. In welcher Höhe werden jährlich Einnahmen durch die Bereitstellung kostenpflichtiger Publikationen (digital vs. Druckexemplar) generiert?
  2. Wie werden die Gebühren kalkuliert? Welche Kosten werden durch die Gebühren gedeckt (inhaltliche Erstellung durch Mitarbeiter der Verwaltung, gestalterische Erstellung durch externe Dienstleister, Druckkosten,…)?
  3. Wie hoch wäre der Verlust der Stadt Leipzig bei kostenfreier digitaler Bereitstellung von Publikationen der Stadt Leipzig, bei denen die Rechte bei der Stadt Leipzig?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die folgenden Informationen wurden im Zuge einer verwaltungsweiten Abfrage durch das Dezernat Finanzen zusammengetragen.

1. In welcher Höhe werden jährlich Einnahmen durch die Bereitstellung kostenpflichtiger Publikationen (digital vs. Druckexemplar) generiert?

1.1  Soziales

  • Mietspiegel – Schutzgebühr 4 Euro/Stück
  • Betriebskostenbroschüre – Schutzgebühr 2 Euro/Stück

Seit dem Jahr 2016 werden sowohl der Mietspiegel als auch die Betriebskostenbroschüre zum kostenfreien Download angeboten. Der Umfang der Verkaufsexemplare reduzierte sich dadurch erheblich. Durch den Verkauf des Mietspiegels sowie der Betriebskostenbroschüre wurden in den vergangenen Jahren folgende Erträge erzielt:

  • 2015: 9.370 Euro
  • 2016: 1.342 Euro
  • 2017: 1.108 Euro

1.2  Kultur

Die kommunalen Museen und der Thomanerchor vertreiben Publikationen im Zusammenhang mit ihrem künstlerischen Programm, teilweise im Eigenverlag. Die Höhe der Erträge variiert mit der Anzahl der Publikationen und deren Preis. Die Erträge aus dem Verkauf kostenpflichtiger Publikationen betrugen:

  • im GRASSI Museum für Angewandte Kunst in den Jahren 2015 bis 2017 im Durchschnitt 3.721,67 Euro pro Jahr
  • im Naturkundemuseum im Jahr 2017 815,00 Euro
  • im Stadtgeschichtlichen Museum im Jahr 2017 4.723,35 Euro
  • im Museum der bildenden Künste im Jahr 2017 ca. 30.000 Euro

Der Thomanerchor produziert keine Publikationen im Eigenverlag. Weitere Publikationen werden durch externe Verlage produziert, die auch deren Vertrieb übernehmen.

1.3  Statistik und Wahlen

Mit dem Verkauf von Druckexemplaren, u.a. Statistisches Jahrbuch, Statistischer Quartalsbericht, Ortsteilkatalog, Ergebnisbericht Bürgerumfrage, wurden in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich Erträge in Höhe von 2.240 Euro erzielt. PDF-Ausgaben werden kostenfrei im Leipzig-Informationssystem LIS (statistik.leipzig.de) zur Ansicht und zum Download bereitgestellt.

1.4  Stadtentwicklung und Bau

Der Grundstücksmarktbericht wird jährlich durch den Gutachterausschuss der Stadt Leipzig veröffentlicht und als Druckexemplar oder PDF-Datei für 60 Euro angeboten. In 2016 betrugen die Erträge 16.740 Euro, in 2015 16.020 Euro.

Die Erträge aus dem Verkauf folgender Broschüren im Bereich der Stadtplanung:

  • Informationsmappe Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig, 2016 (20 Euro),
  • Informationsmappe Landschaftsplan der Stadt Leipzig, 2016 (25 Euro) und
  • Katalog Architekturpreis der Stadt Leipzig zur Förderung der Baukultur, 2017 (5 Euro)

betrugen in 2017 327,75 Euro.

Weiter werden jährlich Aussagen zu Verkehrszählungen in bestimmten Arealen digital zur Verfügung gestellt. Hieraus werden Erträge in Höhe von ca. 1.150 Euro/ Jahr erzielt.

2. Wie werden die Gebühren kalkuliert? Welche Kosten werden durch die Gebühren gedeckt (inhaltliche Erstellung durch Mitarbeiter der Verwaltung, gestalterische Erstellung durch externe Dienstleister, Druckkosten…)?

2.1  Soziales

Die Druckversionen sowohl des Leipziger Mietspiegels als auch der Betriebskostenbroschüre werden gegen eine Schutzgebühr herausgegeben. Hierbei handelt es sich nicht um eine Gebühr im eigentlichen Sinne, weshalb auch keine Gebührenkalkulation erstellt wurde.

2.2  Kultur

Der Verkaufspreis wird in der Regel auf der Grundlage einer Kostenkalkulation und unter Berücksichtigung des Preises vergleichbarer Publikationen festgelegt. Die Kostenpositionen variieren, i.d.R. sind das Druck- und Bindekosten, Grafik, Rechte, Autorenhonorare, Lektorat, Fotografien etc. Der Zeitaufwand des angestellten Personals fließt i.d.R. nicht als Kostenfaktor ein. Zahlreiche Publikationen werden mit Drittmitteln finanziert.

2.3  Statistik und Wahlen

Die Kosten für Druckexemplare werden nach der Verwaltungskostensatzung erhoben (Tarifstelle 10.1: 5 bis 100 Euro) und sind auf Basis des KGSt-Materials “Kosten eines Arbeitsplatzes” unter Berücksichtigung von Personal- (Arbeitsaufwand für die Erstellung) und Sachkosten (Druck) kalkuliert worden.

2.4  Stadtentwicklung und Bau

Die Gebühr für den Grundstücksmarktbericht bemisst sich nach der Gutachterausschuss-kostensatzung. Die inhaltliche Erstellung des Berichts kann nicht weiter untersetzt werden, da neben der eigentlichen Erstellung auch die Erfassung der dem Bericht zugrundeliegenden Daten betrachtet werden müsste. Die Druckkosten betragen ca. 1,50 Euro/ Exemplar.

Den kostenpflichtigen Broschüren im Bereich der Stadtplanung liegt keine kostendeckende Kalkulation zugrunde. Es handelt sich lediglich um eine Schutzgebühr.

Die Gebühren der Verkehrszählungen werden per Gebührenkalkulation ermittelt und beinhalten lediglich die Eigenkosten der Stadt Leipzig.

3. Wie hoch wäre der Verlust der Stadt Leipzig bei kostenfreier digitaler Bereitstellung von Publikationen der Stadt Leipzig, bei denen die Rechte bei der Stadt Leipzig liegen?

3.1  Soziales

Sowohl der Leipziger Mietspiegel als auch die Betriebskostenbroschüre werden bereits seit 2016 zum kostenfreien Download angeboten. Die Einnahmen haben sich dadurch von 9,4 TEUR im Jahr 2015 auf ca. 1,1 TEUR im Jahr 2017 reduziert. Die Druckversionen werden vordergründig durch ältere oder einkommensschwache Bürger/-innen erworben, die über keinen Internetanschluss verfügen. Eine alleinige kostenfreie digitale Bereitstellung des Mietspiegels und der Betriebskostenbroschüre würde diese Bürgerinnen und Bürger von den Informationen ausgrenzen.

3.2  Kultur

Der Verlust bei kostenfreier digitaler Bereitstellung von eigenen Publikationen wäre mindestens gleichzusetzen mit dem Erlös dargestellt unter 1.2, wobei der Vertrieb durch Verlage nicht berücksichtigt ist. Der Erwerb notwendiger Urheberrechte würde umfangreiche zusätzliche Kosten verursachen.

3.3  Statistik und Wahlen

Da alle Publikationen bereits als PDF-Ausgaben kostenfrei zur Ansicht und zum Download bereitgestellt werden, würden durch die Einstellung des Verkaufs der Druckexemplare die unter 1.3 dargestellten Einnahmen bereinigt um die Druckkosten verloren gehen.

3.4  Stadtentwicklung und Bau

Durch die kostenfreie Bereitstellung der unter 1.4 dargestellten Berichte und Broschüren unter Einstellung des Verkaufs der Druckexemplare würden die dazu ausgewiesenen Erträge ggf. bereinigt um die Druckkosten verloren gehen.

Antwort im Allris

Stand der Umsetzung von Maßnahmen des Luftreinhalteplans der Stadt Leipzig

Stand der Umsetzung von Maßnahmen des Luftreinhalteplans der Stadt Leipzig

Anfrage:

Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am 27. Februar 2018, ein Einfahrverbot von Dieselfahrzeugen durch Kommunen für rechtmäßig zu erklären, fragen wir:

  1. Welche Maßnahmen des Luftreinhalteplanes der Stadt Leipzig wurden bisher nicht umgesetzt? Warum nicht?
  2. In welchem Zeithorizont ist geplant, die Maßnahmen des Luftreinhalteplans umzusetzen?
  3. Welche Kosten kommen je Maßnahme auf die Stadt bei Umsetzung zu?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Rosenthal:

Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zur zweiten Frage.

Der aktuell vorliegende Entwurf des Luftreinhalteplans greift die Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan 2009 teilweise in inhaltlich und strukturell überarbeiteter Form erneut auf. Für die Umsetzung der Maßnahmen werden entsprechende Zeiträume benannt. Insofern wird auf den vorliegenden Planentwurf verwiesen. Auch von hier aus möchte ich noch einmal motivieren: Bis 12.04. ist die öffentliche Beteiligung auf leipzig.de, im Umweltinformationszentrum und im Stadtbüro möglich. Beteiligen Sie sich an der Diskussion der Maßnahmen, die wir in der Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorsehen!

Zur ersten Frage.

Der aktuelle Entwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans enthält eine tabellarische Übersicht zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Jahr 2009. Auch ist eine Bewertung vorgenommen worden. Ein Grund für die Nichtumsetzung von Maßnahmen kann insbesondere darin liegen, dass Maßnahmen nur bei Bedarf umzusetzen waren bzw. sind oder dass bei Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h im Bereich von Großbaustellen es faktisch kein Projekt gab, für das eine solche Reduzierung erforderlich war.

Zur dritten Frage.

Der aktuell vorliegende Entwurf benennt die Kosten für die Umsetzung der sogenannten A-Maßnahmen in konkreten Zahlen. Bei den B- und C-Maßnahmen wird eine qualitative Wertung vorgenommen. Insofern wird auch hier auf den vorliegenden Planentwurf verwiesen.

Hobusch (FDP): “Innovationen fördern statt Verbote fordern”

Innovationen fördern statt Verbote fordern

Pressemitteilung:

Angesichts der durch das Bundesverwaltungsgericht heute bestätigten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sagt René Hobusch:

„Eine Gerichtsschelte oder ein Rumhacken auf den Klägern bringt jetzt nichts. Das Klagerecht ist zentral in unserem Rechtsstaat. Daran dürfen wir nicht rütteln – auch wenn manchem das Ergebnis nicht gefällt.”

Vielmehr setzt der Liberale weiter auf die Innovationsfähigkeit der Automobilindustrie und appelliert an die Verantwortung der deutschen Autobauer:

„Es war für den Tüfftler Rudolf Diesel sicherlich komplizierter, den nach ihm benannten Motor zu entwickeln, als für Ingenieure im 21. Jahrhundert, den Diesel jetzt umweltfreundlich weiterzuentwickeln.“

Weiter forderte Hobusch:

„Keine erneuten Abwrackprämien für Altdiesel! Die Autoindustrie war gewarnt. Sie muss jetzt Lösungen finden und zwar ohne Steuermilliarden. Die bekommt sie über Steuereinsparungen bei sinkenden Gewinnen ohnehin hintenrum zurück.“

Mit Blick auf Leipzig und die hier häufig geforderten Einfahrverbote für Dieselfahrzeuge mahnte Hobusch die Fraktionen im Stadtrat zur Zurückhaltung und rief zugleich den Oberbürgermeister auf, alle Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan umzusetzen und nicht mit zweierlei Maß wie bei der Umweltzone zu messen. Einfahrverbote als letztes Mittel müssten für Verwaltung und städtische Unternehmen einerseits, sowie private Autofahrer und den Wirtschaftsverkehr andererseits gleichermaßen gelten. Für weniger einschneidende Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan, wie die Umsetzung von Baumpflanzungen, müsse notfalls mehr Geld im Doppelhaushalt 2019/2020 eingeplant werden, um Fahrverbote abzuwenden.

“Einfahrverbote für Dieselfahrzeuge haben wirtschaftliche Folgen insbesondere für Arbeitnehmer, Pendler und Unternehmer. Umso wichtiger ist es, im Rahmen der aktuellen verkehrspolitischen Debatte in unserer wachsenden Stadt Leipzig einen attraktiven und leistungsfähigen ÖPNV weiterzuentwickeln”,

so der Freidemokrat Hobusch.

Hobusch (FDP): „15 Millionen Euro aus DDR-Vermögen für Eierschecke mit Aussicht in Dresden sind maßlos“

15 Millionen Euro aus DDR-Vermögen für Eierschecke mit Aussicht in Dresden sind maßlos

Pressemitteilung:

Als „maßlos“ bezeichnet der Leipziger Stadtrat René Hobusch (FDP) Forderungen aus Dresden, einen Teil der 58 Millionen Euro DDR-Unternehmensvermögen für den Dresdener Fernsehturm einzusetzen. Der Dresdener Stadtrat Holger Zastrow hatte 15 Millionen Euro dafür angeregt. Dies entspricht einem Anteil von über 25 Prozent der Gesamtsumme.

„14 Prozent der Sachsen leben in Dresden. 25 Prozent vom Kuchen für sich zu fordern, ist maßlos. Gegenüber Leipzig wird Dresden bereits heute bevorteilt – zum Beispiel bei der Finanzierung von Kultureinrichtungen. Es wird Zeit, dass manch Dresdner von seinem hohen Ross runterkommt und mal über die Stadtgrenzen hinaus blickt“,

so Hobusch weiter.

“Nicht nur in der Lausitz, sondern in weiten Teilen des Freistaates stehen wir vor einem grundsätzlichen Strukturwandel. Auf den Straßen fehlen Polizisten, in den Schulen Lehrer. In den wachsenden Städten wie Leipzig braucht es dringend Schulen und Kitas – denn das was da ist, ist teils mangelhaft ausgestattet. Die Straßen und Brücken bröseln uns teils unterm Hintern weg“,

beschreibt Hobusch die Herausforderungen und ergänzt:

„Aus Leipziger Perspektive fallen mir zig Baustellen ein, in denen die Millionen sehr gut und vor allem nachhaltig in die Entwicklung des Freistaates investiert wären. Wenn man in Dresden eine Eierschecke mit Aussicht in DDR-Ambiente für die dringendste Herausforderung hält, dann mische ich mich als Leipziger da nicht ein, sondern schüttele nur peinlich berührt den Kopf. Aber dann möge man an der Elbe nicht nach mehr greifen, als einemzusteht.”