Hobusch (FDP): “Kretschmer hält bei Allgemeiner Dienstpflicht seine Fahne in den Wind”

Kretschmer hält bei Allgemeiner Dienstpflicht seine Fahne in den Wind

Pressemitteilung:

Der Leipziger Stadtrat René Hobusch (FDP) reagierte mit Kopfschütteln auf den Vorschlag von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) zu einer Volksbefragung zur Dienst- oder Wehrpflicht.

„Es ist schon lustig, dass ausgerechnet aus der Ecke der größten Kritiker von Volksentscheiden jetzt so eine Forderung kommt”,

so Hobusch in einer ersten Reaktion,

„offenbar findet man sowas in dem Moment super, wenn eine Mehrheit im eigenen Sinne denkbar ist und gleichzeitig bei einer Ablehnung sich der Status quo nicht ändert. Das politische Risiko geht gegen Null – und prompt hält Kretschmer seine Fahne in den Wind. Das nennt man nicht Politik, sondern Populismus.”

Der Freidemokrat Hobusch sprach sich dafür aus, eine gesellschaftliche Diskussion zur Einführung direktdemokratischer Elemente zu führen.

„Wir sollten über Volksentscheide auf Bundesebene offen sprechen. Sowas muss dann aber auch gelebt werden und darf nicht dazu führen, dass wir reihenweise populistische Säue durch die Talkshows treiben. Das Beispiel Schweiz zeigt da einen sehr guten Umgang. Dort beschäftigen sich die Menschen mit Themen und wägen ab – nicht nur die eigentliche Sachfrage, sondern auch deren Folgen. Vor populistischer Stimmungsmache ist das System aber auch nicht immun. Aber die Menschen haben auch jahrelange Erfahrung im Umgang mit Volksentscheiden.

Mir wäre wohler, wenn wir erst einmal auf Ebene der Städte und Gemeinden und auf Ebene des Freistaates damit anfangen. Und wenn man das wirklich fördern will, dann gibt die Politik auch einfach mal Fragen aus der eigenen Zuständigkeit an die Menschen zur Entscheidung. Auf diese Idee ist der Ministerpräsident aber bislang nicht gekommen.”

Stattdessen schiebe Kretschmer ein Thema vor, dass sich nur auf Bundesebene lösen lässt.

„Und dort gibt es bekanntlich keine Volksentscheide oder -befragungen. Und bislang war die CDU einer der Bremsklötze einer bundesweiten Regelung.”

„Und selbst wenn es Volksentscheide oder -befragungen auf Bundesebene gäbe: Eine allgemeine Dienstpflicht ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und damit verfassungswidrig”,

so Jurist Hobusch abschließend.

Hobusch (FDP): “Ich stehe für Dialog im Streit um Leuchtreklame auf der Karli bereit!”

Ich stehe für Dialog im Streit um Leuchtreklame auf der Karli bereit!

Pressemitteilung:

In einem offenen Brief ruft Stadtrat René Hobusch den Oberbürgermeister und die zuständige Baubürgermeisterin Dubrau dazu auf, in einen Dialog mit den betroffenen Einzelhändlern und Gastronomen auf der Karl-Liebknecht-Str. im Streit um nicht genehmigte Leuchtreklamen zu treten.

Hobusch selbst bot an, zwischen den Parteien zu vermitteln, um zu einer Lösung zu kommen, die allen Interessen gerecht wird.

Der Rechtsanwalt sieht durchaus Versäumnisse auf beiden Seiten und kritisiert das Vorgehen der Verwaltung:

“Die Versäumnisse hinsichtlich der Leuchtreklamen liegen nicht allein bei den Händlern und Gastronomen. Denn wenn es diese in der Vergangenheit gegeben hat, hat es auch die Verwaltung scheinbar über Jahre versäumt, geltendes Recht durchzusetzen. Jetzt gleich mit aller Schärfe des Gesetzes zu reagieren, erscheint mir unverhältnismäßig. Tatbestände wie Duldung der Zustände oder Verwirkung von Beseitigungsansprüchen sollten auch im Interesse der Karli und ihres Flairs wohlwollend geprüft werden.”

Hobusch teilt die Auffassung der Verwaltung, dass zum Schutz der Substanz und Optik sind Werbeanlagen, insbesondere an unter Denkmalschutz stehenden Häusern, nur unter Auflagen genehmigungsfähig seien.

“Zu recht setzt die Stadtverwaltung geltendes Recht durch, wo Einzelhändler und Gastronomen säumig waren, Genehmigungen für die Leuchtreklame an ihren Geschäften in der Vergangenheit einzuholen.”

“Doch zum Flair der Südmeile gehört meiner Auffassung nach mittlerweile auch dieser Zustand, der die Vielfältigkeit und Buntheit der Straße widerspiegelt, nicht nur die bauliche Substanz aus der Zeit vor über einhundert Jahren”,

so der Liberale abschließend.

Hobusch (FDP): “CDU setzt auf Verwalten des Gestern statt auf Gestalten des Morgen”

CDU setzt auf Verwalten des Gestern statt auf Gestalten des Morgen

Pressemitteilung:

Der freidemokratische Stadtrat René Hobusch zeigte sich angesichts der Aussagen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Frank Tornau zur Begründung der Ablehnung einer Kandidatin für das Amt für Wirtschaftsförderung erschrocken. Tornau sagte im Interview mit der Leipziger Volkszeitung, die Expertise der Kandidatin liege “im Umgestalten der Wirtschaft in Zeiten großer Umbrüche”. Diese Phase hätte Leipzig vor 20 Jahren gehabt. In Zukunft brauche man Bestandspflege.

Hobusch sagte wörtlich:

“Die Einschätzung der CDU, wonach es in der Leipziger Wirtschaftspolitik nur ein bisschen Bestandspflege braucht, ist ein Schlag ins Gesicht der Gründer und Macher in unserer Stadt. Das Gegenteil ist der Fall: Alle Wirtschaftszweige stehen durch die Digitalisierung vor erheblichen Umbrüchen. Da braucht es jemanden, der Erfahrungen im Umgang mit Transformationsprozessen hat.

Diese Expertise gesteht die CDU der Kandidatin zu. Nur setzt die CDU auf das Verwalten des Gestern statt des aktiven Gestaltens des Morgen. Wenn es nur um Verwaltung ginge, sollte die CDU in den Haushaltsberatungen beantragen, die Mittel des Amtes für Wirtschaftsförderung auf Null zu setzen. Ich erwarte, dass es dafür nicht mal ansatzweise eine Mehrheit gibt. Denn außer der CDU haben im Rat alle anderen verstanden, dass wir mitten in gravierenden Veränderungsprozessen sind und wir diese mitgestalten müssen.

Durch weniger Hürden für Unternehmer, durch eine moderne Digitalinfrastruktur und durch Förderung von Ideen. Egal, ob auf dem Bau, beim Tischlermeister, in der Produktion oder beim kleinen Startup: Die Wirtschaft ist heute eine völlig andere als vor 20 Jahren – und sie wird sich in den nächsten 20 Jahren noch mal völlig verändern. Leipzig ist da keine einsame Insel, an der das alles vorbei gehen wird.”

Hobusch (FDP): “Gästetaxe ist steuerpolitischer Offenbarungseid”

Gästetaxe ist steuerpolitischer Offenbarungseid

Pressemitteilung:

Als steuerpolitischen Offenbarungseid hat FDP-Stadtrat René Hobusch die Absicht der Stadt Leipzig bezeichnet, ab dem 01. Januar 2019 eine sogenannte Gästetaxe einzuführen.

„Ich habe schon nicht an das Verspechen des Oberbürgermeisters und seines Finanzdezernenten bei der Erhöhung der Grundsteuer 2010 geglaubt, dass diese wieder abgesenkt wird, wenn die Steuereinnahmen wieder steigen. Und ich glaube nicht daran, dass eine Gästetaxe die Leipzigerinnen und Leipziger bei der Entwicklung touristischer Infrastruktur erleichtern soll, denn dann könnten wir Ihnen endlich die zusätzlichen 20 Millionen Euro Grundsteuer jährlich zurückgeben. Ich bin überzeugt, die zusätzlichen rund 9 Millionen Euro jährlich werden einfach im großen Topf versickern”,

so der Freidemokrat Hobusch in einer Reaktion am Freitag.Der Liberale hält die Gästetaxe zudem für ungerecht,

„denn sie wird angesichts knapper werdenden Wohnraums zu Semesterbeginn für neu in die Stadt kommende Studenten, die vielleicht erst mal ein paar Tage oder Woche in ein Hostel gehen müssen, genauso anfallen, wie für den Geschäftsreisenden, der im Steigenberger absteigt. Das ist schlichtweg asozial”.

Kritik übt Hobusch auch am Zeitpunkt der Vorlage.

„Kaum sind die Stadträte in der Sommerpause, kommt Finanzbürgermeister Bonew damit um die Ecke. Eine Diskussion ist damit nahezu nicht möglich, wenn bereits im August der Stadtrat darüber entscheiden soll”.

Fußball bringt zusammen

Fußball bringt zusammen

Vom 29.06. bis 01.07.2018 findet in Leipzig das 4. Internationale, interkulturelle Fußballbegegnungsfest statt. Es wird traditionell vom Verein Tüpfelhausen – Das Familienportal e.V. ausgerichtet und erinnert an den 1939 zwangsaufgelösten jüdischen Fußballverein SK Bar Kochba Leipzig und das Schicksal seiner Mitglieder unter dem nationalsozialistischen Terror. Hunderte Jugendliche aus Deutschland, Israel und Tschechien versammeln sich in Leipzig, um gemeinsam für eine internationale Zukunft und für Demokratie zu werben. Erstmals ist in diesem Jahr in die Veranstaltung eine selbständige fünftägige trilaterale Jugendbegegnung der transnationalen Erinnerungsarbeit integriert. Fußballhöhepunkte sind das Auswahlspiel des SK Bar Kochba Leipzig gegen die BSG Chemie Leipzig am Samstag, 30. Juni 2018, um 15:30 Uhr im Alfred-Kunze-Sportpark und das große Jugendturnier um den Max- und Leo-Bartfeld-Pokal am Sonntag, 01. Juli 2018, ab 09:00 Uhr in der Sportschule „Egidius Braun“. Dafür konnte Tüpfelhausen 20 nationale und internationale  Mannschaften für das Turnier gewinnen, darunter auch den aktuellen deutschen C-Junioren-Meister im Fußball, Tennis-Borussia Berlin. Seit 2015 bin ich als Stadträtin und Mitglied des Sportausschusses dabei. Auf ein gutes Gelingen!

Naomi-Pia Witte, Stadträtin

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 30. Juni 2018

Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) in Leipzig

Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) in Leipzig

Antrag:

Der Oberbürgermeister prüft gemeinsam mit der Mitteldeutschen Flughafen AG sowie der Leipziger Messe alle Möglichkeiten die ILA im Falle eines nicht über 2020 hinausgehenden Verbleibs in Berlin an den Flughafen Leipzig-Halle zu holen. Der Freistaat Sachsen, die Stadt Halle und das Land Sachsen-Anhalt werden in die Prüfungen und Bemühungen eingebunden.

Begründung:

Der Verbleib der ILA in Berlin über das Jahr 2020 hinaus ist nicht gesichert. Bereits vor knapp 10 Jahren gab es eine viel beachtete Bewerbung des Standortes Leipzig. Wenn es die Chance gibt, eine Leitmesse dieser Dimension an den Standort Leipzig zu holen, sollte man

diese Chance ernsthaft prüfen. Die Bemühungen um die ILA können die Entwicklungen des Airports von einem Passagier- und Frachtflughafen hin zu einem zentralen Luftfahrtstandort inkl. Flugzeugwartung und Flugzeugbau befördern. So wurde medial mehrfach angedeutet, dass Antonov und Dornier mit dem Gedanken spielen in Leipzig auch Flugzeugbau anzusiedeln.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Originalfassung angenommen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Ehemalige Präsidenten des BVerwG im Straßennamenpool der Stadt Leipzig

Ehemalige Präsidenten des BVerwG im Straßennamenpool der Stadt Leipzig

Antrag:

Die Namen ehemaliger Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts werden in den Straßennamenpool der Stadt Leipzig aufgenommen.

Begründung:

Leipzig ist eng mit höchstrichterlicher Rechtssprechung verbunden. Nachdem bereits 1997 der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs seinen Sitz in Leipzig fand, setzte das Bundesverwaltungsgericht am 12. September 2002 seine Arbeit im ehemaligen Reichsgerichtsgebäude fort.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung in Form des Verwaltungsstandpunktes beschlossen:

Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes, die am Sitz in Leipzig tätig waren (Frauen sind eingeschlossen), werden als potenzielle Personengruppe für Straßenbenennungen vorgemerkt. Über die Aufnahme einer bestimmten Person in den Namensvorrat wird im Einzelfall nach deren Ableben entschieden.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Hobusch (FDP): “Die Zeit ist reif für ein Denkmal!”

Die Zeit ist reif für ein Denkmal!

Pressemitteilung:

“Der Ruf nach Freiheit, der zunächst von Leipzig ausging, ist angesichts der aktuellen politischen Debatten erheblich verblasst. Der Wert von Freiheit scheint zunehmend nur noch einer von materiellen Vorteilen zu sein, die man ungern teilt. Dies zeigt sich angesichts der Debatten innerhalb Deutschlands und Europas über den Umgang mit Flüchtlingen und Asylsuchenden und dem Offenhalten von Grenzen in bedenklicher Art und Weise. Viele, die heute Grenzen wieder dicht machen wollen, haben offenbar vergessen, dass dem 89er Ruf nach Freiheit alsbald die Losung “Kommt die D-Mark, bleiben wir, kommt sie nicht, geh’n wir zu ihr” folgte”,

so Freidemokrat René Hobusch, der als Fraktionsvorsitzender die Fraktion Freibeuter im Begleitgremium zum Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal vertritt.

“Es erfüllt mich mit Freude, dass sich gerade junge Menschen Gedanken machen, dem Wert der Freiheit große Bedeutung beimessen und daher ein Freiheits- und Einheitsdenkmal in Leipzig befürworten. Wir müssen uns aber hüten, die Fehler des ersten Verfahrens zu wiederholen. Stattdessen dem Bürger von Anfang an offen sagen, wie und wann seine Beteiligung an einer Denkmalsentscheidung möglich ist. Wir werden auch dieses Mal wieder an einen Punkt kommen, an dem uns das Recht einen formalen Rahmen vorgibt, an den wir uns halten müssen”,

so der Jurist Hobusch.

“Das ist der Preis der Freiheit und der ihretwegen gesetzten Regeln, hinter denen die eigene Position manchmal zurückstehen muss, um dem Recht zu seiner Durchsetzung zu verhelfen”,

gibt Hobusch weiter zu bedenken.

“Leipzig steht für den friedlichen Wandel, die Wiedervereinigung und einen Neuanfang in Europa. Daher braucht es hier einen Ort, der zum Gedenken einlädt und die Erinnerung lebendig hält. Einen Ort, an deren Gestaltung die Bürger mitwirken und der von ihnen akzeptiert wird”,

so der Freidemokrat Hobusch.

Barrierefreie Haltestellen bis 2022

Barrierefreie Haltestellen bis 2022

Anfrage:

In § 8 (3) 1 PBefG heißt es: „Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“

Hierzu fragen wir:

  1. Welche Straßenbahnhaltestellen erfüllen heute bereits die vollständige Barrierefreiheit?
  2. Welche Haltestellen werden diese Anforderungen an die Barrierefreiheit bis 2022 erfüllen?
  3. Welche Haltestellen werden diese bis 2022 nicht erfüllen? Und warum nicht?
  4. Welche Kosten sind mit der vollständigen Umsetzung des Ziels verbunden?
  5. Warum wurden neue Haltestellen in jüngerer Vergangenheit eingerichtet, ohne diese barrierefrei zu gestalten (bspw. Haltestelle Springerstraße der Linie 12)?
  6. Wie wird die Stadt Leipzig die LVB bei der Zielerreichung unterstützen (bspw. Sonderinvestitionszuschuss)?
  7. Wie ist der Stand bei S-Bahn-Haltestellen sowie Regionalbahnhaltestellen im Stadtgebiet?
  8. Droht im Falle der Nichtumsetzung eine Ersatzvornahme durch die Rechtsaufsicht?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Zu den Fragen 1 und 2:

Rund zwei Drittel der Straßenbahnhaltestellen in Leipzig sind bereits barrierefrei angelegt, ein sehr gutes Ergebnis in vergleichsweise kurzer Zeit. Rund 80 Prozent des Fahrgastverkehrs werden über diese Haltestellen abgewickelt. Wir werden dem Protokoll eine Anlage beifügen, die zwei lange Listen enthalten: zum einen alle barrierefreien Straßenbahnhaltestellen im gesamten Netz der LVB, also inklusive derjenigen, die sich außerhalb des Territoriums der Stadt Leipzig befinden, und zum anderen alle geplanten Baumaßnahmen für Straßenbahnhaltestellen, die bis 2024 barrierefrei gebaut oder umgebaut werden. Die Haltestellen, welche voraussichtlich bis 2022 fertiggestellt werden, sind dort mit Fettdruck hervorgehoben.

Zur Frage 3.

Der Ausbau der bis 2022 noch nicht barrierefreien Haltestellen wird nach Maßgabe der personellen und finanziellen Ressourcen weiter fortgesetzt. Der sich in der Fortschreibung befindliche Nahverkehrsplan wird dazu Ausnahmeregelungen definieren, da es weder finanziell noch hinsichtlich der Vielzahl der dafür notwendigen Baustellen und Sperrungen machbar sein wird, bis 2022 alle Haltestellen im Stadtgebiet barrierefrei auszubauen.

Zur Frage 4.

Im Rahmen der Bewertung der Mobilitätsszenarien wurde der Aufwand zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit im Haltestellennetz von Straßenbahn und Bus über pauschale Ansätze berechnet und auf 135 Millionen Euro geschätzt. Davon entfallen 120 Millionen Euro auf Straßenbahnhaltestellen und 15 Millionen Euro auf Bushaltestellen.

Zur Frage 5.

Der barrierefreie Ausbau einer Haltestelle, unabhängig ob Neu- oder Umbau, ist in der Regel auch mit der Erneuerung der Gleisanlagen verbunden, um sowohl die Nutzbarkeit der Haltestelle durch die Straßenbahn als auch die der Straße für den MIV gewährleisten zu können.

Hieraus resultieren in aller Regel ein umfangreicher Planungsaufwand mit einem großen Zeitbedarf wie auch weitere Folgemaßnahmen wie Straßenbau oder Leitungsumverlegung, sodass ein hoher Finanzaufwand mit derartigen Vorhaben verbunden ist. – Sie werden sich vielleicht erinnern, dass wir den Umbau der Haltestelle „Diakonissenkrankenhaus“ gemeinsam mit Investoren finanziert haben. Dieser Umbau hat über 1 Million Euro gekostet.

Durch den Freistaat Sachsen werden Verbesserungen der Straßeninfrastruktur – hierzu zählt natürlich auch eine barrierefreie Haltestelle – mit Fördermitteln unterstützt. Gleichzeitig ist eine derartige Förderung jedoch mit einer Bindungsfrist von 25 Jahren verbunden, in der ein erneuter Umbau in der Regel die Rückzahlung der Fördermittel zur Folge hat. Aus dieser Randbedingung folgt, dass aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Erneuerung von Gleisanlagen vonseiten der LVB erst bei einem entsprechenden Verschleiß vorzusehen ist, dass aufgrund der Bindungsfristen, die sich aus der Förderung ergeben, eine Betrachtung des Gesamtstraßenraums sowohl im Haltestellenbereich selbst als auch der angrenzenden Streckenabschnitte erforderlich ist, dass oftmals ein Mitbau der Stadt erforderlich ist und dass ein entsprechender zeitlicher Vorlauf – dieser beträgt in der Regel vier Jahre – für die Planung notwendig ist, um umfängliche und tatsächlich zukunftssichere Lösungen zu schaffen.

Im Falle der in der jüngsten Vergangenheit neu, jedoch nicht barrierefrei errichteten Haltestellen Springerstraße und Am Viadukt erfolgte die Einrichtung aufgrund eines hohen Nachfragepotenzials. In der Springerstraße gibt es große Haltestellenabstände trotz dichter Wohnbebauung und einer neu eingerichteten Kita. Am Viadukt ist die unmittelbare Erreichbarkeit des Einkaufsmarkts Kaufland zu gewährleisten. Der Gleiszustand war zu damaliger Zeit so weit in Ordnung, dass weder in der Gohliser noch in der Georg-Schumann-Straße eine Erneuerung der Gleise notwendig war. Zudem fehlten sowohl Planungsvorlauf, um eine ausgereifte Lösung zu erarbeiten, als auch finanzielle Mittel, um den Bau auf die angrenzenden Streckenabschnitte auszuweiten. Um das Angebot zu verbessern, erfolgte die Einrichtung von zwei nicht barrierefreien Haltestellen.

Es gibt eben immer nur zwei Möglichkeiten: Entweder errichtet man die Haltestelle quasi als Provisorium sofort, oder man wartet so lange, bis die Straßenbahnschienen derart verschlissen sind, dass sie unbedingt erneuert werden müssen. In diesem Fall gab es die eindeutige Entscheidung: Wir richten an diesen beiden Stellen eine nicht behindertengerechte Haltestelle ein.

Zur Frage 6.

Neben den bestehenden Finanzierungsbausteinen unterstützt die Stadt Leipzig die LVB, indem sie Vorhaben der LVB zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen planerisch begleitet und ihre Mitbauanteile straßenmäßig zur Verfügung stellt.

Zur Frage 7.

Im S-Bahn- und im Regionalverkehr werden insgesamt 36 Zugangsstellen im Leipziger Stadtgebiet bedient. Davon sind 28 barrierefrei. Zwei weitere Zugangsstellen, in Thekla und Anger-Crottendorf, die sich derzeit noch im Bau befinden, werden bis 2021 fertiggestellt. Außerdem werden die neuen Haltestellen „Essener Straße“ – Inbetriebnahme in 2018 – und „Mockauer Straße“ – Inbetriebnahme in 2019 – barrierefrei sein.

Zur Frage 8.

Die Neufassung des Personenbeförderungsgesetzes vom 01.01.2013 formuliert den Auftrag an den Nahverkehrsplan, „für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen“. Diese Frist gilt nicht, „sofern in dem Nahverkehrsplan konkret Ausnahmen benannt und begründet werden.“ Im Zuge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans wird daher eine entsprechende Ausnahmeregelung benannt.

Stadträtin Gabelmann (Freibeuter):

Danke für die umfangreiche Antwort. – Ich entnehme Ihren Worten, dass wir, wenn der Schienenverschleiß noch nicht so weit fortgeschritten ist, auch künftig nicht barrierefreie Haltestellen anlegen werden.

Bürgermeisterin Dubrau:

Ja, das könnte passieren, wird aber der absolute Ausnahmefall sein.

Stadträtin Gabelmann (Freibeuter):

Ich wollte nur wissen, ob dem so ist oder ob wir den Cut machen und sagen: Ab jetzt auf gar keinen Fall mehr. – Die zweite Frage ist: Wann rechnen Sie mit einer vollständigen Umsetzung der Barrierefreiheit?

Bürgermeisterin Dubrau:

Das hängt natürlich weitestgehend von den Finanzierungsmöglichkeiten ab. Es lässt sich nur schwer so weit in die Zukunft schauen.

Stadträtin Gabelmann (Freibeuter):

Eigentlich müsste es ja dann so weit sein, wenn die letzte Schiene so verschlissen ist, dass neu gebaut werden muss.

Bürgermeisterin Dubrau:

Das dauert aber noch ein paar Jährchen.

[…]

Morlok (FDP): “ILA in Leipzig – Herausforderung und Chance zugleich”

ILA in Leipzig - Herausforderung und Chance zugleich

Pressemitteilung:

Der Verbleib der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) in Berlin über das Jahr 2020 ist ungewiss. Vor diesem Hintergrund regt die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat an, die Austragung der ILA am Standort Flughafen Halle/Leipzig zu prüfen.

Dazu der Freidemokrat Sven Morlok, der die Freibeuter im Fachausschuss Wirtschaft & Arbeit vertritt:

“1.000 Aussteller aus mehr als 40 Nationen und 150.000 Besucher auf der ILA sind Herausforderung und Chance für Leipzig zugleich.”

Der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, die Mitteldeutsche Flughafen AG sowie die Leipziger Messe sollen gemeinsam alle Möglichkeiten prüfen, die ILA nach 2020 von Schönefeld an den Flughafen Leipzig-Halle zu holen. Der Freistaat Sachsen, die Stadt Halle und das Land
Sachsen-Anhalt werden in die Prüfungen und Bemühungen eingebunden.

Die Bemühungen um die ILA würden zudem eine bereits vor acht Jahren viel beachtete Bewerbung des Standortes Leipzig bekräftigen. Morlok war seinerzeit als sächsischer Verkehrsminister in die Bewerbung eingebunden.

Medienberichten zufolge erwägen Antonov und Dornier eine Ansiedlung im Bereich Flugzeugbau in Leipzig. Ein Anwerben der ILA kann die Entwicklungen des Airports von einem Passagier- und Frachtflughafen hin zu einem zentralen Luftfahrtstandort mit Flugzeugwartung und Flugzeugbau befördern.